Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien
Details
- ID
- 20160028
- Title
- Freizügigkeitsabkommen. Ausdehnung auf Kroatien
- Description
- Botschaft vom 4. März 2016 zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.03.2016</b></p><p><b>Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er nun, wie angekündigt, vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. </b></p><p>Der Bundesrat hat heute seine Entscheide vom 4. Dezember 2015 bestätigt. Demnach wird er die laufenden Gespräche mit der EU fortführen und strebt weiterhin eine einvernehmliche Lösung an. Damit will der Bundesrat auch den bilateralen Weg sichern. Eine Einigung ist indes noch nicht gefunden worden. Spätestens nach dem Referendum über den Verbleib von Grossbritannien in der EU sollen die Konsultationen mit der EU rasch fortgesetzt werden. Kann in diesen Gesprächen eine Einigung erzielt werden, wird der Bundesrat das Verhandlungsresultat in geeigneter Weise in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Um die verfassungsmässige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu können, schlägt der Bundesrat im Gesetzesentwurf nun eine einseitige Schutzklausel vor.</p><p></p><p>Einseitige Schutzklausel für Personen aus EU/EFTA-Staaten</p><p>Die vorgeschlagene einseitige Schutzklausel sieht vor, dass der Bundesrat jährliche Höchstzahlen für die Bewilligungen von Personen aus den EU- und EFTA-Staaten festlegt, wenn ein bestimmter Schwellenwert bei der Zuwanderung überschritten wird. Dabei berücksichtigt der Bundesrat die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist, und stützt sich auf die Empfehlung einer neu zu schaffenden Zuwanderungskommission. Gleichzeitig ergreift er Massnahmen, um insbesondere das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern sowie den Vollzug des Ausländerrechts bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat will damit die Nachfrage nach zusätzlichen ausländischen Arbeitskräften senken.</p><p></p><p>Massnahmen gegen Sozialmissbrauch</p><p>Die Änderung des Ausländergesetzes umfasst auch Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA. Konkret soll ausgeschlossen werden, dass ausländische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter definiert die Vorlage die Kriterien, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert. Zudem ist im Gesetz ein Datenaustausch zwischen den Behörden vorgesehen, wenn jemand Ergänzungsleistungen bezieht. </p><p>Ferner hat der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz verabschiedet. In Ergänzung zur bereits beschlossenen Verstärkung der Fachkräfteinitiative, die darauf abzielt das inländische Arbeitsmarktpotenzial besser auszuschöpfen, schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen im Asylbereich vor. Für Personen, die in der Schweiz bleiben dürfen, soll es leichter werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht oder die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden.</p><p></p><p>Ausdehnung des FZA auf Kroatien</p><p>Weiter hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament verabschiedet. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der EU. Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU soll deshalb künftig auch für Kroatien gelten. Das entsprechende Protokoll III wurde heute unterzeichnet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Ratifikation, also die rechtlich verbindliche Inkraftsetzung, soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt. </p><p>Die Unterzeichnung des Protokolls III sowie die parlamentarische Beratung sind aus zwei Gründen wichtig: Erstens schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass Kroatien gleich behandelt werden kann wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten. Zweitens wird damit ein wichtiger Schritt zur Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 unternommen. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 hätte die Schweiz nur noch den Status eines Drittstaats in diesem für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz zentralen Forschungsrahmenprogramm, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2017. Schweizer Forschende könnten sich dann nur noch an bestehende Projekte als Drittstaat-Partner ohne Finanzierung durch die EU anschliessen, was auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abträglich wäre.</p><p></p><p>Geringe Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz</p><p>Der Bundesrat hat zudem eine Studie dazu zur Kenntnis genommen, inwiefern sich die Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz ausgewirkt hat. Laut der Studie wandern krisenbedingt vor allem Menschen aus jenen Ländern zu, die am stärksten von der Eurokrise betroffen sind und bereits vor der Krise Auswanderungsländer waren (Portugal, Spanien, Italien). Betroffen sind vor allem saisonale Branchen wie das Gast- und Baugewerbe, in welchen vor allem wenig qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt werden. In Anbetracht dieser Ergebnisse kommt der Förderung des inländischen Potenzials in diesen Branchen eine besondere Bedeutung zu.</p><p>Der Bundesrat hat ausserdem zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Er hat ferner die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) verabschiedet.</p>
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. März 2016 zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Kroatien als Vertragspartei infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie ihren Mitgliedstaaten andererseits betreffend die Ausdehnung auf die Republik Kroatien
- Resolutions
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Date Council Text 26.04.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 02.06.2016 2 Abweichung 08.06.2016 1 Abweichung 13.06.2016 2 Abweichung 14.06.2016 1 Abweichung 15.06.2016 2 Abweichung 16.06.2016 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 16.06.2016 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 26.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Personenfreizügigkeit mit Kroatien zu </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat gibt grünes Licht für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls. Bis zur Personenfreizügigkeit mit dem jüngsten EU-Mitglied ist es aber noch ein weiter Weg. Zuerst braucht es eine Einigung mit Brüssel über die Zuwanderungsfrage.</b></p><p>Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 verbietet die Verfassung neue völkerrechtliche Verträge, die der Schweiz keine Steuerung der Zuwanderung erlauben. Darum stritt der Nationalrat am Dienstag zunächst darüber, ob die Ermächtigung zur Ratifikation überhaupt verfassungsmässig sei. </p><p>Die meisten Fraktionen waren davon überzeugt. Erst die Ratifikation selber würde gegen die Verfassung verstossen, falls es bis dahin keine Einigung mit der EU über die Begrenzung der Zuwanderung gebe, argumentierten ihre Sprecher.</p><p></p><p>Pragmatische Argumente </p><p>Das Protokoll könne darum erst ratifiziert werden, wenn eine mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible Lösung vorliege, erklärte Kommissionssprecherin Kathy Riklin (CVP/ZH). Eine solche suche der Bundesrat derzeit mit der EU-Kommission, sagte Martin Naef (SP/ZH). Es wäre darum "töricht", das Kroatien-Protokoll nicht zu unterzeichnen.</p><p>CVP-Sprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (BL) warf die Frage auf, ob es sich überhaupt um einen neuen völkerrechtlichen Vertrag handle oder lediglich um die Ausweitung eines bestehenden Vertrags. Wie andere Fraktionssprecher brachte sie aber in erster Linie pragmatische Argumente vor.</p><p>Den Status eines Drittstaates in der Forschungszusammenarbeit könne sich die Schweiz nicht leisten, sagte Schneider-Schneiter. Für die FDP steht die Fortsetzung des bilateralen Wegs im Vordergrund. Den Grünliberalen geht es um die Sicherung des Wohlstands, wie Tiana Moser (ZH) erklärte. Und Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli (ZH) erklärte: "Der Weg aus der Sackgasse führt über Kroatien."</p><p></p><p>"Frivole Leichtfertigkeit"</p><p>Die SVP sah dies selbstredend anders. Roger Köppel (ZH) sprach von einer "frivolen Leichtfertigkeit", mit der sich der Bundesrat über die Verfassung hinwegsetze. Er habe vor wenigen Monaten selber erklärt, dass diese die Unterzeichnung des Kroatien-Protokolls nicht erlaube. Die "nebelhafte Eventualität" einer allfälligen Einigung mit der EU ändere nichts daran.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga verwies auf die Konsultationen mit der EU-Kommission. Nach über einem Jahr Blockade sei damit eine neue Ausgangslage geschaffen worden. Noch gebe es keine Lösung, aber es gebe den politischen Willen, eine solche zu finden. Ob diese der Verfassung genüge "oder ob allenfalls der Verfassungstext angepasst werden muss, kann heute noch nicht gesagt werden", sagte Sommaruga. </p><p>Der Ansatz, über den derzeit diskutiert wird, sieht die Steuerung der Zuwanderung innerhalb der Mechanismen des Freizügigkeitsabkommens vor. Damit hat der Bundesrat in den Hinterzimmern der EU-Zentrale viel erreicht. Offizielle Verhandlungen hat Brüssel der Schweiz nämlich bisher konsequent verweigert. Ebenso konsequent pocht die EU auf die Gleichbehandlung ihrer Mitglieder. </p><p></p><p>Scharfe Reaktion</p><p>Als der Bundesrat nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative erklärte, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu können, reagierte Brüssel daher prompt: Die Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020, das Austauschprogramm Erasmus und das Media-Programm wurden auf Eis gelegt.</p><p>Später gelang es dem Bundesrat, für die Schweiz eine provisorische Teilnahme auszuhandeln. In dem Übergangsabkommen wurde Horizon 2020 formell mit der Kroatien-Frage verknüpft: Wenn das Kroatien-Protokoll nicht bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist, endet die Forschungszusammenarbeit endgültig.</p><p>Falls die Ratifikation zu Stande kommt, ist die Schweiz voll assoziiertes Mitglied von Horizon 2020. Ratifiziert werden kann das Protokoll nur dann, wenn bis dahin eine Einigung mit der EU über die Begrenzung der Zuwanderung zu Stande gekommen ist.</p><p></p><p>Lange Übergangsfrist</p><p>Kroatien ist seit Juli 2013 EU-Mitglied. Brüssel hatte die Schweiz schon 2012 ersucht, die Personenfreizügigkeit, die für alle anderen EU-Länder gilt, auf Kroatien auszudehnen. Eine Einigung kam rasch zu Stande, die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative verzögerte die Unterzeichnung jedoch um fast drei Jahre.</p><p>Erst Anfang März 2016 beurteilte der Bundesrat eine Lösung im Zuwanderungsstreit als wahrscheinlich genug, um seine Unterschrift unter das Protokoll zu setzen. Dieses sieht eine schrittweise Einführung der Personenfreizügigket vor. Die Schweiz kann den freien Personenverkehr noch während zehn Jahren einschränken. Der Nationalrat stimmte dieser Regelung mit 122 zu 64 Stimmen zu. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2016</b></p><p><b>Ständerat stimmt Kroatien-Protokoll unter Bedingungen zu </b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat darf die Personenfreizügigkeit erst dann auf Kroatien ausdehnen, wenn er mit der EU eine verfassungskonforme Lösung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat. Das hat der Ständerat am Donnerstag mit 33 zu 10 Stimmen beschlossen.</b></p><p>Der Entscheid entspricht der erklärten Absicht des Bundesrates. Anders als der Nationalrat hat die kleine Kammer den Bundesrat aber nur unter der ausdrücklichen Bedingung zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls ermächtigt. </p><p>Grund dafür ist, dass die Verfassung den Abschluss völkerrechtlicher Verträge verbietet, die den Vorgaben des neuen Zuwanderungs-Artikels widersprechen. Dieser verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert.</p><p>Die Bedingung hatte die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) formuliert. Sie will damit verhindern, dass der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ohne Lösung der Zuwanderungsfrage ratifiziert. Damit zeige das Parlament dem Volk, dass es die Verfassung respektiere, sagte Kommissionspräsident Christian Levrat (SP/FR). Die Räte seien mangels Verfassungsgerichtsbarkeit letzte Instanz in solchen Fragen.</p><p>Dies sei umso wichtiger, als es im Bundesrat offenbar verschiedene Meinungen gebe, unter welchen Bedingungen das Protokoll ratifiziert werden dürfe. Bundespräsident Johann Schneider-Ammann soll die Möglichkeit einer Ratifikation ohne Lösung der Zuwanderungsfrage erwähnt haben.</p><p></p><p>Politische Frage</p><p>Ein Teil des Ständerats war dagegen, die Ratifikation nur unter einer Bedingung zu erlauben. Die Verfassungsmässigkeit sei ein "heiliges Gut", sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Hier gehe es aber um eine politische Frage. Wegen der knappen Zeit sei eine rechtzeitige Lösung ohnehin unmöglich.</p><p>Die Gegner warnten auch davor, die Ratifikation zusätzlich zu erschweren, weil das Kroatien-Protokoll mit der Forschungszusammenarbeit verknüpft ist. Beat Vonlanthen (CVP/FR) sprach von einer "Killer-Bedingung" für den Forschungsstandort Schweiz.</p><p>Die Kommission hat es jedoch bewusst offengelassen, wie weit eine Einigung mit der EU fortgeschritten sein muss. Auch inhaltlich schränkte sie den Spielraum nicht ein. Denkbar ist die Steuerung der Zuwanderung gestützt auf das Ausländergesetz. Dafür wäre ein referendumsfähiger Parlamentsbeschluss und die Zustimmung der EU nötig.</p><p>Möglich ist auch eine Lösung im Rahmen des geltenden Abkommens. Dieses bietet bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen einen gewissen Spielraum. Levrat erwähnte auch die Möglichkeit einer Verfassungsänderung mit einem Gegenvorschlag zur RASA-Initiative.</p><p>Bei all diesen Unsicherheiten war für den Bundesrat doch von Anfang an klar, dass das Kroatien-Protokoll nur ratifiziert werden kann, wenn eine einvernehmliche Lösung mit der EU vorliegt. "Der Bundesrat muss sich an die Verfassung halten", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der heute bestehende Konflikt zwischen Verfassung und Freizügigkeitsabkommen müsse darum ohnehin aufgelöst werden.</p><p>Keine Auskunft konnte Sommaruga darüber geben, wann der Bundesrat die Bedingung als erfüllt erachtet. Je nach Lösung - und davon lägen ihr etwa acht mögliche vor - seien die Umstände anders. Voraussetzung sei aber eine "gewisse Stabilität".</p><p></p><p>Schweiz unter Druck</p><p>Die Ermächtigung zur Ratifikation hiess der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen gut. Wegen der zusätzlichen Bedingung muss die Vorlage noch einmal in den Nationalrat. Dabei ist die Schweiz in der Kroatien-Frage unter grossem Druck. Die EU akzeptiert die Diskriminierung eines ihrer Mitglieder nämlich unter keinen Umständen. Sie verlangt ultimativ, dass die Personenfreizügigkeit auch für Kroatien gelten muss.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat gegen Bedingung zum Kroatien-Protokoll </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen. Darin sind sich National- und Ständerat einig. Umstritten ist noch, ob erst eine Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegen muss.</b></p><p>Der Nationalrat will den Bundesrat ohne Auflagen zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls ermächtigen. Er hat es am Mittwoch mit 116 zu 68 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt, dem Ständerat zu folgen, der eine Bedingung einbauen möchte.</p><p>Nein sagte der Nationalrat auch zu einer offener formulierten Bedingung, wie sie seine vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Der Vorschlag der Kommission scheiterte mit 121 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Dieser muss entscheiden, ob er an der Bedingung festhält.</p><p></p><p>Bedingung statt Absichtserklärung</p><p>Der Bundesrat selbst hatte erklärt, das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren zu wollen, wenn der Normenkonflikt zwischen der Bundesverfassung und dem Freizügigkeitsabkommen gelöst ist. Der Ständerat beschloss aber, die Bedingung explizit im Parlamentsbeschluss zu verankern. Damit will er verhindern, dass der Bundesrat dem Druck der Forschung nachgibt und das Protokoll am Ende doch ratifiziert, bevor eine Lösung vorliegt.</p><p>Das Misstrauen wurde damit erklärt, dass Bundespräsident Johann Schneider-Ammann dies als Möglichkeit erwähnt habe. Die Bedingung soll verhindern, dass die Verfassung verletzt wird: Gemäss dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die der Bestimmung widersprechen.</p><p></p><p>Formulierung umstritten</p><p>Der Ständerat will den Bundesrat ermächtigen, das Protokoll zu ratifizieren, "wenn mit der EU eine mit der Bundesverfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht". Streng genommen ist die Bedingung nur dann erfüllt, wenn die Schweiz und die EU eine einvernehmliche Lösung finden. Ob das gelingt, ist ungewiss.</p><p>Die Nationalratskommission schlug daher eine andere Formulierung vor. Sie wollte den Bundesrat dann ermächtigen, "wenn eine Regelung besteht, die die Vorgaben der schweizerischen Rechtsordnung mit denjenigen des Personenfreizügigkeitsabkommens in Einklang bringt". Diese Formulierung hätte berücksichtigt, dass es für die Lösung des Normenkonfliktes verschiedene Möglichkeiten gibt, darunter auch eine Verfassungsänderung.</p><p></p><p>Keine Mehrheit für Bedingung</p><p>Im Nationalrat fand der Vorschlag aber keine Mehrheit. CVP, FDP, GLP und Grüne sprachen sich dagegen aus, dem Bundesrat Auflagen zu machen. Als Grund wurde die Sorge um die Forschungszusammenarbeit genannt, die gefährdet sei, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit nicht rasch auf Kroatien ausdehne. "Das können wir uns nicht leisten", befand Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL). </p><p>Walter Müller (FDP/SG) plädierte dafür, dem Bundesrat zu vertrauen. Um der bedingungslosen Genehmigung zum Durchbruch zu verhelfen, stimmte die FDP zunächst für die strengere Bedingung des Ständerates. Für diese machte sich die SVP stark. Die Version des Ständerats räume der Verfassung höhere Priorität ein, argumentierte Maximilian Reimann (SVP/AG). Die Version der Kommission sei schwammig.</p><p></p><p>Unübliches Vorgehen</p><p>Aus Sicht des Bundesrates hätte es sich bei der Kommissionsversion um eine "Präzisierung" gehandelt, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte. Ob eine Bedingung nötig sei, müsse das Parlament beurteilen. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei eher unüblich. </p><p>Eher unüblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien. Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine Lösung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat müsse die Verfassung einhalten. Das gelte auch für das Parlament.</p><p></p><p><b>Debatten in National- und Ständerat, 16.06.2016</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich zu Kroatien </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit erst dann auf Kroatien ausdehnen, wenn eine Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegt. Darauf haben sich National- und Ständerat geeinigt.</b></p><p>Nach langem Hin und Her stimmten am Donnerstag beide Räte oppositionslos dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Durchgesetzt hat sich der Ständerat. Der Nationalrat wollte den Bundesrat ursprünglich ohne Auflagen dazu ermächtigen, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren.</p><p>Der Ständerat beharrte jedoch darauf, im Bundesbeschluss eine Voraussetzung zu verankern: Der Bundesrat darf das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren, wenn er mit der EU eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung gefunden hat, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist.</p><p></p><p>Absichtserklärung genügt nicht</p><p>Das entspricht der erklärten Absicht des Bundesrates. Das Parlament möchte aber verhindern, dass der Bundesrat unter dem Druck der Forschung von seinen Plänen abweicht und das Protokoll ohne Lösung der Zuwanderungsfrage ratifiziert.</p><p>Das würde die Verfassung verletzen, da gemäss dem Zuwanderungsartikel keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die diesem widersprechen.</p><p></p><p>Bundesrat unter Zeitdruck</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich im Parlament nicht gegen die Bedingung. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei zwar eher unüblich. Unüblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien.</p><p>Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine Lösung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat müsse die Verfassung einhalten. Wichtig sei, dass das Parlament die Ratifizierung noch in der laufenden Session genehmige.</p><p></p><p>Sorge um Forschung</p><p>Im Nationalrat stellten sich CVP, FDP, GLP und Grüne zuerst gegen eine Bedingung. Als Grund wurde die Sorge um die Forschungszusammenarbeit genannt, die gefährdet sei, wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit nicht rasch auf Kroatien ausdehne.</p><p>Weil die Schweiz nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative das Kroatien-Protokoll zunächst nicht unterzeichnete, sistierte Brüssel die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Später wurden beide Themen in einem Übergangsabkommen verknüpft.</p><p></p><p>Zeit bis Februar</p><p>Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz voll assoziiertes Mitglied von Horizon 2020. Andernfalls hat sie den Status eines Drittstaates. Ausserdem müsste die Schweiz wegen der Diskriminierung Kroatiens wohl mit weiteren Gegenmassnahmen rechnen.</p><p>Der Nationalrat erklärte sich schliesslich trotzdem mit der expliziten Bedingung einverstanden. Juristisch sei diese überflüssig, aber politisch notwendig, sagte Laurent Wehrli (FDP/VD). Walter Müller (FDP/SG) sprach von einem "klaren Signal" gegenüber dem Volk, das den Zuwanderungsartikel angenommen habe. Auch werde die Verhandlungsposition des Bundesrats durch die Bedingung gestärkt.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:08