Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20160031
- Title
- Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 11. März 2016 zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.03.2016</b></p><p><b>Rückkehr zur privilegierten Besteuerung von Baulandreserven der Landwirtschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke verabschiedet. Er setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um. Alle Grundstücke des Anlagevermögens eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs sollen von einer privilegierten Besteuerung profitieren, wie sie bis 2011 galt. </b></p><p>Gewinne aus dem Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke waren bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts im Jahr 2011 von der direkten Bundessteuer befreit (BGE 138 II 32). Im Jahr 2011 begrenzte das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar.</p><p>In Erfüllung einer Motion von Nationalrat Leo Müller (12.3172) sieht die heute verabschiedete Botschaft die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung für Gewinne sämtlicher Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs vor. Damit würde der Wertzuwachsgewinn bei der direkten Bundessteuer steuerbefreit. In den Kantonen soll der Gewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.</p><p></p><p>Kontroverse Vernehmlassung</p><p>In der Vernehmlassung war das Projekt umstritten. Aus Sicht der Befürworter haben der Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2011 und die damit verbundene Änderung der Steuerpraxis die finanzielle Belastung auf Grundstückgewinnen von Landwirten um ein Mehrfaches erhöht. Gemäss den Befürwortern ist diese Belastung zum Teil untragbar geworden. Die Gegner der Vorlage argumentieren teilweise mit verfassungsrechtlichen Aspekten. Insbesondere werden die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und die rechtsgleiche Behandlung gegenüber anderen selbständig Erwerbenden in Frage gestellt. Weiter werden die finanziellen Auswirkungen der Vorlage, insbesondere die Mindereinnahmen beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, als problematisch eingeschätzt.</p><p>Der Bundesrat verzichtet aus finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führen und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Vor dem Hintergrund der überwiesenen Motion hat er aber entschieden, eine Botschaft an das Parlament zu verabschieden. Die Bundesversammlung wird darüber entscheiden, ob sie das Gesetzesprojekt umsetzt.</p><p></p><p>Finanzielle Folgen</p><p>Die finanziellen Folgen sind aufgrund verschiedener Faktoren mit Unsicherheiten behaftet. Der vorliegende Gesetzesvorschlag kann bei der direkten Bundessteuer mittel- bis längerfristig zu geschätzten Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr führen. Einen Teil der Mindereinnahmen tragen die Kantone via Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind die finanziellen Auswirkungen insbesondere von der Besteuerungsweise der Grundstückgewinne abhängig. Gesamtschweizerisch betrachtet ist auch für die Kantons- und Gemeindesteuern mit Mindereinnahmen zu rechnen. Die Ausfälle an AHV-, IV- und EO-Beiträgen können sich mittel- bis langfristig auf schätzungsweise ebenfalls rund 200 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Obwohl der Legislaturfinanzplan 2017-2019 des Bundes auf der Grundlage der Situation vor der Praxisänderung erstellt wurde, erachtet der Bundesrat die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzesprojektes als beträchtlich. Angesichts der angespannten Finanzlage hat der Bundesrat am 17. Februar 2016 festgehalten, dass Mehrbelastungen, welche beispielsweise durch die Mindereinnahmen bei Annahme des vorliegenden Entwurfs entstehen würden, zu verhindern sind.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. März 2016 zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
- Resolutions
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Date Council Text 27.04.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 12.12.2016 2 Nichteintreten. 14.06.2017 1 Nichteintreten.
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat beschliesst Steuererleichterung für Bauern </b></p><p><b>Der Nationalrat macht den Bauern ein Millionengeschenk: Sie sollen auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Beim Bund und bei den Sozialwerken würde das zu geschätzten Ausfällen von 400 Millionen Franken pro Jahr führen.</b></p><p>Die Vorlage stammt zwar vom Bundesrat. Dieser hat sie aber nur darum ausgearbeitet, weil er vom Parlament den Auftrag dazu erhalten hat. Auslöser war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.</p><p>Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Seither sind die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens von Landwirtschaftsbetrieben voll steuerbar. Eine von beiden Kammer gutgeheissene Motion verlangte, dass das rückgängig gemacht wird.</p><p></p><p>"Konfiskatorische Abschöpfung"</p><p>Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, erklärte Bauernverbands-Präsident Markus Ritter (CVP/SG). Die neue Praxis führe zu Fällen, in welchen 50 Prozent Steuern fällig würden. Kommissionssprecher Leo Müller (CVP/LU), von dem die Motion stammt, sprach von einer "konfiskatorischen Abschöpfung".</p><p>Olivier Feller (FDP/VD) nannte die Vorlage ein "Korrekturgesetz". Das Bundesgericht habe eine Ungleichbehandlung geschaffen zwischen Bauern und privaten Grundbesitzern, weil für sie unterschiedliche Steuersätze gälten.</p><p>Kathrin Bertschy (GLP/BE) hingegen sprach von einem "ungerechtfertigten Privileg". Der Wertzuwachs werde beim Kulturland nicht besteuert, weil man den Preis nicht in die Höhe treiben wolle. Bei Bauland handle es sich aber um reine Planungsgewinne, die ohne eigene Leistung erwirtschaftet worden seien.</p><p>Dieses "massive Steurprivileg" verletzte den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sagte FDP-Sprecher Beat Walti (ZH). Zudem schaffe es einen Anreiz für die Einzonung von Kulturland. Durch die Praxisänderung könne es zwar zu Härtefällen kommen, die meisten davon könnten aber mit einem Steueraufschub vermieden werden.</p><p></p><p>"Das Gegenteil von Landwirtschaft"</p><p>SP-Sprecher Beat Jans (BS) stellte klar, dass es bei dem Streit nicht um die Landwirtschaft gehe, sondern um den Verkauf von Landwirtschaftsland als Bauland. "Das ist das Gegenteil von Landwirtschaft", sagte Jans. Für die Steuerausfälle aufkommen müssten Lohnempfänger, Gewerbetreibende und auch Bauern, die kein Bauland zu verkaufen hätten.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer sprach ebenfalls von einer "Privilegierung". Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze. Auch werde nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.</p><p>Der Nationalrat tat dies trotzdem, und zwar mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen. SVP und CVP stimmten geschlossen zu, einzelne Stimmen kamen aus der FDP. Auf Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat dabei auch, dass alle noch hängigen Veranlagungen nach dem neuen Recht beurteilt werden sollen. Bedenken wegen der Unzulässigkeit der Rückwirkung verhallten ungehört.</p><p>Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Dieser hatte die Motion ebenfalls angenommen. Seine Finanzkommission lehnt die gestützt darauf erarbeitete Gesetzesänderung wegen der hohen Steuerausfälle jedoch mit grosser Mehrheit ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2016</b></p><p><b>Ständerat lehnt Steuerprivilegien für Bauern deutlich ab </b></p><p><b>Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll doch nicht von der Bundessteuer befreit werden. Anders als der Nationalrat lehnt der Ständerat eine entsprechende Gesetzesänderung ab.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte am Montag mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese hatte ebenfalls deutlich empfohlen, nicht auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Damit ist das Geschäft stark absturzgefährdet. Auch wenn der Nationalrat ein zweites Mal zustimmen dürfte, sind die Mehrheiten im Ständerat so klar, dass er bei einer weiteren Beratung kaum auf seinen (heutigen) Entscheid zurückkommen wird.</p><p></p><p>Ein Votum für die Gleichbehandlung</p><p>Verschiedene Ständeräte verwiesen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Selbständige Landwirte und andere Selbständigerwerbende mit Grundstücken in der Bauzone sollten gleich behandelt werden. Mit der Gesetzesänderung würden aber Bauern bevorzugt.</p><p>Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Namen der Mehrheit. Zudem schaffe es einen Anreiz für die Einzonung von Kulturland.</p><p>Durch die Praxisänderung könne es zwar zu Härtefällen kommen, etwa bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die meisten davon könnten aber mit einem Steueraufschub vermieden werden. Bereits heute hätten zum Beispiel die Kantone diese Möglichkeit.</p><p></p><p>Härtefälle nicht ausreichend geregelt</p><p>Damit es künftig zu weniger Härtefällen kommt, soll zudem die Praxis der Kantone bei der direkten Bundessteuer vereinheitlicht werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) plane ein entsprechendes Rundschreiben, führte die Mehrheit aus. Allenfalls soll die Kommission selber aktiv werden und einen Vorstoss zur Verhinderung von Härtefällen vorlegen.</p><p>"Das reicht nicht", kritisierte Hannes Germann (SVP/SH) und zählte verschiedene Beispiele von benachteiligten Bauern auf. "Es muss eine Lösung des Gesetzgebers geben, wir dürfen dieses Problem nicht an die Gerichte abschieben."</p><p>Germann verwies damit auf die Vorgeschichte der angedachten Gesetzesänderung. Auslöser dafür war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit. Die Richter in Lausanne begrenzten dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind.</p><p></p><p>Bundesrat gegen Vorlage</p><p>Das Parlament überwies nach diesem Entscheid eine Motion, welche ein Gesetz nach der früheren Praxis verlangte. Der Bundesrat musste im Anschluss eine Vorlage ausarbeiten. Dabei erwähnte er, dass beim Bund und bei den Sozialwerken geschätzte Ausfälle von 400 Millionen Franken pro Jahr in Kauf genommen werden müssten.</p><p>Im Ständerat sprach Finanzminister Ueli Maurer von einer "Privilegierung". Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze. Auch werde nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2017</b></p><p><b>Bauern bekommen beim Landverkauf keine Steuerprivilegien </b></p><p><b>Der zeitweise hitzig geführte Streit um Steuerprivilegien für Bauern ist vorerst beigelegt. Der Nationalrat hat seine Pläne für den steuerfreien Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken am Mittwoch fallen lassen.</b></p><p>Vor gut einem Jahr hatte er beschlossen, dass Bauern auf Gewinnen aus dem Verkauf von Bauland keine Bundessteuer zahlen müssen. Hintergrund war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Bis dahin waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit.</p><p>Das Bundesgericht begrenzte dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind. Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven von Landwirtschaftsbetrieben sind seither voll steuerbar.</p><p></p><p>Hohe Kosten für den Bund</p><p>Das wollte der Nationalrat rückgängig machen, und zwar rückwirkend für alle noch nicht rechtskräftigen Veranlagungen. Beim Bund und bei den Sozialwerken hätte das zu Ausfällen von rund 400 Millionen Franken pro Jahr geführt.</p><p>Doch der Ständerat stellte sich quer. In der letzten Wintersession beschloss er, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Dafür gab es unterschiedliche Gründe. Die SVP etwa hielt eine Einigung zwischen den Räten für unmöglich. Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem "Scherbenhaufen". Die Differenzen seien zu gross.</p><p>Andere Fraktionen sahen gar keinen Handlungsbedarf. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts werde der Rechtsgleichheit und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Genüge getan, sagte Grünen-Sprecher Louis Schelbert (LU). "Es geht nicht an, einen Bundesgerichtsentscheid rückgängig zu machen, um ein lieb gewonnenes Privileg zu erhalten."</p><p>Beat Jans (SP/BS) kritisierte den erneuten Versuch, weitere Privilegien für die Bauern zu schaffen. Dadurch schwinde das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft. Kathrin Bertschi (GLP/BE) sprach gar von "Klientelismus".</p><p></p><p>Thema noch nicht erledigt</p><p>Mit 112 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diese ist damit erledigt. Das Thema hingegen ist noch nicht vom Tisch. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat nämlich ein Postulat eingereicht, um es breiter angehen zu können. </p><p>Der Bundesrat soll die unterschiedliche Besteuerung von Grundstücken im Eigentum von Privaten, juristischen Personen und Selbständigerwerbenden beleuchten und Lösungen aufzeigen. Maurer zeigte sich zuversichtlich, dass sich daraus neue Ansätze ergeben könnten. Der Nationalrat behandelt das Postulat voraussichtlich in der Herbstsession.</p><p>Das Geschäft hatte mit der Bauland-Affäre um Bundesrat Guy Parmelin zusätzliche Sprengkraft erhalten. Der Verteidigungsminister hatte sich im Bundesrat mit einem Mitbericht für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke eingesetzt. Zu dem Zeitpunkt war er selber noch Miteigentümer einer Baulandparzelle und hätte vom Steuerprivileg profitiert.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:11