Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20160035
- Title
- Um- und Ausbau der Stromnetze. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 13. April 2016 zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.04.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Strategie Stromnetze</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Vorlage, die Änderungen des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, verbessert die Rahmenbedingungen und damit die Voraussetzungen für die Optimierung und die rechtzeitige und bedarfsgerechte Entwicklung der schweizerischen Stromnetze. </b></p><p>Im Schweizer Übertragungsnetz bestehen heute Engpässe, die sich durch den stockenden Netzausbau weiter akzentuieren werden. Die vermehrt dezentrale Energieversorgungsstruktur stellt zudem erhöhte Anforderungen an die Verteilnetze und an das Zusammenwirken von Übertragungsnetz und Verteilnetzen. Diese Herausforderungen erfordern eine Optimierung sowie eine rasche Entwicklung und Flexibilisierung des Stromnetzes.</p><p>Aus diesem Grund hatte der Bundesrat im Mai 2012 den Entscheid gefällt, eine Strategie zur Entwicklung der Stromnetze (Strategie Stromnetze) erarbeiten zu lassen. Das Detailkonzept wurde im Juni 2013 vom Bundesrat verabschiedet, worauf das UVEK eine Gesetzesvorlage ausarbeitete, die vom 28. November 2014 bis 16. März 2015 in der Vernehmlassung war. Dazu gingen insgesamt 134 mehrheitlich zustimmende Stellungnahmen ein. Aufgrund der detaillierten Rückmeldungen wurde die Vorlage in einzelnen Punkten überarbeitet und präsentiert sich nun insbesondere in den Bereichen Netzplanung und Kommunikation schlanker und mit einem reduziertem Umsetzungsaufwand. </p><p></p><p>Die vier Kernpunkte der Strategie Stromnetze</p><p>1. Vorgaben für die Optimierung und Entwicklung der Schweizer Stromnetze</p><p>Vorgehen und Instrumente werden definiert und der Prozess der Netzentwicklung besser strukturiert. Ein energiewirtschaftlicher Szenariorahmen wird erarbeitet. Die ElCom bestätigt den Bedarf für Leitungsvorhaben des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) vorab. Netzbetreiber und Behörden werden zur Koordination verpflichtet sowie Planungsgrundsätze für Netzbetreiber festgelegt. Mit der gesetzlichen Verankerung des NOVA-Prinzips (<b>N</b>etz<b>O</b>ptimierung vor <b>V</b>erstärkung vor <b>A</b>usbau), sollen Netzoptimierungen mittels intelligenten Netzlösungen vor Netzverstärkungen bzw. Netzausbauten realisiert werden. </p><p></p><p>2. Optimierung Bewilligungsverfahren für Leitungsprojekte</p><p>Die Verfahrensdauer für Leitungsvorhaben auf Netzebene 1 soll von heute durchschnittlich 5 bis 13 Jahren auf 4 bis 8 Jahre verkürzt werden. Es werden Regelungen der räumlichen Koordination festgelegt. Die Vorlage beinhaltet auch die Möglichkeit, verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren (ohne Entscheidungsbefugnis) zu beauftragen sowie auf Antrag des Netzbetreibers Projektierungszonen und Baulinien festzulegen. </p><p></p><p>3. Kriterien und Vorgaben für Entscheidungsfindung "Kabel oder Freileitung"</p><p>Es werden Kriterien für den Technologieentscheid im Übertragungsnetz (Netzebene 1) festgelegt. Weiter sind Leitungsvorhaben auf der Verteilnetzebene (Netzebenen 3-7) grundsätzlich als Erdkabel auszuführen, sofern sie einen bestimmten Mehrkostenfaktor (Mehrkosten gegenüber einer Freileitung, siehe unten) nicht überschreiten. </p><p></p><p>4. Verbesserung der Akzeptanz und Transparenz von Leitungsprojekten</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) informiert die Öffentlichkeit über die Netzentwicklung und die Möglichkeiten zur Mitwirkung in den Verfahren. Die Kantone informieren über wichtige regionale Aspekte der Netzentwicklung in ihrem Kantonsgebiet. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid orientiert über die Notwendigkeit und Begründung der Projekte im Übertragungsnetz und über deren Stand.</p><p></p><p>Mehrkostenfaktor</p><p>Die Strategie Stromnetze führt den Mehrkostenfaktor ein. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt und kann maximal 3,0 betragen. Die Gesamtlänge der zu verkabelnden Leitungskilometer und die daraus entstehenden Kosten hängen massgeblich vom Mehrkostenfaktor ab. Bei einer weitgehenden Verkabelung der Netzebenen 3 und 5 (Annahme Mehrkostenfaktor 3,0) fallen bis 2050 Kosten von rund 7,2 Milliarden Franken an. Bei einer weniger umfangreichen Verkabelung (Annahme Mehrkostenfaktor 1,5) ergeben sich bis 2050 Mehrkosten von rund 5,0 Milliarden Franken.</p><p></p><p>Netzkosten</p><p>Durch den Ausbau der dezentralen Stromproduktion, der mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 weiter ansteigen würde, fallen in den Verteilnetzen Mehrkosten von rund 12,7 Milliarden Franken an. Gleichzeitig würden jedoch die in der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Effizienzmassnahmen den Lastzuwachs und damit die Kosten in den Verteilnetzen um 3,4 Milliarden Franken senken. Weitere Kosten von rund 1,3 Milliarden ergeben sich durch die Einführung intelligenter Messsysteme bis 2050.</p><p>Die Mehrkosten, welche sich durch den Ausbau der dezentralen Produktion und die vorliegende Gesetzesvorlage insgesamt ergeben können, belaufen sich damit inklusive der Verkabelungskosten von rund 7,2 Milliarden Franken (bei Mehrkostenfaktor 3.0) auf rund 18 Milliarden Franken bis 2050. Diese Kosten variieren je nach Szenario des Zubaus erneuerbarer Energien und je nach Höhe des Mehrkostenfaktors.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. April 2016 zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text 08.12.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.05.2017 1 Diskussion 30.05.2017 1 Abweichung 13.09.2017 2 Abweichung 25.09.2017 1 Abweichung 30.11.2017 2 Abweichung 06.12.2017 1 Abweichung 13.12.2017 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 13.12.2017 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 15.12.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 15.12.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) (Antrag Wasserfallen)
- Resolutions
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Date Council Text 30.05.2017 1 Eintreten und Rückweisung an die Kommission. 13.12.2017 2 Durch die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz in Vorlage 1 ist die Vorlage 2 erledigt. 13.12.2017 1 Durch die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz in Vorlage 1 ist die Vorlage 2 erledigt.
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2016</b></p><p><b>Ständerat macht Stromnetz fit für die Energiewende </b></p><p><b>Im Schweizer Stromnetz gibt es Engpässe, der Ausbau geht schleppend voran. Die schwankende Produktion aus erneuerbaren Energien verursacht zusätzliche Probleme. Einstimmig hat der Ständerat am Donnerstag eine Gesetzesänderung gutgeheissen, mit der diese Herausforderungen bewältigt werden sollen.</b></p><p>Das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze hat zum Ziel, dass Leitungen mit der benötigten Kapazität rechtzeitig zur Verfügung stehen. Es setzt bei der Netzentwicklung an. Energiewirtschaftliche Szenarien des Bundesamts für Energie dienen als Basis für die Ermittlung des künftigen Netzbedarfs und für die Planung des Netzausbaus.</p><p>Um die Verfahren zu beschleunigen, werden die Fristen verkürzt. Die Natur- und Heimatschutzkommission beispielsweise hat nur noch drei Monate Zeit für ein Gutachten. Mit dem gleichen Ziel hatte der Bundesrat auch vorgeschlagen, Projekte von untergeordneter Bedeutung vom Plangenehmigungsverfahren auszunehmen.</p><p>Der Ständerat beschloss jedoch ein anderes Konzept: Anlagen über 36 Kilovolt (kV) sollen grundsätzlich dem Plangenehmigungsverfahren unterstehen, wobei der Bundesrat Ausnahmen machen kann. Bei Bedarf soll er auch Projekte mit tieferer Spannung dem Plangenehmigungsverfahren unterstellen können.</p><p></p><p>Bessere Akzeptanz</p><p>Zusätzlich beschleunigt werden sollen die Verfahren durch eine tiefere Zahl von Beschwerden. Um das zu erreichen, wird die Bevölkerung stärker einbezogen. Eine bessere Öffentlichkeitsarbeit soll für mehr Transparenz und bessere Akzeptanz der Leitungsprojekte sorgen.</p><p>Ins gleiche Kapitel gehört das Thema Erdkabel. Künftig soll das Verteilnetz grundsätzlich in der Erde verlegt werden, sofern dies höchstens dreimal mehr als eine Freileitung kostet. Kosten, die diesen Faktor überschreiten, dürfen den Endkunden nicht in Rechnung gestellt werden.</p><p>Diese technischen Vorgaben zur Förderung von Erdkabeln erwiesen sich als politisches Herzstück der Vorlage. Viele Standesvertreter wussten von Widerstand gegen Freileitungen in ihren Regionen zu berichten. "Unter diesen Freileitungen wohnen Menschen, und diese Menschen haben Ängste", sagte Beat Rieder (CVP/VS).</p><p></p><p>Auf Kosten der Haushalte</p><p>Eine anderer Entscheid kommt den Schweizer Stromproduzenten zugute. Der Ständerat will ihnen erlauben, den selber produzierten, tendenziell teureren Strom in der Grundversorgung abzusetzen. Den Preisvorteil eingekauften Stroms müssten sie nicht weitergeben.</p><p>Andernfalls wären Elektrizitätsversorger, die selber Strom produzieren, schlicht nicht mehr konkurrenzfähig, warnte Beat Vonlanthen (CVP/FR). Bundesrätin Doris Leuthard sprach sich dagegen aus. Mit dieser Lösung subventionierten die Haushalte die Grossunternehmen, die sich am liberalisierten Strommarkt eindecken könnten, sagte sie.</p><p>Weiter hat der Ständerat die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des intelligenten Stromnetzes und intelligenter Haussteuerungen verbessert. Unter anderem hat er entschieden, dass das Einverständnis des Kunden beim Einbau intelligenter Steuer- und Regelsysteme vermutet wird. Wenn dieser keine solchen Systeme im Haus will, muss er ausdrücklich widersprechen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.05.2017</b></p><p><b>Energiewende - Nationalrat fällt erste Entscheide zu Stromnetzen </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Montag mit den Beratungen über den Ausbau der Stromnetze begonnen und erste Entscheide gefällt. Zu reden gibt vor allem die Soforthilfe für die Wasserkraft, welche die Kommission vorschlägt. Darüber entscheidet der Rat jedoch erst am Dienstag.</b></p><p>Mit dem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen für die Energiewende fit machen. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren optimiert und beschleunigt werden.</p><p>Auch wird geregelt, wann die Leitungen in den Boden verlegt werden. Im Nationalrat war diese Frage umstritten. Mit 94 zu 90 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss der Rat jedoch, im wesentlichen Punkt dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.</p><p></p><p>Grundsätzlich Erdleitung</p><p>Künftig soll das Verteilnetz grundsätzlich im Boden verlegt werden, sofern das technisch und betrieblich möglich ist und die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Wie viel mehr die Erdleitung kosten darf, legt der Bundesrat fest, doch ist im Gesetz eine Obergrenze verankert. Demnach darf die Erdleitung höchstens drei Mal mehr kosten als die Freileitung.</p><p>Eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern plädierte vergeblich für eine tiefere Obergrenze. Demnach sollte die Erdleitung höchstens zwei Mal mehr kosten dürfen als die Freileitung. Die Mehrheit befand, damit könnten in vielen bewohnten Siedlungen keine Erdkabel verlegt werden. Er wünsche viel Vergnügen mit der betroffenen Bevölkerung, sagte Karl Vogler (CSP/OW) dazu.</p><p></p><p>Zusätzliche Kriterien</p><p>Der Nationalrat blieb bei der Obergrenze somit auf Bundesrats- und Ständeratslinie. Allerdings will er zusätzliche Kriterien im Gesetz verankern, die bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors berücksichtigt werden sollen, darunter die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Netznutzungsentgelte.</p><p>Dem Bundesrat und dem Ständerat gefolgt ist der Nationalrat auch bei Leitungen mit einer Spannung von 220 Kilovolt oder höher, der höchsten Spannungsebene. Diese können als Freileitung oder Erdkabel ausgeführt werden. Mit 94 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die grosse Kammer einen Antrag abgelehnt, wonach solche Leitungen nur ausnahmsweise im Boden verlegt werden sollten.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.05.2017</b></p><p><b>Energiewende - Nationalrat gegen Soforthilfe für die Wasserkraft </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Dienstag die gesetzlichen Grundlagen zum Um- und Ausbau der Stromnetze gutgeheissen. Dabei lehnte er es ab, Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft einzubauen. Erst sollen die Konsequenzen geklärt werden.</b></p><p>Mit 131 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Rat einen entsprechenden Antrag von FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen (BE) an. Damit entschied er sich gegen den Vorschlag seiner Energiekommission, den die Grünen sowie Teile der SP und der CVP unterstützten.</p><p>Die Kommission war zum Schluss gekommen, es brauche rasch Hilfe für die Wasserkraftwerke. Sie wollte deshalb neue Regeln zur Grundversorgung in die Stromnetz-Vorlage einbauen. Damit reagierte sie auf einen Entscheid des Ständerates.</p><p>Dieser will Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Von günstig zugekauftem Strom würden damit nur die Grosskunden profitieren - eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.</p><p></p><p>"Nicht seriös"</p><p>Die Nationalratskommission bevorzugte eine andere Lösung: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - für die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie. Was diese Haushalte und KMU kosten würde, wurde aber nicht abgeklärt. Zudem gab es nie eine Vernehmlassung.</p><p>Im Nationalrat befand nun die Mehrheit, dieses Vorgehen sei nicht seriös. Der Rat hat deshalb den umstrittenen Teil der Vorlage an die Kommission zurückwiesen. "Wenn die Kommission ohne Kenntnisse von Folgen und Kosten und ohne Umsetzungsvorschläge einen solchen Markteingriff beschliesst, dann muss man sich schon die Frage stellen, ob da alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen ist", sagte Wasserfallen.</p><p></p><p>Als Kompromiss gedacht</p><p>Laut den Gegnern würden den Haushalten und KMU mit der Kommissionslösung bis zu 550 Millionen Franken aufgebürdet. Die Befürworter stritten dies ab. Manche sprachen sich für den Vorschlag Wasserfallens aus, obwohl sie in der Kommission für deren Lösung gestimmt hatten - unter ihnen Martin Bäumle (GLP/ZH).</p><p>Die Kommissionslösung sei nach dem Ständeratsentscheid als Kompromiss gedacht gewesen, erklärte er. Er wies darauf hin, dass die Stromunternehmen und die Kantone in der Kommission die Lage der Wasserkraftwerke dramatisch geschildert hätten. Ursprünglich hätten sie zudem viel mehr gefordert.</p><p></p><p>Teilliberalisierung schuld</p><p>Die Befürworter einer Sofortlösung aus den Reihen der CVP, der SP und der Grünen warnten vor Konkursen. "Wer die Wasserkraft nicht fallen lassen will, sollte den Antrag Wasserfallen fallen lassen", sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).</p><p>Jacqueline Badran (SP/ZH) stellte fest, mit der Kommissionslösung würden die einheimische erneuerbare Energie gestärkt und der ausländische Drecksstrom geschwächt. Es handle sich auch um eine Investition in die Versorgungssicherheit. Einziger Wermutstropfen sei, dass nur die Haushalte und KMU bezahlen müssten. Daran sei aber die Teilliberalisierung schuld.</p><p></p><p>Kommission "hereingefallen"</p><p>Energieministerin Doris Leuthard stellte sich gegen den Kommissionsvorschlag. Die Haushalte und KMU wären die "Gelackmeierten", sagte sie. Einige Stromunternehmen hätten das Gesetz nicht eingehalten und müssten nach dem Bundesgerichtsurteil zwischen 30 und 50 Millionen Franken zurückerstatten. Nun möchten sie das Gesetz ändern, mit Rückwirkung. "Der Ständerat ist darauf hereingefallen, und leider auch die Mehrheit Ihrer Kommission", sagte Leuthard.</p><p>Hinter den Kulissen positionierten sich die Akteure bereits mit Blick auf die anstehenden Entscheide zum Wasserzins, gab die Energieministerin weiter zu bedenken. Dass die Bergkantone diesen mit Sorge entgegenblickten, verstehe sie. Änderungen beim Wasserzins seien aber unumgänglich. Der Bundesrat will demnächst Vorschläge dazu in die Vernehmlassung schicken.</p><p></p><p>Ständerat am Zug</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen an. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Mit dem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen für die Energiewende fit machen. So sollen die Bewilligungsverfahren optimiert und beschleunigt werden.</p><p>Umstritten ist unter anderem, ob die Kosten intelligenter Mess- und Steuersysteme den Netzkosten angerechnet werden können. Der Bundesrat und der Ständerat wollen sie zu den anrechenbaren Kosten zählen. Der Nationalrat hat mit 99 zu 92 Stimmen beschlossen, den entsprechenden Artikel zu streichen. Weiter will der Nationalrat im Gesetz verankern, dass der Verkauf und die Installation von intelligenten Messsystemen nicht den Netzbetreibern vorbehalten sind.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.09.2017</b></p><p><b>Bei den gesetzlichen Grundlagen zum Um- und Ausbau der Stromnetze nähern sich die Räte einander nur langsam an. Im wichtigsten Streitpunkt ist der Ständerat am Mittwoch hart geblieben.</b></p><p>Mit 28 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat er seinen Entscheid bestätigt, dass Stromunternehmen den Haushalten und KMU die Kosten der teuren Eigenproduktion in Rechnung stellen können. Von günstig zugekauftem Strom würden nur die Grosskunden profitieren - eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte.</p><p>Das Urteil stehe im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers, die Wasserkraft im aktuell schwierigen Umfeld zu stützen, sagte Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE). Elektrizitätsunternehmen solle daher erlaubt werden, ihre teure Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden zu belasten.</p><p></p><p>Haushalte zahlen die Zeche</p><p>Energieministerin Doris Leuthard wehrte sich vehement gegen den Entscheid. Mehr als 600 Unternehmen hätten sich in den letzten Jahren an die so genannte Durchschnittspreismethode gehalten, einige wenige aber nicht. Wegen diesen wolle der Ständerat nun in den Markt eingreifen, "und dies zu Lasten von Tausenden KMU und Haushalten". Profitieren könnten die Grosskunden.</p><p>In der kleinen Kammer stiess Leuthards Appell auf taube Ohren. Sie liess sogar zu, dass die fehlbaren Stromversorger nur jene Kosten zurückerstatten müssen, die sie ihren Kunden in den letzten drei Jahren zu viel verrechnet haben.</p><p>Damit bleibt eine wichtige Differenz zwischen den Räten bestehen. Die Nationalratskommission hatte ursprünglich sofortige Hilfsmassnahmen vorgeschlagen: Verbraucher in der Grundversorgung sollten nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten - für die Wasserkraftwerke eine faktische Abnahmegarantie.</p><p>Dem Nationalrat ging das jedoch zu schnell. Er lagerte die Hilfsmassnahmen in eine separate Vorlage aus und wies die Kommission an, zunächst deren Folgen zu untersuchen. Den Entscheid des Ständerates, die Durchschnittspreismethode aufzuheben, lehnte er ab. Der Ständerat hat sich nun seinerseits gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen.</p><p></p><p>Monopol im Messwesen</p><p>In anderen Punkten kommen sich die Räte hingegen näher: So ist er Ständerat einverstanden damit, das Plangenehmigungsverfahren auch für Projekte auf tieferen Netzebenen anzuwenden. Der Bundesrat soll aber Ausnahmen festlegen können. Auch bei den Grundsätzen für die Netzplanung hat der Ständerat teilweise eingelenkt.</p><p>Hingegen bleibt er dabei, dass der Verkauf und die Installation von Mess- und Steuersystemen den Netzbetreibern vorbehalten bleibt. Damit will der Ständerat die Aufsicht sicherstellen und Missbrauch verhindern. Das Bundesgericht hat das Messwesen mit einem Entscheid vom Juli teilweise liberalisiert.</p><p>Diese "Lücke" wird mit dem Entscheid des Ständerats geschlossen, wie Luginbühl erklärte. Über die Liberalisierung könne zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Damit war auch Leuthard einverstanden. Vor einer Liberalisierung müssten viele Fragen geklärt werden, zum Beispiel die Pflichten privater Anbieter.</p><p>Weiter hält der Ständerat daran fest, dass die Betroffenen intelligenten Steuer- und Regelsystemen nicht vorab zustimmen müssen. Sie sollen aber ein Widerspruchsrecht haben. Auch bei der Anrechenbarkeit von Betriebs- und Kapitalkosten und dem Mehrkostenfaktor für Erdleitungen ist der Ständerat bei seinen ursprünglichen Entscheiden geblieben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2017</b></p><p><b>Haushalte sollen von günstig eingekauftem Strom profitieren </b></p><p><b>Konsumenten und KMU sollen davon profitieren, wenn ihr Stromversorger günstigen Strom im Ausland einkauft. Das hat der Nationalrat am Montag bei der Beratung der Stromnetzstrategie beschlossen.</b></p><p>Es handelt sich um den zentralen Streitpunkt zwischen den Räten. Der Ständerat will Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der Eigenproduktion und der langfristigen Bezugsverträge vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten.</p><p>Von günstig zugekauftem Strom würden damit nur die Grosskunden profitieren. Das Bundesgericht hatte diese Praxis 2016 gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet. Der Nationalrat lehnte es nun zum zweiten Mal ab, diese aus dem Gesetz zu streichen. Der Entscheid fiel einstimmig.</p><p>Doch auch für den Nationalrat ist die heutige Rechtslage nicht in Stein gemeisselt. Seine Kommission hatte eine Abnahmegarantie für Strom aus Wasserkraft vorgeschlagen. Diese lagerte der Nationalrat in eine separate Vorlage aus. Die Kommission muss nun abklären, was die Folgen eines solchen Schrittes wären. Der Ständerat lehnte diese Teilung der Vorlage ab.</p><p></p><p>Zustimmung nötig</p><p>Eine weitere Differenz betrifft intelligente Steuer- und Regelsysteme. Der Nationalrat hält daran fest, dass die Betroffenen dem Einbau solcher Anlagen vorab zustimmen müssen. Der Ständerat will ihnen nur ein Widerspruchsrecht einräumen. Zudem will der Nationalrat das Messwesen nicht als Teil des Elektrizitätsnetzes behandeln. Die Frage nach der Zuständigkeit dafür will er ebenfalls in einer späteren Vorlage behandeln.</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat bei den Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht, bei den Bussen für fahrlässige Verstösse oder bei der Öffentlichkeitsarbeit.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.11.2017</b></p><p><b>Ständerat pocht auf zusätzliche Unterstützung für Wasserkraft National- und Ständerat streiten nach wie vor darüber, ob und wie die Wasserkraft zusätzlich unterstützt werden soll. Der Ständerat hält an einer Klausel im Stromnetzgesetz fest. Zahlen sollen die Haushalte.</b></p><p>Mit dem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze will der Bundesrat die Leitungen für die Energiewende fit machen. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Im Zentrum der Debatten steht jedoch ein Thema, das damit nichts zu tun hat: Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft.</p><p>Der Ständerat hatte dazu eine Klausel eingebaut. Er wollte Stromunternehmen wieder erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten, also den Haushalten und KMU.</p><p>Von günstig zugekauftem Strom würden damit nur die Grosskunden profitieren. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur sogenannten Durchschnittspreismethode verpflichtet. Der Nationalrat lehnte die Ständerats-Klausel ab. Er zog eine andere Lösung in Betracht, verwarf diese aber am Ende.</p><p></p><p>Ständerat "hereingefallen"</p><p>Auch Energieministerin Doris Leuthard hält nichts von den Plänen des Ständerates. Einige Elektrizitätswerke hätten das Gesetz nicht eingehalten und müssten nach dem Bundesgerichtsurteil zwischen 30 und 50 Millionen Franken zurückerstatten. Nun möchten sie das Gesetz ändern, und zwar mit Rückwirkung. Darauf sei der Ständerat hereingefallen, sagte sie im Nationalrat.</p><p>Der Ständerat mit seinen zahlreichen Branchenvertretern pocht aber auf eine Regelung. Eine Abstimmung war am Donnerstag nicht nötig: Eine linke Minderheit wollte beantragen, die Regelung zu streichen, zog den Antrag aber zurück. Roberto Zanetti (SP/SO) begründete das damit, dass die Kommission einen Schritt in Richtung Nationalrat gemacht habe.</p><p></p><p>Neue Formulierung</p><p>Demnach sollen die Stromunternehmen grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben. Die Durchschnittspreismethode soll also gelten, aber mit Ausnahmen: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern.</p><p>Das Recht, auf die Durchschnittspreismethode zu verzichten, soll für Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland gelten, die keine Unterstützung erhalten. Ferner soll die Rückwirkung auf fünf Jahre begrenzt werden. Gegner monieren, die Haushalte müssten damit höhere Preise bezahlen. Zudem könne so das Ziel nicht erreicht werden, ausschliesslich die inländische Wasserkraft zu unterstützen.</p><p></p><p>Nicht liberal und nicht fair</p><p>Leuthard kritisierte die Regelung mit deutlichen Worten. "Was Sie hier als Kompromiss verkaufen, ist extrem bürokratisch und auch nicht unbedingt liberal", sagte sie. Mit dieser Regelung würden letztlich die Preisnachteile an die Haushalte weitergegeben, nicht aber die Preisvorteile. Die Vorteile landeten in der Kasse der Netzbetreiber. Das sei diskriminierend und nicht fair, sagte Leuthard.</p><p>Die Vorlage geht nun noch einmal an den Nationalrat. Dieser dürfte an seiner Version ohne die Klausel festhalten. Damit muss voraussichtlich die Einigungskonferenz eine Lösung finden. Wegen der Wasserkraft-Klausel könnte die Stromnetz-Vorlage gar abstürzen.</p><p></p><p>Unterstützung ab 2018</p><p>Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Bestehende Grosswasserkraftwerke können ab nächstem Jahr Unterstützung beantragen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen.</p><p>Vorgesehen ist eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert wird. Jährlich dürften maximal 120 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Eine vor kurzem veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundes hat gezeigt, dass es nicht allen Stromunternehmen wirtschaftlich schlecht geht. In Schwierigkeiten stecken nur die grossen Konzerne Alpiq und Axpo.</p><p></p><p>Weitere Differenz</p><p>Auch bei einer anderen Differenz in der Stromnetz-Vorlage hat der Ständerat am Donnerstag an seiner Version festgehalten. Er möchte das Messwesen dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung wäre damit vorerst nicht möglich.</p><p>Nachgegeben hat der Rat dagegen bei den intelligenten Steuer- und Regelsystemen. Zuvor hatte er den Konsumentinnen und Konsumenten lediglich ein Widerspruchsrecht einräumen wollen. Nun ist er dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt: Netzbetreiber dürfen die Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.</p><p>Leuthard wies darauf hin, dass die Räte die Frage eigentlich schon geregelt haben, und zwar im Energiegesetz, welches das Stimmvolk dieses Jahr gutgeheissen hat. Im Gesetz, das nächstes Jahr in Kraft tritt, ist die Zustimmungslösung verankert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat kritisiert Ständerat wegen Wasserkraftklausel </b></p><p><b>National- und Ständerat können sich nicht einigen, ob und wie die Wasserkraft zusätzlich unterstützt werden soll. Der Nationalrat hat sich erneut gegen eine Klausel im Stromnetzgesetz ausgesprochen. Die Redner zeigten sich erzürnt über den Ständerat.</b></p><p>Das Gesetz geht nun in die Einigungskonferenz. Mitglieder der Energiekommissionen beider Räte werden dort eine Lösung erarbeiten und diese dem Parlament vorlegen. Lehnt ein Rat den Vorschlag ab, ist das ganze Gesetz gescheitert.</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat wollte sich trotz des drohenden Absturzes nicht erpressen lassen. Mit 102 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat am Mittwoch einen Kompromissvorschlag von linker Seite ab. Durchgesetzt haben sich SVP, FDP und BDP.</p><p></p><p>Kein Abnickergremium</p><p>Die Unterstützung der Wasserkraft gehöre nicht ins Stromnetzgesetz, lautete der Tenor. Der Ständerat habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden. Er wolle ein Bundesgerichtsurteil umstossen, um Partikularinteressen zu schützen. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>"Ich vertrete hier das Volk", sagte Christian Imark (SVP/SO). Im Unterschied zu den Ständeräten sei er nicht gekauft. Der Ständerat wolle Netzbetreiber entlasten, die sich nicht an die geltenden Regeln gehalten hätten. Der Nationalrat müsse hart bleiben. "Sind wir ein Rat oder ein Abnickergremium?", fragte Imark. "Braucht es überhaupt noch einen Nationalrat oder können wir die Volksvertretung abschaffen?"</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) stellte fest, die Vorlage heisse Stromnetzstrategie, nicht Gebastel bei den Endkunden. Wenn der Rat die Ständeratsversion durchwinke, müssten die Konsumenten und die KMU erheblich mehr bezahlen. Die Branche sei aber nicht notleidend, es handle sich um eine Schlaumeierei. Daran änderten auch Kompromissvorschläge nichts. "Eine Bastelei wird nicht besser, wenn man sie verschlimmbastelt", befand Wasserfallen.</p><p></p><p>Zu wichtig zum Scheitern</p><p>Für einen Kompromiss machten sich SP, Grüne, Grünliberale und die CVP stark. Auch sie kritisierten das Vorgehen des Ständerates. Dieses sei nicht akzeptabel, sagte Roger Nordmann (SP/VD). Aber die Stromnetzvorlage sei wichtig und dürfe nicht scheitern. Finde man keinen Kompromiss, sei sie gefährdet.</p><p>Das hoben auch Bastien Girod (Grüne/ZH) und Martin Bäumle (GLP/ZH) hervor. Sie kritisierten ausserdem die FDP. Deren Vertreter im Ständerat seien verantwortlich für das Problem. Nun müssten die anderen Parteien vermitteln.</p><p>Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) stellte fest, auch der Kompromissvorschlag sei nicht die liberalste Lösung. In der Einigungskonferenz könnte sie aber eventuell noch verbessert werden. Benoît Genecand (FDP/GE) sagte dagegen, niemand wisse, was die Konsequenzen des Kompromisses wären. Dieser sei erst am Vortag in die Kommission eingebracht worden, als deren Mitglieder noch nicht ganz wach gewesen seien.</p><p></p><p>Ständerat hartnäckig</p><p>Der Ständerat hatte die Klausel zur Unterstützung der Wasserkraft schon zu Beginn der Beratungen eingebaut. In der letzten Runde passte er diese an. Demnach sollen die Stromunternehmen weiterhin grundsätzlich verpflichtet sein, Preisvorteile anteilsmässig an die festen Endverbraucher weiterzugeben.</p><p>Zur sogenannten Durchschnittspreismethode soll es aber Ausnahmen geben: Die Unternehmen sollen Preisvorteile nicht an die festen Endverbraucher weitergeben müssen, wenn sie diese mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. Voraussetzung ist, dass es sich um Strom aus eigenen oder verbundenen Kraftwerken im Inland handelt, die keine Unterstützung erhalten. Ferner soll die Rückwirkung auf fünf Jahre begrenzt werden.</p><p>Mit dem Kompromissvorschlag, der im Nationalrat zur Diskussion stand, wäre die Rückwirkung ganz weggefallen. Die Formulierung sollte ausserdem sicherstellen, dass das Recht, die Durchschnittspreismethode nicht anzuwenden, nur für Strom aus inländischen Werken gilt.</p><p>Laut Energieministerin Doris Leuthard wäre mit diesem Vorschlag allerdings mehr Strom der Durchschnittspreismethode entzogen worden. Wenn schon, sei die ständerätliche Formulierung besser, befand Leuthard. Der Bundesrat möchte eigentlich gar keine Klausel, denn die Zeche - mehr als 30 Millionen Franken im Jahr - würden die Haushalte und KMU zahlen. Nun gelte es aber, eine Einigung zu finden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatten am 13.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt befristeter Unterstützung der Wasserkraft zu </b></p><p><b>Die Wasserkraft wird zusätzlich unterstützt, aber befristet. Der Nationalrat hat seinen Widerstand aufgegeben und einer entsprechenden Klausel in der Stromnetzvorlage zugestimmt. Diese ist damit unter Dach und Fach.</b></p><p>Dem Gesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze drohte im Nationalrat der Absturz wegen der Klausel. Die SVP und die FDP hatten diese in der grossen Kammer stets abgelehnt. Am Ende stimmte die beiden Fraktionen aber nicht mehr geschlossen dagegen. Der Nationalrat hiess den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch mit 108 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen gut, der Ständerat ohne Gegenstimmen.</p><p>In der Einigungskonferenz hatte sich zwar die Klausel des Ständerates durchgesetzt. Das Gremium aus Vertretern beider Räte baute aber eine Befristung ein: Die zusätzliche Unterstützung für die Wasserkraft läuft Ende 2022 aus. Das ebnete den Weg für die Rettung der Vorlage, die für die Umsetzung der Energiestrategie wichtig ist.</p><p></p><p>Ein Weihnachtsgeschenk</p><p>Energieministerin Doris Leuthard warb in den Räten für ein Ja, obwohl auch sie über den Zusatz nicht glücklich ist. Dieser sei bürokratisch, und bezahlen müssten die Haushalte, sagte sie. Kosten werde es jedes Jahr 30 bis 50 Millionen Franken. Ein Nein wäre aber wahrscheinlich teurer. "Politik ist nicht immer logisch", stellte Leuthard fest.</p><p>Für ein Nein plädierten Christian Imark (SVP/SO) und Peter Schilliger (FDP/LU). Imark sprach von einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk - und warf zur Illustration Zehnernoten in die Luft. Die Befristung mache die Sache nicht besser, sagte er. Dieses Element gehöre nicht in die Vorlage, es habe auch keine Vernehmlassung dazu gegeben.</p><p></p><p>Grosser Unmut</p><p>Schon in den letzten Beratungsrunden war der Unmut im Nationalrat gross gewesen. Viele fühlten sich vom Ständerat erpresst. Dieser habe unter dem Einfluss massiven Lobbyings entschieden, hiess es. Die Zeche bezahlten die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p>Aus Sicht von SP, Grünen, CVP, GLP und BDP ist der Um- und Ausbau der Stromnetze aber für die Versorgungssicherheit und die Energiestrategie zu wichtig, um sie wegen des Zusatzes scheitern zu lassen. Das Kind dürfe nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, lautete der Tenor.</p><p></p><p>Preisvorteile nicht weitergeben</p><p>Die umstrittene Klausel betrifft die Frage, welche Kosten die Stromunternehmen an die gebundenen Endkunden - also Haushalte und KMU - weitergeben dürfen. Gemäss dem Entscheid des Parlaments sind sie zwar weiterhin grundsätzlich verpflichtet, Preisvorteile aus günstig zugekauftem Strom weiterzugeben, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre.</p><p>Zur sogenannten Durchschnittspreismethode gibt es aber Ausnahmen: Wer erneuerbaren Strom aus inländischen Anlagen liefert, muss die Preisvorteile bis Ende 2022 nicht weitergeben.</p><p></p><p>Reaktion auf Bundesgerichtsurteil</p><p>Ursprünglich wollte der Ständerat den Stromunternehmen generell erlauben, die Kosten der teuren Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Das Bundesgericht hatte diese Praxis gestoppt und die Stromversorger zur Durchschnittspreismethode verpflichtet.</p><p>Unterstützung für die Wasserkraft hatte das Parlament bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen. Im Nationalrat stand zu Beginn der Stromnetz-Beratungen zur Diskussion, für Wasserkraftwerke eine Abnahmegarantie zu schaffen. Diese Idee wurde aber fallen gelassen.</p><p></p><p>Stromnetze ausbauen</p><p>Kern der Vorlage sind die Stromnetze, die mit Blick auf die Energiewende um- und ausgebaut werden sollen. Die Bewilligungsverfahren werden optimiert und beschleunigt. Zudem sollen mehr Leitungen in den Boden verlegt werden.</p><p>Leitungen mit der höchsten Spannung können als Freileitung oder Erdkabel ausgeführt werden. Das Verteilnetz dagegen soll künftig grundsätzlich im Boden verlegt werden, sofern das möglich ist und die Mehrkosten gegenüber einer Freileitung nicht zu hoch sind. Wie viel mehr die Erdleitung kosten darf, legt der Bundesrat fest, doch ist im Gesetz eine Obergrenze verankert. Demnach darf die Erdleitung höchstens drei Mal mehr kosten als die Freileitung.</p><p></p><p>Messwesen und Steuersysteme</p><p>Bis zuletzt umstritten war das Messwesen. Der Ständerat wollte dieses dem Netzbetrieb zurechnen. Eine Liberalisierung wäre damit vorerst nicht möglich gewesen. Auf Antrag der Einigungskonferenz haben die Räte diese Bestimmung nun aber gestrichen.</p><p>Ebenfalls für Diskussionen sorgten intelligente Steuer- und Regelsysteme. Die Räte blieben hier am Ende bei der Regelung, die sie bereits im Rahmen der Energiestrategie beschlossen hatten: Netzbetreiber dürfen solche Systeme nur mit aktiver Zustimmung der Konsumenten installieren.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:01