UNO-Transparenzübereinkommen

Details

ID
20160037
Title
UNO-Transparenzübereinkommen
Description
Botschaft vom 20. April 2016 über die Genehmigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen (UNO-Transparenzübereinkommen)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.04.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Transparenzübereinkommen der UNO </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens über Transparenz in sogenannten Investor-Staat-Schiedsverfahren verabschiedet. Dabei geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionen im Ausland. Das Übereinkommen dehnt die Transparenzregeln der UNO-Kommission für internationales Handelsrecht auf bereits bestehende Investitionsschutzabkommen aus, das heisst auch diese Schiedsverfahren werden weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wird ein politisches Anliegen umgesetzt, das in den letzten Jahren auch in der Schweiz wiederholt formuliert worden ist.</b></p><p>Investor-Staat-Schiedsverfahren ermöglichen es Investoren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer im Ausland getätigten Investition vor einem unabhängigen Schiedsgericht auszutragen. Die UNO-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) hat im Sommer 2013 Regeln zur Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren verabschiedet, am 1. April 2014 sind sie in Kraft getreten. Sie verfolgen das Ziel, alle wesentlichen Verfahrensschritte und Entscheide eines solchen Schiedsgerichts grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern dadurch nicht schützenswerte Interessen oder das Schiedsverfahren selbst gefährdet werden. </p><p>Bisher werden die Transparenzregeln auf UNCITRAL-Schiedsverfahren angewendet, die auf der Grundlage eines nach dem 31. März 2014 abgeschlossenen Investitionsschutzabkommens (ISA) geführt werden. Für Schiedsverfahren, die auf einem bereits früher abgeschlossenen ISA beruhen, werden sie nur mit dem Einverständnis beider Parteien angewandt. Das UNO-Transparenzübereinkommen erleichtert es den Staaten, die UNCITRAL-Transparenzregeln auch auf diese Schiedsverfahren anzuwenden. Denn es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten grundsätzlich, die UNCITRAL-Transparenzregeln auf sämtliche Investor-Staat-Schiedsverfahren anzuwenden, also beispielsweise auch auf Schiedsverfahren gemäss den Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID).</p><p></p><p>Übereinkommen setzt wichtiges Anliegen um</p><p>Die Schweiz hat zum völkerrechtlichen Schutz von Auslandinvestitionen mehr als 120 ISA abgeschlossen. Die meisten ISA gewähren dem Investor zur Durchsetzung der festgelegten Verpflichtungen ein direktes schiedsgerichtliches Klagerecht gegen den Gaststaat (sog. Investor-Staat-Schiedsverfahren). Obwohl in solchen Verfahren ein Staat Verfahrenspartei ist, finden sie in der Regel unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies hat zu einer wachsenden Kritik an der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit geführt. Mit der Ratifikation des UNO-Transparenzübereinkommens will der Bundesrat somit ein wichtiges Anliegen umsetzen, das in der investitionspolitischen Diskussion der letzten Jahre auch in der Schweiz wiederholt formuliert worden ist.</p>
Objectives
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    0
    Text
    Botschaft vom 20. April 2016 über die Genehmigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen (UNO-Transparenzübereinkommen)
    Resolutions
    Date Council Text
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    0
    Text
    Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen (UNO-Transparenzübereinkommen)
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2016 2 Zustimmung
    16.12.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2016</b></p><p>(sda) Schiedsverfahren zu Streitigkeiten über Auslandinvestitionen sollen nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Nationalrat hat sich oppositionslos für die Ratifikation des UNO-Transparenzübereinkommens ausgesprochen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2016</b></p><p><b>Investitionsschutz - Parlament spricht sich für Transparenz bei Schiedsverfahren aus </b></p><p><b>(sda) Schiedsverfahren zu Streitigkeiten über Auslandinvestitionen sollen nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat der Ratifikation des UNO-Transparenzübereinkommens einstimmig zugestimmt.</b></p><p>Das Abkommen betrifft Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionen im Ausland. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die UNO-Transparenzregeln auf alte Investitionsschutzabkommen anzuwenden. Heute werden diese nur in Schiedsverfahren angewendet, die auf Basis neuerer Investitionsschutzabkommen geführt werden. Bei älteren Abkommen werden die Transparenzregeln nur dann angewandt, wenn beide Parteien einverstanden sind.</p><p></p><p>Über 120 Abkommen</p><p>Die Schweiz hat zum Schutz von Auslandinvestitionen rund 120 Investitionsschutzabkommen (ISA) abgeschlossen. Damit sollen Investitionen vor nicht kommerziellen Risiken geschützt werden. Dazu zählen etwa staatliche Diskriminierungen gegenüber einheimischen Investoren, unrechtmässige Enteignungen oder ungerechtfertigte Behinderungen des Zahlungsverkehrs.</p><p>Die meisten ISA sehen vor, dass der Investor bei einer Streitigkeit mit dem Staat, in dem die Investition getätigt wurde, vor einem internationalen Schiedsgericht klagen kann. Obwohl ein Staat Verfahrenspartei ist, finden die Verfahren in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die UNO-Transparenzregeln sehen vor, dass alle Dokumente des Verfahrens öffentlich gemacht werden.</p><p>Bisher haben erst einige wenige Staaten das Abkommen ratifiziert. Insbesondere die Gaststaaten, die mehr Transparenz gefordert hätten, schienen kein Interesse mehr daran zu haben, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem wichtigen Signal - unabhängig vom Ratifikationsprozess. Erstmals sei es gelungen, einen einheitlichen Standard zu setzen. Dieser sei nun in allen Verfahren ein Thema. Sommaruga warb daher dafür, dass die Schweiz das Abkommen mitträgt. </p>
Updated
08.04.2025 23:59

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