Werterhalt von Polycom. Gesamtkredit

Details

ID
20160044
Title
Werterhalt von Polycom. Gesamtkredit
Description
Botschaft vom 25. Mai 2016 zu einem Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.05.2016</b></p><p><b>Bundesrat beantragt Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom und eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Alarmierungsverordnung </b></p><p><b>Das Sicherheitsfunksystem Polycom soll bis 2030 weiter betrieben werden. Daher beantragt der Bundesrat für werterhaltende Massnahmen einen Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken. Gleichzeitig beschloss der Bundesrat, die Vernehmlassung über eine Änderung der Alarmierungsverordnung zu eröffnen. Mit der Änderung soll die Teilerneuerung und die Aufteilung der Kosten von Polycom, eine solidere rechtliche Abstützung erhalten. </b></p><p>Das Sicherheitsfunknetz Polycom wird täglich intensiv genutzt und ermöglicht den Funkkontakt zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz sowie dem Nationalstrassenunterhalt und den Betreibern von kritischer Infrastruktur. Zwischen 2001 bis 2015 haben sich dem System alle Kantone angeschlossen. Damit Polycom bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System technologisch überholt werden. Nur so werden die Nutzer ihre Basisstationen (Antennen), die ihre Lebensdauer erreicht haben, ersetzen können.</p><p></p><p>Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom</p><p>Eine grundsätzliche Ablösung von Polycom durch ein anderes System macht weder wirtschaftlich, technisch noch betrieblich Sinn. Der Auftrag für die Werterhaltung von Polycom erging an die bisherigen Hersteller und Lieferanten, da diese die erforderlichen Lizenzen als geistiges Eigentum besitzen.</p><p>Um die Produktions- und Programmierungskapazitäten für die Schweiz zu sichern, musste die Entwicklung des sogenannten Gateway, der während der Zeit der Umstellung den Parallelbetrieb älterer und neuer Basisstationen ermöglicht, bereits für das Frühjahr 2016 beauftragt werden. Dazu hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Dezember 2015 mit der Industrie eine Leistungsvereinbarung über den Werterhalt von Polycom unterzeichnet, unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung der erforderlichen Kredite. Im ersten Quartal 2016 wurde ein detaillierter Vertrag über die Zusammenarbeit ausgearbeitet, auch dieser unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung.</p><p>Die Gesamtausgaben für den Werterhalt von Polycom werden sich bis 2030 auf 500 Millionen Franken belaufen. Davon beantragt der Bundesrat dem Parlament mit beiliegender Botschaft einen Verpflichtungskredit von 159,6 Millionen Franken.</p><p></p><p>Eröffnung der Vernehmlassung</p><p>Für die ab 2018 anstehende Teilerneuerung des Sicherheitsfunksystems Polycom und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Dies soll mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 (BZG; SR 520.1) erreicht werden. Angesichts des Zeitbedarfs von mehreren Jahren für eine Gesetzesänderung will der Bundesrat als Übergangslösung die Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 (AV; SR 520.12) anpassen. Er hat daher die Vernehmlassung über die Änderung der Alarmierungsverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 16. September 2016. Die Botschaft zur entsprechenden Änderung des BZG soll dem Parlament voraussichtlich 2017 unterbreitet werden. In der Substanz geht es darum, bezüglich der Kostenbeteiligung die allgemein akzeptierte geltende Praxis abzubilden. Die Anpassungen der Alarmierungsverordnung haben keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Mai 2016 zu einem Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom
    Resolutions
    Date Council Text
    20.09.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.12.2016 2 Zustimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 20.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat bewilligt 160 Millionen für Sicherheitsfunknetz Polycom </b></p><p><b>(sda) Das Funknetz Polycom, über das Polizei, Feuerwehr und Teile der Armee verschlüsselt kommunizieren, muss nachgerüstet werden. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Kredit in der Höhe von 159,6 Millionen Franken zähneknirschend bewilligt.</b></p><p>Das Polycom-Netz wurde über einen Zeitraum von 15 Jahren schrittweise ausgebaut. Erst vergangenes Jahr wurde der letzte Kanton angeschlossen. Die Infrastruktur ist deshalb in einigen Kantonen bereits wieder überholt. Die Antennen können ab 2018, wenn sie aus technischen Gründen ausfallen, nicht mehr repariert werden.</p><p>Damit das Funknetz, das aus 750 Antennen besteht, bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System deshalb technologisch überholt werden. Das war auch im Nationalrat unbestritten.</p><p>Zu reden gaben vielmehr das Projektmanagement und die 14-jährige Geschichte des Projektes. "Der Bundesrat muss die Lehren aus der Vergangenheit ziehen", forderte Alois Gmür (CVP/SZ). Mehrere Redner kritisierten, es sei unbefriedigend, dass Polycom alternativlos sei.</p><p>Im Namen der Finanzkommission appellierte Pirmin Schwander (SVP/SZ) an den Bundesrat, IT-Projekte besser zu planen. Dazu zähle auch eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Kantonen und ein Verzicht auf Schweizer Lösungen.</p><p>Verteidigungsminister Guy Parmelin zeigte Verständnis für den Frust im Nationalrat. Er versicherte, der Bundesrat werde in Zukunft für eine bessere Koordination bei IT-Projekten sorgen.</p><p></p><p>Kritik der Finanzdelegation</p><p>Im Juni 2015 war für die Nachrüstung des Systems zunächst von einem Investitionsbedarf von 100 Millionen Franken die Rede gewesen. Anfang 2016 wurde dann publik, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) einen dreimal teureren Auftrag freihändig vergeben hat - unter anderem für Software und Antennen.</p><p>Kritik am Projektmanagement äusserte auch die Finanzdelegation (FinDel) in ihrem letzten Jahresbericht. Zwar sei in diesem Fall eine freihändige Vergabe des Auftrags an den Lieferanten rechtlich zulässig. Denn die für Polycom eingesetzte Technologie befindet sich im Eigentum einer Firma, welche in der Schweiz als einzige diese Lizenz vergibt.</p><p>Es bleibe jedoch unklar, inwieweit diese Gebundenheit an einen einzigen Lieferanten hätte vermieden werden können und ab wann das BABS diese Risiken hätte erkennen müssen, schrieb die FinDel in ihrem Bericht. Der Bundesrat argumentierte, eine grundsätzliche Ablösung von Polycom durch ein anderes System mache weder wirtschaftlich, technisch noch betrieblich Sinn.</p><p></p><p>500 Millionen Franken notwendig</p><p>Die Gesamtausgaben belaufen sich laut Bundesrat bis 2030 auf 500 Millionen Franken. Davon entfallen zwei Drittel auf Eigenleistungen der Bundesverwaltung. 13,8 Millionen Franken werden für Entwicklungsarbeiten bereits im Jahr 2016 verwendet. Der Rest betreffen zwei Verpflichtungskredite für die Leistungen Dritter.</p><p>Mit letzteren befasste sich der Nationalrat am Dienstag. Der Bundesrat beantragte 72,4 Millionen Franken für die Entwicklung, die Beschaffung und den Betrieb der Nachfolgetechnologie. 87,2 Millionen Franken werden für das Projektmanagement und für den Ersatz der Antennen des Grenzwachtkorps benötigt.</p><p>Der Nationalrat bewilligte den Gesamtkredit über 159,6 Millionen Franken schliesslich ohne Gegenstimme. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.12.2016</b></p><p><b>Parlament bewilligt Kredit für Nachrüstung von Sicherheitsfunknetz </b></p><p><b>(sda) Das Sicherheitsfunknetz Polycom muss nachgerüstet werden. Das Parlament hat dafür einem Kredit von rund 160 Millionen Franken zugestimmt - allerdings nur widerwillig.</b></p><p>Der Ständerat bewilligte den Kredit am Dienstag als Zweitrat mit 40 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Somit kann das Funknetz Polycom, über das Polizei, Feuerwehr und Teile der Armee verschlüsselt kommunizieren, modernisiert werden.</p><p>Polycom war über einen Zeitraum von 15 Jahren schrittweise ausgebaut worden. Das Netz besteht aus rund 750 Antennen, die mit den Funkgeräten kommunizieren. Während der letzte Kanton erst im vergangenen Jahr angeschlossen wurde, ist die Infrastruktur in anderen Kantonen bereits wieder veraltet. Damit das Funknetz bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System deshalb technologisch überholt werden.</p><p>Der Handlungsbedarf war im Parlament unbestritten. Für Kritik sorgten aber verschiedene Punkte, unter anderem die Monopolstellung des Anbieters, die zu einer grossen Abhängigkeit führe. Auch die uneinheitliche Einführung in den Kantonen wurde von verschiedenen Kantonsvertretern angeprangert. Er sei erstaunt, sagte Peter Hegglin (CVP/ZG), dass kurz nach der Einführung des Systems in seinem Kanton schon wieder eine Nachrüstung nötig werde.</p><p>"Polycom ist ein gutes Beispiel einer staatspolitisch falsch aufgegleisten Konzeption", kritisierte auch Martin Schmid (FDP/GR). Schuld sei das Bundesparlament, welches bei der Einführung eine Verbundsfinanzierung mit unklaren Kompetenzen beschlossen habe.</p><p></p><p>"Unerfreuliche Nebenerscheinungen"</p><p>Trotz dieser "unerfreulichen Nebenerscheinungen" sei es unumgänglich, dem Kredit zuzustimmen, sagte Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP/UR). Ein rasches Handeln sei im Interesse der Polycom-Nutzer. "Es ist ein System, dass funktionieren muss", so Baumann.</p><p>Verteidigungsminister Guy Parmelin zeigte Verständnis für "eine gewisse Frustration" bei den Parlamentariern. Aber zurzeit gebe es keine Alternative zur Nachrüstung. Eine künftige Beschaffung für die Zeit nach 2030 müsse frühzeitig aufgegleist werden, die Koordination mit den Kantonen müsse verbessert werden, sagte Parmelin.</p>
Updated
09.04.2025 00:02

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