Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Details

ID
20160045
Title
Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Description
Botschaft vom 25. Mai 2016 zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017—2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.05.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Das Programm sieht jährliche Entlastungen von 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 24 Massnahmen tragen sämtliche Aufgabengebiete des Bundes zur Haushaltsentlastung bei. </b></p><p>Die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach der Aufhebung der Wechselkursuntergrenze durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hinterliess im Bundeshaushalt deutliche Spuren. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum und für die Teuerung mussten erheblich nach unten korrigiert werden. Als Folge davon entwickeln sich die Einnahmen des Bundes wesentlich langsamer als ursprünglich angenommen. Erste Entlastungsmassnahmen von rund 1 Milliarde hat das Parlament bereits im Rahmen des Voranschlags 2016 gutgeheissen. Die verbleibenden strukturellen Defizite in den Finanzplanjahren 2017-2019 machen jedoch weiterführende Sparmassnahmen notwendig. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 will der Bundesrat den Bundeshaushalt jährlich um weitere 800 Millionen bis 1 Milliarde entlasten.Nach heutigem Kenntnisstand wird das Stabilisierungsprogramm nicht ausreichen, um in den kommenden Jahren die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Ab 2018 drohen auch bei Umsetzung der Vorlage strukturelle Defizite von bis zu 1,5 Milliarden. Grund dafür sind zum einen die steigenden Ausgaben im Asylbereich, zum andern kostenrelevante Beschlüsse des Parlaments (Reform Altersvorsorge 2020, Armee, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, Unternehmenssteuerreform III). Der Bundesrat wird sich in den kommenden Wochen im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2017 vertieft mit der Haushaltsentwicklung befassen und die Einleitung weiterer Sanierungsmassnahmen beschliessen.</p><p></p><p>Ergebnisse der Vernehmlassung</p><p>In der Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 hat sich eine Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich positiv zur Konsolidierung der Bundesfinanzen geäussert. Auch wurde die Absicht begrüsst, in erster Linie auf der Ausgabenseite anzusetzen. Bezüglich Umfang und Art der Entlastungen gehen die Meinungen weit auseinander. So erntete kaum eine Massnahme des Stabilisierungsprogramms einhellige Zustimmung. Die Kantonsregierungen stemmten sich gegen Lastenabwälzungen auf die Kantone. Der Bundesrat verzichtet daher in der Botschaft auf einzelne Massnahmen, welche die kantonalen Haushalte übermässig belastet hätten. So wird beispielsweise die Inbetriebnahme von weiteren Bundesasylzentren nicht verzögert, und die Indexierung der Kantonseinlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) wird leicht angepasst.Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage erfolgt bei der Armee die grösste Anpassung: Aufgrund des Entscheids des Parlaments, einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden festzulegen, sollen die Kürzungen in diesem Bereich nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Vernehmlassung sind in einem separaten Bericht zusammengefasst.</p><p></p><p>Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht</p><p>Neben dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 soll im Rahmen dieser Vorlage ein neues Gesetz für die Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt verabschiedet werden. Dadurch wird der Bundeshaushalt zusätzlich jährlich um rund 650'000 Franken entlastet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Mai 2016 zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017—2019 sowie zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    28.11.2016 1 Diskussion
    29.11.2016 1 Fortsetzung
    30.11.2016 1 Abweichung
    12.12.2016 2 Abweichung
    27.02.2017 1 Abweichung
    09.03.2017 2 Abweichung
    14.03.2017 1 Abweichung
    15.03.2017 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    15.03.2017 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2017 2 Nichteintreten.
    11.12.2017 1 Nichteintreten.
Proceedings
<p><b>Entwurf 1</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.09.2016</b></p><p><b>Ständerat tritt bei den Sparmassnahmen auf die Bremse </b></p><p><b>Der Ständerat hat entschieden, wo der Bund in den nächsten Jahren sparen soll. Die Landwirtschaft und die Bildung will er schonen, bei der Entwicklungshilfe ist er dem Bundesrat gefolgt. Insgesamt will der Ständerat weniger sparen als der Bundesrat.</b></p><p>Finanzminister Ueli Maurer stellte am Ende der Beratungen fest, der Rat habe "gesündigt". Mit seinen Beschlüssen zum Stabilisierungsprogramm könne die Schuldenbremse nicht eingehalten werden.</p><p>Der Bundesrat will in den Jahren 2017 bis 2019 den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan um jährlich 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken entlasten. Der Ständerat möchte das Wachstum der Ausgaben weniger stark drosseln. Er strich Massnahmen im Umfang von 144 Millionen Franken im Jahr 2017, 261 Millionen im Jahr 2018 und 276 Millionen im Jahr 2019.</p><p></p><p>Direktzahlungen nicht antasten </p><p>In der Landwirtschaft will der Ständerat auf Sparmassnahmen bei den Direktzahlungen von jährlich 62 bis 69 Millionen Franken verzichten. Das beschloss er mit 31 zu 12 Stimmen, gegen den Willen seiner Kommission. Die Mehrheit im Rat befand, die Bauern hätten schon heute ein tiefes Einkommen. Peter Hegglin (CVP/ZG) gab zu bedenken, die Landwirte hätten sich eben erst an die neuen Vorgaben der Agrarpolitik angepasst.</p><p>Ja sagte der Ständerat zu Sparmassnahmen bei den Investitionskrediten und landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen. Dabei handelt es sich allerdings um vergleichsweise geringe Beträge. Maurer rief den Rat vergeblich dazu auf, auch bei den Direktzahlungen zu sparen. Das sei aus Gründen der Symmetrie gerechtfertigt - und auch angesichts der zu viel bezahlten Teuerung.</p><p></p><p>Mehr Geld für die Bildung</p><p>Für die Entwicklungshilfe und die Bildung hatte das Parlament in der laufenden Session bereits vierjährige Zahlungsrahmen beschlossen. Am Mittwoch hat sich der Ständerat nun konsistent gezeigt.</p><p>Die Bildungsausgaben sollen stärker wachsen dürfen als der Bundesrat vorschlägt. Konkret will der Ständerat die Beträge gegenüber dem Finanzplan in den Jahren 2017 bis 2019 um nur 61 bis 69 Millionen Franken im Jahr reduzieren. Der Bundesrat beantragte Kürzungen zwischen 142 und 174 Millionen Franken.</p><p></p><p>Kein Kahlschlag bei Entwicklungshilfe</p><p>Bei der Entwicklungshilfe folgte der Ständerat dem Bundesrat, der die Gelder gegenüber dem Finanzplan um jährlich zwischen 143 und 243 Millionen Franken reduzieren will. Er sprach sich mit 25 zu 19 Stimmen gegen den Antrag seiner Kommission aus, die Mittel um zusätzliche 100 Millionen Franken pro Jahr zu kürzen. Damit wäre ein Drittel des Sparpakets zu Lasten der Entwicklungshilfe gegangen. Mit dem Ständeratsbeschluss ist es ein Viertel.</p><p>Die Befürworter zusätzlicher Sparmassnahmen argumentierten, die Ausgaben für die internationale Zusammenarbeit hätten in den letzten Jahren stetig zugenommen, und die Wirkung sei fraglich. Die Entwicklungshilfe habe nicht verhindern können, dass die Asylkosten anstiegen, sagte Werner Hösli (SVP/GL). Auch Philipp Müller (FDP/AG) stellte den Nutzen der Entwicklungshilfe für die Schweiz in Frage.</p><p></p><p>Unverantwortliche Kursänderung</p><p>Im Namen der Gegner erinnerte Christian Levrat (SP/FR) an das Ziel, 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts für die Entwicklungshilfe auszugeben. Jean-René Fournier (CVP/VS) gab zu bedenken, dass Entwicklungshilfeprojekte langfristig ausgelegt seien. Es dauere Jahre, bis sie Wirkung zeigten. Kurzfristig 100 Millionen Franken zu kürzen, sei unverantwortlich.</p><p>Aussenminister Didier Burkhalter hatte bei den Beratungen zum Zahlungsrahmen vor zusätzlichen Sparmassnahmen gewarnt. Weitere Kürzungen könnten nicht mehr linear erfolgen, sagte er. Es müssten ganze Programme gestrichen werden - beispielsweise jene in Nordafrika, dem Mittleren Osten und Afghanistan.</p><p></p><p>Nicht auf dem Buckel der Kantone</p><p>Weiter will der Ständerat nicht, dass der Bund auf dem Buckel der Kantone spart. Er hat es abgelehnt, den Bundesanteil an den Krankenkassenprämien-Verbilligungen zu kürzen. Auch die Integrationsbeiträge an die Kantone will er nicht kürzen.</p><p>Einverstanden ist die kleine Kammer mit den geplanten Sparmassnahmen beim Bundespersonal. Unter anderem will der Bundesrat die finanzielle Beteiligung des Bundes bei Frühpensionierungen reduzieren.</p><p></p><p>An Schuldenbremse festhalten</p><p>Die Ratslinke hatte das Stabilisierungsprogramm an den Bundesrat zurückweisen wollen. Roberto Zanetti (SP/SO) plädierte dafür, erst eine Lockerung der Schuldenbremse zu prüfen. Das lehnte der Rat aber ab. Die Schuldenbremse dürfe nicht in Frage gestellt werden, lautete der Tenor.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das Stabilisierungsprogramm mit 30 zu 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen gut. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p>Nur der erste Schritt</p><p>Nötig ist das Sparpaket nicht zuletzt wegen Beschlüssen des Parlaments. Erhebliche Mehrausgaben beschlossen die Räte vor allem für die Armee und den Strassenverkehr. Auch die Unternehmenssteuerreform III wird die Bundeskasse stark belasten, sofern sie in der Referendumsabstimmung angenommen wird. Hinzu kommen steigende Asylausgaben.</p><p>Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist nur ein erster Schritt. Es sei ein vergleichsweise kleiner Schritt vergleichen mit dem, was der Bundesrat dem Parlament noch unterbreiten werde, sagte Maurer im Ständerat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatten im Nationalrat, 28./29./30.11.2016</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Stabilisierungsprogramm zu </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Mittwoch das Stabilisierungsprogramm zu Ende beraten, die Sparmassnahmen für die kommenden drei Jahre. Er will insgesamt weniger sparen als der Bundesrat, aber mehr als der Ständerat.</b></p><p>Über die meisten Sparmassnahmen hatte der Nationalrat schon am Dienstag entschieden. Am Mittwoch musste er unter anderem noch über eine Kürzung des Bundesanteils an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen befinden.</p><p>Er folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Demnach soll der Bund für individuelle Prämienverbilligungen künftig einen Beitrag von 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung zahlen.</p><p>Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat - und damit erst 2019 Wirkung zeigen. Der Ständerat hatte sich gegen die Massnahme ausgesprochen, die aus seiner Sicht die Last auf die Kantone verschiebt.</p><p></p><p>Nicht zulasten der Betroffenen</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erklärte, die Kürzung betrage etwa 75 Millionen Franken. Mit der geplanten Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes erhielten die Kantone aber etwa 116 Millionen Franken. Diese Mittel könnten sie dann für die Prämienverbilligung einsetzen. In der Summe blieben die Beiträge damit gleich.</p><p>Mit der Kopplung ans Ergänzungsleistungsgesetz sei gewährleistet, dass weder zulasten der Kantone noch zulasten der Menschen gespart werde, die Gelder zur Prämienverbilligung bezögen.</p><p></p><p>Weniger als der Bundesrat</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das Stabilisierungsprogramm mit 132 zu 53 Stimmen gut. Dieses geht nun zurück an den Ständerat. Klar ist nach den Beratungen in der grossen Kammer, dass am Ende wohl weniger gespart wird als der Bundesrat wollte.</p><p>Die Regierung will in den Jahren 2017 bis 2019 den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan jährlich um gegen 1 Milliarde Franken entlasten: Im Jahr 2017 um 796 Millionen, im Jahr 2018 um 898 Millionen und im Jahr 2019 um 978 Millionen Franken.</p><p></p><p>Landwirtschaft und Bildung schonen</p><p>Der Nationalrat will im Jahr 2017 658 Millionen Franken sparen, in den Folgejahren 773 Millionen und 914 Millionen. Geht es nach dem Willen des Ständerates, werden im Jahr 2017 652 Millionen Franken gespart, in den Folgejahren 637 Millionen und 702 Millionen Franken.</p><p>Schonen will das Parlament die Landwirtschaft und die Bildung. Bei den Direktzahlungen soll gar nicht gespart werden, obwohl die Zahl der Betriebe sinkt. Der Bundesrat hatte hier jährlich 62 bis 69 Millionen Franken sparen wollen.</p><p></p><p>Einig bei Entwicklungshilfe</p><p>Bereits geeinigt haben sich die Räte auch bei der Entwicklungshilfe. Diese soll gegenüber dem Finanzplan im Jahr 2017 um 143 Millionen Franken gekürzt werden. Im Jahr 2018 beträgt die Kürzung 200,5 Millionen, im Jahr 2019 243,4 Millionen Franken. Anträge für weitergehende Kürzungen scheiterten in beiden Räten.</p><p>Noch nicht einig sind sich National- und Ständerat bei den Sparmassnahmen im Eigenbereich des Bundes. Der Nationalrat will beim Bundespersonal mehr sparen als der Ständerat. Umstritten sind ferner die Sparmassnahmen bei den Integrationsbeiträgen an die Kantone. Der Ständerat lehnt diese ab.</p><p></p><p>Unnötig und schädlich</p><p>Gegen das Stabilisierungsprogramm stellten sich im Nationalrat die SP und die Grünen. Sie kritisierten, seit Jahren würden düstere Prognosen gestellt und dann Überschüsse erwirtschaftet. Das Sparpaket sei unnötig und schädlich, es drohe ein Leistungsabbau. Dem Rat beantragten sie, nicht auf die Vorlage einzutreten oder diese an den Bundesrat zurückzuweisen.</p><p>Mit dem Rückweisungsantrag wollte die Linke den Bundesrat beauftragen, die Schuldenbremse an die veränderte währungs- und konjunkturpolitische Situation anzupassen. Dagegen hatte sich der Rat jedoch am Montag schon bei der Beratung einer Motion ausgesprochen. Zudem sollte der Bundesrat aus Sicht der Linken nicht nur bei den Ausgaben, sondern auch bei den Einnahmen ansetzen. Auch das kommt für die bürgerliche Mehrheit aber nicht infrage.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2016</b></p><p><b>Bundesrat beharrt nicht auf Schliessung von Zollstellen </b></p><p><b>Der Ständerat will in den nächsten Jahren beim Bundespersonal weniger sparen als der Nationalrat. Daran hat er bei den Beratungen zum Stabilisierungsprogramm am Montag festgehalten. Für Diskussionen sorgte aber vor allem die Frage, ob Zollstellen geschlossen werden.</b></p><p>Finanzminister Ueli Maurer beruhigte die Gemüter - und kündigte an, auf die Schliessung der Zollstellen von St. Gallen und Buchs zu verzichten, wenn das gewünscht werde.</p><p>Beide Räte hatten sich im Rahmen des Stabilisierungsprogramms gegen die Schliessung von Zollstellen ausgesprochen. Vor einer Woche schrieb der Bundesrat dann aber auf eine Frage aus dem Nationalrat, die Schliessung der Zollstellen von St. Gallen und Buchs SG sei in Vorbereitung.</p><p></p><p>Katz und Maus</p><p>Das sorgte für Aufregung in der Ostschweiz. Im Ständerat meldeten sich denn auch die Vertreter des betroffenen Kantons zu Wort. Karin Keller-Sutter (FDP/SG) sprach von einem "Wirrwarr". Die Antwort des Bundesrates stehe im Gegensatz zu den Beschlüssen des Parlaments.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte fest, es sei eine "böse Überraschung" gewesen. Mit dem Personal und den Anliegen einer Region werde Katz und Maus gespielt, kritisierte er. Die Bedürfnisse nach diesen Zollstellen seien erwiesen.</p><p></p><p>"Kriegszustände"</p><p>Bundesrat Maurer betonte, es gehe um lediglich drei Stellen, zwei in St. Gallen und eine in Buchs. Mit dem Personal hätte sich eine Lösung finden lassen. Aber wenn das nicht gehe, würden die drei Stellen eben anderswo in der Verwaltung abgebaut. Man werde die Sache mit der St. Galler Regierung noch einmal anschauen.</p><p>"Es lohnt sich nicht, mit einer Region in Kriegszustände zu verfallen wegen dieser drei Stellen", sagte Maurer. Er erlaube sich dann einfach, dem Parlament die drei Stellen "unter die Nase zu reiben", wenn wieder einmal ein Stellenabbau gefordert werde.</p><p>Maurer bat den Rat, etwas gesamtheitlicher zu denken. "So kommen wir nicht zum Ziel, wenn jeder kleine Abbau sofort zum regionalen Thema und zum Medienthema wird." Rechsteiner ergriff in der Folge noch einmal das Wort und widersprach Maurer: Es gehe um mehr Stellen, nämlich um 9 in St. Gallen und um 4 in Buchs.</p><p></p><p>Kein Einlenken</p><p>Beim eigentlichen Thema, dem Stabilisierungsprogramm, blieb der Ständerat in allen Punkten bei seinen bisherigen Beschlüssen. Die Sparvorlage geht damit zurück an den Nationalrat.</p><p>Dieser will beim Bundespersonal mehr sparen als der Bundesrat. Im Jahr 2018 soll die Bundesverwaltung im Eigenbereich gegenüber dem Finanzplan insgesamt 243,4 Millionen Franken sparen, im Jahr 2019 249,8 Millionen Franken. Das sind je 100 Millionen Franken mehr als gemäss dem Vorschlag des Bundesrates.</p><p></p><p>Prämienverbilligungen</p><p>Uneinig sind sich die Räte auch noch bei den individuellen Prämienverbilligungen. Geht es nach dem Nationalrat, zahlt der Bund dafür künftig einen Beitrag von 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung.</p><p>Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat - und damit erst 2019 Wirkung zeigen. Der Ständerat sprach sich gegen die Massnahme aus. Er befürchtet, sie ginge auf Kosten der Kantone.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.02.2017</b></p><p><b>Noch keine Einigung beim Stabilisierungsprogramm </b></p><p><b>Die eidgenössischen Räte haben sich beim Stabilisierungsprogramm noch nicht einigen können. Der Nationalrat hat am Montag in fast allen offenen Punkten an seinen früheren Beschlüssen festgehalten.</b></p><p>Einzig bei den Kürzungen der Beiträge für die Regionalpolitik lenkte er ein: Mit 96 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, dem Ständerat zu folgen und auf zusätzliche Kürzungen zu verzichten.</p><p>Das Stabilisierungsprogramm enthält Sparmassnahmen für die kommenden zwei Jahre. Der Nationalrat will insgesamt weniger sparen als der Bundesrat, aber mehr als der Ständerat.</p><p>Vertreterinnen und Vertreter der Ratslinken stellten am Montag die Notwendigkeit des Stabilisierungsprogramms generell in Frage. Mattea Meyer (SP/ZH) wies auf den positiven Abschluss 2016 hin, den der Bundesrat vergangene Woche bekannt gegeben hatte. Die Rednerinnen und Redner der bürgerlichen Parteien erwiderten, das ändere nichts an den drohenden strukturellen Defiziten in den kommenden Jahren.</p><p></p><p>Sparen beim Bundespersonal</p><p>Umstritten sind vor allem Sparmassnahmen beim Bundespersonal. Geht es nach dem Nationalrat, soll die Bundesverwaltung im Eigenbereich 2018 gegenüber dem Finanzplan 243,4 Millionen Franken sparen und 2019 249,8 Millionen Franken. Das sind je 100 Millionen Franken mehr als der Ständerat.</p><p>Der Ständeratsbeschluss entspricht dem, was der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. In der Zwischenzeit beschloss die Regierung aber zusätzliche Einsparungen im Eigenbereich von 150 Millionen Franken für das Jahr 2018. Finanzminister Ueli Maurer plädierte daher für die Nationalratsversion, über die der Bundesrat dann "freiwillig" hinausgehen würde.</p><p></p><p>Bei der Finanzierung kneifen</p><p>Dagegen stellten sich SP, Grüne und CVP. Es gehe nicht an, dem Bund Aufgaben zu übertragen und dann bei der Finanzierung zu kneifen, sagte Philipp Hadorn (SP/SO). CVP-Sprecher Alois Gmür (SZ) befand, zusätzliche Sparmassnahmen in diesem Umfang seien unseriös.</p><p>Thomas Aeschi (SVP/ZG) widersprach: Zur Debatte stünden ohnehin nicht echte Sparmassnahmen, sondern Massnahmen gegen das Ausgabenwachstum. Der Nationalrat sprach sich schliesslich mit 108 zu 83 Stimmen für die zusätzlichen Kürzungen im Eigenbereich aus.</p><p></p><p>Kürzung bei Prämienverbilligung</p><p>Auch bei den Prämienverbilligungen blieb die grosse Kammer bei ihrem früheren Beschluss. Geht es nach dem Willen des Nationalrates, zahlt der Bund künftig 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Der Ständerat hatte das abgelehnt. Er befürchtet, dass die Last zu den Kantonen verschoben würde.</p><p>Aus demselben Grund stellte sich der Ständerat gegen eine Kürzung der Integrationsbeiträge an die Kantone. Auch hier blieb der Nationalrat jedoch bei seinem früheren Beschluss. Die Last werde nicht auf die Kantone verschoben, versicherte Kommissionssprecher Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH). Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Integrationsprogramme werde verbessert.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2017</b></p><p><b>Räte nähern sich beim Stabilisierungsprogramm an </b></p><p><b>Beim Stabilisierungsprogramm nähern sich die eidgenössischen Räte einer Einigung an. Der Ständerat hat am Donnerstag eingelenkt und sich für zusätzliche Sparmassnahmen beim Bundespersonal ausgesprochen.</b></p><p>Die Bundesverwaltung muss 2018 im Eigenbereich gegenüber dem Finanzplan 243,4 Millionen Franken sparen. Für das Jahr 2019 beläuft sich der Betrag auf 249,8 Millionen Franken. Das sind je 100 Millionen Franken mehr als der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte.</p><p>In der Zwischenzeit beschloss die Regierung allerdings zusätzliche Einsparungen im Eigenbereich von 150 Millionen Franken für das Jahr 2018. Finanzminister Ueli Maurer plädierte daher für die Nationalratsversion.</p><p>Der Ständerat lenkte unter anderem deshalb ein, weil Maurer im Verlauf der Beratungen zugesichert hatte, auf die umstrittene Schliessung von Zollstellen zu verzichten.</p><p>Uneinig sind sich die Räte noch bei den Integrationsbeiträgen an der Kantone. Der Ständerat hat hier an seinem früheren Beschluss festgehalten und eine Kürzung abgelehnt, mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit befürchtet, die Last würde auf die Kantone verschoben.</p><p>Auch eine Kürzung der Gelder für die individuellen Prämienverbilligungen lehnt der Ständerat weiterhin ab. Geht es nach dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates, zahlt der Bund künftig 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Damit erhielten die Kantone 75 Millionen weniger für die Prämienverbilligung.</p><p>Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat. Damit sollen die Kantone entlastet werden. Der Ständerat sprach sich dennoch gegen die Massnahme aus, mit 27 zu 15 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2017</b></p><p><b>Stabilisierungsprogramm muss in die Einigungskonferenz </b></p><p><b>Mit dem Stabilisierungsprogramm muss sich die Einigungskonferenz aus Mitgliedern von National- und Ständerat befassen. Der Nationalrat hat am Dienstag in der dritten Beratungsrunde in den verbleibenden Differenzen an seiner Position festgehalten.</b></p><p>Uneinig sind sich die Räte noch in zwei Punkten. Zum einen geht es um Sparmassnahmen im Migrationsbereich. Der Nationalrat hat sich erneut für eine Kürzung der Integrationsbeiträge an die Kantone um 11,4 Millionen Franken in den Jahren 2018 und 2019 ausgesprochen, mit 109 zu 83 Stimmen bei 1 Enthaltung.</p><p>Der Ständerat lehnt diese Sparmassnahme ab. Die Mehrheit befürchtet, die Last würde auf die Kantone verschoben. Die Befürworter widersprechen: Die Gelder würden lediglich sinnvoller eingesetzt. Ein altes Programm werde durch ein neues ersetzt mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG).</p><p></p><p>Weniger für Prämienverbilligung</p><p>Zum anderen beharrt der Nationalrat auf einer Kürzung der Gelder an die Kantone für die individuellen Prämienverbilligungen. Das beschloss er mit 107 zu 86 Stimmen. Geht es nach seinem Willen, zahlt der Bund künftig 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Damit erhielten die Kantone 75 Millionen weniger für die Prämienverbilligung.</p><p>Die Änderung soll allerdings erst in Kraft treten, wenn das Parlament Änderungen bei den Ergänzungsleistungen beschlossen hat, welche die Kantone entlasten. Der Ständerat lehnt die Massnahme dennoch ab. Auch hier befürchtet er eine Verschiebung zu Lasten der Kantone. Finanzminister Ueli Maurer betonte erneut, diese Gefahr bestehe nicht, die Kantone würden viel mehr profitieren.</p><p></p><p>SDA-Meldung, 15.03.2017</p><p><b>Parlament stimmt Kompromiss zu Sparmassnahmen zu </b></p><p><b>National- und Ständerat haben sich geeinigt, wo der Bund in den nächsten beiden Jahren sparen soll. Beide Räte haben am Mittwoch oppositionslos dem Antrag der Einigungskonferenz zum Stabilisierungsprogramm zugestimmt.</b></p><p>Das Programm ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte hatte sich bei den beiden verbliebenen Differenzen für einen Kompromiss entschieden: In einem Punkt obsiegte der Nationalrat, im anderen der Ständerat.</p><p>Mit den Beschlüssen müssen im Jahr 2018 rund 755 Millionen und im Jahr 2019 rund 820 Millionen Franken gespart werden. Der Bundesrat wollte den Bundeshaushalt gegenüber dem Finanzplan etwas stärker entlasten, um 898 Millionen beziehungsweise 978 Millionen Franken.</p><p></p><p>Kürzung der Integrationsbeiträge</p><p>Umstritten waren bis zuletzt Sparmassnahmen im Migrationsbereich. Der Ständerat stellte sich gegen eine Kürzung der Integrationsbeiträge an die Kantone von 11,4 Millionen pro Jahr. Er befürchtete, die Last würde damit auf die Kantone verschoben.</p><p>Die Befürworter versicherten, das sei nicht der Fall. Die Gelder würden lediglich sinnvoller eingesetzt. Die neuen Integrationsprogramme hätten ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. In der Einigungskonferenz setzte sich bei diesem Punkt der Nationalrat durch, der die Kürzung befürwortet hatte.</p><p></p><p>Keine Kürzung der Prämienverbilligung</p><p>Bei der zweiten Differenz dagegen sprach sich die Einigungskonferenz für die Version des Ständerates aus. Die Gelder für die individuellen Prämienverbilligungen werden somit nicht gekürzt. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass der Bund künftig 7,3 statt wie heute 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung übernimmt. Die Kantone hätten dadurch 75 Millionen weniger erhalten.</p><p>Diese Massnahme wäre erst nach Änderungen bei den Ergänzungsleistungen in Kraft getreten. Damit sei gewährleistet, dass weder zulasten der Kantone noch zulasten der Menschen gespart werde, die Gelder zur Prämienverbilligung bezögen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Massnahme ist nun vorerst vom Tisch. Maurer will dem Bundesrat aber beantragen, sie in die Vorlage zu den Ergänzungsbestimmungen aufzunehmen.</p><p></p><p><b></b></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2017</b></p><p><b>Ständerat will Stiftungsaufsicht nicht ändern </b></p><p><b>Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) soll vorerst nicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechnung ausgelagert werden. Der Ständerat hat sich am Dienstag dagegen ausgesprochen.</b></p><p>Mit 31 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschloss er, nicht auf eine Vorlage des Bundesrates einzutreten. Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission. Diese sieht zwar Handlungsbedarf im Stiftungsrecht, wie Sprecher Fabio Abate (FDP/TI) sagte. Sie will sich aber im Rahmen einer Gesamtschau damit befassen.</p><p>Die Kommission störte sich insbesondere daran, dass der Bundesrat die Auslagerung der ESA im Rahmen des Stabilisierungsprogramms vorgeschlagen hatte. Die Auslagerung der ESA sollte den Bundeshaushalt entlasten.</p><p>Mit der neuen Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt würde die ESA eine eigene Rechnung ausserhalb des Bundes führen. Ihre Aufgaben würde sie ausschliesslich über bei den Stiftungen erhobenen Gebühren und Abgaben finanzieren.</p><p></p><p>Kritik der Finanzkontrolle</p><p>Vor kurzem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht die Stiftungsaufsicht kritisiert. Sie wies auf Interessenskonflikte hin und empfahl, dass Gemeinden nicht mehr für die Aufsicht zuständig sein sollten. Allgemein stellt sie fest, im Stiftungswesen fehle es an Transparenz - insbesondere zur Steuerbefreiung.</p><p>Die geplante Ausgliederung der ESA aus der zentralen Bundesverwaltung begrüsste die Finanzkontrolle indes. Darauf wiesen die Befürworter der Vorlage hin. Dass der Bundesrat diese im Rahmen des Stabilisierungsprogramms vorgeschlagen habe, sei kein Grund, sich dagegen zu stellen, sagte Christian Levrat (SP/FR).</p><p></p><p>Zu wenig unabhängig</p><p>Bundesrat Alain Berset stellte fest, das Hauptziel sei es, die Unabhängigkeit der Stiftungsaufsicht zu gewährleisten. Es gehe um ein seit langem geplantes Projekt. Persönlich habe er nichts dagegen, dass die Aufsicht in seinem Departement angesiedelt sei, versicherte er. Das sei aber ein echtes Gouvernanz-Problem, widerspreche also der guten Regierungsführung.</p><p>Die Gegner befanden hingegen, die Stiftungsaufsicht funktioniere gut, es gebe keine Missstände. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.12.2017</b></p><p><b>Parlament will Stiftungsaufsicht nicht auslagern </b></p><p><b>Das Parlament ist dagegen, die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechnung auszulagern. Es sieht darin keine Vorteile gegenüber dem heutigen System, das seiner Meinung nach gut funktioniert.</b></p><p>Nach dem Ständerat in der Sommersession hat es am Montag auch der Nationalrat mit 135 zu 46 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, auf die entsprechende Vorlage einzutreten. Er folgte damit seiner vorberatenden Rechtskommission.</p><p>Mit der Gesetzesänderung wollte der Bundesrat dafür sorgen, dass die Stiftungsaufsicht unabhängig wahrgenommen wird. Zudem wollte er Kosten sparen.</p><p>Eine Mehrheit im Parlament erkannte die möglichen Vorteile einer Auslagerung aber nicht. "Die heutige Stiftungsaufsicht funktioniert gut, wir haben keine Anzeichen von Missbrauch", sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW).</p><p>Nur eine Minderheit in beiden Räten war der Meinung, dass die Aufgabe der Stiftungsaufsicht im Interesse der Corporate-Governance-Kriterien nicht von einer Verwaltungseinheit, sondern von einer ausgegliederten Institution wahrgenommen werden soll.</p><p></p><p>Thema nicht vom Tisch</p><p>Vor kurzem hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht die Stiftungsaufsicht kritisiert. Sie wies auf Interessenskonflikte hin und empfahl, dass Gemeinden nicht mehr für die Aufsicht zuständig sein sollten. Allgemein stellt sie fest, im Stiftungswesen fehle es an Transparenz - insbesondere zur Steuerbefreiung.</p><p>Die geplante Ausgliederung der ESA aus der zentralen Bundesverwaltung begrüsste die Finanzkontrolle indes. Darauf wiesen die Befürworter der nun gescheiterten Vorlage hin.</p><p>Vorerst passiert nun nichts. Die Debatte in den Räten offenbarte dennoch Wille zum Handeln im Stiftungsrecht. Das Parlament will sich im Rahmen einer Gesamtschau damit befassen.</p><p>Kürzlich hat die Nationalratskommission beispielsweise einer parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat zugestimmt. Diese will für bessere Rahmenbedingungen für Stiftungen sorgen. Unter anderem soll die Stiftungsaufsichtsbeschwerde klarer geregelt werden. Weitere Anliegen betreffen Steuerabzüge, die Rechte des Stifters oder die Haftung.</p>
Updated
09.04.2025 00:02

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