Steueramtshilfegesetz. Änderung
Details
- ID
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20160050
- Title
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Steueramtshilfegesetz. Änderung
- Description
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Botschaft vom 10. Juni 2016 zu einer Änderung des Steueramtshilfegesetzes
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.06.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und die Botschaft zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten soll gelockert werden. Neu soll auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich ist die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat. </b></p><p>Eine Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten hatte der Bundesrat schon 2013 bei der ersten Revision des Steueramtshilfegesetzes vorgeschlagen. Damals hatte aber eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände den Vorschlag in der Vernehmlassung abgelehnt. Inzwischen hat sich die internationale Praxis durchgesetzt, dass nur sehr begrenzt Ausnahmen vom Informationsaustausch toleriert werden. Der Informationsaustausch könnte zum Beispiel verweigert werden, wenn er dem sogenannten Ordre public widerspräche, etwa bei Ersuchen, die durch rassistische, politische oder religiöse Verfolgung motiviert sind.</p><p>Die Praxis der Schweiz wurde deshalb vermehrt von zahlreichen Ländern sowie vom Global Forum in Frage gestellt. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung klärt der Bundesrat die Rechtslage und berücksichtigt die internationalen Erfordernisse sowie die Empfehlungen des Global Forum zur steuerlichen Amtshilfe.</p><p>Zwar tritt die Schweiz auf Amtshilfeersuchen weiterhin nicht ein, wenn sie auf gestohlenen Daten beruhen, welche der ersuchende Staat ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erlangt hat. Hingegen will die Schweiz künftig auf Ersuchen eintreten, falls diese auf Daten beruhen, welche der ersuchende Staat auf dem ordentlichen Amtshilfeweg von einem anderen Staat oder aus öffentlichen Quellen erhalten hat. </p><p>Die Vernehmlassung hat ergeben, dass die Kantone praktisch geschlossen hinter der Vorlage stehen, während sich Befürworter und Gegner bei den politischen Parteien und den Organisationen in etwa die Waage halten. Der Bundesrat hält angesichts dieses Ergebnisses an der Vorlage fest, da sie seiner Ansicht nach zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich ist.</p><p>Der Ergebnisbericht und die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2015 > EFD</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 10. Juni 2016 zu einer Änderung des Steueramtshilfegesetzes
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG)
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 20.03.2019 |
1 |
Nichteintreten |
| 05.06.2019 |
2 |
Nichteintreten |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2019</b></p><p><b>Parlament will keine Änderung bei gestohlenen Bankdaten </b></p><p><b>Das Parlament will die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten nicht ändern. Der Ständerat hat es am Mittwoch als Zweitrat abgelehnt, auf eine Vorlage einzutreten. Das Geschäft ist damit vom Tisch.</b></p><p>Die Mehrheit im Parlament kam zum Schluss, mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts erfülle die Schweiz die Vorgaben des "Global Forum" bereits.</p><p>Demnach kann die Schweiz auf Gesuche auf Basis gestohlener Daten eintreten, wenn der ersuchende Staat diese nicht gekauft und sich nicht sonst treuwidrig verhalten hat. Diese Auslegung erlaubte die Deblockierung zahlreicher Amtshilfegesuche.</p><p>Im Gesetz steht allerdings, auf ein Amtshilfegesuch werde nicht eingetreten, "wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind". Diese Passage wollte der Bundesrat streichen. Festhalten wollte er an der Bedingung, dass das Amtshilfegesuch den Grundsatz von Treu und Glauben nicht verletzt. Nun bleibt es bei der heutigen Formulierung.</p><p></p><p></p><p>Siehe auch: <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180092">18.082</a><b></b>Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke</p>
- Updated
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09.04.2025 00:08
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