Neue Finanzordnung 2021

Details

ID
20160053
Title
Neue Finanzordnung 2021
Description
Botschaft vom 22. Juni 2016 zur neuen Finanzordnung 2021
InitialSituation
<p><b>Mit der am 22. Juni 2016 verabschiedeten Botschaft zur neuen Finanzordnung 2021 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer (DBST) und der Mehrwertsteuer (MWST) bis 2035 zu verlängern. Die geltende Finanzordnung beschränkt die Erhebung der beiden Steuern bis Ende 2020. Die DBST und die MWST generieren Einnahmen von über 42 Milliarden Franken und tragen so zu mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes bei. Beide Räte stimmten der Vorlage des Bundesrates in der Schlussabstimmung einstimmig zu.</b></p><p><b>Da die neue Finanzordnung einer Verfassungsänderung bedarf, unterliegt sie dem obligatorischen Referendum. Sie wird am 4. März 2018 Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. </b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p>In der Vernehmlassungsvorlage hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Befristung für die Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer aufzuheben. Das Vernehmlassungsergebnis zeigte jedoch, dass dieser Vorschlag voraussichtlich keine politische Mehrheit im Parlament finden würde. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament die Befristung der DBST und der MWST lediglich zu verlängern. Dazu ist es notwendig, Artikel 196 Ziffern 13 und 14 Absatz 1 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung (BV) zu ändern. Mit diesen Änderungen können die beiden Steuern bis zum 31. Dezember 2035 erhoben werden.</p><p>Neben der Verlängerung der Befristung der DBST und der MWST soll die hinfällig gewordene Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV) gestrichen werden. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Juni 2016 zur neuen Finanzordnung 2021
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021
    Resolutions
    Date Council Text
    15.12.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    30.05.2017 2 Zustimmung
    16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> trat einstimmig auf die Vorlage ein. In der Detailberatung beantragte die Mehrheit der vorberatenden Kommission, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Befristung der DBST und der MWST um 15 Jahre zu verlängern. Zwei Kommissionsminderheiten schlugen in Bezug auf die Befristung andere Lösungen vor. Eine Kommissionsminderheit bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion verlangte, dass die Erhebung der beiden Steuern nur bis zum Jahr 2030 verlängert werde. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass 15 Jahre zu lang seien, um die Wirtschaftsentwicklung vorauszusehen. Eine zweite Kommissionsminderheit bestehend aus Vertretern der SP- und der grünen Fraktion beantragte die Aufhebung der Befristung. Eine Befristung würde eine Asymmetrie in der Finanzpolitik schaffen, da langfristige Ausgaben (Zweckbindung der MWST) befristeten Einnahmen gegenüberstehen. Zudem würden auch die Kantone von der Erhebung der Bundessteuer profitieren. </p><p>Die CVP-Fraktion und die Freisinnige-Liberale-Fraktion sprachen sich für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus. Gegen die beiden Minderheitenanträge wurde vorgebracht, dass 10 Jahre eine zu kurze Frist seien und man sich nach der Volksabstimmung direkt wieder mit der Ausarbeitung einer neuen Vorlage beschäftigen müsse. Die Aufhebung der Befristung sei nicht ratsam, da Einnahmen und Ausgaben des Bundes sowie seine Steuerpolitik so stets kritisch hinterfragt werden könnten. Zudem habe das Stimmvolk in den Jahren 1971, 1977 und 1991 gegen die Aufhebung der Befristung gestimmt.</p><p>Bundesrat Ueli Maurer begründete die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage mit dem Respekt gegenüber dem Souverän, der die Kompetenz der Steuererhebung ausübe. Dass in 15 Jahren über die Steuerpolitik des Bundes wiederum diskutiert würde, sei ein Privileg. Es soll nicht mit dieser Tradition gebrochen und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger verändert werden.</p><p>Der Nationalrat folgte schliesslich der Kommissionmehrheit und verwarf den ersten Minderheitsantrag mit 120 zu 64 Stimmen und den zweiten Minderheitsantrag mit 134 zu 50 Stimmen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 178 zu 9 Stimmen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte der Vorlage diskussionslos und einstimmig zu.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Nationalrat mit 196 Stimmen und vom Ständerat mit 44 Stimmen jeweils einstimmig angenommen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 4. März 2018 mit 84,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
08.04.2025 23:59

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