Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt. Teilrevision

Details

ID
20160054
Title
Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt. Teilrevision
Description
Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.06.2016</b></p><p><b>Bundesrat passt Zulassungsverfahren für gewerbsmässig verkehrende Schiffe an</b></p><p><b>Die Sicherheit der Schiffe, mit denen gewerbsmässig Personen oder Güter befördert werden, soll bei der Zulassung künftig wie bei Eisenbahnen und Seilbahnen risikoorientiert überprüft werden. Dies beantragt der Bundesrat dem Parlament mit einer Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes. Zudem sollen Atemalkoholproben als gleich beweissicher wie Blutproben anerkannt und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schifffahrtsregister geschaffen werden.</b></p><p>Zentrales Element der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) ist die Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht sowie eines Sicherheitsnachweises im Bereich der gewerblichen Fahrgast- und Güterschifffahrt. Bisher wurden diese Schiffe bei der Zulassung umfassend geprüft. Künftig soll die Prüftätigkeit auf diejenigen Bereiche konzentriert werden, die besondere Risiken beinhalten. Damit erfolgt eine Angleichung an die Eisenbahnen und Seilbahnen. Dort wurden damit gute Erfahrungen gemacht.</p><p>Mit der Teilrevision will der Bundesrat zudem die Grundlage dafür schaffen, dass die Fahrfähigkeit von Schiffsführern grundsätzlich mit einer Atemalkoholprobe - mit dem "Blasen ins Röhrli" analog zum Strassenverkehr - beweissicher überprüft werden kann. Bisher musste als Beweis immer eine Blutprobe vorgenommen werden. Blutproben sind aufwändig und teuer und bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.</p><p>Der Bundesrat kommt zudem dem Wunsch der Mehrheit der Kantone nach und schafft mit der Teilrevision des BSG eine gesetzliche Grundlage, um wie im Strassenverkehr zentrale Register über die Schiffe, deren Halter und Fahrberechtigungen zu ermöglichen und so einen effizienten Vollzug der Binnenschifffahrtsgesetzgebung zu erleichtern. Der definitive Entscheid und die Verantwortung für das Einrichten der Register liegt bei den Kantonen, da diese für den Vollzug zuständig sind. Ebenso wird im Gesetz festgehalten, dass die allfällige Einrichtung und der Betrieb der neuen Register durch die Kantone finanziert werden muss.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.03.2017 1 Abweichung
    08.03.2017 2 Zustimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2016</b></p><p><b>Ständerat heisst Atemalkoholtest für Bootsführer gut </b></p><p><b>Bei Bootsführern soll künftig wie bei Autofahrern ein Atemalkoholtest genügen, um einen zu hohen Pegel nachzuweisen. Heute ist eine Blutprobe nötig. Der Ständerat hat am Donnerstag diese und weitere Änderungen des Binnenschifffahrtsgesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Mit der Revision wird eine Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben geschaffen, wie sie im Strassenverkehr üblich sind. Die Motorbootsportler hatten sich in der Vernehmlassung gegen die Neuerung gewehrt.</p><p>Im Ständerat stiess die Änderung auf keinerlei Widerstand. Der Bundesrat hatte argumentiert, Blutproben seien aufwendig und teuer. Die Atemalkoholprobe habe sich im Strassenverkehr bewährt und sei akzeptiert.</p><p></p><p>Sicherheit nachweisen</p><p>Kern der Gesetzesvorlage ist aus Sicht der Regierung eine neue Sicherheitsaufsicht. Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Neu muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein Schiff sicher ist, und der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen vorlegen.</p><p>Geprüft werden jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Damit wird das Verfahren an jenes angeglichen, das für Eisenbahnen und Seilbahnen gilt. Für die Schifffahrtsunternehmen rechnet der Bundesrat mit moderaten Mehrkosten für den Sicherheitsnachweis. Er beziffert diese auf drei bis fünf Prozent der Gesamtkosten des Baus oder Umbaus eines Schiffes.</p><p></p><p>Keine zentralen Datenbanken</p><p>Gestrichen hat der Ständerat die Artikel, welche die Einrichtung von zentralen Datenbanken über die Schiffe, deren Halter und Fahrberechtigungen ermöglichen würden. Er sprach sich mit 18 zu 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen dagegen aus.</p><p>Die Befürworter wiesen darauf hin, dass die Kantone die gesetzliche Grundlage gewünscht hätten. Die Gegner befanden, die Kantone könnten die Datenbanken auch auf der Grundlage eines Konkordats errichten.</p><p></p><p>Arztbesuch ab 75 Jahren</p><p>Weiter will der Ständerat, dass Bootsführer erst ab dem vollendeten 75. Altersjahr und nicht schon ab dem 70. die Fahreignung ärztlich untersuchen lassen müssen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p>Das Binnenschifffahrtsgesetz gilt für sämtliche Fahrzeuge oder Geräte, die auf oder unter der Wasseroberfläche bewegt werden. Für kleinere Schlauch- oder Strandboote gelten aber Ausnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Atemalkoholtests für Bootsführer zu </b></p><p><b>Wie bei Autofahrern genügt künftig auch bei Bootsführern ein Atemalkoholtest, um einen zu hohen Pegel nachzuweisen. Das hat der Nationalrat am Donnerstag beschlossen. Heute ist eine Blutprobe nötig.</b></p><p>Die Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben ist Teil des revidierten Binnenschifffahrtsgesetzes. Der Ständerat hatte die Vorlage im Dezember gutgeheissen.</p><p>Kern ist ein neues System der Sicherheitsaufsicht. Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Künftig muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein Schiff sicher ist und der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen vorlegen.</p><p>Geprüft werden jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Damit wird das Verfahren an jenes angeglichen, das für Eisenbahnen und Seilbahnen gilt. Für die Schifffahrtsunternehmen rechnet der Bundesrat mit moderaten Mehrkosten für den Sicherheitsnachweis.</p><p>Ziel ist die Entlastung der Verwaltung. Es gebe neue Arten von Schiffen, beispielsweise Solarschiffe, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) . Es sei nicht sinnvoll, die Verwaltung die Kompetenzen aufbauen zu lassen, die für die Prüfung notwendigen wären.</p><p>Die SVP lehnte das Gesetz ab. Es gebe im Bereich der Schifffahrt keine Probleme, sagte Walter Wobmann (SVP/SO). Bei den Datenbanken gehe es nur um die Überwachung der Schifffahrt, ein Alkoholgrenzwert sei bereits im Gesetz festgelegt. Laut Wobmann braucht es das Gesetz daher nicht. "Das ist eine Aufblähung für gar nichts", sagte er. Die Mehrheit war aber anderer Meinung und trat auf das Gesetz ein.</p><p></p><p>Keine zentralen Register</p><p>Der Ständerat hatte einige Änderungen an der Vorlage des Bundesrats beschlossen, die der Nationalrat nun übernommen hat. Gestrichen wurde die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von zentralen Datenbanken über Schiffe, Halter, Fahrberechtigungen und Administrativ- oder Strafverfahren.</p><p>Laut Fluri wären die zentralen Datenbanken auf Begehren der Kantone eingeführt worden. Er erinnerte an das Subsidiaritätsprinzip in der Bundesverfassung: Es sei ein Leichtes für die Kantone, sich in einem Konkordat zu einigen und die Register auf kantonaler Ebene einzuführen, sagte er.</p><p>Die Linke setzte sich für die Datenbanken ein. Ein Register werde nur geschaffen, wenn die Kantone das wollten, sagte Thomas Hardegger (SP/ZH). "Es gibt keinen Grund, diese Option zu verhindern." Register unterstützten die Vollzugsorgane und sorgten so für mehr Sicherheit auf Gewässern. Die Mehrheit lehnte das aber mit 134 zu 52 Stimmen ab.</p><p>Die Räte änderten die Vorlage in einem weiteren Punkt: Bootsführer sollen erst ab dem vollendeten 75. Altersjahr und nicht schon ab dem 70. ihre Fahreignung ärztlich untersuchen lassen müssen. </p><p>Die Gesamtabstimmung endete mit 124 zu 62 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen von der SVP. Mit einer Differenz bei den Voraussetzungen für die Erteilung des Führerausweises geht die Vorlage zurück an den Ständerat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2017</b></p><p><b>Räte einigen sich über Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes </b></p><p><b>Bei der Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes hat der Ständerat am Mittwoch die letzte verbleibende Differenz ausgeräumt. Dabei ging es um die Bedingungen für die Erteilung eines Führerausweises. </b></p><p>Kern ist ein neues System der Sicherheitsaufsicht. Bisher wurden Schiffe umfassend getestet, bevor sie zugelassen wurden. Künftig muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein Schiff sicher ist und der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Geprüft werden jene Teile, die besonders sicherheitsrelevant sind. Ziel ist die Entlastung der Verwaltung.</p><p>Weiter enthält die Vorlage die Rechtsgrundlage für beweissichere Atemalkoholproben. Heute ist eine Blutprobe nötig, um den Alkoholpegel von Schiffsführern festzustellen.</p><p>Gestrichen haben die Räte die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von zentralen Datenbanken über Schiffe, Halter, Fahrberechtigungen und Administrativ- oder Strafverfahren. Zudem sollen Bootsführer erst ab 75 und nicht wie vom Bundesrat beantragt schon ab 70 ihre Fahreignung ärztlich untersuchen lassen müssen.</p>
Updated
08.04.2025 23:56

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