Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung

Details

ID
20160055
Title
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
Description
Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.06.2016</b></p><p><b>Bundesrat will Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessern </b></p><p><b>Berufstätige Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder weniger bezahlen, und das Betreuungsangebot soll besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt werden. Der Bundesrat will dazu für fünf Jahre 100 Millionen Franken als Anstossfinanzierung zur Verfügung stellen. Er hat die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung an das Parlament überwiesen. </b></p><p>Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit stellt nach wie vor viele Eltern vor grosse Herausforderungen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern beteiligt sich in der Schweiz die öffentliche Hand deutlich weniger an den hohen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. So beträgt beispielsweise die Beteiligung der Stadt Zürich bloss 34 Prozent, während in Städten im benachbarten Ausland mindestens 75 Prozent der Kosten subventioniert werden (Frankfurt am Main, Lyon, Salzburg). Deshalb lohnt sich in der Schweiz die Erwerbstätigkeit beider Elternteile häufig nur bedingt oder gar nicht. Erschwerend ist auch, dass Eltern bei unregelmässigen Arbeitszeiten oder während der Schulferien kein passendes Betreuungsangebot finden.</p><p></p><p>Betreuungskosten für die Eltern senken</p><p>Der Bundesrat will deshalb Kantone und Gemeinden finanziell unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen, um die Kosten für die Eltern zu senken. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt. Je stärker in einem Kanton die kantonalen und kommunalen Subventionen erhöht werden, desto höher fällt der Beitrag des Bundes aus. Die Kantone können die Arbeitgeber verpflichten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Diese Arbeitgeberbeteiligungen werden bei den Finanzhilfen des Bundes berücksichtigt. Jeder Kanton soll während maximal drei Jahren vom Bund unterstützt werden können. Die Beteiligung des Bundes soll dabei von Jahr zu Jahr abnehmen.</p><p></p><p>Betreuungsangebot an die Bedürfnisse der Eltern anpassen</p><p>Der Bundesrat will zudem Projekte mitfinanzieren, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So sollen zum Beispiel Projekte für Betreuungsangebote ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder Projekte für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gefördert werden. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden.</p><p></p><p>100 Millionen Franken für fünf Jahre</p><p>Für diese beiden zusätzlichen Finanzhilfen sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von maximal 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von fünf Jahren vor. Sie sollen insbesondere negative Erwerbsanreize für Mütter abbauen und helfen, im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI), das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen. </p><p>In der Vernehmlassung ist die Vorlage positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat deshalb nur kleine Korrekturen vorgenommen. Angepasst wurden die Kriterien für die Projektfinanzhilfen, etwa die Qualitätsanforderungen an die Kinderbetreuung. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.2016 2 Eintreten.
    28.11.2016 2 Rückweisung an die Kommission
    14.03.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.05.2017 1 Zustimmung
    16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen für die Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung und für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern
    Resolutions
    Date Council Text
    28.11.2016 2 Eintreten.
    28.11.2016 2 Rückweisung an die Kommission
    14.03.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.05.2017 1 Zustimmung
    04.07.2017 1 Dieser Bundesbeschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.11.2016</b></p><p><b>Ständerat gibt Subventionen für Kinderkrippen eine Chance </b></p><p><b>Der Ständerat will zumindest darüber diskutieren, ob Kinderbetreuungsplätze mit Geld aus der Bundeskasse verbilligt werden sollen. Gegen den Willen seiner Kommission ist er am Montag auf eine entsprechende Vorlage des Bundesrats eingetreten.</b></p><p>Dieser möchte im Rahmen der Fachkräfteinitiative insgesamt 100 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Rund 85 Millionen Franken sind für die gezielte Verbilligung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen. Die Unterstützung würde über die Kantone laufen. Jene, die die Subventionen erhöhen, erhalten vom Bund im ersten Jahr 65 Prozent des zusätzlichen Betrags. Im zweiten Jahr sind es noch 35 und im dritten 10 Prozent.</p><p>Weitere 15 Millionen Franken möchte der Bundesrat dafür einsetzen, das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen. Unterstützt werden könnten etwa Angebote über Mittag und während der Ferien oder speziell auf Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten ausgerichtete Betreuung.</p><p></p><p>Steuerliche Entlastung</p><p>Die vorberatende Bildungskommission (WBK) hatte beantragt, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Auch sie halte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für wichtig, sagte deren Präsidentin Brigitte Häberli (CVP/TG). Die Mehrheit setze aber auf die steuerlichen Entlastung der Eltern. Eine entsprechende Vorlage ist derzeit in der Vernehmlassung.</p><p>Es sei an den Kantonen und Gemeinden, die Betreuungsangebote für Kinder zu verbilligen. Häberli erinnerte zudem an das seit 2003 laufende Impulsprogramm zur Schaffung von Betreuungsplätzen. Über neue Ansätze sollte erst nach dessen Auslaufen im Januar 2019 diskutiert werden, sagte sie.</p><p>Der Bund müsse in Bereichen, in welchen er alleine zuständig sei, schmerzhafte Kürzungen vornehmen, sagte Joachim Eder (FDP/ZG). Für ihn wäre das Nichteintreten daher auch ein Signal gewesen, "dass sich der Bund auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren hat". Hans Wicki (FDP/NW) stellte die Frage, wie lange die Förderung der Kinderbetreuung noch Aufgabe des Bundes bleiben solle.</p><p></p><p>Grosse Last</p><p>Eine Minderheit der Kommission kämpfte jedoch erfolgreich für die Subventionsvorlage. Es gebe nicht nur zu wenige Betreuungsplätze, diese seien auch zu teuer, sagte Anne Seydoux (CVP/JU). Sie erinnerte daran, dass sich Eltern in der Schweiz heute sehr viel stärker an den Betreuungskosten beteiligen müssten als im benachbarten Ausland.</p><p>In den Städten können die Kosten bis zu 20 Prozent des Einkommens ausmachen, sagte Bundesrat Alain Berst. So lohne sich Arbeit unter Umständen nicht. "Man kann den Eltern nicht vorwerfen, wenn sie eine wirtschaftliche Abwägung machen", sagte er. Berset rief den Rat dazu auf, wenigstens über die Vorlage zu diskutieren.</p><p>Laut Paul Rechsteiner (SP/SG) wurden mit der Fachkräfteinitiative bisher kaum konkrete Ergebnisse erzielt. Es sei höchste Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Das entspreche auch dem Wunsch vieler Kantone, sagte Filippo Lombardi (CVP/TI). Die Wirtschaft klage ebenfalls über den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.</p><p>Der Ständerat trat schliesslich mit 24 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage ein. Diese geht nun zurück an die Kommission, die dazu eine Detailberatung durchführen muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.03.2017</b></p><p><b>Ständerat will Krippenplätze mit Bundessubventionen verbilligen </b></p><p><b>Der Ständerat ist bereit, die familienergänzende Kinderbetreuung mit Geld aus der Bundeskasse zu verbilligen. Er stellt dafür rund 82,5 Millionen Franken zur Verfügung.</b></p><p>Die neuen Subventionen gehen auf eine Initiative des Bundesrats zurück. In der Schweiz sind Betreuungsangebote für Kinder im Vergleich zum benachbarten Ausland sehr teuer. Das hat für die Schweiz volkswirtschaftliche Nachteile.</p><p>Viele gut ausgebildete Frauen bleiben zu Hause bei den Kindern, weil es sich für sie nicht lohnt zu arbeiten. Ein grosser Teil des Zusatzverdienstes müsse für die Kinderbetreuung aufgewendet werden, rief Bundesrat Alain Berset am Dienstag im Ständerat in Erinnerung.</p><p></p><p>Nachhaltige Programme</p><p>Im Rahmen seiner Fachkräfteinitiative hatte der Bundesrat daher ein Subventionspaket geschnürt mit dem Ziel, die familienergänzende Kinderbetreuung zu verbilligen. Die Unterstützung läuft über die Kantone: Jene, die die Subventionen erhöhen, erhalten vom Bund im ersten Jahr 65 Prozent des zusätzlichen Betrags. Im zweiten Jahr sind es noch 35 und im dritten 10 Prozent.</p><p>Rein arithmetisch löst die Bundessubvention damit ungefähr den doppelten Beitrag der Kantone aus. Die Unterstützung wird aber nur gewährt, wenn die Finanzierung der der Subventionserhöhung für mindestens sechs Jahre gesichert ist. Der tatsächliche Effekt des Bundesbeitrags dürfte also noch grösser sein.</p><p>Verpflichtet ein Kanton oder eine Gemeinde die Arbeitgeber, einen Beitrag an die Verbilligung von Betreuungsangeboten zu leisten, wird dieser ebenfalls angerechnet. Für diesen Teil des Massnahmenpakets sollen während fünf Jahren insgesamt 85 Millionen zur Verfügung gestellt werden.</p><p></p><p>Auf Bedürfnisse abgestimmt</p><p>Die zweite Stossrichtung ist die bessere Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern. Dafür will der Ständerat maximal 15 Millionen Franken einsetzen. Vom Bund unterstützt werden könnten Angebote über Mittag und während der Ferien oder eine speziell auf Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten ausgerichtete Betreuung. Solche Angebote müssen von den Kantonen definierte Qualitätskriterien erfüllen.</p><p>Es war das zweite Mal, dass der Ständerat über die Verbilligung von Betreuungsplätzen diskutierte. Die vorberatende Kommission wollte zunächst nicht auf die Vorlage eintreten. Sie war der Meinung, dass dem Bund das Geld fehle, um den Kantonen bei deren eigenen Aufgaben unter die Arme zu greifen.</p><p></p><p>Mehrmalige Verlängerung</p><p>Das Plenum entschied anders. Nach der erneuten Behandlung in der Kommission hat der Ständerat die Vorlage des Bundesrats ohne Änderung angenommen. Joachim Eder (FDP/ZG) war mit dem Antrag gescheitert, eine Verlängerung schon im Gesetz auszuschliessen.</p><p>Hintergrund seines Antrags ist die Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder. Dieses läuft seit 2003 und ist nachweislich ein Erfolg: Bis heute wurde im Rahmen des Programms die Schaffung von über 54'000 Betreuungsplätzen mit gut 350 Millionen Franken unterstützt.</p><p>Auch Ruedi Nosers (FDP/ZH) Antrag auf Halbierung des insgesamt 96,8 Millionen schweren Verpflichtungskredits scheiterte. Noser äusserte grundsätzliche Vorbehalte gegen die neue Subvention. Doch Kommissionssprecherin Anne Seydoux (CVP/JU) sprach von einem "realistischen Betrag". Für Paul Rechsteiner (SP/SG) handelt es sich um ein "Minimum". Die Mittel würden ohnehin knapp bleiben.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 26 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Der Kredit wurde mit 23 zu 15 Stimmen und ebenfalls bei 5 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.05.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt der Verbilligung von Kinderkrippen zu </b></p><p><b>Der Nationalrat ist bereit, die familienergänzende Kinderbetreuung mit Geld aus der Bundeskasse zu verbilligen. Wie der Ständerat stellt er für die neuen Subventionen insgesamt 96,8 Millionen Franken zur Verfügung.</b></p><p>Die Ratsrechte hatte grundsätzliche Vorbehalte. Familienpolitik sei gemäss Verfassung Sache von Kantonen und Gemeinden, sagte FDP-Sprecher Hans-Ulrich Bigler (ZH). Zudem seien die Bundesfinanzen derzeit in Schieflage. Die Ausgaben müssten an einem anderen Ort wieder eingespart werden.</p><p>Der Staat mache schon heute viel für die externe Kinderbetreuung, sagte Nadja Pieren (SVP/BE). Sie erinnerte an die seit 2003 laufende Anschubfinanzierung für neue Betreuungsangebote. Auch viele KMU beteiligten sich heute an den Kosten. Gut funktionierende private Angebote dürften nicht mit immer mehr staatlichen Geldern kaputt gemacht werden.</p><p></p><p>Weniger Zuwanderung</p><p>Die Mehrheit sah jedoch Handlungsbedarf. Es gehe darum, gut ausgebildete Leute am Arbeitsplatz zu halten, sagte SP-Sprecher Matthias Aebischer (BE). Heute lohne sich eine Erwerbstätigkeit wegen der hohen Betreuungskosten für viele Eltern nicht.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei in der Schweiz noch keine Realität, sagte Christine Bulliard (CVP/FR). Die Kosten für die Kinderbetreuung müssten gesenkt werden, auch um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszunutzen. GLP-Sprecherin Isabelle Chevalley (VD) sah in der Subvention ebenfalls eine Massnahme gegen die Zuwanderung.</p><p>Der Bundesrat hatte die neuen Subventionen im Rahmen seiner Fachkräfteinitiative vorgeschlagen. In den Nachbarländern trügen die Eltern wesentlich tiefere Kosten für die externe Kinderbetreuung, sagte Bundesrat Alain Berset. Ein Grund dafür sei die höhere staatliche Unterstützung.</p><p>In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 113 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die neuen Subventionen aus. Den Verpflichtungskredit über 96,8 Millionen Franken hiess er mit 114 zu 67 Stimmen gut. Die von SVP und Teilen der FDP unterstützte Kürzung auf 50 Millionen Franken wurde abgelehnt. Berset warnte, dass mit dem halben Betrag keine spürbare Wirkung erzielt werden könne.</p><p></p><p>Entscheid der Kantone</p><p>Die von den Räten beschlossene Unterstützung läuft über die Kantone: Jene, die die Subventionen erhöhen, erhalten vom Bund im ersten Jahr 65 Prozent des zusätzlichen Betrags. Im zweiten Jahr sind es noch 35 und im dritten Jahr 10 Prozent. Verpflichtet ein Kanton oder eine Gemeinde die Arbeitgeber, einen Beitrag an die Verbilligung von Betreuungsangeboten zu leisten, wird dieser ebenfalls angerechnet.</p><p>Nach dem Willen der Räte stellt der Bund dafür während fünf Jahren 82,5 Millionen Franken zur Verfügung. Abgelehnt hat der Nationalrat den Antrag von SVP- und FDP-Vertretern, die Subvention nur dann auszurichten, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen. Das würde dazu führen, dass nur ungenügend finanzierte Angebote unterstützt würden, sagte Kommissionssprecherin Andrea Gmür (CVP/LU). Ziel sei es aber, solide Projekte zu vergünstigen.</p>
Updated
09.04.2025 00:14

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