Gentechnikgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20160056
- Title
- Gentechnikgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums, Integration der Resultate des NFP 59 und GVO-Anbaugebiete)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.06.2016</b></p><p><b>GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern und Regelung ausarbeiten </b></p><p><b>Der Bundesrat hat beschlossen, am Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) festzuhalten. Da insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz nach wie vor Unsicherheiten und Zweifel bestehen, muss das derzeitige Moratorium bis 2021 verlängert werden. Sollte bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz von GVO zunehmen und sich seitens der Landwirtschaft ein reales Interesse abzeichnen, will der Bundesrat indessen einen entsprechenden Gesetzesrahmen ausarbeiten. In seiner heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schlägt die Landesregierung vor, den Anbau von GVO in spezifischen Gebieten zusammenzufassen.</b></p><p>Das derzeitige Moratorium läuft Ende des kommenden Jahres aus. Im Hinblick darauf hatte der Bundesrat bereits 2013 einen Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die überwiegende Mehrheit der konsultierten Kreise sprach sich damals zumindest auf kurze Sicht gegen einen GVO-Anbau in der Schweiz aus und lehnte die Schaffung von GVO-freien Gebieten ab, weil dies mit dem Verursacherprinzip nicht vereinbar sei (siehe Vernehmlassungsbericht in der Beilage). </p><p>Vor diesem Hintergrund entschied sich der Bundesrat im Dezember 2015 für eine Verlängerung des Moratoriums. Heute hat er den erforderlichen Änderungen des Gentechnikgesetzes (GTG) zugestimmt. Nach Auffassung der Landesregierung schafft die Verlängerung des Moratoriums bis 2021 Zeit für eine vertiefte Diskussion über die Zukunft des GVO-Anbaus in der Schweizer Landwirtschaft.</p><p></p><p>Anspruchsvolles Koexistenzmodell im Hinblick auf eine Veränderung der Situation</p><p>Mit der Entwicklung von Sorten, die den Gegebenheiten der Schweizer Landwirtschaft und den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten besser entsprechen, die Ressourcen schonen und den Produzenten ein nachhaltiges Einkommen sichern, könnte die Attraktivität von GVO für die Landwirtschaft zunehmen. Dies geht aus dem Bericht über die Kosten-Nutzen-Bilanz von GVO hervor, mit dessen Erarbeitung das Parlament den Bundesrat beauftragt hatte und der heute erschienen ist (siehe Beilage). Der Bundesrat will daher einen gesetzlichen Rahmen vorschlagen, der eine kontrollierte Einführung von GVO ermöglicht und gleichzeitig einen hohen Schutz herkömmlicher Kulturen sowie die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet.</p><p></p><p>Schaffung von GVO-Anbaugebieten</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, GVO-Kulturen nur in speziell geschaffenen GVO-Anbaugebieten zuzulassen. Ackerflächen, auf denen GVO-Sorten angebaut werden, würden in solchen Gebieten zusammengefasst und unter eine erhöhte Kontrolle gestellt. Diese GVO-Anbaugebiete sollen auf Begehren von Landwirten geschaffen werden, die als Produktionseinheit GVO-Sorten anbauen wollen. Dank dieser Organisationsform liesse sich die Trennung von GVO- und herkömmlichen Pflanzen vom Feld bis auf den Teller kontrollieren. Zudem würde dies den Produzenten die Durchführung der Koexistenzmassnahmen erleichtern, da sie gemeinsam eine spezialisierte und abgeschottete Produktionskette beliefern könnten. </p><p>Der Inhalt der Verordnung soll zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. Juni 2016 zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums, Integration der Resultate des NFP 59 und GVO-Anbaugebiete)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
- Resolutions
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Date Council Text 06.12.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.03.2017 2 Abweichung 03.05.2017 1 Abweichung 07.06.2017 2 Zustimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2016</b></p><p><b>Landwirtschaft - Grosse Kammer will Gentech-Moratorium um vier Jahre verlängern </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. Er folgt damit dem Bundesrat, der das Verbot bis 2021 weiterführen will. Der Entscheid fiel am Dienstag mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung.</b></p><p>Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gibt es für Forschungszwecke. Der Bundesrat will das noch bis Ende nächsten Jahres geltende Verbot um weitere vier Jahre verlängern. Für die Zeit danach soll eine gesetzliche Grundlage den Anbau von Gentech-Pflanzen regeln.</p><p>"Ein unbefristetes Verbot wäre ein fatales Signal an die Forschung, Arbeitsplätze könnten ins Ausland verlagert werden", argumentierte CVP-Nationalrätin Andrea Gmür (LU). Das Volk habe sich 2005 nur für ein fünfjähriges Moratorium ausgesprochen, sagte Fathi Derder (FDP/VD). In der Zwischenzeit lägen wissenschaftliche Berichte vor, wonach vom Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Gefahr ausgehe.</p><p>Eine grosse Minderheit hingegen wollte das Moratorium auf unbefristete Zeit ausdehnen. Somit müsste nicht mehr alle vier Jahre das Parlament für eine Verlängerung bemüht werden, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ) im Namen der vorberatenden Kommission. Sollten sensationelle Ergebnisse in der Gentechnologieforschung auftauchen, könne das Parlament immer noch auf seinen Entscheid zurückkommen.</p><p></p><p>Heftige Diskussionen</p><p>Vor- und Nachteile der Gentechnologie führten während der Beratung zu heftigen Diskussionen im Nationalrat. Skeptiker führten ins Feld, in Kulturen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) seien mehr Pestizide notwendig, darunter leide auch die Artenvielfalt. Landwirte würden zudem von Agrochemie-Konzernen abhängig, die das Saatgut und passende Herbizide dazu lieferten. Zudem sei die Akzeptanz in der Bevölkerung sehr gering. Und die Gentechnologie sei schliesslich, anders als oft behauptet, auch kein Mittel zur Minderung des Welthungers.</p><p>Die Gegenseite verwies auf nationale Forschungsprogramme. Diese seien um Schluss gekommen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen keine Risiken darstellten. Und es würden im Gegenteil weniger Pflanzenschutzmittel benötigt. Man wolle Gentechnologie niemandem aufzwingen, argumentierten mehrere Nationalräte. Es gehe lediglich darum, diese Möglichkeit offen zu lassen. "Wenn sie sicher sind, dass die Konsumenten und Landwirte keine GVO-Pflanzen wollen, warum lassen sie ihnen nicht die Wahl?", fragte Umweltministerin Doris Leuthard. Mit einem unbefristeten Moratorium gebe es keine Wahlfreiheit.</p><p>Die Konsumenten wollten keine Gentechnologie auf dem Teller, konterte Martina Munz (SP/SH). Die Landwirtschaft wolle deshalb auch keine Gentechnologie auf den Feldern. Ein unbefristetes Moratorium verhindere einen unnötigen Leerlauf.</p><p></p><p>"Bürokratiemonster"</p><p>Der Bundesrat wollte im Gesetz genau festhalten, unter welchen Bedingungen ein späterer Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt wäre. Ab 2021 sollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zugelassen werden. Damit es nicht zu einer Vermischung von gentech-freien und gentechnisch veränderten Pflanzen kommt, sollten verschiedene Schutzmassnahmen erlassen werden. Unter anderem könnten Isolationsabstände festgelegt oder Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs ergriffen werden.</p><p>Da diese Massnahmen kontrolliert werden müssten, entstehe ein "Bürokratiemonster", sagte Kommissionssprecher Dettling. Zudem könne trotz massiver administrativer Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer ungewollten Vermischung der verschiedenen Pflanzen komme, befand eine Mehrheit. Die Schweiz sei zu kleinräumig für eine Koexistenz. Mehrere Votanten warnten vor einem Imageverlust für die Schweizer Landwirtschaft. Dies könne sich auch negativ auf die Exporte auswirken.</p><p>Der Nationalrat lehnte das Koexistenz-Konzept schliesslich mit 142 zu 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich ab.</p><p></p><p>Kein Technologieverbot</p><p>Dieser Entscheid bedeute aber kein Technologieverbot, betonte Dettling. Die Forschung bleibe weiterhin erlaubt. Eine zusätzliche Forschungsregelung für Rahmenbewilligung bei Reihenversuche innerhalb von besonders geschützten Arealen lehnte der Nationalrat allerdings ab. Damit sollte vor allem der administrative Aufwand für neue Bewilligungen vermindert werden. Bundesrätin Doris Leuthard argumentierte dagegen, die Risiken müssten von Fall zu Fall beurteilt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2017</b></p><p><b>Ständerat will Gentech-Moratorium um vier Jahre verlängern </b></p><p><b>Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Verlängerung des Gentech-Moratoriums um vier Jahre zugestimmt. Von einem künftigen Nebeneinander von gentechnisch veränderten und natürlichen Pflanzen, wie es der Bundesrat anstrebt, wollen die Räte nichts wissen.</b></p><p>Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gibt es für Forschungszwecke.</p><p>Der Ständerat stimmte am Mittwoch einer Änderung des Gentechnikgesetzes mit 39 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Mit dem Entscheid des Parlaments wird das noch bis Ende Jahr geltende Verbot voraussichtlich bis 2021 verlängert.</p><p>Wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem Nationalrat, unter anderem betreffend einer Liberalisierung im Forschungsbereich, muss das Geschäft aber nochmals zurück zur grossen Kammer.</p><p>Eine Minderheit der Ständeratskommission hatte eine Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums um 8 Jahre verlangt, also bis 2025. Dieser Vorschlag wurde mit 24 zu 18 Stimmen verworfen.</p><p></p><p>Umstrittene Koexistenz</p><p>Wie der Nationalrat lehnt der Ständerat allerdings die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesgrundlage für ein späteres Nebeneinander von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen ab. Die kleine Kammer fällte diesen Entscheid mit 25 zu 18 Stimmen.</p><p>Der Bundesrat hatte eine kontrollierte Einführung von Gentech-Pflanzen ab 2021 vorgeschlagen. Er wollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen.</p><p>Damit es nicht zu einer Vermischung von gentechfreien und gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) kommt, sollten verschiedene Schutzbestimmungen erlassen werden. Unter anderem könnten Isolationsabstände festgelegt oder Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs ergriffen werden.</p><p>Das Thema führte im Rat zu einer Grundsatzdiskussion über Gentechnologie. Sorgen bereiteten vielen Ratsmitgliedern die offenen Fragen rund um die Gefahren und Risiken, die mit der Technologie verknüpft sind.</p><p>Die Akzeptanz für gentechnisch veränderte Lebensmittel sei in der Schweizer Bevölkerung nicht vorhanden oder zu klein, führte etwa Hannes Germann (SVP/SH) ins Feld. Das zeigten auch Umfragen.</p><p>"Ich sehe keine Mehrheiten für eine Zulassung von GVO in der Schweiz in nächster Zukunft", sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Lasse man den GVO-Anbau nicht zu, brauche es aber auch keine Koexistenzregelung. Einmal zugelassen, sei der Entscheid unumkehrbar, warnte Luginbühl.</p><p>Davor warnte auch Germann. Die Schweiz sei zu klein, gentechnische Verunreinigungen der Umwelt könnten - wenn überhaupt - nur mit sehr grossem Aufwand verhindert werden. Einmal zugelassen, liessen sich Verunreinigungen nie mehr rückgängig machen. "Man kann die Unschuld nur einmal verlieren."</p><p></p><p>Vogel-Strauss-Politik</p><p>Eine Minderheit war der Meinung, dass die Risiken für eine Freisetzung von gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) vertretbar seien. Sie verlangte deshalb die Einführung des Koexistenzartikels.</p><p>"Seit Einführung des Moratoriums nehmen wir die realen Entwicklungen auf der Welt nicht mehr wahr", kritisierte etwa Ruedi Noser (FDP/ZH). Ein Drittel des Saatguts weltweit sei inzwischen gentechnisch manipuliert. Diese Entwicklung lasse sich durch ein striktes Anbauverbot in der kleine Schweiz nicht verhindern.</p><p>Die Gentechnologie birgt aus Sicht der Minderheit ausserdem nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Auf diese Chancen ging auch Bundesrätin Doris Leuthard ein. Jede neue Technologie sei am Anfang stets mit einem gewissen Risiko verbunden, erinnerte sie.</p><p>Deshalb schlage der Bundesrat mit der Einführung einer Koexistenz einen "risikobasierten Ansatz" vor, um die Forschung und die Anwendung zu begleiten. "Unsere Aufgaben ist es nicht, Entwicklungen zu verbieten, sondern Menschen zu schützen", sagte Umweltministerin Doris Leuthard.</p><p>Sie tadelte die Parlamentarier dafür, an einem Verbots-Ansatz festzuhalten. Ein Verbot werde die weltweite Entwicklung nicht aufhalten können.</p><p></p><p>Ja zur Forschung</p><p>Der Ständerat folgte im Unterschied zum Nationalrat dafür dem Vorschlag des Bundesrats, im Bereich der Forschung eine kleine Liberalisierung zuzulassen. Der Entscheid fiel mit 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Im geltenden Recht heisst es, GVO dürften "im Versuch" freigesetzt werden, wenn sie "keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzte Antibiotika" enthalten. Diese Bedingung wollen Bundesrat und Ständerat aus dem Text streichen.</p><p>In Abweichung zum Nationalrat hat der Ständerat zudem dem Aufbau eines Umweltmonitoringsystems und den Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gesetz zugestimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2017</b></p><p><b>Einigung zum Gentechnikgesetz rückt näher </b></p><p><b>Beim Gentechnikgesetz ist eine Einigung in Reichweite. Der Nationalrat hat am Mittwoch in zwei Punkten nachgegeben.</b></p><p>Mit 98 zu 88 Stimmen sprach er sich für die Einführung eines Umweltmonitorings über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen aus. </p><p>Ein solches Monitoring stärke das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft, sagte SP-Sprecherin Martina Munz (SH). Eine Minderheit sah dafür keine Notwendigkeit. Da es keine neue Anwendung gebe, brauche es auch keine neue Überwachung, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).</p><p>Einverstanden ist der Nationalrat ferner damit, detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz ins Gesetz zu schreiben. Umstritten bleiben hingegen die Bestimmungen zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Forschung.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, sollen wie bisher keine Organismen mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen freigesetzt werden dürfen. Die Forschung habe heute andere Möglichkeiten, sagte Isabelle Chevalley (GLP/VD). Es bestehe das Risiko, dass die Resistenzgene in die Umwelt gelangten. Munz warnte vor einer "fahrlässigen" Aufhebung des Verbots. Das würde der Strategie Antibiotikaresistenzen des Bundesrats diametral zuwiderlaufen.</p><p>Der Bundesrat und der Ständerat wollen das Verbot jedoch streichen. Im Nationalrat wurde das nur von einer Minderheit unterstützt. In der EU, den USA oder Australien sei Verwendung von Pflanzen mit Resistenzgenen erlaubt, sagte Andrea Gmür (CVP/LU). Für den Forschungsstandort Schweiz sei das Verbot daher ein Nachteil. Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) bezeichnete die Risiken als vernachlässigbar. Die Minderheit unterlag mit 132 zu 56 Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.06.2017</b></p><p><b>Parlament gegen Liberalisierung bei Gentech in der Landwirtschaft </b></p><p><b>Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt für das Bundesparlament ein rotes Tuch. Die Räte haben die vorsichtigen Schritte des Bundesrats hin zu einer Liberalisierung auf der ganzen Linie abgeschmettert.</b></p><p>Die Regierung hatte nicht einmal versucht, das Gentech-Verbot aufzuheben. Aus dem Vorschlag, das Moratorium um weitere vier Jahre zu verlängern, wäre im Nationalrat aber um ein Haar ein unbefristetes Verbot geworden.</p><p>Für den Fall, dass Gentechnik in der Landwirtschaft dereinst auf mehr Akzeptanz stossen sollte, wollte der Bundesrat Regeln für eine Koexistenz definieren. Damit hatte er im Parlament aber keine Chance. Zuletzt ist nun auch noch eine kleine Liberalisierung in der Forschung gescheitert.</p><p>Der Nationalrat hatte sich von Beginn weg dagegen gewehrt, dass das Verbot der Freisetzung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Forschung aufgehoben wird. Der Ständerat folgte zunächst dem Bundesrat.</p><p>Die geltende Einschränkung erschwere und verteuere die Grundlagenforschung, sagte Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) am Mittwoch. Zur Stärkung des Forschungsstandorts Schweiz müsse diese Hürde abgeschafft werden.</p><p>Die Gegner einer Liberalisierung warnten vor unklaren Gesundheitsrisiken. Ausserdem sei bloss die Freisetzung von Resistenzgenen verboten, sagte SP-Ständerätin Géraldine Savary (VD). Im Labor dürfe nach wie vor mit solchen geforscht werden. Diese Haltung setzte sich im Ständerat knapp mit 21 zu 20 Stimmen durch. Damit ist die letzte Differenz bereinigt, die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard ist die Freude am Gesetz nach eigenem Bekunden vergangen. Das Ende 2017 auslaufende Moratorium wird zwar um vier Jahre verlängert. Zudem werden ein Umweltmonitoring über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen eingeführt und detaillierte Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz festgelegt. Ansonsten bleibt es aber beim geltenden Recht. Das sei nicht die Zukunft, befand Leuthard am Schluss der Debatte.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:13