Internationale Arbeitsorganisation. Protokoll zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit

Details

ID
20160058
Title
Internationale Arbeitsorganisation. Protokoll zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit
Description
Botschaft vom 24. August 2016 zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bunderates vom 24.08.2016</b></p><p><b>Bundesrat will mithelfen bei weltweiter Bekämpfung der Zwangsarbeit </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 24.08.2016 die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet. Das Protokoll geht die modernen Formen der Zwangsarbeit an, darunter den Menschenhandel, und stellt einen Meilenstein in der weltweiten Bekämpfung der Zwangsarbeit dar. </b></p><p>Das Protokoll verstärkt den internationalen Rechtsrahmen, indem es Regierungen dazu auffordert, Massnahmen zur Vorbeugung von Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Es stellt ein nachdrückliches Engagement der Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine wirksame und nachhaltige Beseitigung der Zwangs- oder Pflichtarbeit dar.</p><p>Die Eliminierung der Zwangsarbeit ist eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Bundesrat will mithelfen, dieses Phänomen, das rund 21 Millionen Menschen betrifft, zu bekämpfen. Zwangsarbeit ist eine schwere Verletzung grundlegender Menschenrechte, einer der Hauptgründe für Armut, und gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung. Obwohl Zwangsarbeit weltweit verurteilt wird, geht man davon aus, dass rund 18,7 Millionen Menschen in der Privatwirtschaft sowie rund 2,2 Millionen Menschen von staatlichen Akteuren oder Rebellengruppen ausgebeutet werden. Traditionelle Formen von Sklaverei bestehen in gewissen Regionen der Welt weiterhin und Zwangsarbeit existiert in diversen Formen, wie Zwangsrekrutierung und Schuldknechtschaft, und wird auch als Mittel zur Bestrafung von politischen Meinungsäusserungen eingesetzt. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. August 2016 zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
    05.12.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.03.2017 2 Zustimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2016</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Abkommen gegen Zwangsarbeit zu </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat am Montag als Erstrat einem Protokoll zum internationalen Abkommen gegen Zwangsarbeit zugestimmt. Obwohl in der Schweiz keine Gesetzesanpassungen nötig sind, ist die Ratifikation umstritten.</b></p><p>Das Protokoll zum Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat zum Ziel, moderne Formen der Zwangsarbeit wie den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen.</p><p>Die Beseitigung der Zwangsarbeit sei eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann. Weltweit sei sie für 21 Millionen Menschen Realität. Mit dem Protokoll werde der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit auf den neuesten Stand gebracht.</p><p>Der Rat stimmte der Ratifizierung mit 125 zu 67 Stimmen zu, gegen den Willen der SVP. Yvette Estermann (SVP/LU) beteuerte, niemand sei für Zwangsarbeit. Mit einem Abkommen lasse sich diese aber nicht verhindern. Der Rat müsse sich nur damit befassen, damit der Bundesrat sagen könne "wir sind dabei und wir sind solidarisch mit anderen Ländern".</p><p></p><p>Auf Samtpfoten</p><p>Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) stellte fest, die Auswirkungen des Protokolls seien nicht abzusehen. Der Begriff der Zwangsarbeit sei bereits im Grundabkommen weit gefasst. Wer etwa einen Einsatz im Rahmen des Weltwirtschaftsforums leiste, könnte auf Basis des Abkommens behaupten, dass er Zwangsarbeit leisten müsse. Das gelte auch für Asylsuchende in Beschäftigungsprogrammen.</p><p>Künftig könnte der Begriff der Zwangsarbeit noch weiter gefasst werden. Mit dem Protokoll werde der Rechtsschutz ausgebaut. Es handle sich um ein Musterbeispiel dafür, wie die Internationalisierung des Rechts auf Samtpfoten die freiheitliche Rechtsordnung ausheble, sagte Vogt.</p><p></p><p>Versteckte Agenda</p><p>Die FDP sprach sich zusammen mit allen anderen Fraktionen für die Ratifikation des Protokolls aus. Auch Walter Müller (FDP/SG) warf aber die Frage auf, ob es eine versteckte Agenda gebe mit Blick auf Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr oder die Beschäftigung von Asylsuchenden.</p><p>Diese Befürchtungen seien nichtig, versicherte Kommissionssprecherin Kathy Riklin (CVP/ZH). Die Kommission habe das gründlich analysiert. Militärdienst oder Zivilschutz gälten nicht als Zwangsarbeit. Schneider-Ammann pflichtete dem bei. Er wies zudem darauf hin, dass das Protokoll in der Schweiz nicht direkt anwendbar sei. Privatpersonen könnten also auf Basis des Protokolls keine Rechte einklagen.</p><p>Martin Naef (SP/ZH) stellte fest, er habe kein Verständnis für die Haltung der Gegnerinnen und Gegner. Die Schweiz sei Teil der internationalen Gemeinschaft, und es sei ein Verfassungsauftrag, dass sie sich international gegen Zwangsarbeit einsetze.</p><p></p><p>SDA-Meldung </p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.03.2017</b></p><p><b>Parlament genehmigt Abkommen gegen Zwangsarbeit </b></p><p><b>Der Bundesrat kann ein Protokoll zum internationalen Abkommen gegen Zwangsarbeit ratifizieren. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat grünes Licht gegeben. </b></p><p>Das Protokoll zum Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat zum Ziel, moderne Formen der Zwangsarbeit wie den Menschenhandel effizienter zu bekämpfen.</p><p>Es handle sich um eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Weltweit sei Zwangsarbeit für 21 Millionen Menschen Realität.</p><p>Gesetzesanpassungen sind in der Schweiz nicht nötig. Das Protokoll ist zudem nicht direkt anwendbar, Privatpersonen können also auf Basis dessen Basis keine Rechte einklagen.</p><p></p><p>Aktionsplan in der Schweiz</p><p>Das Protokoll fordert Regierungen dazu auf, präventive Massnahmen gegen Zwangsarbeit zu treffen, Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtshilfe und Wiedergutmachung zu gewähren. Die Schweiz hat dazu einen Aktionsplan entwickelt, der bisherige Massnahmen des Bundes zusammenfasst.</p><p>Zum Menschenhandel hatten Bund, Kantone und Nichtregierungsorganisationen bereits im Herbst 2012 einen Aktionsplan verabschiedet. Dieser sieht 23 Massnahmen vor, von Prävention über Strafverfolgung bis Opferschutz.</p><p></p><p>"Zwangsarbeit" weit gefasst</p><p>Der Ständerat genehmigte die Ratifizierung mit 33 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Im Nationalrat hatte sich die SVP dagegen ausgesprochen. Die Auswirkungen seien nicht abzusehen, kritisierte sie. Der Begriff der Zwangsarbeit sei bereits im Grundabkommen weit gefasst und könnte künftig noch weiter gefasst werden.</p><p>Auch FDP-Vertreter warfen die Frage auf, ob es eine versteckte Agenda gebe mit Blick auf Militärdienst, Zivilschutz, Feuerwehr oder die Beschäftigung von Asylsuchenden. Die Kommissionssprecherin versicherte, die Befürchtungen seien nichtig. Die Kommission habe das gründlich analysiert. Militärdienst oder Zivilschutz gälten nicht als Zwangsarbeit. Schneider-Ammann pflichtete dem bei.</p>
Updated
09.04.2025 00:05

Back to List