Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+
Details
- ID
- 20160062
- Title
- Luftfahrtgesetz. Teilrevision 1+
- Description
- Botschaft vom 31. August 2016 zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes (LFG 1 +)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.08.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Gesetzesentwurf verabschiedet. Die grösstenteils technische Vorlage beinhaltet Verbesserungen bei der Sicherheit, effizientere Bewilligungsverfahren und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen.</b></p><p>Mit der Teilrevision 1 + des Luftfahrtgesetzes werden in Umsetzung europäischer Vorgaben die Rahmenbedingungen für die Erfassung und Finanzierung von Luftfahrtdaten festgelegt. Der heutige Prozess zur Zulassung von Luftfahrthindernissen wird vereinfacht und gestrafft. Beim Thema Luftsicherheit geht es um zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Abwehr von widerrechtlichen Handlungen gegen den Luftverkehr und neue Instrumente zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Flugplätzen. So werden die strafrechtlichen Bestimmungen bei Umgehung der Sicherheitskontrollen verschärft. Zudem können Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, Passagierlisten den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen auszuhändigen.</p><p>Im Interesse der Flugsicherheit wird im Rahmen der Teilrevision 1 + ausserdem die ausschliessliche Verwendung des Englischen in der Radiotelefonie vorgeschrieben. So kann die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen vermindert werden. Weiter werden mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes Geräte zur Störung von Satellitennavigationssignalen verboten. Geregelt werden ferner die Bedingungen, unter welchen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Flugsicherungsanbieter übertragen oder solche Dienstleistungen in einer internationalen Zusammenarbeit erbringen kann. Eine Änderung des Mineralölsteuerverwendungsgesetzes soll schliesslich neu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Gelder aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr ermöglichen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 31. August 2016 zur Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes (LFG 1 +)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG)
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 15.03.2017 2 Abweichung 29.05.2017 1 Abweichung 07.06.2017 2 Zustimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2016</b></p><p><b>Luftfahrt - Nationalrat beschliesst Massnahmen für mehr Sicherheit an Flughäfen </b></p><p><b>(sda) Die Sicherheit in der Luftfahrt soll verbessert werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat die entsprechende Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes ohne Gegenstimmen gutgeheissen.</b></p><p>Die Vorlage sei zwar sehr technisch, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im Rat. Sie beinhalte aber Sicherheitsanpassungen, die nicht auf die lange Bank geschoben werden könnten. So würden neue Instrumente gegen terroristische Anschläge gegen die Zivilluftfahrt geschaffen, effizientere Bewilligungsverfahren eingeführt und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen verbessert.</p><p></p><p>Passagierlisten aushändigen</p><p>Vorgesehen sind mehrere Massnahmen. So werden Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen, wenn wegen Straftaten ermittelt wird oder damit kriminelle Handlungen verhindert werden können.</p><p>Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen neu Meldung erstatten, wenn im Sicherheitsbereich tätige Flughafenangestellte verurteilt wurden oder gegen sie ein Strafverfahren läuft. Meldepflichtig sind jene Delikte, die für die Luftsicherheit relevant sind.</p><p>Verschärft werden auch die Bestimmungen für Personen, die eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu schmuggeln versuchen. Heute muss eine Person nicht mit Sanktionen rechnen, sofern sie einen Waffenschein besitzt. Theoretisch kann sie den Versuch so oft wiederholen, bis es gelingt.</p><p>Neu soll bereits der Versuch, einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu bringen, strafbar sein. Dasselbe gilt auch für Personen, die versuchen, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten oder dabei die Sicherheitskontrolle zu umgehen oder zu vereiteln.</p><p>Mit einer Anpassung des Fernmeldegesetzes schliesslich sollen Störsender verhindert werden. Diese dürfen zwar bereits heute in der Schweiz weder angeboten, in Verkehr gebracht, betrieben noch erstellt werden. Noch nicht verboten sind aber Einfuhr und Besitz dieser Geräte.</p><p></p><p>Gegen neue Datenbank</p><p>Der Nationalrat hat der bundesrätlichen Vorlage am Mittwoch im Grundsatz zugestimmt, aber einige Änderungen angebracht. Gegen den Widerstand der Linken will er die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf stärken, namentlich wenn deren Anlagen mit dem Moorschutz in Konflikt geraten.</p><p>Die vorgesehene Schaffung einer Luftfahrt-Datenbank lehnte eine Ratsmehrheit ab. Die benötigten Daten seien bereits vorhanden, eine neue Datenbank kostentreibend, sagte Kommissionssprecher Thomas Hurter (SVP/ZH). Zudem bringe diese praktisch keinen Gewinn für die Luftfahrt und die Sicherheit.</p><p>Dem widersprach Bundesrätin Leuthard vehement. Ein grosser Teil der Daten liege heute nur in Papierform vor, die Investition in eine neue Datenbank lohne sich. Wichtige Geoinformationsdaten, wie etwa die Lage von Stromkabeln, müssten gesammelt und zugänglich gemacht werden.</p><p></p><p>Kein Englisch-Zwang für Piloten</p><p>Ebenfalls aus der Vorlage gestrichen hat der Nationalrat eine Änderung bei der Radiotelefonie im Bereich Flugsicherheit. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass künftig ausschliesslich Englisch gesprochen wird, um Missverständnisse zu verhindern. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen.</p><p>Die Massnahme zwinge auch Piloten der Leicht- und Sportaviatik, entsprechende Prüfungen abzulegen und regelmässig einen Sprachtest in Englisch zu absolvieren, kritisierte der FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG). Die bestehende Praxis habe sich problemlos bewährt. Die Empfehlungen zum Englisch, welche die Organisation Eurocontrol abgibt, seien auch in Europa nicht flächendeckend angewendet.</p><p>Eine weitere Anpassung betrifft die Übernahme der Kosten für die Flugsicherung im benachbarten Ausland. Heute übernimmt die Skyguide teilweise die Flugsicherung im Ausland nahe der Grenze. Der Bund trägt für diesen Dienst jenen Teil der Kosten, welche nicht von den Nachbarländern bezahlt werden. Geht es nach dem Nationalrat, soll der Bundesrat alle drei Jahre überprüfen, ob und zu welchem Teil der Bund für so entstehende Ertragsausfälle aufkommen soll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.03.2017</b></p><p><b>Ständerat gegen Altersguillotine für Helikopter-Piloten </b></p><p><b>Die Räte wollen verhindern, dass Helikopterpiloten mit 60 Jahren in den Ruhestand geschickt werden. Ohne Gegenstimme unterstützte der Ständerat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat, die den Verzicht auf eine Altersgrenze fordert.</b></p><p>Der Vorstoss richtet sich gegen eine EU-Verordnung, die die Limite bei 60 Jahren ansetzt. Die Schweiz müsste diese übernehmen. </p><p>Der ehemalige Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay, der die Motion 2015 eingereicht hatte, bezeichnete die Vorschrift als willkürlich. Pilotinnen und Piloten über 60 seien die erfahrensten und damit die sichersten, argumentierte er. Zudem sei eine berufliche Neuorientierung praktisch unmöglich.</p><p></p><p>Ausnahmeregelung für die Schweiz</p><p>Piloten sollen über die Altersgrenze hinaus fliegen können, sagte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD) im Ständerat. Um die Sicherheit zu gewährleisten, könnten sie zur regelmässigen ärztlichen Untersuchungen verpflichtet werden.</p><p>Verkehrsministerin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die Altersgrenze von 60 Jahren für gewerbsmässige Flüge seit Jahren weltweit verbindlich sei. Gegenüber der EU habe die Schweiz aber eine Ausnahmeregelung erwirkt. Im Moment profitierten davon sieben Schweizer Piloten. Diese einvernehmliche Lösung funktioniere, es gebe also keinen Handlungsbedarf, sagte Leuthard.</p><p>Abgelehnt hat die kleine Kammer eine Motion aus dem Nationalrat, die die Schweizer Helikopterfliegerei generell Schweizer Recht unterstellen wollte. Die Mehrheit befürchtet Schwierigkeiten für Fluggesellschaften, die die EU anfliegen. Die Anerkennung durch EU-Behörden, beispielsweise von Schweizer Pilotenlizenzen, sei für viele Unternehmen existenziell, sagte Français.</p><p>Werner Hösli (SVP/GL) ortete eine Entwicklung weg von sinnvollen Regelungen hin zu zentralistischen und sachfremden Vorschriften. "So werden die Praktiker zu Lakaien der Theoretiker", klagte er. Selbst ein kleines Schweizer Helikopterunternehmen müsse jährlich hunderte von Seiten erstellen, die nichts zur Sicherheit beitrügen.</p><p>Leuthard anerkannte, dass die Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) und ihre Bürokratie ein Ärgernis seien. Die Umsetzung der Motion würde aber den Zugang der Helikopterfliegerei und der Wartungsbetriebe zum europäischen Markt einschränken, sagte sie. Darum lehne auch der Schweizerische Fachverband die Motion ab.</p><p>Der Rat sprach sich mit 28 zu 11 Stimmen gegen den Vorstoss aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.05.2017</b></p><p><b>Luftfahrt - Englisch soll Standardsprache im Schweizer Luftraum werden </b></p><p><b>Bei der Revision des Luftfahrtgesetzes kommt der Nationalrat dem Ständerat entgegen: Im Schweizer Luftraum soll der Funkverkehr grundsätzlich auf Englisch abgewickelt werden. Die grosse Kammer will den Bundesrat aber ermächtigen, Ausnahmen zu machen</b>.</p><p>Bisher war der Nationalrat gegen die Englisch-Pflicht, weil sonst selbst Piloten der Leicht- und Sportaviatik entsprechende Prüfungen ablegen müssten. Heute kann der Funkverkehr in einer Landessprache oder in Englisch erfolgen.</p><p>Bei den übrigen Differenzen lenkte der Nationalrat am Montag ein. Diese betreffen die Datenerhebung, das Regelwerk zur Verwaltung der Luftfahrtdaten und die Erbringung einfacher Flugsicherungsdienstleistungen durch regionale Flugplätze.</p><p>Die Vorlage hat zum Ziel, die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu verbessern. Fluggesellschaften werden etwa verpflichtet, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen neu Meldung erstatten, wenn im Sicherheitsbereich tätige Flughafenangestellte einschlägig straffällig werden.</p><p>Verschärft werden auch die Bestimmungen für Personen, die eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu schmuggeln versuchen. Die Vorlage geht mit einer letzten Differenz zurück an den Ständerat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.06.2017</b></p><p><b>Räte einigen sich auf revidiertes Luftfahrtgesetz </b></p><p><b>Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen zum revidierten Luftfahrtgesetz ausgeräumt. Ziel ist es in erster Linie, die Luftfahrt sicherer zu machen.</b></p><p>Der Versuch, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich zu schmuggeln, steht künftig unter Strafe. Heute fehlen griffige Bestimmungen, sofern kein Verstoss gegen das Waffenrecht vorliegt. Auch wer versucht, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten, kann künftig zur Rechenschaft gezogen werden.</p><p></p><p>Meldepflicht für Gerichte</p><p>Fluggesellschaften werden verpflichtet, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen, wenn wegen Straftaten ermittelt wird oder damit kriminelle Handlungen verhindert werden können. Eine Meldepflicht gibt es auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn Flughafenangestellte im Sicherheitsbereich einschlägig verurteilt wurden oder gegen sie Strafverfahren hängig sind.</p><p>Ferner werden die Bedingungen geregelt, unter denen Skyguide Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Flugsicherungsanbieter übertragen kann. Die Revision regelt weiter die Mitbenutzung von Militäranlagen durch die zivile Luftfahrt, die Erhebung von Luftfahrtdaten, die Erbringung einfacher Flugsicherungsdienstleistungen durch regionale Flugplätze oder die Bewilligung von Luftfahrthindernissen.</p><p>Zudem können künftig Angehörige des Bundesamtes für Polizei (fedpol) oder der Transportpolizei als Sicherheitspersonal in Flugzeugen eingesetzt werden. Mit einer Änderung des Fernmeldegesetzes wird der Besitz von Störsendern verboten. Zudem stärkten die Räte die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf, namentlich wenn deren Anlagen mit dem Moorschutz in Konflikt geraten.</p><p></p><p>Englisch mit Ausnahmen</p><p>Zuletzt war noch die Standardsprache für den Funkverkehr umstritten gewesen. Dieser kann heute in Englisch oder einer Landessprache erfolgen. Der Ständerat unterstützte den Bundesrat zunächst darin, dass im Schweizer Luftraum ausschliesslich Englisch gesprochen werden soll.</p><p>Dagegen wehrte sich der Nationalrat mit der Begründung, dass sonst selbst Piloten der Leicht- und Sportaviatik entsprechende Prüfungen ablegen müssten. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass der Funkverkehr grundsätzlich in Englisch zu erfolgen hat, der Bundesrat aber Ausnahmen definieren kann. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:02