Finanzkontrollgesetz. Teilrevision

Details

ID
20160064
Title
Finanzkontrollgesetz. Teilrevision
Description
Botschaft vom 7. September 2016 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.09.2016</b></p><p><b>Bundesrat unterbreitet Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes </b></p><p><b>Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verbreitung und Kenntnis der Prüfergebnisse der EFK. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese Änderungen leisten den Anträgen der eidgenössischen Räte aus dem INSIEME-Bericht Folge. </b></p><p>Am 21. November 2014 veröffentlichten die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte ihren Bericht zum Abbruch des IT-Projekts INSIEME. Der Bericht enthielt auch mehrere Empfehlungen zuhanden von Bundesrat und EFK. Das Parlament forderte in einer Motion zudem, dass die Prüfungsergebnisse der EFK besser bekannt gemacht werden müssen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verbessern den Informationsfluss zwischen der EFK, den Departementen, den mit Querschnittaufgaben betrauten Bundesämtern, dem Bundesrat, der Finanzdelegation und den Geschäftsprüfungskommissionen. Die Gesetzesänderung klärt ausserdem die Beziehungen zwischen der EFK und den bundesverwaltungsinternen Revisionsdiensten und erfüllt damit eine Empfehlung des Europäischen Rechnungshofs, die dieser 2015 nach einer Prüfung der EFK abgegeben hatte. </p><p>Die Umsetzung dieser Teilrevision erlegt der EFK weder neue Aufgaben auf, noch beansprucht sie zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. September 2016 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2016 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    27.02.2017 1 Zustimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2016</b></p><p><b>Finanzkontrolle soll besser informieren </b></p><p>(sda) Der Direktor der Finanzkontrolle soll mehr Kompetenzen erhalten und besser über Prüfungen informieren. Der Ständerat hat am Mittwoch Änderungen des Finanzkontrollgesetzes einstimmig gutgeheissen.</p><p>Das Hauptziel ist ein besserer Informationsaustausch zwischen Finanzkontrolle, Departementen, Bundesrat und weiteren Akteuren. Das Parlament hatte die Änderungen nach dem Debakel um das Informatikprojekt INSIEME gefordert.</p><p>Die Finanzkontrolle (EFK) muss den Bundesräten künftig die vollständigen Prüfberichte zustellen und nicht wie bis anhin nur die Zusammenfassungen. Zudem muss sie Mängel in der Geschäftsführung den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) melden.</p><p>Die Stellen für interne Revision müssen der Departements- oder Amtsleitung sowie der EFK jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit, Feststellungen und den Stand der Umsetzung wichtiger Empfehlungen erstatten.</p><p>Eine weitere Neuerung betrifft den Direktor oder die Direktorin der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Er oder sie soll in Zukunft selbst über die Aktenherausgabe und die Einvernahme von Mitarbeitenden entscheiden können, ohne die bisher notwendige Zustimmung der betroffenen Departementsvorsteher.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.02.2017</b></p><p><b>Räte geben der Eidgenössischen Finanzkontrolle mehr Befugnisse </b></p><p><b>(sda) Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kann besser über Prüfungen informieren und ihr Direktor erhält mehr Kompetenzen. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen. Ganz ohne Diskussion in der grossen Kammer fiel der Entscheid aber nicht.</b></p><p>Die Finanzkommission hatte das teilrevidierte Finanzkontrollgesetz zwar einstimmig unterstützt, und der Nationalrat hiess die Vorlage am Montag mit 187 zu 0 Stimmen gut. Dass die Vorlage im Rat dennoch zu reden gab, lag an einer Veröffentlichung der EFK kurz vor der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III (USR III), die das Volk am 12. Februar deutlich ablehnte.</p><p></p><p>Ein Abgrenzungsproblem</p><p>Die SVP wollte durchsetzen, dass die EFK über im Parlament hängige Geschäfte nur zurückhaltend informieren darf. "In einigen Fällen hat die EFK aus unserer Sicht in die politische Debatte eingegriffen", sagte Peter Keller (SVP/NW). Auch bei Geschäften, über die noch an der Urne abgestimmt werde, solle so verfahren werden.</p><p>Keller sprach von einem Abgrenzungsproblem "was Information ist und wo bereits Politik betrieben wird". Pirmin Schwander (SVP/SZ) stellte klar, dass die EFK zwar schonungslos über Mängel berichten und Verbesserungspotenzial aufzeigen müsse. "Doch die politische Würdigung der Berichte ist Sache von Bundesrat und Parlament."</p><p>Alle anderen Fraktionen sprachen sich gegen den Antrag der SVP aus, und dieser wurde mit 112 zu 72 Stimmen abgelehnt. Doch auch die FDP kritisierte die Veröffentlichung der EFK von Anfang Februar. "Der Zeitpunkt war für die FDP inakzeptabel", sagte Albert Vitali (LU). Die EFK habe die Aufgabe, Kontrollen durchzuführen und nicht, in die politischen Geschäfte einzugreifen.</p><p></p><p>USR III-Botschaft nicht geprüft</p><p>Ein am 9. Februar publizierter EFK-Bericht war zum Schluss gekommen, dass in Botschaften des Bundesrats systematisch entweder die Folgen von Gesetzen und Finanzerlassen nicht sorgfältig genug untersucht wurden oder die Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu wünschen übrig liess. Die Unterlagen zur USR III waren nicht Gegenstand der Prüfung.</p><p>EFK-Direktor Michel Huissoud sagte, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Abstimmung. Das hinderte Medien und Politiker aber nicht daran, die zwei Ereignisse in einen Zusammenhang zu stellen. Nach der Abstimmung bedauerte Huissoud in einem Brief an den Bundesrat die "Fehleinschätzung".</p><p>Mit der Vorlage will der Bundesrat unter anderem dem Direktor der Eidg. Finanzkontrolle mehr Befugnisse geben. Er soll künftig selbst ohne die Zustimmung durch Mitglieder der Landesregierung handeln können, wenn es um die Herausgabe von Akten geht oder um die Einvernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.</p>
Updated
08.04.2025 23:56

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