ELG. Änderung (EL-Reform)

Details

ID
20160065
Title
ELG. Änderung (EL-Reform)
Description
Botschaft vom 16. September 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenversicherung (EL-Reform)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.09.2016</b></p><p><b>Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur EL-Reform verabschiedet. In der Vernehmlassung wurden deren Ziele und Stossrichtung begrüsst. </b></p><p>Personen, die im Rentenalter eine ungekürzte Rente der AHV und der beruflichen Vorsorge (BVG) beziehen können, sind in der Regel nicht auf EL angewiesen - zumindest solange sie nicht in einem Heim leben. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge sollen deshalb möglichst als Rente bezogen werden. Wer in den Ruhestand tritt, soll aus diesem Grund sein Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr als Kapital beziehen können. Guthaben aus der überobligatorischen Vorsorge können dagegen weiterhin als Kapital bezogen werden. Heute müssen es die Pensionskassen ihren Versicherten im Rentenfall ermöglichen, mindestens ein Viertel des obligatorischen BVG-Guthabens in Kapitalform zu beziehen.</p><p>Auch für den Fall, in dem jemand eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt, will der Bundesrat den Vorbezug von Kapital aus dem obligatorischen Teil ausschliessen. Denn es besteht ein grosses Risiko, dass das Vorsorgekapital verlorengeht, beispielsweise nach einem Konkurs. Durch diese Massnahmen wird das Risiko minimiert, dass Versicherte wegen des Kapitalbezugs nur noch Anspruch auf eine geringe Rente haben und später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.</p><p>Für den Erwerb von Wohneigentum soll ein Vorbezug von Kapital aus der obligatorischen Vorsorge nach wie vor möglich sein. Das hatte der Bundesrat schon in der Vorlage so vorgesehen, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Ein Haus oder eine Wohnung stellt für die persönliche Altersvorsorge weiterhin einen Wert dar.</p><p></p><p>Vermögen bei der EL-Berechnung stärker berücksichtigen</p><p>Die EL sollen gezielt jenen Menschen zugutekommen, die ohne diese Unterstützung unter dem Existenzminimum leben würden. Deshalb will der Bundesrat das Vermögen bei der EL-Berechnung stärker berücksichtigen. Dazu werden die Freibeträge auf dem Gesamtvermögen gesenkt: für alleinstehende Personen von 37'500 auf 30'000 Franken und für Ehepaare von 60'000 auf 50'000 Franken. Die Freibeträge auf selbstbewohnten Liegenschaften dagegen bleiben unverändert bei 112'500, respektive 300'000 Franken, wenn ein Teil des Ehepaares in einem Heim oder Spital lebt.</p><p></p><p>Unerwünschte Effekte bei der EL-Berechnung reduzieren</p><p>Mit der Reform werden Schwelleneffekte und Fehlanreize reduziert. Heute werden in den meisten Kantonen geringe EL automatisch auf einen Mindestbetrag angehoben (Mindestgarantie). Dies bewirkt einen unerwünschten Schwelleneffekt. Hinzu kommt, dass Rentnerinnen und Rentner mit Mindestgarantie im Vergleich zu den anderen EL-Beziehenden ein höheres verfügbares Einkommen haben. Mit der Reform sollen diese beiden Auswirkungen reduziert werden. Neu soll auch das Erwerbseinkommen von Ehegatten oder Ehegattinnen ohne eigenen EL-Anspruch künftig voll als Einnahme angerechnet werden. Heute geschieht das nur zu zwei Dritteln.</p><p></p><p>Effektive Krankenversicherungsprämie anrechnen</p><p>EL-Beziehende erhalten heute die Krankenversicherungsprämie in Form einer kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie angerechnet. Neu will der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben, die effektive Prämie zu berücksichtigen. Damit können die Kantone verhindern, dass EL-Beziehenden ein zu hoher Betrag für ihre Prämie angerechnet wird.</p><p></p><p>Verbesserung der Durchführung</p><p>Um einen schweizweit einheitlichen Vollzug der EL sicherzustellen, sollen verschiedene gesetzliche Bestimmungen präzisiert werden. Diese betreffen unter anderem die Karenzfristen, die für ausländische Staatsangehörige gelten, bevor sie Anspruch auf EL haben, oder die Auswirkungen längerer Auslandaufenthalte auf den EL-Anspruch.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen der EL-Reform</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen führen im Jahr 2030 zu EL-Minderausgaben von 303 Millionen Franken. Davon entfallen 97 Millionen Franken auf den Bund und 206 Millionen auf die Kantone. Ausserdem sparen die Kantone 161 Millionen Franken bei den Prämienverbilligungen.</p><p></p><p>Bundesrat nimmt Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis</p><p>Die Ziele und die allgemeine Stossrichtung der Reform wurden in der Vernehmlassung begrüsst. Eine Minderheit der Teilnehmenden erachtete die Vorschläge als nicht ausreichend für eine nachhaltige Finanzierung der EL. Die meisten Massnahmen aus der Vernehmlassungsvorlage blieben unverändert, angepasst wurde einzig die Berücksichtigung des Erwerbseinkommens bei der EL-Berechnung.</p><p>Das Problem der stark steigenden Ausgaben für im Heim lebende Personen kann mit der EL-Reform nicht angegangen werden. Als separate Vorlage ist die gezielte Erhöhung der maximalen Mietzinse, die bei der EL-Berechnung berücksichtigt werden, zurzeit im Parlament hängig. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte diese Gesetzesrevision suspendiert, um die nun verabschiedete Botschaft zur EL-Reform abzuwarten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. September 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und lnvalidenversicherung (EL-Reform)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) (EL-Reform)
    Resolutions
    Date Council Text
    31.05.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    14.03.2018 1 Diskussion
    15.03.2018 1 Abweichung
    30.05.2018 2 Abweichung
    10.09.2018 1 Abweichung
    27.11.2018 2 Abweichung
    06.03.2019 1 Abweichung
    18.03.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.03.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 31.05.2017</b></p><p><b>Ständerat spart bei EL-Reform mit angezogener Handbremse </b></p><p><b>Der Ständerat hat am Mittwoch einen Schritt gemacht, um das rasche Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu bremsen. Bei der Reform geht es aber nicht ausschliesslich ums Sparen. Für die Wohnung sollen bedürftige Rentnerinnen und Rentner mehr Geld erhalten.</b></p><p>Der Handlungsbedarf ist unbestritten: Die EL-Ausgaben haben sich zwischen 1998 und 2012 auf 4,4 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Längst bekannt ist auch, dass die anrechenbaren Mieten nur noch wenig mit der Realität auf dem Wohnungsmarkt zu tun haben. Heute können Alleinstehende monatlich maximal 1100 Franken als Ausgabe angeben, Ehepaare 1250 Franken. Ein grosser Teil der betroffenen Haushalte muss sich die Miete also vom Mund absparen.</p><p>Der Bundesrat schlug daher höhere Mietzinsmaxima vor, zu geschätzten Mehrkosten von 200 Millionen Franken pro Jahr. Dabei soll für ein Logis in einer grossen Stadt ein höherer Betrag angerechnet werden können als für eine Wohnung in der Agglomeration oder auf dem Land.</p><p>Weit kommt man damit aber immer noch nicht: Linke, aber auch bürgerliche Ratsmitglieder kritisierten die neuen Höchstbeträge als völlig ungenügend. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von "geradezu schäbigen" Beträgen. Fest steht, dass damit immer noch nicht alle Haushalte die Miete decken können.</p><p></p><p>Kassenwechsel erwünscht</p><p>Anders als bei den Mieten soll bei den Krankenkassenprämien gespart werden. Der Bundesrat wollte einen Pauschalbetrag in der Höhe der kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie festlegen. Ist die tatsächlich gezahlte Prämie günstiger, soll der Kanton den Beitrag kürzen können.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat jedoch mit 24 zu 20 Stimmen, den drittgünstigsten Versicherer im Kanton als Massstab zu nehmen. Das soll EL-Bezüger dazu bringen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Eine Minderheit warnte vergeblich davor, dass die günstigen Versicherer durch die Aufnahme von EL-Bezügern gezwungen werden könnten, die Prämien zu erhöhen.</p><p>Nach Berechnungen der Verwaltung lassen sich dadurch 170 Millionen Franken einsparen, 123 Millionen mehr als in der Version des Bundesrats. Hinzu kommen Einsparungen aufgrund einer Neuberechnung der EL-Mindesthöhe.</p><p>In den meisten Kantonen entspricht das Minimum heute dem Betrag einer Krankenkassen-Durchschnittsprämie. Tiefere Beträge werden aufgestockt, auch wenn das nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Weil künftig auch dabei auf die drittgünstigste Prämie im Kanton abgestellt werden soll, können weitere 123 Millionen Franken gespart werden.</p><p></p><p>Tiefere Vermögens-Freibeträge</p><p>Um 20 Millionen Franken wird die EL entlastet, weil ein grösserer Teil eines allfälligen Erwerbseinkommens berücksichtigt wird. Der Bundesrat wollte künftig das ganze Einkommen berücksichtigen, was Einsparungen von 50 Millionen Franken gebracht hätte. Der Antrag scheiterte aber klar.</p><p>64 Millionen Franken lassen sich durch tiefere Freibeträge auf dem Gesamtvermögen einsparen. Heute sind Alleinstehende ab 37'500 Franken von der EL ausgeschlossen. Künftig soll die Grenze bei 30'000 Franken liegen. Für Ehepaare soll der Freibetrag von 60'000 Franken auf 50'000 Franken sinken. Die tageweise Berücksichtigung der Heimtaxe für Personen, die im Heim leben, schlägt mit 54 Millionen Franken zu Buche.</p><p>Einsparungen von 112 Millionen Franken sollen mit Einschränkungen beim Kapitalbezug realisiert werden. Heute darf mindestens ein Viertel des obligatorischen Teils der beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen werden, manche Kassen zahlen auch den ganzen Betrag aus.</p><p>Damit können nicht alle umgehen: Nach Angaben des Bundesrats bezogen im Jahr 2014 insgesamt 3400 Personen neu Ergänzungsleistungen, die zuvor ihre Pension als Kapital erhalten hatten. Der Ständerat beschloss daher, dass Pensionskassengelder künftig nur noch als Rente bezogen werden dürfen.</p><p>Werner Luginbühl (BDP/BE) wehrte sich gegen die seiner Meinung nach "unverhältnismässige Einschränkung". Es gebe keinen offensichtlichen und belegbaren Zusammenhang zwischen dem Kapitalbezug und dem Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sein Antrag, beim geltenden Recht zu bleiben, scheiterte aber mit 27 zu 14 Stimmen.</p><p></p><p>Kantone sparen</p><p>Der Bundesrat wollte auch den Vorbezug für die Finanzierung der Selbständigkeit verbieten. Das lehnte der Ständerat ab. Er will den Bezug aber auf jenen Betrag begrenzen, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten. Der Vorbezug für den Hauskauf soll nicht eingeschränkt werden.</p><p>Unter dem Strich würde der Bund gemäss den Beschlüssen des Ständerats rund 50 Millionen Franken mehr ausgeben als heute. Die Kantone hingegen sparen rund 400 Millionen Franken. Die Finanzkommission des Nationalrats will daher bei den Prämienverbilligungen auf Kosten der Kantone sparen.</p><p>Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme, aber mit 12 Enthaltungen zu. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2018</b></p><p><b>Nationalrat kürzt Behinderten und Betagten die Ergänzungsleistungen </b></p><p><b>Zehntausende AHV- und IV-Rentner müssen sich die Miete vom Mund absparen. Nach dem Willen des Nationalrats soll das im Wesentlichen so bleiben. Bei der EL-Reform hat er beschlossen, die anrechenbaren Mietzinse nur geringfügig zu erhöhen.</b></p><p>Es handelt sich um Höchstbeträge, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) als Ausgaben berücksichtigt werden. Heute sind es 1100 Franken für Alleinstehende und 1250 Franken für Ehepaare. Ein grosser Teil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann damit ihre Miete nicht bezahlen.</p><p>Sozialminister Alain Berset erinnerte daran, dass die Beträge letztmals 2001 angepasst worden seien. "Eine unhaltbare Situation", stellte Bea Heim (SP/SO) fest. Eine Mehrheit fand sich jedoch nur für eine minimale Erhöhung der anrechenbaren Mietzinse.</p><p>In Städten sollen Alleinstehende künftig 100 Franken mehr Miete geltend machen können. Auf dem Land bleibt der Betrag gleich wie heute. Ehepaare können einen Zuschlag von rund 200 Franken geltend machen, rund 50 Franken mehr als heute.</p><p></p><p>Weniger Geld für Miete</p><p>Je nach Preisen auf dem Wohnungsmarkt sollen die Kantone die anrechenbaren Mietzinse sogar um 10 Prozent kürzen dürfen. Damit könnten die Beträge unter das heutige Niveau fallen. Die EL solle nicht mehr als das Existenzminimum abdecken, sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG).</p><p>Die vorberatende Kommission wollte dem Ständerat folgen, der höhere Beträge beschlossen hatte. Im Gegenzug beantragte sie, den Lebensbedarf für Kinder zu senken. Dieser Antrag fand eine Mehrheit, obwohl die Mietzinse kaum erhöht werden.</p><p>Die Kosten für die externe Betreuung kleiner Kinder werden bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt. Weil bei den Befürwortern einige Plätze leer geblieben waren, kam die für das Lösen der Ausgabenbremse nötige absolute Mehrheit nicht zusammen. Das Ziel des Bundesrats, das Leistungsniveau der EL zu erhalten, dürfte damit insbesondere für Eltern mit einer IV-Rente gefährdet sein.</p><p>Auch bei anderen Entscheiden zeigte der Nationalrat Härte. Die Kommission hatte vorgeschlagen, das betreute Wohnen zusätzlich zu unterstützen. Das sollte Betagten erlauben, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Es handle sich um eine zukunftstaugliche Wohnform, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AR). Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.</p><p></p><p>Keine EL für Vermögende</p><p>Sparen will der Nationalrat auch mit einer neuen Vermögensschwelle: Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll keine Unterstützung beanspruchen können. "Es sollen nur jene EL erhalten, die sie wirklich nötig haben", sagte Pezzatti. Damit niemand aus einer selbst bewohnten Liegenschaft ausziehen muss, wird deren Wert nicht berücksichtigt. Wird das Wohneigentum später verkauft oder vererbt, müssen die Ergänzungsleistungen aber zurückgezahlt werden.</p><p>Bei der Berechnung der Höhe der EL setzt der Nationalrat die Freibeträge noch tiefer an als der Ständerat, nämlich bei 25'000 Franken für Alleinstehende und 40'000 Franken für Ehepaare. Der Freibetrag bei Wohneigentum liegt weiterhin bei 112'500 Franken. Darüber liegende Beträge werden zum Teil als Einnahmen angerechnet.</p><p></p><p>Kapitalbezug weiterhin möglich</p><p>Umstritten war der Kapitalbezug. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bezügerinnen und -Bezüger zuvor ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der Ständerat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten. Die Kommission schlug als Kompromiss vor, dass noch die Hälfte der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen werden darf.</p><p>Der Nationalrat entschied sich aber, beim geltenden Recht zu bleiben und den Kapitalbezug weiterhin zuzulassen. Es sei unverhältnismässig, wegen einzelner schwarzer Schafe gleich alle Versicherten unter Bevormundung zu stellen, argumentierte Regine Sauter (FDP/ZH). Die EL kann aber um 10 Prozent gekürzt werden, wenn das Kapital aufgebraucht worden ist.</p><p>Auch wer sich selbständig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben weiterhin frei beziehen. Die Mehrheit sprach sich gegen eine Einschränkung aus. Damit werde Unternehmertum im Keim erstickt, sagte Thomas de Courten (SVP/BL).</p><p>Schliesslich nahm der Nationalrat ein Anliegen aus der Reform der Altersvorsorge in die Vorlage auf: Ältere Arbeitslose können ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers belassen und später eine Rente beziehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2018</b></p><p><b>Ergänzungsleistungen soll es erst nach zehn Beitragsjahren geben </b></p><p><b>Zehntausende alte und behinderte Menschen müssen möglicherweise bald mit weniger Geld auskommen. Der Nationalrat hat beschlossen, Anspruch und Höhe der Ergänzungsleistungen (EL) einzuschränken.</b></p><p>Am Donnerstag hat er die am Mittwoch unterbrochene Debatte zu Ende geführt. Dabei baute er weitere Hürden ein und machte die EL-Reform zu einer Sparvorlage. Nach Angaben von Bundespräsident Alain Berset belaufen sich die Einsparungen nach den Beschlüssen des Nationalrats auf über 700 Millionen Franken. Das ist fast dreimal so viel wie im Ständerat.</p><p>Zum Beispiel will der Nationalrat bei der EL-Berechnung das Einkommen von Ehegatten voll anrechnen. Bisher wurden nur zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt. Allein damit werden 50 Millionen Franken gespart. Angelo Barrile (SP/ZH) wies vergeblich darauf hin, dass es sich um Ehegatten von Personen mit einer Behinderung handle, die wichtige Betreuungsaufgaben wahrnähmen.</p><p>Gespart wird auch bei den Krankenkassenprämien. Statt einer Pauschale wird künftig nur noch die effektiv bezahlte Prämie berücksichtigt. Nach dem Willen des Ständerats soll diese nicht höher sein als die drittgünstigste Prämie im Kanton. Der Nationalrat will den Kantonen diesbezüglich aber keine Vorgaben machen.</p><p></p><p>Tatsächliche Kosten</p><p>Zudem wird die EL-Mindesthöhe gesenkt auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton, wobei 60 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens eine Durchschnittsprämie. Ist die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen kleiner, wird der Betrag angehoben. Mit der neuen Methode können die Kantone über 100 Millionen Franken sparen.</p><p>Auch bei den Heimkosten werden bei der Berechnung des EL-Anspruchs nur noch die tatsächlich verrechneten Tage berücksichtigt. Heute wird monatsweise abgerechnet, was Mehrkosten von über 50 Millionen Franken verursacht.</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat die umstrittene Karenzfrist von zehn Jahren. Diese hätte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer getroffen, die aus Drittstaaten in die Schweiz zurückkehren. Stattdessen stimmte er für eine minimale AHV-Beitragsfrist von zehn Jahren. Wer weniger lange eingezahlt hat, bekommt keine EL. Falls diese Regelung in Kraft tritt, könnten viele EL-Bezügerinnen und -Bezüger ihre EL verlieren.</p><p>Bereits am Mittwoch hatte der Nationalrat beschlossen, die für die EL anrechenbaren Mietzinse nur geringfügig anzuheben. In der Stadt gibt es für Alleinstehende 100 Franken mehr pro Monat, für Ehepaare rund 150 Franken. Auf dem Land bleiben die Beiträge für Alleinstehende unverändert.</p><p></p><p>Referendums-Drohung</p><p>Kantone bekommen sogar die Möglichkeit, je nach Lage auf dem Wohnungsmarkt die anrechenbaren Mietzinse um bis zu 10 Prozent zu kürzen. Damit könnten die Beträge tiefer ausfallen als heute. Dagegen hatte der Bundesrat festgestellt, dass zehntausende AHV- und IV-Rentner mit den Höchstbeträgen die Miete nicht decken können.</p><p>Einige Rednerinnen und Redner von Mitte-links-Parteien machten denn auch bereits Vorbehalte im Hinblick auf die Schlussabstimmung. Der Entscheid zu den Mietzinsen kam allerdings nur aufgrund der Abwesenheiten in diesem Lager zu Stande. Die Rentnerinnen- und Rentnerorganisation AVIVO erwägt bereits ein Referendum.</p><p>Der Ständerat hatte höhere Mietzinsmaxima beschlossen. Er wird sich nun noch einmal mit den Beträgen befassen müssen. Auch die Senkung des Lebensbedarfs für Kinder wird den Ständerat beschäftigen. Für kleine Kinder will der Nationalrat nämlich einen tieferen Betrag berücksichtigen als heute. Damit trifft er vor allem Eltern mit einer Behinderung.</p><p>Keine Mehrheit fand der Antrag, die Kosten für die externe Betreuung kleiner Kinder zu berücksichtigen. Auch ein Zuschlag für das betreute Wohnen scheiterte. </p><p>Dafür führte der Nationalrat eine neue Vermögensschwelle ein: Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll keine Unterstützung beanspruchen können. Auch die Freibeträge, die bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet werden, hat der Nationalrat gesenkt.</p><p></p><p>Freier Kapitalbezug</p><p>Beim Kapitalbezug zeigte sich der Nationalrat hingegen nachgiebig. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bezügerinnen und -Bezüger ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der Ständerat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten.</p><p>Der Nationalrat beschloss jedoch, dass das Altersguthaben auch in Zukunft als Kapital bezogen werden darf. Auch wer sich selbständig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben frei beziehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 30.05.2018</b></p><p><b>Bei der Reform der Ergänzungsleistungen bleiben grosse Differenzen </b></p><p><b>Die Räte haben bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nach wie vor grosse Differenzen. Der Ständerat lenkte bei der zweiten Beratung der Vorlage am Mittwoch nur in wenigen Punkten ein.</b></p><p>Es ist zwar ein Ziel der Reform, das Kostenwachstum zu bremsen. Viele Entscheide des Nationalrats mochte der Ständerat jedoch aus sozialpolitischen Gründen nicht mittragen. Dazu gehört die Kürzung des Betrags, der bei der EL-Berechnung für den Lebensbedarf von Kindern angerechnet werden darf.</p><p>Dazu gehören auch die Höchstbeträge für Mieten. Ein grosser Teil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann mit den heutigen Ansätzen ihre Wohnung nicht zahlen. Trotzdem hat der Nationalrat nur eine geringfügige Erhöhung der maximal anrechenbaren Mieten beschlossen. Je nach Situation auf dem Wohnungsmarkt könnten die Kantone die Höchstbeträge sogar um bis zu 10 Prozent kürzen.</p><p></p><p>Überfällige Anpassung</p><p>Der Ständerat hält an einer substanziellen Erhöhung fest. Es geht um mehrere Tausend Franken pro Jahr. Die Mietzinse seien in den letzten Jahren massiv gestiegen, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU). Laut Paul Rechsteiner (SP/SG) handelt es sich um eine längst überfällige Anpassung. Nach dem Entscheid des Nationalrats war bereits von einem Referendum die Rede gewesen.</p><p>Der Ständerat will den Kantonen aber die Möglichkeit geben, in Gemeinden mit tiefen Mieten eine Senkung um 10 Prozent zu beantragen. Bedingung ist, dass nach der Senkung die Mieten von 90 Prozent der EL-Bezüger gedeckt sind. Es handle sich um eine sinnvolle Verfeinerung der Vorlage, sagte Sozialminister Alain Berset.</p><p></p><p>Kehrtwende beim Kapitalbezug</p><p>Ein weiteres Kernstück der Vorlage ist der Kapitalbezug. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass viele EL-Bezüger ihr Altersguthaben früher ganz oder teilweise als Kapital bezogen hatten. Nicht zuletzt aus diesem Grund sei die EL-Reform überhaupt aufgegleist worden, rief Berset in Erinnerung.</p><p>Die Räte haben sich nun jedoch darauf geeinigt, beim geltenden Recht zu bleiben. In der ersten Beratungsrunde hatte der Ständerat noch beschlossen, den Kapitalbezug zu verbieten. Kommissionssprecher Graber zog die Untersuchungsergebnisse des Bundesrats in Zweifel. Zudem sei es Sache der Versicherten, was sie mit ihrem Geld machen wollten.</p><p>Werner Hösli (SVP/GL) zeigte kein Verständnis für diese Kehrtwende. Offenbar sei es der Finanzlobby und den Vorsorgeeinrichtungen gelungen, ihre Interessen durchzusetzen. Dass der Staat dabei in die Röhre gucke, interessiere offenbar niemanden. Berset bedauerte, dass nicht einmal ein Kompromiss erwogen wurde.</p><p>Abgelehnt hat der Ständerat auch das vom Nationalrat beschlossene Korrektiv. Die grosse Kammer will die EL um 10 Prozent kürzen können, wenn das bezogene Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht ist.</p><p></p><p>Erben sollen zahlen</p><p>Einverstanden ist der Ständerat hingegen damit, dass keine EL erhält, wer sein Vermögen ohne wichtigen Grund verprasst. Die Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aus Erbschaften über 50'000 Franken fand ebenfalls eine Mehrheit. Damit können schätzungsweise 230 Millionen Franken eingespart werden.</p><p>Durchgefallen ist in der kleinen Kammer hingegen die Vermögensschwelle. Wer mehr als 100'000 Franken besitzt, soll nach dem Willen des Nationalrats keine EL bekommen. Auch die tieferen Freibeträge für die Rentenberechnung fanden keine Mehrheit.</p><p>Nichts wissen sollte die kleine Kammer vom Beschluss des Nationalrats, dass nur noch EL erhält, wer zuvor mindestens zehn Jahre lang AHV-Beiträge geleistet hat. Viele Betroffene würden in der Sozialhilfe landen, sagte Graber. Das würde die Kantone zusätzlich belasten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2018</b></p><p><b>Viele Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) müssen sich die Miete vom Mund absparen. Nun sollen die Ansätze erhöht werden.</b></p><p>Bei der zweiten Beratung hat sich der Nationalrat am Montag für eine deutliche Erhöhung der anrechenbaren Beträge ausgesprochen. Damit können 86 Prozent der EL-Bezügerinnen und -Bezüger ihre Miete decken. Das ist heute nicht der Fall. Die aktuellen Ansätze gelten seit dem Jahr 2000.</p><p>Seither hätten sich die Mieten um 24 Prozent erhöht, rief SP-Nationalrätin Silvia Schenker (BS) in Erinnerung. Es sei Zeit, das Trauerspiel zu beenden, sagte Christian Lohr (CVP/TG). Benjamin Roduit (CVP/VS) bezeichnete Wohnen als Grundbedürfnis, auf das in einer entwickelten Gesellschaft ein Anspruch bestehe.</p><p></p><p>Existenzminimum nicht gesichert</p><p>FDP und SVP wollten beim ursprünglichen Entscheid des Nationalrats bleiben und die Ansätze lediglich in den Städten geringfügig erhöhen. Mit den Beträgen hätte fast ein Viertel der EL-Bezügerinnen und -Bezüger die Miete nicht decken können.</p><p>Aufgrund einer Comparis-Suche war der Zuger FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti jedoch zum Ergebnis gekommen, dass eine vierköpfige Familie mit den tieferen Ansätzen problemlos eine passende Wohnung finden könne. Es gehe darum, die EL langfristig zu sichern für jene, dies sie "wirklich nötig hätten", sagte Verena Herzog (SVP/TG) dazu.</p><p>Sozialminister Alain Berset warnte, dass damit das Existenzminimum nicht gewährleistet sei. Das überzeugte eine knappe Mehrheit. Mit 99 zu 91 Stimmen folgte der Nationalrat dem Ständerat und hiess die höheren Ansätze gut.</p><p></p><p>Weniger Geld für Kinder</p><p>Beim Lebensbedarf von Kindern blieb die grosse Kammer hingegen hart. Mit 130 zu 58 Stimmen entschied er, die Ansätze für Kinder bis elf Jahre zu senken. Jene für ältere Kinder bleiben zwar gleich hoch. Den vollen Betrag gibt es aber nur für das erste Kind, für alle weiteren wird der Ansatz schrittweise gekürzt. Das treffe Familien, in welchen ein Elternteil auf IV angewiesen sei, sagte Schenker. Diese materiell noch stärker unter Druck zu setzen, sei eine "Zumutung".</p><p>Gemäss einer Untersuchung könnten die heutigen Ansätze falsche Anreize setzen. Es sei stossend, wenn eine Familie mit EL mehr Geld zur Verfügung habe als eine erwerbstätige Familie, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Im Gegenzug will der Nationalrat bei der EL die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung berücksichtigen.</p><p></p><p>Keine EL für Vermögende</p><p>Viele andere Elemente der EL-Reform bleiben umstritten. So will der Nationalrat keine EL gewähren, wenn jemand über 100'000 Franken Vermögen hat. Der Ständerat lehnt die Vermögensschwelle ab.</p><p>Einig sind sich die Räte darüber, dass das Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge nach den heutigen Regeln als Kapital bezogen werden kann. Der Nationalrat will den EL-Anspruch aber um 10 Prozent kürzen, falls das Kapital vorzeitig verbraucht worden ist.</p><p>Fallengelassen hat die grosse Kammer die Bedingung, dass nur Anspruch auf EL hat, wer zuvor zehn Jahre lang AHV bezahlte. Damit würden die Kosten bloss in die Sozialhilfe und damit zu Kantonen und Gemeinden verlagert, sagte Bea Heim (SP/SO). SVP-Sprecherin Herzog plädierte dafür, "Sozialtourismus" zu verhindern. Es dürfe nicht sein, dass sich ausländische Staatsangehörige kurz vor der Pensionierung ins Schweizer Sozialsystem einschmuggelten, sagte sie.</p><p>Nach den Beschlüssen des Nationalrats belaufen sich die EL-Ausgaben im Jahr 2030 voraussichtlich auf gut 6,4 Milliarden Franken. Gemäss den Beschlüssen des Ständerats sind es knapp 200 Millionen Franken mehr. Gegenüber der geltenden Ordnung spart der Nationalrat rund 330 Millionen Franken im Jahr, der Ständerat rund 180 Millionen Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2018</b></p><p><b>Harzige Suche nach einem Kompromiss bei der EL-Reform </b></p><p><b>Bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) nähern sich die Räte einem Kompromiss an. In der dritten und letzten Beratungsrunde hat der Ständerat insbesondere beim Lebensbedarf von Kindern Zugeständnisse gemacht.</b></p><p>Der Nationalrat will die anerkannten Ausgaben für Kinder reduzieren. Der Ständerat ist einverstanden mit Abstrichen bei Kindern unter 11 Jahren. Im Gegenzug sollen die Betreuungskosten anerkannt werden. Bei Kindern über 11 Jahren will der Ständerat beim geltenden Recht bleiben. Dieser Kompromiss orientiere sich an den tatsächlichen Kosten einer Familie, sagte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) am Dienstag.</p><p>Nach wie vor umstritten ist die vom Nationalrat beschlossene Vermögensschwelle, über welcher kein EL-Anspruch bestehen soll. Der Ständerat lehnte eine solche einstimmig ab. Konsequenterweise fällt damit auch das gesicherte Darlehen für Hauseigentümer weg.</p><p>Der Ständerat kommt dem Nationalrat aber insofern entgegen, als er die Vermögensschwelle, ab welcher allenfalls bezogene EL nach dem Tod einer Person zurückerstattet werden muss, auf 40'000 Franken senken will. Der Nationalrat hatte eine Schwelle von 50'000 Franken beschlossen.</p><p>Bei der Kürzung des EL-Anspruchs im Fall eines Kapitalbezugs und bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung hat der Ständerat nicht nachgegeben. Es gebe gute Gründe, die Leistungen als Kapital zu beziehen, sagte Graber. Gewisse Pensionskassenreglemente sähen sogar vor, dass ein Teil des Kapitals bezogen werden müsse.</p><p>Auch bei den Freibeträgen für die EL-Berechnung ist der Ständerat bei seinen früheren Beschlüssen geblieben. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Alle danach verbleibenden Differenzen müssen von der Einigungskonferenz geregelt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2019</b></p><p><b>Einigungskonferenz muss sich mit EL-Reform befassen </b></p><p><b>Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wird ein Fall für die Einigungskonferenz. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch zum dritten Mal mit der Vorlage befasst und bei den umstrittenen Kürzungen eingelenkt. An der Vermögensschwelle hielt er jedoch fest.</b></p><p>Ab einem Vermögen von 100'000 Franken besteht nach dem Willen der Mehrheit kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. "Wer 100'000 Franken besitzt, ist in seiner Existenz nicht gefährdet", sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). Der Wert von selbst bewohnte Liegenschaften wird bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Die geleistete Unterstützung wird aber mit einer Hypothek gesichert und muss zurückerstattet werden.</p><p></p><p>Zu wenig zum Leben</p><p>Umstritten bleiben auch die Vermögensfreibeträge für die EL-Berechnung. Mit 25'000 Franken für Alleinstehende und 40'000 Franken für Ehepaare hat der Nationalrat tiefere Ansätze beschlossen als der Ständerat. Damit bleibe den Betroffenen zu wenig zum Leben und höchstens noch genug für eine schickliche Beerdigung, sagte Bea Heim (SP/SO).</p><p>Sozialminister Alain Berset warnte, dass die tiefe Schwelle ein Anreiz sein könne, das Vermögen zu verbrauchen, um in Genuss von EL zu kommen. Die Mehrheit überzeugte er mit dem Argument nicht. Ergänzungsleistungen hätten zum Ziel, die Existenz zu sichern, hielt FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH) entgegen. Sie erinnerte daran, dass ein Grund für die Reform das Kostenwachstum sei. Diesem müsse mit gezielten Massnahmen etwas entgegengesetzt werden.</p><p>Eine weitere Differenz betrifft die Abtretung von EL-Beträgen für den Aufenthalt in Heimen und Spitälern. Auf Antrag der Kommission lenkte der Nationalrat hingegen beim Lebensbedarf von Kindern ein. Bisher wollte er die anerkannten Ausgaben reduzieren. Nun bleibt es bei Kindern über 11 Jahren bei den heute anerkannten Ausgaben. Für jüngere Kinder wird der Ansatz gekürzt.</p><p></p><p>Undifferenzierte Kürzung</p><p>Überstimmt wurde die Kommission bei der Kürzung des EL-Anspruchs. Bisher hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und vorzeitig verbraucht hat.</p><p>Laut Berset handelt es sich um eine undifferenzierte Kürzung. Die Regelung nehme keine Rücksicht darauf, warum jemand sein Altersguthaben bezogen habe, sagte er. Christian Lohr (CVP/TG) erinnerte daran, dass das Gesetz verschwenderisches Verhalten bereits sanktioniere. Die Kürzung treffe die Falschen. Zudem werde die Sozialhilfe zusätzlich belastet, warnte Lohr. Der Nationalrat folgte ihm mit 94 zu 91 Stimmen.</p><p>Die Einigungskonferenz findet am Donnerstagmorgen statt. Angenommen hat der Nationalrat eine Motion der Gesundheitskommission, die eine Finanzierung von betreutem Wohnen durch die EL verlangt. Ziel ist es, Heimeintritte für betagte Menschen zu verzögern oder zu vermeiden.</p><p></p><p><b>SDA-Meldung, 19.03.2019</b></p><p><b>Räte einigen sich auf EL-Reform </b></p><p><b>National- und Ständerat haben sich auf eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL) geeinigt. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt.</b></p><p>Wie üblich handelt es sich um einen Kompromiss, bei dem beide Räte im einen oder anderen Punkt nachgeben müssen. Bei der umstrittenen Vermögensschwelle hat sich der Nationalrat durchgesetzt: Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, hat künftig keinen Anspruch auf EL. Bei Ehepaaren beträgt die Vermögensschwelle 200'000 Franken.</p><p></p><p>Gesichertes Darlehen gestrichen</p><p>Die Vorbehalte des Ständerats hatten vor allem mit dem gesicherten Darlehen zu tun: Damit bedürftige Personen nicht aus selbst bewohnten Liegenschaften ausziehen müssen, sollten sie trotz Immobilienvermögen EL erhalten. Die Unterstützung sollte aber nach dem Tod zurückbezahlt werden müssen, wobei die Forderung mit einem hypothekarisch gesicherten Darlehen gesichert worden wäre.</p><p>Die kleine Kammer hielt diese Regelung für administrativ aufwendig und schwierig zu vollziehen. Auf Antrag der Einigungskonferenz ist sie aus der Vorlage gestrichen worden. Das Vermögen in Form von selbst bewohntem Wohneigentum wird bei der Vermögensschwelle nicht berücksichtigt. Das hypothekarisch gesicherte Darlehen wird damit überflüssig.</p><p>Das Wohneigentum fällt aber unter die gewöhnlichen Regeln für die EL-Berechnung und wird dort abzüglich des Freibetrages als Vermögen angerechnet. Übersteigt der Nachlass eines EL-Bezügers oder einer EL-Bezügerin 40'000 Franken, muss die EL zudem zurückerstattet werden.</p><p></p><p>Mehr Geld für Miete</p><p>Bei den ebenfalls noch umstrittenen Vermögensfreibeträgen für die EL-Berechnung hatte sich in der Einigungskonferenz der Ständerat durchgesetzt. Diese werden auf 30'000 Franken für Alleinstehende respektive 50'000 Franken für Verheiratete gesenkt. Der Nationalrat wollte die Freibeträge tiefer ansetzen. Schliesslich hatte die Einigungskonferenz beantragt, dass EL-Beträge für Tagestaxen direkt an Heime und Spitäler ausbezahlt werden können.</p><p>Die übrigen Elemente der Vorlage waren bereits zuvor bereinigt worden. Eine wichtige Neuerung betrifft die Mieten. Zuletzt waren die Ansätze der EL 2001 erhöht worden. Weil die Mieten seither stark gestiegen sind, decken die anrechenbaren Beträge die tatsächlichen Mieten nur noch teilweise.</p><p>Nun werden sie erhöht, vor allem in der Stadt. Dort können Alleinstehende bei der EL-Berechnung bis zu 1370 Franken pro Monat anrechnen, in der Agglomeration 1325 Franken und auf dem Land 1210 Franken. Für eine weitere Person gibt es 250 Franken zusätzlich.</p><p></p><p>Weniger Geld für Kinder</p><p>Gesenkt werden die Ansätze für den Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren. Bei Kindern über 11 Jahren bleibt es bei den heute anerkannten Ausgaben. Auf die Kürzung des EL-Anspruchs beim Kapitalbezug verzichten die Räte. Der Nationalrat hatte zunächst daran festgehalten, dass 10 Prozent weniger EL bekommen soll, wer sein Guthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen und dieses vorzeitig verbraucht hat.</p><p>Wer jedoch sein Vermögen ohne Grund um mehr als 10 Prozent pro Jahr verbraucht, soll eine EL-Reduktion hinnehmen müssen. Zur Berechnung eines EL-Anspruchs werden nur noch die von einem Heim tatsächlich verrechneten Tage berücksichtigt. Heute wird meist monatsweise abgerechnet. Bei der EL-Berechnung wird das Einkommen von Ehegatten zu 80 Prozent angerechnet. Bisher wurden zwei Drittel des Einkommens berücksichtigt.</p><p>Die EL-Mindesthöhe wird auf den Betrag der höchsten Prämienverbilligung im Kanton gesenkt, wobei 60 Prozent der Durchschnittsprämie nicht unterschritten werden dürfen. Heute bezahlen die meisten Kantone mindestens die durchschnittliche Krankenkassenprämie.</p><p></p><p>Hohe Einsparungen</p><p>In der Version der Einigungskonferenz hat die EL-Reform ein Sparpotenzial von 453 Millionen Franken. Nach der Zustimmung des Nationalrats ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Ob gegen die EL-Reform das Referendum ergriffen wird, ist unklar. Vor einem Jahr hatte sich eine Allianz aus Gewerkschaften, Behinderten-, Frauen- und Rentnerorganisationen sowie Mieterverbänden gebildet, die eine Sparvorlage verhindern wollte.</p><p>Einige ihrer Anliegen sind im Lauf der parlamentarischen Ausmarchung berücksichtigt worden. Trotzdem hat sich die Linke in der Abstimmung über die Vorschläge der Einigungskonferenz der Stimme enthalten. Die Diskussion unter den kritischen Organisationen ist noch im Gang.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

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