IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds

Details

ID
20160066
Title
IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds
Description
Botschaft vom 30. September 2016 über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.09.2016</b></p><p><b>Treuhandfonds IWF: Bundesrat verabschiedet Botschaft für die Garantie eines Darlehens der SNB zur Armutsbekämpfung </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Treuhandfonds des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum in der Höhe von 500 Millionen Sonderziehungsrechten (rund 690 Millionen Franken) überwiesen. Mit dem Treuhandfonds vergibt der IWF verbilligte Darlehen an die einkommensschwächsten Mitgliedsländer. Damit sollen in diesen Ländern strukturelle Anpassungen erleichtert und die Weichen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum gestellt werden. </b></p><p>Um die Kreditvergabekapazität des Internationalen Währungsfonds (IWF) an ärmere Länder nach 2016 weiterhin zu gewährleisten, hat der IWF die Schweiz ersucht, einen weiteren Beitrag an die Aufstockung des Darlehenskontos des Treuhandfonds zu leisten. Letztmals war dies 2011 der Fall. Der zusätzliche Mittelbedarf erklärt sich dadurch, dass der IWF im Juli 2015 die Obergrenzen der Kreditvergabe an ärmere Länder erhöht hat und die aktuellen Verpflichtungen bereits über der vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Kreditvergabekapazität des Treuhandfonds liegen. Schliesslich erwartet der IWF aufgrund der unsicheren Weltwirtschaftslage einen Anstieg des Mittelbedarfs.</p><p>Das Währungshilfegesetz sieht vor, dass die Schweiz Beiträge zugunsten einkommens-schwacher Staaten im Rahmen des IWF leisten kann. Der Bundesrat kann der SNB den Antrag stellen, die Darlehensgewährung mit Garantie des Bundes zu übernehmen. Zur Leistung der Garantie unterbreitet der Bundesrat den Räten eine Botschaft für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 800 Millionen Franken. Dieser Betrag enthält einen Puffer für Wechselkursschwankungen. Die Kreditprogramme des IWF sind ein effektives Instrument zur Stärkung der makroökonomischen Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern. Gegenwärtig gewährt der IWF über den Treuhandfonds rückzahlbare Darlehen im Rahmen von Programmen in rund 20 ärmeren Ländern.</p><p>Die Schweiz beteiligt sich seit 1988 an den Fazilitäten des IWF für die Entwicklungsländer. Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung hat sie ein Interesse an einem möglichst integrierten und entwickelten globalen Währungs- und Finanzsystem. Die Leistung von Währungshilfe sichert der Schweiz darüber hinaus ihre Stellung im internationalen Finanzsystem und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. September 2016 über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Garantieverpflichtung gegenüber der Schweizerischen Nationalbank für ein Darlehen an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum
    Resolutions
    Date Council Text
    28.02.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.06.2017 1 Zustimmung
    04.07.2017 1 Dieser Bundesbeschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.02.2017</b></p><p><b>Ständerat heisst Garantieverpflichtung für IWF-Darlehen gut </b></p><p>Die Schweiz soll rund 690 Millionen Franken bereitstellen, damit der Internationale Währungsfonds (IWF) armen Ländern günstige Kredite vergeben kann. Der Ständerat hat am Dienstag als Erstrat diskussionslos zugestimmt.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2017</b></p><p><b>Parlament heisst Garantieverpflichtung für IWF-Darlehen gut </b></p><p><b>Die Schweiz soll rund 690 Millionen Franken bereitstellen, damit der Internationale Währungsfonds (IWF) armen Ländern günstige Kredite vergeben kann. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat grünes Licht zum Darlehen gegeben.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte in der Gesamtabstimmung mit 118 zu 60 Stimmen ihrer vorberatenden Kommission. Damit ist das Geschäft verabschiedet.</p><p>Nur die SVP leistete Widerstand und wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie zweifelt am Erfolg solcher Programme und ist der Ansicht, dass sich die Schweiz, wenn überhaupt, auf direkter, bilateraler Ebene für die internationale Armutsbekämpfung einsetzen sollte. "Was ist der Nutzen des IWF und seinen Projekten?", fragte Yvette Estermann (SVP/LU). Für die Mehrheit ihrer Partei sei kein Mehrwert von Schweizer Beiträgen ersichtlich.</p><p>Die deutliche Mehrheit war des Nationalrats war aber anderer Meinung und stimmte dem Verpflichtungskredit zu. Die Schweiz habe ein Interesse an der Stabilität des IWF und könne hier einen Beitrag leisten, um in einkommensschwachen Ländern strukturelle Anpassungen voranzutreiben und die Weichen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu stellen, lautete der Tenor.</p><p></p><p>Folge der kriselnden Weltwirtschaft</p><p>Es geht um eine Garantie zu einem Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Weil für Wechselkursschwankungen ein Puffer von 113 Millionen Franken vorgesehen ist, beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit auf 800 Millionen Franken.</p><p>Die gesamte vom IWF geplante Aufstockung ist rund 15 Milliarden Franken schwer. Der Schweizer Anteil beläuft sich auf 4,5 Prozent. Die Aufstockung ist nötig, weil der IWF im Juli 2015 die Obergrenzen der Kreditvergabe an ärmere Länder erhöht hat. Zudem erwartet der IWF aufgrund der unsicheren Weltwirtschaftslage einen höheren Mittelbedarf.</p><p>Derzeit gewährt der IWF über den Treuhandfonds rückzahlbare Darlehen an rund zwanzig ärmere Länder. Damit verbunden sind jeweils Auflagen für strukturelle Reformen. Letztmals hat der IWF den Treuhandfonds 2011 im Zusammenhang mit der Finanzkrise aufgestockt.</p>
Updated
09.04.2025 00:14

Back to List