Währungshilfegesetz. Revision
Details
- ID
- 20160067
- Title
- Währungshilfegesetz. Revision
- Description
- Botschaft vom 30. September 2016 zur Revision des Währungshilfegesetzes und zur Verlängerung des Währungshilfebeschlusses
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.09.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Währungshilfegesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe an das Parlament überwiesen. Die Vernehmlassung zur Vorlage hat ergeben, dass die Revision mehrheitlich unterstützt wird. Die Gesetzesrevision soll dafür sorgen, dass die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann. </b></p><p>Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat eine Revision des Währungshilfegesetzes vom 19. März 2004. Mit der Revision soll den Veränderungen in der Weltwirtschaft und im internationalen Finanzsystem Rechnung getragen werden. Es werden zwei wesentliche Anpassungen angestrebt: die Erhöhung der maximalen Laufzeit für die Währungshilfe in systemischen Krisenfällen von 7 Jahren auf 10 Jahre und die explizite Festlegung der Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei der Währungshilfe zu Gunsten einzelner Staaten. Mit der Botschaft wird zudem eine Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 11. März 2013 über die internationale Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB) beantragt.</p><p>Die globalen Krisen der letzten Jahre haben bedeutende Änderungen in der internationalen Finanzarchitektur herbeigeführt. Dies betrifft auch die Währungshilfe, insbesondere im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Währungshilfe der Schweiz orientiert sich eng an den Instrumenten des IWF.</p><p>Die Verlässlichkeit der Schweiz bei Währungshilfemassnahmen trägt zu ihrer Stellung im internationalen Finanzsystem bei und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.</p><p>Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist die Schweiz auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Die Schweiz beteiligt sich seit langem an internationalen Hilfsaktionen und wurde in den letzten Jahren immer wieder angefragt, Währungshilfe zu leisten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 30. September 2016 zur Revision des Währungshilfegesetzes und zur Verlängerung des Währungshilfebeschlusses
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG)
- Resolutions
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Date Council Text 04.05.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf 06.06.2017 2 Zustimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
- Resolutions
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Date Council Text 04.05.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf 06.06.2017 2 Zustimmung 04.07.2017 1 Dieser Bundesbeschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2017</b></p><p><b>Nationalrat heisst neue Regeln zur Währungshilfe gut </b></p><p><b>Die Schweiz soll sich weiterhin an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag den Währungshilfebeschluss verlängert und einer Gesetzesrevision zugestimmt. Dagegen stellte sich die SVP.</b></p><p>Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte nach der globalen Finanzkrise sein Instrumentarium und seine Kreditvergabepraxis angepasst. Diesen Änderungen will der Bundesrat nun Rechnung tragen.</p><p>Die Befürworter betonten, die Schweiz sei auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Sie habe alles Interesse daran, im Krisenfall mitzuhelfen, einen Zusammenbruch zu verhindern. Das Risiko sei gering, bisher sei es noch nie vorgekommen, dass Kredite nicht zurückbezahlt worden seien.</p><p></p><p>Sorge um Unabhängigkeit</p><p>Die SVP dagegen sieht rote Linien überschritten, wie Yves Nidegger (SVP/GE) sagte. Aus ihrer Sicht schmälert die Revision des Währungshilfegesetzes die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und die parlamentarische Kontrolle.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer sagte dazu, diese Sorge sei unbegründet. Weder die Rechte der Nationalbank noch jene des Parlaments würden tangiert. Der Antrag der SVP, nicht auf die Vorlage einzutreten, scheiterte mit 125 zu 65 Stimmen.</p><p></p><p>Längere Laufzeit</p><p>Mit der Gesetzesrevision wird die maximale Laufzeit für die Währungshilfe von den heute geltenden sieben auf zehn Jahre erhöht. Der Währungsfonds hatte die Mitgliedstaaten um längere Laufzeiten ersucht. Weiter wird ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Nationalbank an der Währungshilfe für einzelne Staaten beteiligen kann.</p><p>Der Bundesrat soll der SNB den Antrag stellen können, die Darlehens- oder Garantiegewährung zu übernehmen. Die SVP wollte im Gesetz verankern, dass die SNB den Antrag ohne Begründung ablehnen kann. Die Mehrheit vertrat aber die Auffassung, die Ergänzung sei unnötig, die SNB könne das selbstverständlich tun.</p><p></p><p>Nicht immer vors Parlament</p><p>Schliesslich wird die Bestimmung über die Finanzierung von Währungshilfe zugunsten ärmerer Länder allgemeiner gefasst. Nach geltendem Recht ist in jedem Fall ein Verpflichtungskredit einzuholen.</p><p>Künftig sollen Verpflichtungskredite nur dann beantragt werden, wenn über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden. Für Verpflichtungen, die im gleichen Jahr eingegangen werden, sollen die Mittel dem Parlament mit dem Voranschlag oder Nachträgen vorgelegt werden.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesrevision mit 124 zu 67 Stimmen gut. Die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses mit dem Rahmenkredit von 10 Milliarden um fünf Jahre genehmigte er mit 125 zu 66 Stimmen.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2017</b></p><p><b>Parlament heisst neue Regeln zur Währungshilfe gut </b></p><p><b>Die Schweiz soll sich weiterhin an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen können. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat den Währungshilfebeschluss verlängert und einer Gesetzesrevision zugestimmt.</b></p><p>Der Internationale Währungsfonds (IWF) hatte nach der globalen Finanzkrise sein Instrumentarium und seine Kreditvergabepraxis angepasst. Diesen Änderungen will der Bundesrat nun Rechnung tragen.</p><p>Die Schweiz habe ein grosses Interesse an stabilen Verhältnissen, sagte Finanzminister Ueli Maurer im Rat. Mit Währungshilfen habe in der Vergangenheit Stabilität gewährleistet werden können - und damit sei auch die Schweizer Wirtschaft abgesichert worden.</p><p></p><p>Längere Laufzeiten</p><p>Mit der Gesetzesrevision wird die maximale Laufzeit für die Währungshilfe von heute geltenden sieben auf zehn Jahre erhöht. Der Währungsfonds hatte die Mitgliedstaaten um längere Laufzeiten ersucht. Weiter wird ausdrücklich vorgesehen, dass sich die Nationalbank an der Währungshilfe für einzelne Staaten beteiligen kann.</p><p>Zudem wird die Bestimmung über die Finanzierung von Währungshilfe zugunsten ärmerer Länder allgemeiner gefasst. Nach geltendem Recht ist in jedem Fall ein Verpflichtungskredit einzuholen.</p><p>Künftig sollen Verpflichtungskredite nur dann beantragt werden, wenn über das Voranschlagsjahr hinaus wirkende Verpflichtungen eingegangen werden. Für Verpflichtungen, die im gleichen Jahr eingegangen werden, sollen die Mittel dem Parlament mit dem Voranschlag oder Nachträgen vorgelegt werden.</p><p>Die Unabhängigkeit der Nationalbank sowie die Eingriffsmöglichkeiten des Parlaments blieben auch mit den Änderungen gewährleistet, betonte Bundesrat Maurer im Rat.</p><p></p><p>Bereit für Schlussabstimmung</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Gesetzesrevision mit 42 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die Verlängerung des Währungshilfebeschlusses mit dem Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken um fünf Jahre genehmigte der Ständerat mit dem gleichen Stimmenverhältnis - sie ist somit definitiv angenommen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:11