Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Übereinkommen betreffend Schwermetalle. Änderung

Details

ID
20160072
Title
Grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Übereinkommen betreffend Schwermetalle. Änderung
Description
Botschaft vom 26. Oktober 2016 zur Genehmigung der Änderungen von 2012 des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend Schwermetalle
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.10.2016</b></p><p><b>Botschaft zu den Änderungen des UNECE-Protokolls über Schwermetalle </b></p><p><b>Das Protokoll der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) über Schwermetalle wurde dem Stand der Technik angepasst. Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Genehmigung dieser Protokoll-Änderungen verabschiedet. Die Schweiz verpflichtet sich damit, ihre Schwermetall-Emissionen und die Luftbelastung durch Feinstaub weiter zu verringern. Dies wirkt sich positiv auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf die Umwelt aus. </b></p><p>Das UNECE-Protokoll stammt von 1998 und wurde an den Stand der Technik angeglichen. Die Änderungen betreffen Anlagen wie z.B. Kehrichtverbrennungsanlagen, Industriefeuerungen, Stahlwerke oder Zementwerke, die dank der Schweizer Normen bereits den neuen Anforderungen entsprechen. Die Ziele des Protokolls stimmen mit der Schweizer Gesetzgebung überein und haben somit keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auch bringen die Änderungen weder für den Bund noch für die Kantone zusätzliche finanzielle oder personelle Verpflichtungen mit sich. </p><p>Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einem wirksamen Übereinkommen zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Europa, da sie Emissionen anderer Länder direkt betreffen. Deshalb beteiligte sie sich aktiv an der Revision des Protokolls, in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des bundesrätlichen Aktionsplans gegen Feinstaub von 2006. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Oktober 2016 zur Genehmigung der Änderungen von 2012 des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend Schwermetalle
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend Schwermetalle
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen von 2012 des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
    Resolutions
    Date Council Text
    15.03.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf
    29.05.2017 1 Zustimmung
    16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.03.2017</b></p><p>Die Schweiz muss Schwermetall-Emissionen weiter reduzieren, vor allem Blei, Cadmium und Quecksilber. Dazu ist sie aufgrund des Übereinkommens über grenzüberschreitende Luftverunreinigung mit Schwermetallen verpflichtet. Wegen ihrer Giftigkeit müssen Schwermetalle so weit begrenzt werden, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. 2012 ist das Abkommen darum an den Stand der Technik angepasst worden. Der Ständerat hat die Änderung einstimmig genehmigt. Weil die Schweiz die Normen bereits erfüllt, sind keine Anpassungen auf nationaler Ebene nötig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.05.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt verschärftem Schwermetall-Abkommen zu </b></p><p>Die Normen, die 2018 in Kraft treten sollen, betreffen etwa industrielle Heizungen oder Zementwerke.Die Anpassungen sind bereits von den geltenden Schweizer Rechtsgrundlagen im Bereich der Luftreinhaltung und Chemikalien abgedeckt. Für Bund und Kantone haben sie keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Verpflichtungen zur Folge, wie Umweltministerin Doris Leuthard am Montag im Nationalrat erklärte.</p><p>Dieser hat die Änderung einstimmig gutgeheissen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p><b></b></p>
Updated
09.04.2025 00:03

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