OR. Aktienrecht
Details
- ID
- 20160077
- Title
- OR. Aktienrecht
- Description
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.11.2016</b></p><p><b>Bundesrat will modernes Aktienrecht </b></p><p><b>Der Bundesrat will das Aktienrecht modernisieren. Er hat dazu in seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Im Zentrum steht, die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten, die Aktionärsrechte zu stärken und Vergütungsvorschriften massvoll zu regulieren. Zudem will der Bundesrat die Finanzströme in der Rohstoffbranche transparenter machen. Und mit Richtwerten für die Vertretung beider Geschlechter im obersten Kader grosser börsenkotierter Gesellschaften soll die Gleichstellung zwischen Mann und Frau gefördert werden.</b></p><p>Bereits am 4. Dezember 2015 hat der Bundesrat Eckwerte des neuen Aktienrechts beschlossen und veröffentlicht. Mit der heute verabschiedeten Botschaft schlägt er dem Parlament die Umsetzung dieser Richtungsentscheide vor. Die Vorgaben von Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung, die von der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" stammen, sollen auf Gesetzessstufe verankert werden. Insgesamt nimmt er dabei die grosse Aktienrechtsrevision aus dem Jahr 2007 wieder auf und erfüllt somit den entsprechenden Auftrag des Parlaments.</p><p><b></b></p><p>Stärkung der Aktionärsrechte zur Umsetzung der "Abzocker-Initiative"</p><p>Die Bestimmungen der bereits seit dem 1. Januar 2014 geltenden Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), welche die neue Verfassungsbestimmung über die Vergütungen der Organe börsenkotierter Aktiengesellschaften vorläufig umgesetzt hat, werden mit der vorliegenden Botschaft in die entsprechenden Bundesgesetze überführt.</p><p>Um die Rechtssicherheit sowie die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre zu stärken, ergänzt der Entwurf punktuell die Vorgaben der VegüV und berücksichtigt dabei Anliegen der Volksinitiative. Insbesondere sollen Antrittsprämien, die keinen nachweisbaren finanziellen Nachteil kompensieren, und Entschädigungen für Konkurrenzverbote, die nicht geschäftsmässig begründet sind, unzulässig sein. Auch die Höhe solcher Entschädigungen wird begrenzt. Stimmen die Aktionärinnen und Aktionäre im Voraus über die variablen Vergütungen für das oberste Kader ab, so muss ihnen zudem der jährliche Vergütungsbericht zur nachträglichen konsultativen Abstimmung vorgelegt werden. Und schliesslich wird die Möglichkeit zur Klage auf Rückerstattung unrechtmässiger Vergütungen griffiger gestaltet.</p><p><b></b></p><p>Moderate Geschlechter-Richtwerte für das oberste Kader</p><p>Der verfassungsmässigen Pflicht zur Gleichstellung von Mann und Frau soll mit der Einführung von Geschlechter-Richtwerten im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung von grossen, börsenkotierten Gesellschaften Rechnung getragen werden. Im Verwaltungsrat sollen mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, wird die Aktiengesellschaft verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen.</p><p>Dieser sogenannte Comply-or-explain-Ansatz soll die Bemühungen der Wirtschaft zur aktiven und umfassenden Kaderförderung von Frauen, dem noch immer deutlich untervertretenen Geschlecht im obersten Kader, intensivieren. Mehrjährige Anpassungsfristen - fünf Jahre beim Verwaltungsrat, zehn Jahre bei der Geschäftsleitung - ermöglichen die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten.</p><p><b></b></p><p>Verstärkte Transparenz im Rohstoffsektor</p><p>Weiter will der Bundesrat die Finanzströme im Rohstoffsektor transparenter machen und damit zum verantwortungsvollen Handeln der Unternehmen beitragen; dies auch vor dem Hintergrund, dass es in den Abbauländern oft nur ungenügende rechtsstaatliche Strukturen gibt. Wirtschaftlich bedeutende Gesellschaften, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen deshalb Zahlungen ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen in einem Bericht elektronisch veröffentlichen. </p><p><b></b></p><p>Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften</p><p>Die Botschaft zum neuen Aktienrecht sieht zudem etliche Flexibilisierungen und Vereinfachungen vor. So soll beispielsweise neu auch ein Aktienkapital in ausländischer Währung und im Rahmen eines neuen Kapitalbands eine genehmigte Kapitalherabsetzung zulässig sein. AG, GmbH und Genossenschaften sollen künftig ohne Urkundsperson gegründet, aufgelöst und im Handelsregister gelöscht werden können, sofern einfache Verhältnisse vorliegen.</p><p>Neben den erwähnten Themenbereichen schlägt der Bundesrat weitere punktuelle Änderungen vor. So will er durch die überabeiteten Bestimmungen zur Sanierung Anreize schaffen, dass Unternehmen frühzeitig die notwendigen Sanierungsmassnahmen treffen und so den Konkurs verhindern können. Weiter sollen neben staatlichen Gerichten neu auch Schiedsgerichte aktienrechtliche Streitigkeiten beurteilen dürfen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Obligationenrecht (Aktienrecht)
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 11.12.2018 2 Rückweisung an die Kommission 19.06.2019 2 Abweichung 19.12.2019 1 Abweichung 04.03.2020 2 Abweichung 03.06.2020 1 Abweichung 09.06.2020 2 Abweichung 16.06.2020 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 18.06.2020 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Obligationenrecht (Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»)
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2018 1 Beschluss gemäss Antrag Bigler. 12.03.2019 2 Nichteintreten 13.06.2019 1 Festhalten 18.12.2019 2 Abweichung 04.03.2020 1 Abweichung 09.03.2020 2 Abweichung 11.03.2020 1 Abweichung 02.06.2020 2 Abweichung 08.06.2020 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 09.06.2020 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung 03.02.2021 0 Dieses Gesetz wird im Bundesblatt publiziert, sobald die Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
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- Proceedings
- <p><b>Entwurf 1</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat will mehr Frauen an der Spitze von Unternehmen </b></p><p><b>Mehr Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten: Der Nationalrat hat sich für Geschlechterrichtwerte ausgesprochen. Auch dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative stimmte er zu.</b></p><p>"Für rote Köpfe und fast Tote sorgt ein Wort: die Frauenquote": So begann ein Gedicht, das CVP-Nationalrätin Andrea Gmür (LU) am Donnerstag im Nationalrat vortrug. Die "Frauenquote" war tatsächlich das Thema, das in den neunstündigen Beratungen zur Aktienrechtsreform für die grösste Aufregung sorgte.</p><p>Der Nationalrat sprach sich schliesslich mit hauchdünner Mehrheit für Geschlechterrichtwerte aus: mit 95 zu 94 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dagegen waren die SVP und die FDP. Letztere stimmte aber nicht geschlossen.</p><p>Der Rat beschloss folgende Richtwerte: Im Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.</p><p></p><p>Keine Sanktionen</p><p>Sanktionen sind nicht vorgesehen: Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären. Im Vergütungsbericht müssen die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung dargelegt werden, nach dem sogenannten Comply-or-explain-Ansatz. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter ist es deshalb falsch, von einer Quote zu sprechen.</p><p>Die Regeln sollen fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechts gelten. Die vorberatende Kommission wollte eine befristete Regelung: Nach zehn Jahren sollten die Bestimmungen ersatzlos aufgehoben werden. Der Rat sprach sich aber mit 97 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Befristung aus.</p><p></p><p>Harmlose Regelung</p><p>Die SVP will wegen der Geschlechterrichtwerte die gesamte Aktienrechtsrevision ablehnen. Natalie Rickli (SVP/ZH) warf die Frage auf, wie es möglich sei, dass ein bürgerlicher Bundesrat eine Frauenquote befürworte.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter entgegneten, die Regelung sei harmlos. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, kein Unternehmen werde mit dieser Bestimmung gezwungen, eine Frau oder einen Mann anzustellen. Heute sind in den Verwaltungsräten der grössten Unternehmen acht von zehn Mitgliedern Männer, in den Geschäftsleitungen neun von zehn.</p><p></p><p>Umweltschutz und Menschenrechte</p><p>Weiter beschloss der Nationalrat, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltschutz auch bei ihren Geschäften im Ausland achten sollen. Er will im Gesetz Regeln dazu verankern - und so die Urheber der Konzernverantwortungsinitiative zu einem Rückzug bewegen.</p><p>Dem indirekten Gegenvorschlag stimmte der Rat mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, gegen den Willen der SVP und eines Teils der FDP. Die vorberatende Kommission hatte die Regeln in die Aktienrechtsrevision eingebaut. Der Rat beschloss nun aber, diese aus der Revision herauszulösen.</p><p></p><p>Rückzug in Aussicht gestellt</p><p>Der Gegenvorschlag geht weniger weit als die Initiative. Die Initianten - über hundert Organisationen - sicherten aber zu, die Volksinitiative zurückzuziehen, wenn das Parlament die Bestimmungen unverändert verabschiedet und kein Referendum ergriffen wird. Der Nationalrat nahm keine Änderungen vor.</p><p>Die betroffenen Unternehmen sollen für Schaden an Leib und Leben oder Eigentum haften, den von ihnen kontrollierte Unternehmen verursacht haben, indem sie Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzten. Es sei denn, sie können nachweisen, dass sie die gebotenen Sorgfaltsmassnahmen getroffen haben oder auf das Verhalten des kontrollierten Unternehmens keinen Einfluss nehmen konnten.</p><p></p><p>Nur grosse Unternehmen</p><p>Zur Sorgfaltsprüfung verpflichten will der Nationalrat Unternehmen mit besonderen Risiken oder einer bestimmten Grösse. Betroffen wären jene, die zwei der nachfolgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: eine Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einen Umsatz von 80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen.</p><p>Ja sagte der Nationalrat auch zu einer Anti-Korruptionsklausel: In der Rohstoffförderung tätige Unternehmen sollen Zahlungen ab 100'000 Franken an staatliche Stellen offenlegen müssen. Laut Sommaruga wären weniger als 20 Firmen betroffen.</p><p></p><p>Abzockerinitiative umsetzen</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Abzockerinitiative beschlossen. Er folgte dabei mehrheitlich seiner Kommission. Das Stimmvolk hatte die Initiative 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 68 Prozent angenommen. Die Umsetzung ist heute in einer Verordnung geregelt. Nun werden gesetzliche Regeln erlassen.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, entsprechen diese weitgehend den bereits geltenden Verordnungsregeln. Die Ratslinke wünschte sich weitergehende Bestimmungen. Die Löhne seien bisher nicht gesunken, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Schweiz habe heute europaweit die höchsten Entschädigungen. Der Rat lehnte aber sämtliche Anträge für Verschärfungen ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat heisst Aktienrechtsrevision knapp gut </b></p><p><b>Der Nationalrat hat am Freitag die Aktienrechtsrevision zu Ende beraten. In der Gesamtabstimmung nahm er die Vorlage knapp an, mit 101 zu 94 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die SVP- und fast die gesamte FDP-Fraktion stimmten wegen der "Frauenquote" Nein.</b></p><p>Der Nationalrat hatte sich am Vortag mit nur einer Stimme Differenz dafür ausgesprochen, im Aktienrecht Geschlechterrichtwerte zu verankern, um den Frauenanteil in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen zu erhöhen. </p><p>Im Verwaltungsrat börsenkotierter Gesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen mindestens 30 Prozent Frauen sitzen, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent. Sanktionen sind nicht vorgesehen. Erfüllt ein Unternehmen die Richtwerte nicht, muss es sich lediglich erklären.</p><p></p><p>Mehrheit der vertretenen Stimmen</p><p>Am Freitag hatte der Rat noch über verschiedene Rechte und Pflichten der Aktionäre zu entscheiden. Nach seinem Willen soll die Generalversammlung ihre Beschlüsse weiterhin mit der Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen fassen. </p><p>Der Bundesrat möchte dies ändern. Nach seinem Willen soll - wie im Parlament - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen massgebend sein. Der Nationalrat befürchtete aber, damit könnte plötzlich eine kleine anwesende Minderheit der anwesenden Aktionären zur Mehrheit werden. </p><p>Justizministerin Simmonetta Sommaruga stellte dazu fest, es mache ein bisschen den Eindruck, als ob es gewissen Verwaltungsräten grosser Gesellschaften nicht passe, dass sie in Zukunft nicht mehr auf einen Pool von Nein-Stimmen zählen könnten.</p><p></p><p>Geltendes Recht bei Stimmrechtsaktien</p><p>Bei den Stimmrechtsaktien will der Nationalrat ebenfalls beim geltenden Recht bleiben. Demnach darf der Nennwert der übrigen Aktien das Zehnfache des Nennwertes der Stimmrechtsaktien nicht übersteigen. </p><p>In börsenkotierten Gesellschaften sollen Aktionäre, die zusammen mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, nach dem Willen des Nationalrates vom Verwaltungsrat schriftlich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen können. Der Bundesrat schlägt eine Schwelle von 5 Prozent vor.</p><p>Aktionäre börsenkotierter Unternehmem können die Traktandierung von Verhandlungsgegenständen verlangen, wenn sie zusammen über mindestens 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen. Hier folgte der Rat mit 103 zu 93 Stimmen seiner Kommission. Der Bundesrat sprach sich für 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen aus. </p><p></p><p>Sonderuntersuchung nur bei Schädigung</p><p>Umstritten waren ferner die Regeln zu Sonderuntersuchungen. Widersetzt sich die Mehrheit der Aktionäre dem Antrag auf eine Sonderuntersuchung, können die unterlegenen Aktionäre beim Gericht deren Anordnung beantragen.</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, ordnet das Gericht die Sonderuntersuchung aber nur dann an, wenn die Gesuchsteller glaubhaft machen, dass die Stauten verletzt wurden und die Gesellschaft oder die Aktionäre geschädigt wurden. Der Bundesrat hätte lediglich voraussetzen wollen, dass die Verletzung der Statuten geeignet ist, die Gesellschaft oder die Aktionäre zu schädigen.</p><p>Ohne Sonderuntersuchung könne der Nachweis einer Schädigung oft nicht erbracht werden, gab Sommaruga zu bedenken. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) stellte fest, bisher sei eine Sonderuntersuchung nur im Fall der Swissair erfolgt. Der Rat sprach sich aber dagegen aus, die Schwelle zu senken.</p><p></p><p>Geschäftsbericht und Revisionsberichte</p><p>Dem Bundesrat gefolgt ist der Rat dagegen bei den Regeln zur Bekanntmachung des Geschäftsberichts. Er will hier beim geltenden Recht bleiben. Die vorberatenden Kommission hätte im Gesetz verankern wollen, dass der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte den Aktionären spätestens mit der Einberufung der Generalversammlung zugänglich gemacht werden müssen. </p><p>Weiter beschloss der Nationalrat, dass der Verwaltungsrat die Zahlungsfähigkeit nicht zwingend auf der Grundlage eines Liquiditätsplans überwachen muss. Er nahm einen Einzelantrag von Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) an, der argumentierte, das Gesetz brauche das Instrument der finanziellen Führung nicht zu nennen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.12.2018</b></p><p>Der Ständerat will über die Revision des Aktienrechts beraten. Er hat es abgelehnt, die Übung abzubrechen, das Geschäft aber zur Überarbeitung an seine vorberatende Kommission zurückgewiesen. Mit 29 zu 15 Stimmen nahm der Rat einen entsprechenden Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) an. Den Nichteintretensantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) lehnte er mit 23 zu 20 Stimmen ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.06.2019</b></p><p><b>Parlament beschliesst Geschlechterrichtwert für Geschäftsleitungen </b></p><p><b>Das Parlament will, dass mehr Frauen in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen sitzen. Fünf Tage nach dem Frauenstreik hat der Ständerat Geschlechterrichtwerte für beide Gremien beschlossen.</b></p><p>Die vorberatende Kommission hatte einen Richtwert für Geschäftsleitungen abgelehnt. Der Ständerat folgte am Mittwoch aber mit 27 zu 13 Stimmen dem Nationalrat und dem Bundesrat - wohl auch unter dem Eindruck des Frauenstreiks. </p><p>In Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. </p><p></p><p>Keine Sanktionen</p><p>Sanktionen sind nicht vorgesehen: Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssten bloss im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter handelt es sich deshalb nicht um eine Quote. </p><p>Zur Debatte stand, die Pflicht zur Berichterstattung auf 10 Jahre zu befristen. Der Rat lehnte das aber mit 23 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Es sei eine sanfte, harmlose Regulierung, lautete der Tenor. Eine Ablehnung wäre ein "Schlag ins Gesicht der Frauen", sagte Beat Vonlanthen (CVP/FR).</p><p></p><p>"Quötchen mit Samtpfötchen"</p><p>Anita Fetz (SP/BS) sprach von einem "Quötchen mit Samtpfötchen". Weniger sei fast nicht möglich. Christian Levrat (SP/FR) betonte, die Situation werde sich nicht von alleine verbessern. Vor wenigen Tagen sei eine halbe Million Menschen auf die Strasse gegangen für die Anliegen der Frauen. Eine solche Regelung sei das Mindeste, was der Rat tun könne.</p><p>Die Gegner argumentierten mit der Organisationsfreiheit der Unternehmen. In diese dürfe nicht eingegriffen werden, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Andrea Caroni (FDP/AR) sprach sich in Reimen gegen die Geschlechterrichtwerte für Geschäftsleitungen aus. Einer davon lautete: "Leid tun mir auch all die Frauen im Verdacht, sie seien nicht da zum Schalten und Walten, sondern um die Quote einzuhalten."</p><p></p><p>Abzockerinitiative umsetzen</p><p>Mit der Revision des Aktienrechts soll auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu. Auf Gesetzesebene werden nun einige Präzisierungen vorgenommen. So werden etwa Entschädigungen für Konkurrenzverbote eingeschränkt, damit das Verbot goldener Fallschirme nicht über solche umgangen werden kann.</p><p>Im Wesentlichen werden indes die geltenden Verordnungsbestimmungen ins Gesetz aufgenommen. Auf diesem Kurs blieb auch der Ständerat. Thomas Minder (parteilos/SH) setzte sich vergeblich für strengere Bestimmungen ein. Der Ständerat will Unternehmen auch nicht dazu verpflichten, im Vergütungsbericht Zuwendungen an politische Akteure anzugeben.</p><p></p><p>Umstrittene Transparenz</p><p>Gutgeheissen hat der Ständerat eine Regelung zur Bekämpfung der Korruption im Rohstoffsektor: Grosse börsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen einen jährlichen Bericht über ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen müssen.</p><p>Der Bundesrat soll die Regelung auf Unternehmen im Rohstoffhandel ausdehnen können, und zwar im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens. Der Rat sprach sich hier für einen Kompromissvorschlag von Stefan Engler (CVP/GR) aus.</p><p></p><p>Gegen erleichterte Gründung</p><p>Im grössten Teil der 220 Seiten umfassenden Gesetzesrevision geht es um eine Modernisierung des Aktienrechts. Dazu zählen die Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen. Anders als der Nationalrat will der Ständerat allerdings an der geltenden Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bei Gründungen festhalten. </p><p>Er lehnt die Abschaffung der Pflicht ab. Ausserdem will er nicht, dass Aktienkapital auch in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung zulässig ist und dass die Generalversammlung im Ausland durchgeführt werden kann.</p><p></p><p>Ja zu Kapitalband</p><p>Wie der Nationalrat hat sich der Ständerat hingegen für die Einführung eines Kapitalbands ausgesprochen. Damit kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. </p><p>Beat Rieder (CVP/VS) sagte, es handle sich um einen jener Punkte, für welche sich die Revision lohne. Das Kapitalband führe zu weniger Bürokratie. Dagegen stellte sich eine linke Minderheit. Christian Levrat (SP/FR) argumentierte, das Kapitalband widerspreche der Logik der Reform, denn es schwäche die Position der Aktionäre. Ausserdem berge es Missbrauchspotenzial. Wegen Änderungen bei der Stempelsteuer, welche die Kommission gleichzeitig vorschlug, drohten hohe Steuerausfälle.</p><p></p><p>Drohende Steuerausfälle</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte dazu, je nach Ausgestaltung bestehe tatsächlich die Gefahr von "Steueroptimierungen". Der Bundesrat habe deshalb nach der Vernehmlassung nachjustiert. Mit seiner Version würden Steueroptimierungen verhindert. Denn diese sehe nur bei den direkten Steuern und der Verrechnungssteuer eine Nettobetrachtung bezüglich der Kapitaländerungen innerhalb des Kapitalbands vor.</p><p>Der Rat folgte aber mit 24 zu 12 Stimmen seiner Kommission. Er möchte die Nettobetrachtung auch bei der Emissionsabgabe einführen. Das bedeutet, dass die Emissionsabgabe nicht bei jeder Ausgabe von neuen Aktien erhoben würde, sondern erst nach Ablauf des Kapitalbands und nur auf einer Nettokapitalerhöhung. </p><p>Diese Massnahme hätte Mindereinnahmen bei der Emissionsabgabe zur Folge, sagte Keller-Sutter. Das Ausmass werde davon abhängen, in welchem Ausmass die Unternehmen das Kapitalband in Anspruch nähmen. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Aktienrechtsrevision mit 29 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.12.2019</b></p><p><b>Parlament will Unternehmensgründungen nicht erleichtern </b></p><p><b>Bei der Gründung von Unternehmen soll weiterhin eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bestehen. Der Nationalrat ist am Donnerstag dem Ständerat gefolgt und hat eine erleichterte Unternehmensgründung abgelehnt.</b></p><p>Der Bundesrat hatte im Rahmen der Aktienrechtsrevision vorgeschlagen, die Pflicht zur öffentlichen Beurkundung in einfachen Fällen abzuschaffen. In der ersten Beratungsrunde stimmte der Nationalrat zu. Nun hat er sich mit 94 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Ständerat angeschlossen, der die erleichterte Gründung ablehnte.</p><p>Bei einer Abschaffung der Pflicht würden 80 Prozent der Neugründungen keiner Identitätsprüfung mehr unterliegen, warnte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Dies berge das Risiko von Schwindelgründungen, Konkursreiterei und Geldwäscherei.</p><p></p><p>Start-ups nicht behindern</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der erleichterten Gründung argumentierten vergeblich, damit würde die Innovation gefördert. Das Hauptziel der Revision seien bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen, sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE). Judith Bellaïche (GLP/ZH) rief dazu auf, Start-ups keine Steine in den Weg zu legen.</p><p>"Hier können wir ohne Schaden deregulieren", sagte Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Die öffentliche Beurkundung verhindere nämlich Konkursreiterei und Schwindelgründungen nicht. Für die Beibehaltung der Pflicht zur öffentlichen Beglaubigung seien vor allem die Notare, stellte Vogt fest. "Honi soit qui mal y pense" (beschämt sei, wer schlecht darüber denkt).</p><p></p><p>Stärkung der Aktionärsrechte</p><p>Geeinigt haben sich die Räte weiter zur Frage, ab welcher Beteiligung Aktionäre börsenkotierter Gesellschaften Einfluss auf die Traktandierung an der Generalversammlung nehmen dürfen. Gemäss dem deutschen Gesetzestext liegt die Grenze bei 0,5 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen. Da in der französischen Fassung 1 Prozent steht, werden die Räte wohl noch einmal darüber befinden müssen.</p><p>Der Nationalrat hatte den Schwellenwert zunächst bei 3 Prozent legen wollen. Die Befürworterinnen und Befürworter einer tieferen Grenze argumentierten, damit würden die Aktionärsrechte gestärkt.</p><p></p><p>Transparenz für Rohstoffunternehmen</p><p>Dem Ständerat gefolgt ist der Nationalrat ferner bei der Bestimmung zur Bekämpfung der Korruption im Rohstoffsektor. Schon beschlossen war, dass grosse börsenkotierte Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, einen jährlichen Bericht über ihre Zahlungen an staatliche Stellen verfassen müssen.</p><p>Nun haben die Räte dem Bundesrat zusätzlich die Kompetenz erteilt, die Regelung im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Unternehmen im Rohstoffhandel auszudehnen. Hier setzten sich SP, Grüne und Grünliberale durch.</p><p></p><p>Keine "Lex Vasella"</p><p>Mit der Revision des Aktienrechts wird auch die Abzockerinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt. Bisher gibt es erst Verordnungsbestimmungen dazu. Der Bundesrat hat einige Präzisierungen vorgeschlagen. So will er etwa verhindern, dass das Verbot von Abgangsentschädigungen über andere Vergütungen umgangen werden kann - etwa solche für ein Konkurrenzverbot, wie dies im Fall von Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella der Fall war.</p><p>Der Nationalrat lehnt ein Verbot nicht marktüblicher Vergütungen im Zusammenhang mit früheren Tätigkeiten aber weiterhin ab. Er will lediglich, dass solche im Vergütungsbericht ausgewiesen werden müssen.</p><p></p><p>Belohnung für loyale Aktionäre</p><p>Uneinig sind sich die Räte ausserdem in der Frage, ob Loyalitätsaktien ermöglicht werden sollen. Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, würden damit von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten.</p><p>Der Nationalrat ist weiterhin dafür. Dies sei ein Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter. Der Bundesrat hatte keine Loyalitätsaktien vorgesehen. Auch bei der Ausrichtung von Zwischendividenden hielt der Nationalrat an seiner Version fest.</p><p></p><p>Verbot der Organstimmrechtsvertretung</p><p>Ferner will er die Organstimmrechtsvertretung - die Stimmrechtsvertretung durch den Verwaltungsrat - nur für börsenkotierte Gesellschaften verbieten. Nach dem Willen des Bundesrates und des Ständerates soll die Organstimmrechtsvertretung für alle Gesellschaften unzulässig sein.</p><p>Eine institutionelle Stimmrechtsvertretung sei systemfremd und widerspreche der modernen Corporate Governance, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Damit finde eine Vermischung der Kompetenzen der Organe statt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.03.2020</b></p><p><b>Ständerat will Loyalitätsaktien nicht zulassen </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts nähern sich sich National- und Ständerat einander an. Es bleiben aber noch etliche und auch gewichtige Differenzen für die bevorstehende dritte Beratungsrunde.</b></p><p>Uneinig sind sich die Räte beispielsweise noch in der Frage, ob Loyalitätsaktien eingeführt werden sollen. Der Ständerat bleibt beim Nein. Er entschied am Mittwoch ohne Diskussion, an dieser Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Dieser ist nun wieder am Zug.</p><p>Mit Loyalitätsaktien würden Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen. Der Bundesrat hatte keine Loyalitätsaktien vorgesehen.</p><p></p><p>Umstrittene Fremdwährung</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat zudem festschreiben, dass Unternehmen Aktienkapital nicht in Fremdwährung führen dürfen. Die Mehrheit der Rechtskommission argumentierte mit dem Gläubigerschutz. Ihre Vertreter führten Kurszerfälle an und die Gefahr von manipulierten Zahlen.</p><p>Eine Minderheit hätte auf die Linie des Nationalrates einschwenken wollen. Sie übernahm einen Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) für die Möglichkeit, Aktienkapital zumindest in Euro oder US-Dollar zu halten, wenn wesentliche Geschäftstätigkeiten in diesen Währungen abgewickelt werden. Sie unterlag aber mit 19 zu 22 Stimmen.</p><p>Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährungen sind für Unternehmen bereits heute möglich, wie Justizminister Karin Keller-Sutter ausführte. Der Bundesrat wolle mit der vorgeschlagenen Bestimmung im Aktienrecht Kohärenz schaffen.</p><p>In der Frage des Abhaltens von Generalversammlungen im Ausland will der Ständerat beim geltenden Recht bleiben. Schweizer Aktiengesellschaften sollten Generalversammlungen in der Schweiz durchführen. Dafür gebe es auch wirtschaftliche Interessen, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS) namens der Mehrheit.</p><p>Martin Schmid (FDP/GR) befürchtete, dass mit der Durchführung im Ausland kritische Minderheitsaktionäre am Zugang zu einer Generalversammlung gehindert werden könnten und je nach Durchführungsort ihre Rechte nicht durchsetzen könnten.</p><p></p><p>GV nicht im Ausland</p><p>Auch Thomas Minder (parteilos/SH) wollte eine Schlechterstellung einzelner Aktionäre nicht hinnehmen. "Der Staat sollte GV-Jetting nicht fördern." Christian Levrat (SP/FR) fügte an, dass mit der im Inland durchgeführten Generalversammlung eine Verbindung von Unternehmen mit der Schweiz bestehen bleibe.</p><p>Die mit 8 zu 34 Stimmen unterlegene Minderheit hätte wie Bundesrat und Nationalrat diese Möglichkeit zulassen wollen. Es könne legitime Gründe geben für eine Generalversammlung ausser Landes, sagte Andrea Caroni (FDP/AG) und verwies auf die aktuelle Praxis. Die virtuelle Generalversammlung sei ja ebenfalls zulässig.</p><p>Justizministerin Keller-Sutter erinnerte an die Praxis - einige Gesellschaften führten Generalversammlungen bereits im Ausland durch. Der Bundesrat wolle deshalb Rechtssicherheit schaffen.</p><p></p><p>Geschlechterrichtwerte</p><p>Geeinigt haben sich die Räte bereits über mehrere Elemente der Aktienrechtsrevision. Bereits im vergangenen Jahr beschlossen beide Kammern Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen.</p><p>In Verwaltungsräten soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Betroffen sind etwa 200 Unternehmen. Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.</p><p>Ebenfalls bereits beschlossen haben die Räte, dass bei der Gründung von Unternehmen weiterhin eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bestehen soll. Eine erleichterte Unternehmensgründung, wie der Bundesrat sie vorgeschlagen hatte, lehnten sie ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Vorzugsrechte für gewisse Aktionäre bleiben umstritten </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts nähern sich die Räte einander an, doch es sind noch immer strittige Punkte offen. Differenzen bestehen etwa in den Fragen, ob Generalversammlungen im Ausland durchgeführt und Loyalitätsaktien ausgegeben werden dürfen.</b></p><p>Der Nationalrat will Unternehmen erlauben, gewissen Aktionärinnen und Aktionären Vorzugsrechte zu gewähren, wie er am Mittwoch in der dritten Beratungsrunde diskussionslos beschloss. Der Ständerat hingegen hatte sich im vergangenen März ebenso ohne Diskussion gegen solche Loyalitätsaktien entschieden.</p><p>Mit Loyalitätsaktien würden Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.</p><p></p><p>Kompromissvorschlag bei GV</p><p>Der Nationalrat bleibt auch dabei, dass Unternehmen Aktienkapital in Fremdwährung führen können müssen. Er ergänzte jedoch am Mittwoch stillschweigend, dass der Bundesrat die zulässigen Währungen festlegen muss. Der Ständerat hatte Aktienkapital in Fremdwährungen bisher abgelehnt, mit Verweis auf den Gläubigerschutz.</p><p>Der Nationalrat beharrt zudem darauf, es Unternehmen zu ermöglichen, Generalversammlungen im Ausland abzuhalten. Er beschloss auch dies stillschweigend und ergänzte dabei, dass die Wahl des Tagungsortes keine Nachteile für die Aktionäre mit sich bringen darf.</p><p>Der Ständerat hingegen möchte, dass Schweizer Gesellschaften ihre Generalversammlung in der Schweiz abhalten, so wie es das geltende Recht vorsieht. Er ist nun wieder am Zug. Geplant ist, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen. Es verbleibt noch eine gute Handvoll Differenzen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2020</b></p><p><b>Aktienrechtsrevision kommt vor Einigungskonferenz </b></p><p><b>Bei der Revision des Aktienrechts sind nach drei Beratungsrunden nach wie vor Differenzen offen. Da sich die Räte unter anderem nicht einig sind, ob sie Loyalitätsaktien und Generalversammlungen im Ausland zulassen wollen, muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.</b></p><p>Zuletzt beharrte der Ständerat am Dienstag stillschweigend auf seiner Position: Vorzugsrechte für gewisse Aktionäre will er nicht einführen. Der Nationalrat hatte vergangene Woche ebenfalls diskussionslos beschlossen, Loyalitätsaktien zuzulassen.</p><p>Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, würden damit von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen.</p><p>Auch von der Möglichkeit, Generalversammlungen im Ausland durchzuführen, will der Ständerat nichts wissen, obwohl der Nationalrat eine Brücke gebaut hatte. Die grosse Kammer will explizit festschreiben, dass die Festlegung des Tagungsorts für Aktionäre keine Nachteile beim Ausüben ihrer Rechte bringen darf.</p><p>Zulassen will der Ständerat hingegen Aktienkapital in Fremdwährung. Bei dieser Differenz hat er sich nun dem Nationalrat angeschlossen. Welche Währungen zulässig sind, muss der Bundesrat festlegen. Es sei davon auszugehen, dass der Bundesrat dabei auf den Gläubigerschutz Rücksicht nehme, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat bereinigt modernisiertes Aktienrecht </b></p><p><b>Der Nationalrat hat das modernisierte Aktienrecht und damit Geschlechterrichtwerte für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen verabschiedet. Er hiess am Dienstag den Antrag der Einigungskonferenz gut.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 140 zu 53 Stimmen. Nur die SVP-Fraktion stimmte dagegen. Nun entscheidet noch der Ständerat. Danach ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Einer der letzten strittigen Punkte waren Vorzugsrechte für bestimmte Aktionäre. Das modernisierte Aktienrecht lässt sie nun nicht zu. Die Räte waren sich bis zuletzt in dieser Frage nicht einig geworden. Der Nationalrat wollte Loyalitätsaktien erlauben, der Ständerat nicht. Die Einigungskonferenz folgte nun der Linie der kleinen Kammer.</p><p></p><p>Generalversammlung im Ausland</p><p>Bis zuletzt umstritten war auch, ob Generalversammlungen im Ausland per Gesetz zulässig sein sollten. Der Ständerat war dagegen, der Nationalrat dafür. Vorgeschlagen hatte den Passus der Bundesrat.</p><p>Der Nationalrat hatte allerdings ergänzt, dass ein Tagungsort im Ausland für Aktionäre keine Nachteile beim Ausüben ihrer Rechte bringen darf. Dies übernahm die Einigungskonferenz und ergänzte, dass die Statuten eine Generalversammlung im Ausland vorsehen müssen. Auch Aktienkapital in Fremdwährungen ist zulässig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.06.2020</b></p><p><b>Reformiertes Aktienrecht mit Geschlechterrichtwerten bereinigt </b></p><p>Das modernisierte Aktienrecht, das Geschlechterrichtwerte für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von börsenkotierten Unternehmen bringt, ist bereinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag den Antrag der Einigungskonferenz gutgeheissen. Die kleine Kammer tat dies mit 41 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</p><p></p><p></p><p><b>Entwurf 2</b></p><p>Siehe auch: <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170060">17.060</a><b></b>Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt. Volksinitiative</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.12.2019</b></p><p><b>Ständerat will keine Haftungregeln für Konzerne </b></p><p><b>Der Ständerat will nicht, dass Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden von Tochtergesellschaften im Ausland haften. Er hat sich am Mittwoch für einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ohne Haftung ausgesprochen.</b></p><p>Die Haftung ist der Kern der Volksinitiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können für Kinderarbeit auf Kakakoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien. </p><p>Im Ständerat standen zwei Varianten für einen indirekten Gegenvorschlag zur Diskussion: Eine mit eingeschränkten und eine ohne Haftungsregeln. Die erste hatte der Nationalrat beschlossen, die zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. </p><p>Zum Rückzug der Initiative dürfte nur die Nationalratsversion führen, wie Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) in Erinnerung rief. Die bundesrätliche Version bezeichnete er als "zahnlos".</p><p></p><p>Schaden für die Wirtschaft</p><p>Dem Ständerat geht die Nationalratsversion jedoch zu weit. Er entschied sich mit 25 zu 13 Stimmen für einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln. Die Mehrheit befand, die schärfere Variante würden dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden.</p><p>Die Schweizer Gerichte würden zur "Weltjustizbehörde", kritisierte Beat Rieder (CVP/VS). Es würde sich um eine international einmalige Regelung handeln. Schweizer Unternehmen dürften in der Folge abwandern oder bestimmte Geschäftsfelder anderen überlassen, etwa chinesischen Unternehmen, die weniger Hemmungen hätten. </p><p></p><p>Missbräuchliche Klagen </p><p>Thomas Hefti (FDP/GL) stellte fest, der schärfere Gegenvorschlag sei beinahe identisch mit der Volksinitiative. Es drohten missbräuchliche und erpresserische Klagen aus dem Umfeld von Konkurrenzunternehmen und negative Schlagzeilen. </p><p>Ruedi Noser (FDP/ZH) warnte davor, aus Angst vor der Volksabstimmung Haftungsregeln zu beschliessen. Wenn solche beschlossen würden, könnten Schweizer Unternehmen nur noch in Ländern tätig sein, in denen sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen könnten. Noser warf den Initianten ausserdem vor, mit Beispielen zu operieren, die "nahe an der Lüge" seien. Auch Erich Ettlin (CVP/OW) zeigte sich überzeugt, dass sich Schweizer Unternehmen vorbildlich verhalten.</p><p></p><p>Ruf der Schweiz gefährdet</p><p>Für Haftungsregeln machten sich Rednerinnen und Redner von SP und Grünen stark. Es gehe auch um den Ruf der Schweiz, sagte Christian Levrat (SP/FR). Schon beim Bankgeheimnis habe die Schweiz versucht, die Augen zu verschliessen. Das habe nicht funktioniert. Es werde auch hier nicht funktionieren.</p><p>Levrat zeigte sich zuversichtlich, dass die Initiative an der Urne gute Chancen hat. Auch ein Teil der Wirtschaft sei dafür, gab er zu bedenken. Mit dem Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln würde die Schweiz nicht zu den fortschrittlichen Ländern gehören. </p><p></p><p>Sinnvoller Kompromiss </p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) stellte fest, der bundesrätliche Vorschlag führe bloss zu etwas mehr Transparenz. "Das bringt letztlich nicht viel." In der schärferen Variante sei die Haftung gegenüber der Initiative stark eingeschränkt, es handle sich bereits um einen Kompromiss. Damit könne die Wirtschaft leben. </p><p>"Wir sollten uns diesen Abstimmungskampf ersparen", sagte Jositsch. Er würde auf eine Konfrontation der Zivilgesellschaft mit der Wirtschaft hinauslaufen. Auch Lisa Mazzone (Grüne/GE) stellte den Nutzen der bundesrätlichen Version in Frage. Sie wies auch auf die Entwicklung in anderen Ländern hin. Die Schweiz könnte rasch ins Hintertreffen geraten, warnte sie.</p><p></p><p>Wie bei der Abzockerinitiative</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH) zog den Vergleich zu seiner Abzockerinitiative. Auch damals sei die Politik nicht im Stande gewesen, einen griffigen Gegenvorschlag zu beschliessen. In der Folge sei die Initiative angenommen worden. </p><p>Nun wiederhole sich das Debakel. Auch die Konzernverantwortungsinitiative - die er ablehne - geniesse breite Unterstützung, sagte Minder. Mit dem bundesrätlichen Gegenvorschlag sei sie nicht zu bodigen. Dessen Text grenze an einen "Schildbürgerstreich". Minder sprach sich dennoch für diese Version aus.</p><p></p><p>Nachweis oder Haftung</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 39 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Dieser hat schon zweimal einem Gegenvorschlag mit Haftungsregeln zugestimmt. Damit könnten Unternehmen belangt werden, wenn Tochtergesellschaften im Ausland Bestimmungen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt verletzen - es sei denn, sie können nachweisen, dass sie die Sorgfaltspflichten eingehalten haben. </p><p>Anders als gemäss der Initiative wären die Konzerne nur für direkt Kontrollierte, nicht aber für Lieferanten verantwortlich. Gelten soll die Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse oder mit besonderen Risiken. </p><p></p><p>Schärfere Variante abgeschwächt</p><p>Der Ständerat baute eine Subsidiaritätsklausel in die Nationalratsversion ein, bevor er diese ablehnte: Der Konzern könnte nur in der Schweiz belangt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland erheblich schwieriger ist. Auch in anderen Punkten schwächte er die Nationalratsversion ab.</p><p>In der Bundesratsversion, die der Rat am Ende annahm, ist keine Haftungsregelung vorgesehen. Die Sorgfaltsprüfungspflicht beschränkt sich auf bestimmte Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Zur Berichterstattung wären nur Gesellschaften des öffentlichen Interesses verpflichtet; eine Abstufung nach Risiken gäbe es nicht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat hält an Haftungsregeln für Konzerne im Ausland fest </b></p><p><b>Der Nationalrat hält an seinem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative fest, der den Initianten entgegenkommt. Damit bleibt der strittige Punkt mit dem Ständerat bestehen, denn dieser will die vom Nationalrat beschlossenen Haftungsregeln nicht.</b></p><p>Die Räte sind damit noch weit von einer Einigung entfernt. Der Nationalrat entschied sich am Mittwoch mit 102 gegen 91 Stimmen bei vier Enthaltungen für sein eigenes und gegen das von einer Minderheit aufgenommene Konzept des Ständerates. Der Ständerat und auch der Bundesrat wollen einen Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln.</p><p></p><p>Nein zu Initiative</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfiehlt der Nationalrat zur Ablehnung. Er entschied dies am Mittwoch mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Auf den von Beat Flach (GLP/AG) beantragten direkten Gegenvorschlag trat die Mehrheit nicht ein. Der Ständerat hatte die Empfehlung für ein Nein bereits beschlossen.</p><p>Der Nationalrat vertagte diese Abstimmung im Juni 2019, um zunächst über den indirekten Gegenvorschlag zu befinden, den er am Mittwoch ein drittes Mal diskutierte. Die Gesetzesänderungen gehen nun noch einmal an den Ständerat.</p><p>Die umstrittene Haftungsregel ist der Kern der Initiative: Konzerne sollen zur Rechenschaft gezogen werden können für Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in Burkina Faso, verschmutzte Flüsse im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen und Bauern auf Baumwollfeldern in Indien.</p><p></p><p>"Gerade stehen"</p><p>Zur Diskussion stehen zwei Konzepte für einen indirekten Gegenvorschlag, eines mit eingeschränkten und eines ohne Haftungsregeln. Am ersten, seinem eigenen, hält der Nationalrat fest, das zweite brachte der Bundesrat als Reaktion darauf ins Spiel. Der Ständerat hielt sich bisher an dieses Konzept.</p><p>SP, Grüne, GLP, BDP und EVP wollten auf dem Weg des Nationalrates bleiben und setzten sich dank Schützenhilfe aus den anderen Parteien durch. "Wer im Ausland Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen verletzt, Kinderarbeit duldet und Landstriche zerstört, muss dafür geradestehen", sagte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR).</p><p>Klagemöglichkeiten und Schäden seien im Gegenvorschlag klar umschrieben, sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Grünen stimmten dem Konzept zu, obwohl darin Haftung und Zugang zu Gerichten gegenüber der Initiative stark eingeschränkt würden, wie Sibel Arslan (BS) sagte. Es müsse zuerst ein Sonderschlichtungsverfahren stattfinden.</p><p>Vertreter der Mehrheit argumentierten zudem, dass die Initianten signalisiert hätten, ihr Begehren zurückzuziehen, sollte der Gegenvorschlag des Nationalrates in der Debatte obsiegen.</p><p></p><p>"Standort stärken"</p><p>Mitglieder von SVP, FDP und Mitte-Fraktion wollten dem Ständerat folgen. In ihren Augen kommt die Version der Mehrheit der Initiative zu nahe. Sprecher Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, der Ständerat habe eine ausgewogene und international abgestützte Lösung vorgelegt. Konzernhaftung gebe es in anderen Staaten nicht.</p><p>Mit der Version des Ständerates würden klare Regeln und Transparenz geschaffen und die Regeln verschärft, sagte Bregy. Das trage dazu bei, den Standort Schweiz zu stärken. Mit der Version der Mehrheit würde dieser geschwächt. Christian Lüscher (FDP/GE) nannte den Gegenvorschlag der Mehrheit eine "Softversion der Initiative".</p><p>Die SVP wollte eigentlich keinen Gegenvorschlag. "Wir müssen über Aussenpolitik versuchen, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern", sagte Pirmin Schwander (SZ). Initiative und Gegenvorschlag könnten da nichts ausrichten.</p><p>Firmen einzuklagen nütze nicht, wenn korrupte Regierungen vor Ort alles in den Wind schlagen würden, argumentierte Schwander. Seinen Antrag lehnte der Rat mit 103 gegen 72 Stimmen von SVP und FDP ab. Zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion enthielten sich der Stimme.</p><p></p><p>Risiko eines Sololaufs</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte vergeblich vor einem "Sololauf", den die Schweiz mit dem Konzept des Nationalrats und der Initiative riskiere. Mit dem Konzept des Ständerates dagegen könne die Schweiz "international aufschliessen".</p><p>Der Nationalrat wolle die Initiative weitestgehend umsetzen, sagte Keller-Sutter, und die Initiative käme dann nicht mehr zur Abstimmung. "Der Bundesrat sieht das staatspolitisch als etwas fragwürdig an." Die Regierung wehre sich gegen die Initiative, aber nicht gegen die Abstimmung. Denn: "Die Debatte ist nötig."</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2020</b></p><p><b>Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative bleibt umstritten </b></p><p><b>Der Ständerat und der Nationalrat sind sich weiterhin nicht einig, wie weit der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative gehen soll. Der Ständerat hat mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Konzept ohne zusätzliche Haftungsregeln festgehalten.</b></p><p>Der Ständerat diskutierte am Montagnachmittag erneut über die Frage, wie weit Konzerne mit Sitz in der Schweiz für ihnen angelastete Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden zur Verantwortung gezogen werden können. Mit dem Festhalten am bisherigen Konzept folgte er einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK).</p><p></p><p>Haftungsregeln gehen Ständerat zu weit</p><p>Der Nationalrat bestand bisher darauf, dass Konzerne für von ihnen kontrollierten Tochtergesellschaften im Ausland verursachte Schäden im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden können. Er will das Obligationenrecht entsprechend ergänzen und ist nun wieder am Zug.</p><p>Dem Ständerat gehen diese Haftungsregeln zu weit; unterstützt wird er vom Bundesrat. RK-Präsident Beat Rieder (CVP/VS) hatte mit dem Stichentscheid die Mehrheit in der Kommission herbeigeführt. Die Mehrheit wolle in Sachen Haftung beim Status quo bleiben, sagte er. Auch der Bundesrat unterstützt das Konzept des Ständerates.</p><p>Eine ausdrückliche Konzernhaftung für Töchter im Ausland lehnte sie als "weltweit einmalig" ab, wie Rieder ausführte. In seinen Worten ist der Ständeratsvorschlag in Sachen Konfliktmineralien und Kinderarbeit "best practice". Die Schweiz würde international führende Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten statuieren.</p><p>Die von Rieders Fraktionskollege Stefan Engler (CVP/GR) angeführte Minderheit hingegen wollte auf die Linie des Nationalrates einschwenken. Es gelte, den Blick nicht auf einige wenige Probleme zu verengen wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien, sagte er.</p><p></p><p>Dynamik entstanden</p><p>Seit dem Beginn der Debatte über die Verantwortung von Konzernen für Schäden an Umwelt und Verletzung von Menschenrechten sei international eine Dynamik entstanden, sagte Engler. Auch andere Länder kennten mittlerweile Haftungsregeln.</p><p>Auch Mathias Zopfi (Grüne/GL) genügte das Konzept der Mehrheit nicht. Er fragte sich, weshalb immer erst auf internationalen Druck gehandelt werde, aber nicht "wenn breite Kreise unserer Bevölkerung genug haben von Unternehmen, die den guten Ruf der Schweiz für umweltschädigende, unethische und menschenverachtende Tätigkeiten missbrauchen".</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und Ständerat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Ständerat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.</p><p>Die Initianten wiederum signalisierten gemäss Voten im Nationalrat, dass sie ihr Begehren zurückziehen würden, wenn in den Ratsdebatten das Konzept des Nationalrates obsiegt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat hält an Haftungsregeln für Konzerne im Ausland fest </b></p><p><b>Die Haftungsregeln für Konzerne und deren Tochterfirmen für Schäden im Ausland bleiben umstritten. Der Nationalrat ist beim indirekten Gegenvorschlag von seiner Position, die der Konzernverantwortungsinitiative entgegenkommt, nicht abgewichen.</b></p><p>Wie bisher standen am Mittwoch drei Varianten im Raum: Die erste ist das Konzept des Nationalrats für einen indirekten Gegenvorschlag mit neuen Haftungsregeln für Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es setzte sich erneut durch gegenüber dem Konzept des Ständerats.</p><p>Für dieses trat eine erste Minderheit ein, und auch der Bundesrat unterstützt es. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag ohne neue Haftungsregeln, aber mit Berichterstattungspflichten für die Unternehmen. Eine zweite Minderheit schliesslich - vorwiegend Vertreterinnen und Vertreter der SVP - will keinen Gegenvorschlag.</p><p>Der Nationalrat blieb mit knappem Entscheid, nämlich mit 97 gegen 92 Stimmen, bei seinem Konzept. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Ständerat. Bleibt dieser ebenfalls bei seiner Version für den indirekten Gegenvorschlag, muss eine Einigungskonferenz sich an die Arbeit machen.</p><p>Den Antrag der zweiten, von der SVP angeführten Minderheit, auf den Gegenvorschlag zu verzichten, lehnte der Rat mit 100 gegen 70 Stimmen und bei 26 Enthaltungen ab. Diese Enthaltungen kamen hauptsächlich aus der Mitte-Fraktion und der FDP-Fraktion.</p><p>Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und Ständerat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Ständerat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.</p><p>Die Initianten haben signalisiert, dass sie ihr Begehren zurückziehen, wenn sich das Konzept des Nationalrats in den Ratsdebatten durchsetzt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2020</b></p><p><b>Räte können sich nicht auf Haftung für Konzerne einigen </b></p><p><b>Ob es einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative geben wird, ist so offen wie zu Beginn der Parlamentsdebatte vor knapp drei Jahren. Denn beide Räte beharren auf ihrer Version. Nun muss die Einigungskonferenz an die Arbeit.</b></p><p>Wie weit die Haftungspflicht für Konzerne gehen soll, ist der Kern der Vorlage. Der Ständerat debattierte darüber am Dienstag ein letztes Mal und entschied mit 28 zu 17 Stimmen, bei seinem Konzept zu bleiben. Dieses enthält auch Sorgfaltsprüfungspflichten für Konfliktmineralien und Kinderarbeit.</p><p></p><p>Besondere Vorgaben zu Kinderarbeit</p><p>Geht es um Konfliktmineralien und Kinderarbeit, müssen die Unternehmen besondere Transparenz-Vorgaben erfüllen. Der Bundesrat hatte die Grundlagen für diesen Gegenvorschlag als Reaktion auf den schärfer formulierten Gegenvorschlag des Nationalrates ins Spiel gebracht.</p><p>Diese Regelung entspreche den Regelungen in der EU, hatte der Bundesrat argumentiert. Betreffend Kinderarbeit gehe die Schweiz zusammen mit den Niederlanden einen Schritt weiter, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Ständerat.</p><p>Demgegenüber sieht das vom Nationalrat zuletzt mit mit 97 gegen 92 Stimmen genehmigte Konzept Haftungsregeln für Konzerne mit Sitz in der Schweiz und deren Tochterfirmen im Ausland vor. Die Initianten haben angekündigt, die Konzernverantwortungsinitiative zurückzuziehen, sollten sich die Räte auf diesen Vorschlag einigen.</p><p>Eine Minderheit im Ständerat hätte dem Nationalrat folgen wollen. Mehr und mehr Unternehmen und auch ganze Verbände seien mittlerweile für diesen Ansatz, sagte Stefan Engler (CVP/GR). Auch in der EU gebe es Bestrebungen für schärfere Regelungen.</p><p>Namens der Mehrheit widersprach Beat Rieder (CVP/VS). Bis in der EU Gesetzesentwürfe vorlägen, werde es dauern, warnte er. Und die Schweiz hätte Zeit für Anpassungen.</p><p>Bereinigt hat der Ständerat die Bussen für Unternehmen, die die Berichterstattungspflicht verletzen. Wer trotz Verpflichtung den Bericht nicht vorlegt oder darin unwahre Angaben macht, riskiert bei vorsätzlichem Handeln eine Busse von bis zu 100'000 Franken. Bei fahrlässigem Handeln sind es 50'000 Franken.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat für Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative </b></p><p><b>Die Konzernverantwortungsinitiative kommt voraussichtlich mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Nationalrat hat am Montag mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen den Antrag der Einigungskonferenz für einen Gegenvorschlag unterstützt.</b></p><p>Die Zustimmung des Ständerates dürfte eine Formsache sein, denn die Einigungskonferenz hatte in ihrem Antrag des Konzept aus der kleinen Kammer übernommen. Der Nationalrat schwenkte nun mit auf diesen indirekten Gegenvorschlag ein.</p><p>Nein von SP und Grünen</p><p>Nichts vom Vorschlag wissen wollten in der grossen Kammer SP und Grüne. Die Fraktionen von SVP, FDP, Mitte und GLP unterstützten zwar offiziell den Gegenvorschlag des Ständerates, doch gab es namentlich bei der SVP und der GLP etliche abweichende Stimmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2020</b></p><p><b>Parlament will Gegenvorschlag zu Konzernverantwortungsinitiative </b></p><p><b>Die Konzernverantwortungsinitiative kommt mit einem indirekten Gegenvorschlag an die Urne. Der Ständerat hat am Dienstag sein eigenes und von der Einigungskonferenz beantragtes Konzept gutgeheissen, mit 28 zu 14 Stimmen und 2 Enthaltungen.</b></p><p>Die Nein-Stimmen kamen von Vertretern der SP und der Grünen sowie aus der Mitte-Fraktion. Der Nationalrat, der zunächst einen schärfe formulierten Gegenvorschlag bevorzugt hatte, hatte bereits am Montag zugestimmt, mit 99 zu 91 Stimmen und bei 6 Enthaltungen. </p>
- Updated
- 08.04.2025 23:55