Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte. Genehmigung und Umsetzung
Details
- ID
- 20160078
- Title
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte. Genehmigung und Umsetzung
- Description
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne, ALBAG)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.11.2016</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Austausch der länderbezogenen Berichterstattung </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Botschaft zur multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte und das für deren Umsetzung erforderliche Bundesgesetz verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Konzerne zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen. </b></p><p>Die Schweiz setzt damit einen Mindeststandard der G20-Staaten und der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) um. Um länderbezogene Berichte automatisch austauschen zu können, müssen in der Schweiz folgende Rechtsgrundlagen vorhanden sein:</p><p>- das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das die Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet hat. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und wird für die Schweiz ab dem 1. Januar 2018 anwendbar sein;</p><p>- die von der Schweiz am 27. Januar 2016 unterzeichnete multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung), die der Bundesrat der Bundesversammlung mit dieser Vorlage zur Genehmigung unterbreitet;</p><p>- das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG), das der Bundesrat der Bundesversammlung ebenfalls mit dieser Vorlage unterbreitet.</p><p>Genehmigt das Parlament die Vorlage und läuft die Referendumsfrist ungenutzt ab, könnten die ALBA-Vereinbarung und das ALBAG Ende 2017 in Kraft treten. Multinationale Konzerne in der Schweiz würden damit verpflichtet, für das Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz und ihre Partnerstaaten könnten somit 2020 die länderbezogenen Berichte austauschen. Der Bundesrat wird die Staaten, mit denen die Schweiz Daten austauschen will, gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des ALBAG bestimmen.</p><p>Sofern die rechtlichen Grundlagen Ende 2017 in Kraft treten, können Konzerne auf freiwilliger Basis einen länderbezogenen Bericht für Steuerperioden vor 2018 einreichen. Das Gesetz sieht vor, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) diese Berichte auf der Grundlage der ALBA-Vereinbarung den Partnerstaaten ab 2018 übermitteln kann.</p><p>Zur ALBA-Vereinbarung und zum ALBAG wurde vom 13. April bis zum 13. Juli 2016 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Einführung des Austauschs länderbezogener Berichte wurde dabei grundsätzlich positiv aufgenommen.</p><p><b></b></p><p>Länderbezogener Bericht</p><p>Der länderbezogene Bericht informiert darüber, wie die erwirtschafteten Umsätze und die entrichteten Steuern eines multinationalen Konzerns weltweit verteilt sind. Er enthält weiter Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in den einzelnen Ländern. Der Bericht muss von multinationalen Konzernen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder dem Gegenwert in der Landeswährung per 1. Januar 2015 erstellt werden. Davon dürften rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen sein.Der länderbezogene Bericht wird jährlich automatisch an die Steuerbehörden der Staaten übermittelt, in denen diese Konzerne über Geschäftseinheiten verfügen, sofern eine staatsvertragliche Grundlage für den Austausch besteht. Die Daten richten sich ausschliesslich an die Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte und zu ihrer Umsetzung (Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne, ALBAG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörde über den Austausch länderbezogener Berichte
- Resolutions
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Date Council Text 16.03.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 31.05.2017 1 Abweichung 06.06.2017 2 Zustimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG)
- Resolutions
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Date Council Text 16.03.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 31.05.2017 1 Abweichung 06.06.2017 2 Zustimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.03.2017</b></p><p><b>Ständerat stimmt Massnahmen gegen Steuerflucht zu </b></p><p><b>Multinationale Konzerne sollen ihre Gewinne nicht länger in Tiefsteuerländer verschieben können. Der Ständerat hat am Donnerstag einer multilateralen Vereinbarung und dem Gesetz zu deren Umsetzung zähneknirschend zugestimmt.</b></p><p>Künftig sollen die multinationalen Unternehmen jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, in welchem Land sie wie viel Umsatz gemacht und Steuern gezahlt haben. Diese länderbezogenen Berichte sollen mit anderen Staaten automatisch ausgetauscht werden.</p><p>Es handelt sich um eine Massnahme des OECD-Aktionsplans BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung. Die Bekämpfung der Steueroptimierung von Konzernen sei zu einem zentralen Anliegen der Staatengemeinschaft geworden, stellte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) fest.</p><p></p><p>Faktisch keine Wahl</p><p>Im Ständerat zeigten sich viele kritisch. Die Mehrheit vertrat aber die Auffassung, dass die Schweiz schlechter dastünde, wenn sie nicht mitmachen würde. In diesem Fall würde nämlich ein Zweitmechanismus greifen: Die Staaten könnten die Daten bei lokalen Tochtergesellschaften der Konzerne einfordern.</p><p>Die Unternehmen bevorzugten eine Regelung auf Basis eines Staatsvertrags, weil der Austausch damit geordnet erfolge, sagte Finanzminister Ueli Maurer. "Es ist nicht so, dass wir konform sein wollen", stellte er fest. Die Schweiz müsse aber die internationalen Regeln übernehmen, weil die Unternehmen international tätig sein wollten.</p><p></p><p>Ein Staatsvertrag mehr</p><p>Gegen die Vorlage stellten sich die SVP-Vertreter. "Einmal mehr" schliesse die Schweiz einen völkerrechtlichen Vertrag ab, der über den schweizerischen Gesetzen und der Bundesverfassung stehe, kritisierte Peter Föhn (SVP/SZ). Hannes Germann (SVP/SH) warnte, die Vereinbarung könnte in den kommenden Jahren verschärft werden. Dann bleibe der Schweiz nichts anderes übrig als zu nicken.</p><p>Thomas Hefti (FDP/GL) zeigte sich ebenfalls kritisch. Das ganze liege eher im Interesse grosser und einflussreicher OECD-Staaten, die Schulden angehäuft hätten und nun auf der Suche nach Steuersubstrat seien, stellte er fest. In der Schweiz könnten die Steuereinnahmen sinken.</p><p></p><p>Schritt in die richtige Richtung</p><p>Die Ratslinke dagegen bedauerte, dass die Schweiz nur den Mindeststandard umsetzen will. Viele Länder gingen darüber hinaus, sagte Roberto Zanetti (SP/SO). "Wenn man etwas machen muss, kann man es auch gut machen." Er wette darauf, dass in den kommenden Jahren Ausbauschritte nötig seien. </p><p>Zanetti gab ferner zu bedenken, dass die Regeln auch ein Beitrag zur Bekämpfung der globalen Armut seien. Den Ländern des Südens entgingen laut dem IWF jährlich über 200 Milliarden Steuermilliarden.</p><p>Der Rat stimmte der multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) schliesslich mit 37 zu 3 Stimmen [Zahlen korrigiert; Parlamentsdienste] zu. Das Gesetz zur Umsetzung hiess er mit 40 zu 1 Stimmen gut. Allerdings brachte er Änderungen an, unter anderem bei den Strafbestimmungen.</p><p></p><p>Keine Strafe bei Fahrlässigkeit</p><p>Der Gesetzesentwurf sieht für fahrlässig begangene unwahre oder unvollständige Angaben eine Busse bis zu 100'000 Franken vor. Der Ständerat will diese Bestimmung streichen. Fahrlässigkeit sei auch in anderen Bereichen nicht strafbar, hiess es. Zudem könnten bei der Erstellung eines Länderberichts leicht Fehler geschehen.</p><p>Vorsätzliche unwahre oder unvollständige Angaben sollen nach dem Willen des Rates zudem nur dann bestraft werden, wenn sie die Informationen wesentlich verfälschen und ein falsches Bild der tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben.</p><p></p><p>Mitsprache der Unternehmen</p><p>Weiter sollen nach dem Willen des Ständerates Unternehmen beim Finanzdepartement die Aussetzung des Austauschs mit einem Partnerstaat beantragen können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Partnerstaat die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Verwendung der Daten verletzt. Über den Antrag würde der Bundesrat entscheiden.</p><p>Schliesslich will der Ständerat im Gesetz verankern, dass das Parlament Änderungen der ALBA-Vereinbarung genehmigen muss - mit einem Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht. Chancenlos waren Anträge von linker Seite, über den Mindeststandard hinauszugehen.</p><p></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 31.05.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt Massnahmen gegen Steuerflucht zu </b></p><p><b>Das Parlament will multinationale Konzerne zu Transparenz verpflichten und so verhindern, dass Gewinne in Tiefsteuerländer verschoben werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer multilateralen Vereinbarung zugestimmt, gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Die grosse Kammer sprach sich am Mittwoch mit 115 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Ratifikation der Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) aus, welche die Transparenz verbessern soll. Das Gesetz zur Umsetzung hiess er ohne Gegenstimmen gut.</p><p>Künftig müssen die Unternehmen jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, wo sie wie viel Umsatz gemacht und Steuern gezahlt haben. Diese länderbezogenen Berichte werden mit anderen Staaten automatisch ausgetauscht. Es handelt sich um eine Massnahme des OECD-Aktionsplans BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung.</p><p></p><p>Wenig Handlungsspielraum</p><p>Im Nationalrat war man sich einig, dass die Schweiz in diesem Dossier nicht viel Handlungsspielraum habe. Es sei zwar zu befürchten, dass sie Steuersubstrat verlieren werde. Die Vereinbarung nicht zu ratifizieren, würde aber nichts nützen. Multis mit Sitz in der Schweiz müssten ihre Berichte in diesem Fall nämlich in anderen Ländern einreichen.</p><p>SP und Grüne sehen mit der Vereinbarung ohnehin eine alte Forderung erfüllt. Steuern seien dort zu zahlen, wo Wertschöpfung stattfinde, sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Leider habe die Schweiz lange in die entgegengesetzte Richtung gearbeitet. Die internationale Gemeinschaft akzeptiere das nicht mehr.</p><p></p><p>Souveränität nicht einschränken</p><p>Die SVP stellte sich nicht gegen einen Informationsaustausch, aber gegen die ALBA-Vereinbarung. Diese schränke die rechtliche Souveränität der Schweiz ein, kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Die Schweiz müsste Weiterentwicklungen übernehmen.</p><p>Die SVP möchte den Informationsaustausch deshalb lieber im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln. Das wäre zwar mit viel mehr Aufwand verbunden. Die SVP ziehe das aber einem Abkommen vor, über welches das Parlament die Hoheit verliere, sagte Aeschi.</p><p></p><p>Nur Mindeststandard</p><p>Finanzminister Ueli Maurer widersprach seinem Parteikollegen: Jede Änderung des Vertrags müsse durch das Parlament genehmigt werden. Er betonte zudem, die Vereinbarung sei im Sinne der Konzerne und die Schweiz setze nur den Mindeststandard um. So würden die Berichte ausschliesslich an die Steuerbehörden gehen und nicht veröffentlicht.</p><p>Die EU will die Unternehmen verpflichten, bestimmte Daten zu veröffentlichen. Das könnte jene Schweizer Unternehmen betreffen, die Tochtergesellschaften in der EU haben. Ferner wollen manche Länder von den Unternehmen weitere Berichte einfordern. Die Ratslinke forderte das auch für die Schweiz, doch stellte sich die Mehrheit im Rat dagegen.</p><p></p><p>Niedrigere Bussen</p><p>Zu reden gaben vor allem die Strafbestimmungen. Wie schon der Ständerat will auch der Nationalrat auf Bussen verzichten, wenn ein Unternehmen fahrlässig unwahre oder unvollständige Angaben macht. Der Bundesrat sah dafür eine Busse bis zu 100'000 Franken vor.</p><p>Bei vorsätzlich unwahren Angabe will der Nationalrat die Busse für die verantwortliche Person auf 100'000 Franken statt 250'000 Franken beschränken. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) warnte vergeblich, damit werde das Gesetz unterlaufen. Es gehe um Konzerne mit hohen Umsätzen.</p><p></p><p>Obergrenze bei Verspätung</p><p>Für verspätet eingereichte Länderberichte ist eine Sanktion von 200 Franken pro Tag Verspätung vorgesehen. Der Nationalrat möchte nun eine Obergrenze vom 50'000 Franken im Gesetz verankern.</p><p>Bei einer Bagatellstraftat, für die eine Busse von höchstens 25'000 Franken in Betracht kommt, soll nach dem Willen des Nationalrats das Unternehmen und nicht die verantwortliche Person zur Bezahlung der Busse verurteilt werden können.</p><p></p><p>Konzernbegriff eingeschränkt</p><p>Weiter hat der Nationalrat den Konzernbegriff eingeschränkt. Finanzminister Ueli Maurer sagte, er habe dieses Anliegen in die Kommission eingebracht, weil die OECD in der Zwischenzeit den Begriff näher definiert habe. Es sei nicht sinnvoll, mehr Konzerne auf dem Radar zu haben als die OECD.</p><p>Wie sich die engere Definition auf die Zahl der betroffenen Konzerne auswirkt, konnte Maurer nicht sagen. In der Botschaft war der Bundesrat davon ausgegangen, dass rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne länderbezogene Berichte erstellen müssen. Die Regeln betreffen multinationale Konzerne mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder rund 900 Millionen Franken.</p><p>Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Noch offen ist, mit welchen Ländern die Schweiz die Berichte austauscht. Der Bundesrat soll die Länder später einzeln bestimmen können.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2017</b></p><p><b>Mildere Sanktionen für Konzerne beschlossen </b></p><p><b>Das Parlament will multinationale Konzerne zu Transparenz verpflichten und so verhindern, dass Gewinne in Tiefsteuerländer verschoben werden. Es beschloss aber mildere Sanktionen als der Bundesrat vorgeschlagen hatte.</b></p><p>Der Ständerat hat sich am Dienstag oppositionslos in allen noch umstrittenen Punkten dem Nationalrat angeschlossen. Damit sind eine multilaterale Vereinbarung und das Gesetz zu deren Umsetzung bereit für die Schlussabstimmungen.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:55