Regionaler Personenverkehr 2018-2021. Verpflichtungskredit
Details
- ID
- 20160080
- Title
- Regionaler Personenverkehr 2018-2021. Verpflichtungskredit
- Description
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Einführung eines Verpflichtungskredits für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018—2021
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.11.2016</b></p><p><b>Bundesrat will regionalen Personenverkehr mit vier Milliarden Franken unterstützen </b></p><p><b>Der Bundesrat will 2018 bis 2021 insgesamt knapp vier Milliarden Franken für S-Bahn-Angebote, Regionalzüge, regionale Buslinien und weitere Angebote des regionalen Personenverkehrs (RPV) einsetzen. </b></p><p>Der regionale Personenverkehr (RPV) wird von den Passagieren rege genutzt: Die Nachfrage stieg seit 2007 um jeweils 4 bis 5 Prozent pro Jahr. Um den weiter steigenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen, will der Bundesrat für die Jahre 2018 bis 2021 die Beiträge des Bundes weiter erhöhen. Dadurch wird die Inbetriebnahme neuer Angebote möglich, zu denen beispielsweise die Linie Mendrisio-Varese und neue Elemente der S-Bahn im Aargau, Waadtland, in Zürich oder in der Ostschweiz gehören. Ebenso wird die Voraussetzung für eine weitere Modernisierung des Rollmaterials im RPV geschaffen.</p><p>Mit der im Verpflichtungskredit festgelegten Wachstumsrate übernimmt der Bund einen wichtigen Teil der Mehrkosten, die 2018 bis 2021 im RPV erwartet werden. Die restlichen Kosten sollen durch Effizienzsteigerungen bei den Bahn- und Busunternehmen, von den Passagieren sowie durch die Kantone aufgefangen werden. Der Anteil der Transportunternehmen soll mit einer effizienteren Organisation und einem effizienteren Betrieb, der Anteil der Kundinnen und Kunden mit Billettpreis-Anpassungen erbracht werden, wobei der Umfang der Erhöhung in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt. Heute bezahlen die Reisenden im RPV durchschnittlich rund 50 Prozent der Kosten. Die anderen 50 Prozent werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen. </p><p><b></b></p><p>Kredit trotz Forderungen nicht erhöht</p><p>Mit dem Verpflichtungskredit 2018 bis 2021 werden die Gelder für den RPV erstmals für eine Vierjahres-Periode festgelegt. Dies erhöht die Planungssicherheit für alle Beteiligten. Bisher waren die Kredite jeweils jährlich festgelegt worden. Insgesamt beläuft sich der beantragte Verpflichtungskredit für die Jahre 2018 bis 2021 auf 3,96 Milliarden Franken. Definitiv über die Freigabe der einzelnen Jahreskredite entscheidet das Parlament im Rahmen des Budgetprozesses, allenfalls unter Inkaufnahme der Bezahlung von Verzugszinsen.</p><p>In der Vernehmlassung waren insgesamt 77 Stellungnahmen eingegangen. Dabei forderten breite Kreise einen höheren Beitrag des Bundes. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament dennoch eine Botschaft, die das gleiche finanzielle Volumen aufweist wie die Vernehmlassungsvorlage. Mit dem vorgesehenen Wachstum von durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr weist der RPV-Kredit eine der höchsten Steigerungen aller Bundesaufgaben auf. Die finanzielle Lage des Bundes lässt keine weitere Erhöhung zu.</p><p>Weil die Kosten des Qualitätsmesssystems im RPV von 2,6 Millionen Franken jährlich ebenfalls vom Bund zu bezahlen sind, belaufen sich die effektiven Kosten des Bundes für den RPV in der Vierjahresperiode auf 3,97 Milliarden Franken.</p><p><b></b></p><p>Neuordnung aufgegleist</p><p>Mittelfristig soll der RPV neu gesteuert und finanziert werden. Der Bundesrat erteilte dem UVEK im Juni 2016 den Auftrag, einen Entwurf für eine Reform des RPV auszuarbeiten, der bis spätestens Ende 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Der Bund bezieht die Kantone als Mitbesteller des RPV bei den Arbeiten als gleichberechtigte Partner ein. Auch die Transportunternehmen werden eingebunden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. November 2016 zur Einführung eines Verpflichtungskredits für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018—2021
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf 03.05.2017 1 Zustimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018–2021
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 03.05.2017 1 Zustimmung 04.07.2017 1 Dieser Bundesbeschluss wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2017</b></p><p><b>Ständerat will mehr Geld für Regionalverkehr einsetzen </b></p><p><b>Der Ständerat will in den nächsten vier Jahren für den regionalen Personenverkehr mehr Geld einsetzen als der Bundesrat. Er hat am Mittwoch beschlossen, den Verpflichtungskredit um rund 144 Millionen Franken auf über 4,1 Milliarden Franken zu erhöhen - zum Ärger der Verkehrsministerin.</b></p><p>Der Rat stimmte mit 26 zu 17 Stimmen dem Antrag seiner Verkehrskommission zu, die Gelder aufzustocken. Damit entschied er im Sinne der Kantone und der Bahnunternehmen. Die Befürworter des höheren Betrags argumentierten, der öffentliche Verkehr sei von grosser Bedeutung. Die Nachfrage steige, das Angebot in den Regionen müsse ausgebaut werden.</p><p>Die Kantone machten nicht einfach die hohle Hand, stellte Claude Janiak (SP/BL) fest. Sie investierten selbst ein Mehrfaches des Bundesbetrages. Andere Redner warnten vor einem Abbau des Angebots und betonten, der Betrag sei für den Bund verkraftbar.</p><p></p><p>Unverantwortlich und unnötig</p><p>Die Gegner widersprachen. Zusätzliche Ausgaben seien unverantwortlich und unnötig, da auch mit knapp vier Milliarden Franken ein hervorragender Regionalverkehr sichergestellt sei, sagten sie. Werner Hösli (SVP/GL) rief dazu auf, Notwendiges von Wünschbaren zu trennen. Hans Wicki (FDP/NW) betonte, der Vorschlag des Bundesrates sei ausgewogen.</p><p>Der Bundesrat will zwischen 2018 und 2021 rund 3,96 Milliarden Franken für regionale Bahn- und Buslinien ausgeben. Das sei bereits zwei Prozent mehr als in der aktuellen Periode, gab Verkehrsministerin Doris Leuthard zu bedenken. Die Ausgaben für den regionalen Personenverkehr stiegen damit stärker als fast alle anderen Bundesausgaben. Eine weitere Steigerung liessen die Bundesfinanzen nicht zu.</p><p></p><p>Verkehrsministerin "madig"</p><p>In den letzten Jahren habe das Parlament jährliche Mehrausgaben von zwei Milliarden Franken beschlossen, kritisierte Leuthard. "Ich sehe nicht, wo sie das kompensieren wollen." Im Bundesrat werde um jede Million gerungen.</p><p>Nach den Voten im Rat könnte man meinen, ohne die Aufstockung breche der Regionalverkehr zusammen, stellte Leuthard fest. Das mache sie "madig". Von einem Abbau könne keine Rede sein, der Rat müsse auf den Boden zurückkommen. Leuthard kritisierte auch, dass nicht alle Rednerinnen und Redner ihre Interessenbindungen offengelegt hätten. Ihre deutlichen Worte blieben aber wirkungslos.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.05.2017</b></p><p><b>Parlament stockt Mittel für den Regionalverkehr auf </b></p><p><b>Der regionale Personenverkehr erhält in den nächsten vier Jahren mehr Bundesgelder als vorgesehen. Nach dem Ständerat hat sich am Mittwoch auch der Nationalrat für eine Aufstockung der Mittel ausgesprochen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Der Bundesrat wollte zwischen 2018 und 2021 rund 3,96 Milliarden Franken für regionale Bahn- und Buslinien ausgeben. Das wären zwei Prozent mehr gewesen als in der aktuellen Periode. Die Räte beschlossen nun, den Verpflichtungskredit um weitere 144 Millionen auf 4,1 Milliarden Franken zu erhöhen. Damit entschieden sie im Sinne der Kantone und der Bahnunternehmen.</p><p>Die Befürworter der Aufstockung aus den Reihen von CVP, BDP, SP und Grünen hoben die Bedeutung des regionalen Personenverkehrs hervor. Das Angebot müsse ausgebaut werden können, sagte Martin Candinas (CVP/GR) im Namen der Verkehrskommission. Die Nachfrage steige jährlich um vier bis fünf Prozent.</p><p>Die ungedeckten Kosten lägen bei 880 Millionen Franken, gab Candinas zu bedenken. Wenn Bund, Kantone und Transportunternehmen sie weiterhin zu gleichen Teilen tragen wollten, müsse der Bundesbeitrag erhöht werden. Ohne Aufstockung würden die Billettpreise steigen, warnte er. Das sei der Bevölkerung nicht zuzumuten, befanden auch Regula Rytz (Grüne/BE) und Edith Graf-Litscher (SP/TG).</p><p></p><p>Knappe Bundesfinanzen</p><p>Die Gegner aus den Reihen von SVP, FDP und GLP wiesen auf die Lage der Bundesfinanzen hin. Zusätzliche Ausgaben könne sich der Bund nicht leisten. Solche seien aber auch nicht nötig für ein gutes Angebot. Die Bahn- und Busunternehmen müssten viel mehr ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit steigern.</p><p>Schon mit dem Vorschlag des Bundesrates würde der regionale Personenverkehr zu den am stärksten wachsenden Bereichen gehören, stellten Thierry Burkart (FDP/AG) und Jürg Grossen (GLP/BE) fest. Mehrausgaben müssten an anderen Orten kompensiert werden. In der Finanzkommission waren die Gegner in der Mehrheit gewesen.</p><p></p><p>Unnötig und unverantwortlich</p><p>Verkehrsministerin Doris Leuthard rief den Rat dazu auf, diese Kommission ernst zu nehmen. Für die Forderungen der Kantone und des Verbandes öffentlicher Verkehr nach zusätzlichen 144 Millionen Franken zeigte sie kein Verständnis. Es gehe um 36 Millionen im Jahr auf insgesamt vier Milliarden Franken, von welchen die Nutzer zwei Milliarden bezahlten und der Bund und die Kantone je eine Milliarde. Das sei weniger als eine Schätzungenauigkeit.</p><p>Für das Bundesfinanzen aber sei eine Aufstockung problematisch. "Wir haben alle zusammen eine Verantwortung für das Bundesbudget", stellte die Bundespräsidentin fest. Zusätzliche Mittel für den regionalen Personenverkehr müssten beim Bahninfrastrukturfonds eingespart werden. Der Rat sprach sich dennoch dafür aus, mit 98 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>Mehr Planungssicherheit</p><p>Umstritten war nicht nur die Höhe der Mittel, sondern auch der Verpflichtungskredit über vier Jahre. Bisher befanden die Räte jeweils über einen Zahlungsrahmen. Der Verpflichtungskredit soll die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen.</p><p>Die SVP stellte sich dagegen und beantragte dem Rat deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten. Aus ihrer Sicht sollte der Kredit jeweils nur für ein Jahr gesprochen werden. Der öffentliche Verkehr bekomme, was er wolle, kritisierte Ulrich Giezendanner (SVP/AG). Der Rat lehnte den Antrag aber mit 133 zu 44 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>Neue Linien geplant</p><p>Unbestritten war in den Räten, dass S-Bahn-Angebote, Regionalzüge und regionale Buslinien rege genutzt werden. Die Bundesgelder sollen neue Angebote ermöglichen, zu denen unter anderen die Linie Mendrisio-Varese und neue Elemente der S-Bahn im Aargau, Waadtland, in Zürich und in der Ostschweiz gehören. Zudem soll das Rollmaterial weiter modernisiert werden.</p><p>Die Kredite muss das Parlament jeweils jährlich im Rahmen der Budgetberatungen freigeben. In den letzten Jahren sind die Beiträge des Bundes kontinuierlich gestiegen. Gab der Bund 2008 noch 750 Millionen Franken aus, waren es 2015 bereits 918 Millionen Franken.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:57