Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung
Details
- ID
- 20160081
- Title
- Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung
- Description
- Botschaft vom 2. Dezember 2016 zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.12.2016</b></p><p><b>Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen </b></p><p><b>Der Bundesrat will mit einem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden. Er hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 die Botschaft zur Ratifikation dieser Konvention verabschiedet.</b></p><p>Die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verfolgt das Ziel, diese Art von Kriminalität zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Die Vertragsstaaten müssen namentlich psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung strafbar erklären. Zudem werden sie dazu verpflichtet, präventive Massnahmen, wie beispielsweise die Durchführung von Sensibilisierungsprogrammen, vorzusehen. Ferner müssen sie die Opfer schützen und unterstützen, indem sie namentlich genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen. Die Umsetzung der Konvention wird durch eine unabhängige Expertengruppe überwacht.</p><p>Das schweizerische Recht verfügt bereits heute über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fällt zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone, die in der Regel ebenfalls bereits über die von der Konvention geforderten Instrumente verfügen. Einzig die Frage, ob das bestehende Angebot an Telefonberatungen auszubauen ist, wird zurzeit noch vertieft abgeklärt. Einem Beitritt zur Konvention steht dies jedoch nicht entgegen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 2. Dezember 2016 zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Resolutions
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Date Council Text 27.02.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf 31.05.2017 1 Zustimmung 16.06.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.02.2017</b></p><p><b>Ständerat für Beitritt zu Konvention gegen Gewalt an Frauen </b></p><p><b>Der Ständerat ist dafür, dass die Schweiz der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitritt. Er sprach sich am Montag als Erstrat dafür aus. Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Ratifikation im Dezember verabschiedet.</b></p><p>Mit dem Beitritt zur sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates will der Bundesrat dazu beitragen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit auf einem vergleichbaren Standard bekämpft werden.</p><p>Die Schweiz verfügt aus Sicht der Landesregierung bereits über die notwendigen Gesetzesgrundlagen. Die Umsetzung der Präventions- und der Schutzbestimmungen für Opfer fällt zu einem grossen Teil in die Kompetenz der Kantone. Diese verfügen laut dem Bundesrat aber in der Regel ebenfalls über die erforderlichen Instrumente.</p><p></p><p>Ein Zeichen setzen</p><p>Der Bundesrat könne mit dem Beitritt zur Konvention international "ein Zeichen setzen", sagte Ständerat Claude Janiak (SP/BL) am Montag im Namen der Kommissionsmehrheit. Die Konvention biete zudem eine Grundlage, um den Bund beim Schutz von betroffenen Personen besser in die Pflicht zu nehmen.</p><p>Ähnlich argumentierte Daniel Jositsch (SP/ZH): "Wir haben in der Schweiz auch ein Problem mit Gewalt an Frauen", stellte er fest. Das Problem liege nicht in der Gesetzgebung, sondern in der Praxis. Und da sei es sinnvoll, ein Zeichen zu setzen. Das könne das Parlament tun, indem es einem Beitritt zur Konvention zustimme.</p><p>Es gehe darum, mit gutem Beispiel voranzugehen, sagte auch Beat Vonlanthen (CVP/FR). Die Ziele der Konvention stünden im Einklang mit den Grundwerten der Schweiz.</p><p>Liliane Maury Pasquier (SP/GE) hob hervor, dass es sich bei der Konvention um das erste europaweite, verbindliche Instrument zum Schutz von Frauen vor Gewalt handle. Und sie erinnerte daran, dass die Schweiz wesentlich zur Erarbeitung der Konvention beigetragen habe.</p><p></p><p>Überflüssiges Vertragswerk</p><p>Eine Kommissionsminderheit stellte sich auf den Standpunkt, die Konvention sei überflüssig. "Auch wir sind gegen Gewalt an Frauen", sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Und Gewalt müsse bestraft werden. "Aber dafür brauchen wir diese Konvention nicht."</p><p>Die Minderheit war dagegen, dass die Schweiz ihr Strafrecht mit ihren Nachbarstaaten oder weiter weg gelegenen Staaten wie Russland harmonisiert. Die Konvention bringe zudem einen weitläufigen Überwachungsmechanismus mit sich, warnte Hefti. Das sei abzulehnen. "Wir wollen möglichst viel Handlungsfreiheit."</p><p></p><p>Langfristig denken</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass es für die Ratifizierung der Konvention in der Schweiz keine neuen Gesetze und keine Gesetzesrevision brauche, da die Schweiz die Vorgaben bereits erfülle. Ein Beitritt sei dennoch äusserst sinnvoll.</p><p>Die Konvention unterstütze positive Entwicklungen in anderen Ländern, von denen längerfristig auch die Schweiz profitieren könne, sagte sie unter Verweis auf die Migration. "Wenn in einem Land elementare Menschenrechte verletzt werden, sind das Fluchtgründe."</p><p>Deshalb habe die Schweiz ein grosses Interesse, sich solidarisch zu zeigen und bei solchen Verträgen dabei zu sein. Eine Teilnahme könne zudem ihre Position in anderen Dossiers stärken.</p><p>Die kleine Kammer stimmte am Schluss mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, den Bundesbeschluss zur Genehmigung der Konvention anzunehmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 31.05.2017</b></p><p><b>Häusliche Gewalt - Parlament für Beitritt zu Konvention gegen Gewalt an Frauen </b></p><p><b>Das Parlament setzt ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat dem Beitritt zur Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 123 zu 50 Stimmen.</b></p><p>Die sogenannte Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Sie will zudem einen Beitrag gegen die Diskriminierung von Frauen leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern.</p><p>Die Vertragsstaaten müssen psychische, physische und sexuelle Gewalt für strafbar erklären. Das gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung. Gewisse Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen worden sind und dort nicht strafbar sind.</p><p>Zudem werden die Vertragsstaaten verpflichtet, präventive Massnahmen wie Sensibilisierungsprogramme vorzusehen. Opfer müssen sie schützen und unterstützen, indem sie genügend Schutzunterkünfte und eine nationale Telefonberatung bereitstellen.</p><p>Häusliche Gewalt gehöre in der Schweiz nach wie vor zum Alltag, betonten mehrere Nationalräte. Die Polizei müsse schweizweit rund vierzig Mal pro Tag wegen häuslicher Gewalt ausrücken, sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Allein im vergangenen Jahr seien 18 Frauen und ein Mann als Folge von häuslicher Gewalt ums Leben gekommen.</p><p></p><p>Keine neuen Gesetze</p><p>Konkrete Auswirkungen hat der Beitritt zur Konvention keine, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte. Die Schweiz erfülle die Vorgaben bereits. Für die Ratifizierung brauche es keine Gesetzesanpassungen.</p><p>Trotzdem sei der Beitritt sinnvoll, zeigte sich der Bundesrat sowie eine Ratsmehrheit überzeugt. Die Schweiz setze mit der Ratifikation ein wichtiges Zeichen - auch an jene Länder, die weniger weitgehende Gesetze zum Schutz vor häuslicher Gewalt haben. "Damit können wir klar zum Ausdruck bringen, dass wir häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen nicht tolerieren", sagte Kommissionssprecherin Viola Amherd (CVP/VS).</p><p></p><p>In 23 Ländern bereits ratifiziert</p><p>Gegen den Beitritt zur Konvention gestellt hatten sich insbesondere Vertreter der SVP. Da die Schweiz bereits über ausreichende gesetzliche Grundlagen verfüge, erübrige sich ein Beitritt, argumentierten die Gegner. Zudem fokussiere die Konvention zu fest auf Frauen. Männer und Knaben würden benachteiligt.</p><p>Dem widersprachen die Befürworter. Mit dem Übereinkommen würden auch Männer und Jungen geschützt. Allerdings sei es eine Tatsache, dass die Opfer von häuslicher Gewalt mehrheitlich Frauen seien, sagte Sommaruga.</p><p>Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat ausgearbeitet und bis anhin von 44 Ländern unterzeichnet, 2013 auch von der Schweiz. 23 Länder haben das Übereinkommen ratifiziert.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:58