Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
Details
- ID
- 20160312
- Title
- Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 29.01.2021</b></p><p><b>Ständerat muss über Listen säumiger Prämienzahlender entscheiden</b></p><p>Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung über ihren Vorentwurf zur Kenntnis, den sie ausgehend von der Standesinitiative Thurgau <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160312">16.312</a><b> Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten </b>ausgearbeitet hatte (<a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10275">siehe Ergebnisbericht</a>). Einstimmig verabschiedete sie den Entwurf, zu dem nun der Bundesrat Stellung nehmen und den der Ständerat anschliessend in der Sommersession beraten kann. Die Kommission hält in folgenden Punkten an der Vernehmlassungsvorlage fest:</p><p>- Junge Erwachsene sollen nicht für Prämienausstände belangt werden können, die in der Zeit ihrer Minderjährigkeit entstanden sind.</p><p>- Die Zahl der Betreibungen soll begrenzt werden. Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung senkt die Kommission die Limite jedoch von vier auf zwei Betreibungen pro Jahr.</p><p>- Säumige Versicherte sollen in einem Modell mit eingeschränkter Wahlfreiheit des Leistungserbringers versichert werden.</p><p>- Die Kantone sollen, wenn sie dies wünschen, die Verlustscheine übernehmen und selbst bewirtschaften können. Dafür sollen sie den Versicherern 90 Prozent der ausstehenden Forderungen vergüten.</p><p>Anders als ursprünglich vorgeschlagen will es die Kommission den Kantonen aus föderalistischen Überlegungen weiterhin ermöglichen, Listen von Versicherten zu führen, die ihre Prämien nicht bezahlen. Dies beschloss sie mit 8 zu 5 Stimmen; eine Minderheit beantragt die Abschaffung dieser Listen. Erst recht nach der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass in dieser umstrittenen Frage das Plenum des Ständerates entscheiden wird. Einig ist sich die Kommission, dass Minderjährige nicht auf den Listen säumiger Prämienzahlender geführt werden sollen. Entsprechend beantragt sie ohne Gegenantrag, die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194290">19.4290</a><b></b>Mo. Nationalrat (Barrile). Medizinische Leistungen für alle Kinder! anzunehmen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.04.2021</b></p><p><b>Der Bundesrat ist der Meinung, dass Kinder für die nichtbezahlten Krankenkassenprämien ihrer Eltern nicht haftbar gemacht werden sollen, und er möchte auch die Listen säumiger Prämienzahler abschaffen. An seiner Sitzung vom 28. April 2021 hat er zum Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Stellung genommen. Das Parlament wird darüber entscheiden müssen.</b></p><p>Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) erfüllt die 2016 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgau, die eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) betreffend die Kostenübernahme der nichtbezahlten Prämien verlangt. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Kommission, dass Minderjährige nicht mehr für die nichtbezahlten Prämien durch ihre Eltern haftbar gemacht werden und sie nicht mehr auf den Listen der säumigen Prämienzahler erscheinen sollen. Er schlägt zudem vor, im Gesetz zu verankern, dass Minderjährige für Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen nicht mehr belangt werden können.</p><p>Der Bundesrat unterstützt auch den Vorschlag der Kommission, die Anzahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr zu beschränken, um die Kosten zulasten der Versicherer und der Kantone zu senken. Er möchte zudem die Zahlungserinnerungs- und Mahngebühren der Versicherer auf deren effektive Kosten begrenzen.</p><p></p><p>Gegen Listen säumiger Versicherter</p><p>Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit möchte der Bundesrat die Listen säumiger Versicherter abschaffen. Er ist der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte und dass ihr Nutzen nie nachgewiesen werden konnte.</p><p>Derzeit kennen nur die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau solche Listen säumiger Versicherter. Der St. Galler Kantonsrat hat kürzlich für ihre Abschaffung gestimmt. Seit Anfang 2021 hat kein Kanton mehr Minderjährige in die Listen aufgenommen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
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- Resolutions
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Date Council Text 28.03.2017 0 Folge geben (Erstrat) 28.03.2017 0 Folge geben (Erstrat) 25.01.2018 0 Zustimmung 25.01.2018 0 Zustimmung 03.06.2020 2 Fristverlängerung 03.06.2020 0 Bis zur Sommersession 2022.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht)
- Resolutions
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Date Council Text 07.06.2021 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.12.2021 1 Abweichung 02.03.2022 2 Zustimmung 18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.06.2021</b></p><p><b>Ständerat will Listen säumiger Prämienzahlender nicht abschaffen</b></p><p><b>Der Ständerat möchte es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Damit stellt er sich gegen den Bundesrat.</b></p><p>Wer die Krankenkassenprämien nicht zahlt, landet in den Kantonen Aargau, Luzern, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Zug auf einer schwarzen Liste und darf nur im Notfall behandelt werden. Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begleicht.</p><p>Solche Listen säumiger Versicherter sind umstritten. In Graubünden, Solothurn und Schaffhausen wurde das Instrument bereits wieder abgeschafft. Der St. Galler Kantonsrat stimmte in erster Lesung ebenfalls für die Abschaffung der Liste. Der Aargauer Grosse Rat will die derzeit auf Eis gelegte Liste entschärfen.</p><p>Der Ständerat will den Kantonen aber weiterhin die Möglichkeit geben, solche Listen zu führen. Auf Antrag einer Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) stimmte er am Montag mit 22 zu 22 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gegen die Abschaffung.</p><p></p><p>Vorbild Thurgau</p><p>Eine Kommissionsmehrheit wollte es den Kantonen aus föderalistischen Überlegungen weiterhin ermöglichen, Listen von Versicherten zu führen, die ihre Prämien nicht bezahlen. Brigitte Häberli-Koller (Mitte/TG) und Jakob Stark (SVP/TG) brachen eine Lanze für die schwarzen Listen. Es brauche einen gewissen Einsatz, aber dann funktioniere es, wie das Beispiel ihres Kantons zeige.</p><p>Dort nehmen die Gemeinden im Rahmen eines Fallmanagements Kontakt mit Personen auf, die ihre Prämien nicht bezahlt haben. Dabei wird der Grund abgeklärt, und es werden Lösungen geprüft.</p><p>Der Ständerat präzisierte nun den Begriff der Notfallbehandlung. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gefährden kann. In solchen Fällen müssen auch säumige Prämienzahlende behandelt werden.</p><p></p><p>Umstrittener Nutzen</p><p>Eine Kommissionsminderheit wollte wie der Bundesrat an der Abschaffung festhalten. Er sei der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verhältnissen lebten, beeinträchtigen könnten, sagte Josef Dittli (FDP/UR). Viele der auf der Liste der säumigen Versicherten aufgeführten Personen seien effektiv zahlungsunfähig. Bei diesen Personen verfehle die Liste ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausstände zu animieren.</p><p>Ausserdem habe der Nutzen dieser schwarzen Listen nie nachgewiesen werden können, hielt Maya Graf (Grüne/BL) fest. Probleme gab es in einigen Kantonen etwa, weil einige der Krankenversicherer die Namen nicht weitermeldeten. In Gerichtsurteilen wurde eine zu enge Auslegung des Notfallbegriffs korrigiert. Deshalb stimmten in der Vernehmlassung beispielsweise 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) einer Abschaffung der schwarzen Liste zu.</p><p>Mir der umstrittenen Frage beschäftigt sich als nächstes der Nationalrat. Konsens herrschte im Ständerat darüber, dass Minderjährige nicht auf solchen schwarzen Listen geführt werden sollen. Seit Anfang 2021 hat kein Kanton mehr Minderjährige in die Listen aufgenommen.</p><p></p><p>Junge Erwachsene von Haftung befreit</p><p>Die weiteren Punkte der geänderten Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht waren weder in der Kommission noch im Rat umstritten. Wer die Prämie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, soll künftig in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer versichert werden. Zudem soll die Zahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr begrenzt werden.</p><p>Die Kantone, die dies möchten, sollen die Verlustscheine für neunzig Prozent der Forderung von den Versicherern übernehmen und selber bewirtschaften können. Die Versicherten wären dann wieder frei, die Krankenkasse und das Modell zu wechseln. Schliesslich sollen junge Erwachsene nicht mehr für die Prämien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, so lange sie minderjährig waren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p><b>Parlament will Listen säumiger Prämienzahlender nicht abschaffen</b></p><p><b>Das Parlament möchte es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlten. Damit stellt es sich gegen den Bundesrat.</b></p><p>Wie im Ständerat war auch die Abstimmung im Nationalrat am Donnerstag knapp: Die grosse Kammer stimmte mit 98 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschaffung der Listen säumiger Prämienzahlender. Der Entscheid im Ständerat im Juni war sogar nur mit Stichentscheid des Präsidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gefallen.</p><p>Mit dem übereinstimmenden Entscheid beider Kammern haben die Kantone nun also weiterhin die Möglichkeit, sogenannte schwarze Listen zu führen mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden. Diese Personen erhalten dann nur noch in Notfällen medizinische Behandlungen.</p><p>Das Parlament präzisierte den Begriff der Notfallbehandlung. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gefährden kann. In solchen Fällen müssen auch säumige Prämienzahlende behandelt werden.</p><p></p><p>Umstrittene Wirkung der Listen</p><p>Die Mehrheit im Parlament wollte es den Kantonen insbesondere aus föderalistischen Überlegungen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen. Der Kanton Thurgau beispielsweise zeige, dass die Listen funktionierten, sagte Christian Lohr (Mitte/TG). Dort sei die Zahl der säumigen Prämienzahlenden seit Einführung zurückgegangen. Die Gemeinden seien mit den betroffenen Personen im Gespräch. "Das Case Management funktioniert."</p><p>Die Minderheit warnte vor der Beibehaltung der Listen. SP, Grüne, GLP und einzelne FDP-Vertreterinnen und -Vertreter waren der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verhältnissen lebten, beeinträchtigen könnten, wie Manuela Weichelt (Grüne/ZG) sagte. Viele der auf der Liste der säumigen Versicherten aufgeführten Personen seien effektiv zahlungsunfähig. Bei diesen Personen verfehle die Liste ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausstände zu animieren.</p><p>Rund 160'000 Personen bezahlen ihre Krankenkassenrechnungen nicht. Aktuell gibt es schwarze Listen in den Kantonen Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug. In Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen wurde das Instrument bereits wieder abgeschafft. 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollen die Listen abschaffen.</p><p><b></b></p><p>Junge Erwachsene von Haftung befreit</p><p>Die Vorlage zur Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht geht nun erneut an den Ständerat. Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats beschloss der Nationalrat nämlich, dass säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden.</p><p>Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden, sollen die Prämien laut Nationalrat vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden können. Weiter soll der Entwurf ergänzt werden, so dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird.</p><p>Einig sind sich die Räte darin, dass die Zahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr begrenzt werden soll. Die Kantone, die dies möchten, sollen die Verlustscheine für neunzig Prozent der Forderung von den Versicherern übernehmen und selber bewirtschaften können.</p><p>Schliesslich sollen junge Erwachsene nicht mehr für die Prämien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, so lange sie minderjährig waren.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2022</b></p><p><b>Räte bereinigen neue Regelung zu Listen säumiger Prämienzahlender</b></p><p>Die neue Regelung zum Umgang mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, ist unter Dach und Fach. Der Ständerat hat am Mittwoch die letzten Differenzen in der entsprechenden Vorlage bereinigt.</p><p>Er beschloss stillschweigend, dass säumige Versicherte nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt werden. Wer die Prämie, die Franchise oder den Selbstbehalt trotz Betreibung nicht zahlt, wird künftig in einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer versichert.</p><p>Ebenfalls einverstanden war die kleine Kammer damit, dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird. Schliesslich können die Prämien vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden, um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:04