Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG
Details
- ID
- 20160401
- Title
- Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 55a KVG
- Description
- InitialSituation
- <p>Der bis zum 30. Juni 2016 befristete Art. 55a KVG, Einschränkung der Zulassung der Tätigkeit zu Lasten der Krankenversicherung, ist in Form eines dringlichen Bundesgesetzes nahtlos um drei Jahre bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern. </p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 6. April 2016 </b></p><p>Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der SGK-N. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 22.01.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 22.01.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 02.02.2016 0 Zustimmung 02.02.2016 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Resolutions
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Date Council Text 27.04.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 06.06.2016 2 Zustimmung 15.06.2016 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 16.06.2016 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 27.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat für vorläufige Weiterführung des Ärztestopps </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat sich am Mittwoch damit einverstanden erklärt, den Zulassungsstopp für Ärzte noch einmal für drei Jahre zu verlängern. Damit will er verhindern, dass die Zahl der Spezialärzte sprunghaft ansteigt.</b></p><p>Das Provisorium dauert mit Unterbrüchen nun schon seit 2001. Es erlaubt den Kantonen, die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig zu machen. Damit wird vor allem der Zustrom von Ärzten aus dem Ausland eingedämmt: Mediziner, die drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben - beispielsweise während ihrer Assistenzzeit - benötigen keinen Bedürfnisnachweis.</p><p>Für die neue Mehrheit im Nationalrat ist dieser Zulassungsstopp für ausländische Ärzte nicht der Weisheit letzter Schluss: Als dauerhafte Lösung scheiterte er letzten Dezember am geschlossenen Widerstand von SVP und FDP. Ohne neue Regelung würde das heutige Regime Ende Juni 2016 auslaufen.</p><p>Das will der Nationalrat nicht riskieren. Eine vorübergehende Aufhebung der Zulassungsbeschränkung hatte 2012 zu einem sprunghaften Anstieg der Spezialärzte angeführt. In Genf beispielsweise gab es nahezu dreimal mehr Gesuche für Praxiseröffnungen. Eine erneute unkontrollierte Zuwanderung würde zu Kostensteigerungen ohne Mehrwert führen, warnte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG).</p><p>Die Gesundheitskommissionen beider Räte haben darum vorgeschlagen, den Zulassungsstopp noch einmal um bis zu drei Jahre zu verlängern. Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 177 zu 7 Stimmen gut. Damit hat der Bundesrat Zeit, Alternativen auszuarbeiten. Den Auftrag dazu haben ihm die Räte schon erteilt.</p><p></p><p>Unterschiedliche Vorstellungen</p><p>Ein konkreter Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch: Um der hohen Ärztedichte beizukommen, sollen die Preise regional abgestuft werden. Mediziner in Gebieten mit hoher Ärztedichte würden für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten als in Gebieten mit wenig Konkurrenz. Auch qualitative Kriterien könnten eine Rolle spielen. Eine entsprechende Motion seiner Gesundheitskommission hat der Nationalrat im März angenommen.</p><p>Weiterhin nicht mehrheitsfähig sein dürfte die Forderung der SVP, den Vertragszwang aufzuheben. Krankenkassen wären dann nicht mehr verpflichtet, die Leistungen aller zugelassenen Ärzte abzurechnen. Nur mehr Wettbewerb werde zu mehr Qualität führen, sagte Sebastian Frehner (BS) dazu.</p><p>Mangels rasch verfügbarer Alternativen stimmten SVP und FDP der vorübergehenden Verlängerung der Lösung mehrheitlich zu. Einzelne Mitglieder der beiden Fraktionen stellten sich allerdings quer. Ein untaugliches Instrument werde nicht besser, wenn man es immer wieder verlängere, erklärte Regine Sauter (FDP/ZH).</p><p>Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Eine Standesinitiative aus Genf lehnte der Nationalrat ab. Mit dieser wollte der Kanton erreichen, dass die Kantone selber eine Planung für die Eröffnung neuer Arztpraxen erstellen dürfen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2016</b></p><p><b>Parlament für vorläufige Weiterführung des Ärztestopps </b></p><p><b>(sda) Der Zulassungsstopp für Ärzte wird noch einmal um drei Jahre verlängert und gilt bis im Sommer 2019. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat damit einverstanden erklärt. </b></p><p>Die Gesundheitskommissionen beider Räte haben vorgeschlagen, den Zulassungsstopp noch einmal um bis zu drei Jahre zu verlängern. Der Ständerat, der bereits vergangenen Winter einer dauerhaften Lösung deutlich zugestimmt hatte, sagte am Montag mit 34 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich Ja zur provisorischen Lösung.</p><p>Mangels rasch verfügbarer Alternativen stimmte die FDP der vorübergehenden Verlängerung der Lösung zu. Nur die SVP-Ständeräte stellten sich quer - ohne sich zuvor zu Wort gemeldet zu haben.</p><p></p><p>Tragödie mit offenem Ausgang</p><p>Mehrere Ratsmitglieder äusserten sich deprimiert über die "dauernde Verlängerung eines Provisoriums". Kommissionssprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) sprach in diesem Zusammenhang von einer "griechischen Tragödie". Ob diese in einer Läuterung (Klärung) oder Aporie (Ausweglosigkeit) enden werde, sei für ihn alles andere als klar, sagte Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>Die Mehrheit des Ständerats erwartet denn auch eine politisch mehrheitsfähige Lösung, mit der die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen eingedämmt werden könne. "Diese soll möglichst unbürokratisch sein", sagte Keller-Sutter.</p><p></p><p>Bundesrat gefordert</p><p>Nun ist der Bundesrat an der Reihe. Er hat maximal drei Jahre Zeit, eine dauerhafte Lösung auszuarbeiten. Den Auftrag dazu haben ihm die Räte schon erteilt. Ein konkreter Vorschlag liegt bereits auf dem Tisch: Um der hohen Ärztedichte beizukommen, sollen die Preise regional abgestuft werden. Mediziner in Gebieten mit hoher Ärztedichte würden für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten als in Gebieten mit wenig Konkurrenz.</p><p>Auch qualitative Kriterien könnten eine Rolle spielen. Eine entsprechende Motion seiner Gesundheitskommission nahm nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat stillschweigend an.</p>
- Updated
- 14.11.2025 08:34