Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb

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ID
20160402
Title
Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 25.05.2018</b></p><p>In Umsetzung von drei parlamentarischen Initiativen hat die Kommission eine Änderung des Verfahrens zur Behandlung der Legislaturplanung ausgearbeitet und mit 18 zu 7 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160402">16.402</a> / <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160425">16.425</a> / <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160426">16.426</a> Pa.Iv. Legislaturplanung. Vermeidung unnötiger Kosten im Parlamentsbetrieb / Legislaturplanung. Verfahrensänderung / Erwähnung von im Parlament hängigen Vorlagen in der Legislaturplanung). Ziel ist eine Vereinfachung des Verfahrens und eine Verringerung des Aufwandes. Bisher hat der Bundesrat dem Parlament die Legislaturplanung in der Form eines Entwurfes für einen Bundesbeschluss mit Vorschlägen zu allen Politikbereichen unterbreitet. Diese Vorschläge wurden von den Kommissionen und Räten beraten und damit zu einer gesamtheitlichen Legislaturplanung des Parlamentes gemacht. Neu soll der Bundesrat seine Legislaturplanung bloss noch zur Kenntnisnahme unterbreiten. Diese Kenntnisnahme erfolgt in der Form eines Bundesbeschlusses, was dem Parlament erlaubt, den Bundesbeschluss mit Aufträgen für eine Änderung der Planung zu ergänzen. Gegenstand der Beratungen ist somit nicht mehr die gesamte Legislaturplanung, sondern nur noch die Auswahl derjenigen Themen, die von Kommissionsmehrheiten oder -minderheiten gezielt aufgegriffen werden. Dieses Konzept wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen einer anderen Lösung vorgezogen, wonach vom Bericht nur Kenntnis genommen wird, ohne dass die Möglichkeit besteht, Aufträge zur Änderung der Legislaturplanung zu erteilen.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 2018 </b></p><p>(...) Mit den parlamentarischen Initiativen 16.402 und 16.425 wurden bereits zum dritten Mal in Folge am Ende der Beratung der Legislaturplanung parlamentarische Initiativen (08.435, 12.427, 12.432, 12.433) eingereicht, welche die blosse Kenntnisnahme der Legislaturplanung verlangen. Der Bundesrat sieht darin einen allgemeinen Unmut beim Parlament über das Verfahren und den daraus resultierenden Aufwand für die Beratung der Legislaturplanung.</p><p>Beim vorliegenden Bericht der SPK-N zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen 16.402 und 16.425 gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die zwei parlamentarischen Initiativen eine Rückkehr zur blossen Kenntnisnahme von der Legislaturplanung durch das Parlament anstreben. Die SPK-N erachtet es allerdings als wichtig, dass die Bundesversammlung weiterhin an den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mitwirken kann, indem sie die Möglichkeit erhält, dem Bundesrat Aufträge für Änderungen der Planung zu erteilen. Somit weicht sie vom ursprünglichen Anliegen der parlamentarischen Initiativen ab.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass die blosse Kenntnisnahme von der Legislaturplanung immer wieder Ziel von parlamentarischen Initiativen im Parlament ist, ist der Bundesrat der Meinung, dass dieses Anliegen ernst genommen werden soll. Er unterstützt deshalb dieses Begehren. Auch vertritt er die Ansicht, dass die blosse Kenntnisnahme von der Legislaturplanung durch das Parlament den Mindestanforderungen der BV bzgl. parlamentarischer "Mitwirkung" bei wichtigen Planungen genügt. Nach Artikel 28 Absatz 1bis Buchstabe a ParlG ist die blosse Kenntnisnahme als schwächste Form der parlamentarischen Mitwirkung bei wichtigen Planungen vorgesehen. Wie die Minderheit II anführt, verfügt das Parlament zudem auch ohne Beschlussfassungen zur Legislaturplanung über genügend Instrumente, um dem Bundesrat Aufträge zu erteilen. Zudem ist der Bundesrat der Auffassung, dass die von der SPK-N vorgeschlagene Verfahrensänderung mit dem Festhalten an der Form eines Bundesbeschlusses nicht zu einer eigentlichen Änderung der effektiven Vorgehensweise oder einer Verminderung des Aufwandes führen wird. Er befürchtet im Gegenteil eine grosse Anzahl an Aufträgen zur Änderung der Legislaturplanung, welche die Kohärenz der Gesamtplanung in Frage stellen würde.</p><p>Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass die Legislaturplanung den politischen Orientierungsrahmen bildet und die Basis ist für die Prioritätensetzung in der Verwaltung für die nächsten vier Jahre. Sie setzt somit die Leitplanken für eine kohärente Gestaltung der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit. Aus diesem Grund ist es für den Bundesrat nicht nachvollziehbar, dass in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.426 in einem Planungsbeschluss Vorlagen aufgeführt werden sollen, die vom Bundesrat bereits verabschiedet und beim Parlament hängig sind, auch wenn diese indirekt zur Erreichung der Zielsetzung der Legislaturziele beitragen können.</p><p></p><p>Anträge des Bundesrates</p><p>Der Bundesrat beantragt, den Entwurf der Mehrheit abzulehnen und dem Minderheitsantrag II zuzustimmen.</p><p>In jedem Fall beantragt er, Artikel 146 Absatz 2bis ParlG zu streichen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    01.09.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    01.09.2016 0 Folge geben (Erstrat)
    30.03.2017 0 Zustimmung
    30.03.2017 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Verfahren bei der Legislaturplanung)
    Resolutions
    Date Council Text
    22.03.2019 1 Abschreibung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.03.2019</b></p><p><b>Legislaturplanung soll doch nicht geändert werden </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Mitwirkung des Parlaments bei der Legislaturplanung doch nicht einschränken. Er hat drei parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2016 am Freitag mit 113 zu 77 Stimmen abgeschrieben.</b></p><p>Diese waren unter dem Eindruck der ausufernden Diskussionen zu Beginn der laufenden Legislatur zu Stande gekommen. Im Mai 2018 verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Vorlage.</p><p>Diese sah vor, dass das Parlament nur noch einen Bericht des Bundesrats zur Kenntnis nehmen soll. Dazu hätte es zusätzliche Aufträge formulieren können. Anders als heute wäre die Legislaturplanung nur noch punktuell diskutiert worden. Später kam die Kommission jedoch auf den Entscheid zurück. Sie beantragte, die Mitwirkungsrechte des Parlaments doch nicht einzuschränken und die Initiativen abzuschreiben.</p><p>Den Sinneswandel ausgelöst hatte die Stellungnahme des Bundesrats. Er war einverstanden mit einer Vereinfachung, warnte aber, dass das geplante Verfahren noch aufwendiger werden könnte. Es gebe jeweils viele Ideen zur Vereinfachung des Verfahrens, die Auswirkungen seien aber begrenzt, sagte Marco Romano (CVP/TI).</p><p>Eine Minderheit wollte an den Initiativen festhalten. Eine Vereinfachung sei möglich, sagte Matthias Jauslin (FDP/AG). Die Kommission habe ihre Arbeit nicht gemacht.</p>
Updated
09.04.2025 00:12

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