Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
Details
- ID
- 20160432
- Title
- Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16.10.2020</b></p><p><b>Nachdem sich in der Vernehmlassung die Mehrheit der Teilnehmenden positiv gegenüber dem Grundsatz des kostenlosen Zugangs zu amtlichen Dokumenten geäussert hat, unterbreitet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates eine entsprechende Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes dem Rat. </b></p><p>In Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160432">16.432</a> (Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung) hat die SPK mit 17 zu 7 Stimmen eine Vorlage verabschiedet, wonach für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühr erhoben werden soll. Einzig, wenn ein Zugangsgesuch eine äussert aufwändige Bearbeitung durch die Behörden erfordert, soll eine Gebühr erhoben werden können, welche allerdings den Betrag von Fr. 2000.- nicht überschreiten darf. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten.</p><p>In der vom 14. Februar bis 27. Mai 2020 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. Für die Vorlage sprachen sich 18 Kantone und 16 von 21 Organisationen aus. Seitens der Parteien befürworten FDP, glp, SP und SVP die Vorlage, während die CVP sie ablehnt. Geteilt sind die Meinungen zur Frage, ob gemäss der Kommissionsmehrheit im Gesetz ein Maximalbetrag von Fr. 2000.- für die Gebühren vorgesehen werden soll. Ein von einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern gemachter Vorschlag, wonach eine Gebühr nur dann verlangt werden darf, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs nicht nur aufwändig, sondern der Aufwand auch in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, wurde von der Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Der <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10150">Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung</a> sowie die <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10151">definitive Vorlage der Kommission</a> sind veröffentlicht.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.12.2020</b></p><p><b>Die Einsicht in amtliche Dokumente soll grundsätzlich kostenlos sein. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage, welche die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) aufgrund der parlamentarischen Initiative 16.432 "Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung" ausgearbeitet hat. Das hat er in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2020 festgehalten.</b></p><p>Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) kann seit dem Jahr 2006 jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Gemäss geltendem Recht hat der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin dafür eine Gebühr zu bezahlen. In der Praxis verzichtet die Bundesverwaltung jedoch in den meisten Fällen darauf, ihre Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Deshalb unterstützt der Bundesrat den Vorschlag der SPK-N, dass die Einsicht in amtliche Dokumente in Zukunft grundsätzlich kostenlos sein soll.</p><p></p><p>Kostenfreiheit stärkt Öffentlichkeitsprinzip</p><p>Das Öffentlichkeitsprinzip ist die Grundlage für die Teilnahme der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung und soll das Vertrauen in den Staat sicherstellen. Die Hürde für eine Einsicht in amtliche Dokumente muss somit möglichst tief gehalten werden. Der Bundesrat teilt die Ansicht der SPK-N, dass ein grundsätzlich kostenloser und voraussetzungsloser Zugang diesem Anliegen entspricht.</p><p>Es erscheint dem Bundesrat aber sachgerecht, bei besonders aufwändigen Einsichtsgesuchen ausnahmsweise eine Gebühr verlangen zu können. Konkret ist diese Ausnahme für Fälle vorgesehen, welche für die Behörden eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen. Der Bundesrat unterstützt dabei den Minderheitsantrag I der SPK-N, wonach auf die Festsetzung einer Maximalgebühr im Gesetz verzichtet werden soll. Die Tarife für die Bearbeitung der besonders aufwändigen Gesuche soll der Bundesrat nach den allgemeinen Regeln für die Erhebung von Gebühren festlegen können.</p>
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- 0
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Date Council Text 20.10.2016 0 Folge geben (Erstrat) 20.10.2016 0 Folge geben (Erstrat) 13.01.2017 0 Zustimmung 13.01.2017 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (Gebührenfreier Zugang zu amtlichen Dokumenten)
- Resolutions
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Date Council Text 22.03.2019 1 Fristverlängerung 22.03.2019 1 Bis zur Frühjahrssession 2021. 15.03.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 10.06.2021 2 Nichteintreten 27.09.2021 1 Eintreten 01.12.2021 2 Eintreten 07.03.2022 2 Abweichung 15.06.2022 1 Abweichung 12.09.2022 2 Abweichung 22.09.2022 1 Zustimmung 30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2021</b></p><p><b>Einsicht in amtliche Dokumente soll kostenlos werden</b></p><p><b>Amtliche Dokumente sollen kostenlos eingesehen werden können. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen. Zu diskutieren gab die Frage, wie die Ausnahmeregelung ausgestaltet werden soll.</b></p><p>Wer gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung amtliche Dokumente einsehen möchte, soll dies grundsätzlich kostenlos tun können. Nur ausnahmsweise sollen die Gesuche kostenpflichtig sein, nämlich dann, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Gemäss geltendem Recht muss heute dafür eine Gebühr bezahlt werden.</p><p>Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Gesetzesrevision der staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 136 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Diskussion sei wegen exorbitanten Gebühren angestossen worden, erläuterte Kommissionssprecherin Samira Marti (SP/BL). Als Beispiel nannte sie eine Lärmschutzgruppe, der für die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.</p><p><b></b></p><p>Mitte-Fraktion: System zufriedenstellend</p><p>Eine Minderheit um Marco Romano (CVP/TI) lehnte den Paradigmenwechsel ab, weil das aktuelle System zufriedenstellend sei, wie Romano argumentierte. Wegen ein "paar wenigen krassen Fällen" müsse man nicht das ganze System ändern, fand er. Auch die FDP hielt es nicht für sinnvoll, das System zu ändern, wie Damien Cottier (NE) sagte. Ausserhalb der Mitte- und der FDP-Fraktion fand das Anliegen im Rat vorbehaltlose Unterstützung.</p><p>Mit der Vorlage könne ein Grundprinzip endlich in ein Gesetz geschrieben werden, das für einen Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sei, sagte etwa der Präsident der Grünen, Balthasar Glättli (ZH). Transparenz sei die Grundvoraussetzung dafür, dass die Öffentlichkeit und die Medien ihre Aufsichtsfunktion über den Staat wahrnehmen könnten. "Deshalb geht es hier nicht um ein Detail, sondern um ein staatspolitisch höchst relevantes Grundprinzip - um die Transparenz der Macht", sagte Glättli.</p><p><b></b></p><p>Fragen zur Ausnahmeregelung</p><p>Diskussionen gab es nur bei der Ausgestaltung der Ausnahmefälle. Der Ständerat entschied sich dafür, dass bei diesen Ausnahmefällen die Höhe der Gebühren bei maximal 2000 Franken festgesetzt werden soll - und dass dieser Betrag im Gesetz festgeschrieben werden muss.</p><p>Eine Minderheit um FDP-Nationalrat Damien Cottier wollte verhindern, dass dieser Maximalbetrag ins Gesetz geschrieben wird. Schützenhilfe bekam er von Justizministerin Karin Keller Sutter. Es brauche hier Handlungsspielraum, sagte sie. Es gebe Fälle, in welchen eine Gebühr von mehr als 2000 Franken angemessen sein könnte. Der Nationalrat stimmte aber mit 121 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Nennung im Gesetz.</p><p>Die grosse Kammer lehnte es zudem ab, dass bei Ausnahmefällen eine Güterabwägung zwischen Aufwand und öffentlichem Interesse vorgenommen werden muss. Jean-Luc Addor (SVP/VD) hatte dies verlangt. Der Rat war jedoch mit 139 zu 51 Stimmen dagegen. Eine inhaltliche Abwägung habe in einer Gebührenordnung keinen Platz, sei sachfremd und das öffentliche Interesse sei sehr schwer zu definieren, hiess es im Rat.</p><p>Zudem lehnte der Nationalrat einen Antrag des Bundesrats ab. Dieser wollte nicht, dass die Gesuchssteller vorgängig über allfällige Gebühren informiert werden. Mit 190 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich der Nationalrat für die Informationspflicht aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2021</b></p><p><b>Ständerat gegen kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen nicht kostenlos eingesehen werden können. Der Ständerat ist am Donnerstag nicht auf eine entsprechende Gesetzesänderung aus dem Nationalrat eingetreten.</b></p><p>Er folgte damit einer Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Der Entscheid fiel mit 21 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der im Frühling der Gesetzesrevision deutlich zugestimmt hatte.</p><p>Im Ständerat waren die kritischen Stimmen in der Mehrheit. Eine Gebührenfreiheit für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz sei nicht angezeigt, sagte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR). So müssten bisweilen Gesuche mit beträchtlichem Aufwand bearbeitet werden.</p><p>Mit der Erhebung einer Gebühr könne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht würden. Die heutige Gesetzgebung ermögliche "eine differenzierte und angemessene Gebührenerhebung". Z'graggen wies darauf hin, dass schon heute in den allermeisten Fällen - in über 97 Prozent - keine Gebühr erhoben werde. "Stellt sich hier überhaupt ein Problem?" Wegen ein paar wenigen Fällen brauche es keinen Paradigmenwechsel.</p><p></p><p>Teure Einzelfälle</p><p>Die Idee einer kostenlosen Einsicht hatte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP/TG) mit einer parlamentarischen Initiative aufgebracht, der beide Parlamentskommissionen Folge gaben. Der Nationalrat stimmte im März der im Anschluss von der Nationalratskommission (SPK-N) erarbeiteten Gesetzesrevision zu.</p><p>Demnach sollen die Gesuche künftig nur noch ausnahmsweise kostenpflichtig sein - nämlich dann, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten. Die grosse Kammer möchte damit den teils exorbitanten Gebühren einen Riegel schieben. Als Beispiel wurde eine Lärmschutzgruppe genannt, der für die Einsicht in einen neunzigseitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt wurde.</p><p>Der Nationalrat hatte sich dafür entschieden, dass bei Ausnahmefällen die Höhe der Gebühren bei maximal 2000 Franken festgesetzt werden soll - und dass dieser Betrag im Gesetz festgeschrieben werden muss. Zudem sollen die Gesuchsteller vorgängig über allfällige Gebühren informiert werden müssen.</p><p></p><p>Bundesrat für Gratisgesuche</p><p>Mit der Vorlage könne ein Grundprinzip endlich in ein Gesetz geschrieben werden, das für einen Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sei, sagte Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE). Transparenz sei die Grundvoraussetzung dafür, dass die Öffentlichkeit und die Medien ihre Aufsichtsfunktion über den Staat wahrnehmen könnten.</p><p>"Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis", sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter, die sich im Namen des Bundesrats für Eintreten starkmachte - letztlich erfolglos.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2021</b></p><p><b>Nationalrat will kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Die Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung soll nach Ansicht des Nationalrats kostenlos sein. Er hat am Montag mit 132 zu 47 Stimmen bei einer Enthaltung einer entsprechenden Gesetzesänderung im Grundsatz zugestimmt.</b></p><p>Im Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) soll festgeschrieben werden, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel keine Gebühr erhoben wird. Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn der Aufwand der Verwaltung in keinem vertretbaren Verhältnis zum öffentlichen Interesse steht, soll eine Gebühr erhoben werden können.</p><p>Das entspreche weitgehend der heutigen Praxis, sagte Céline Widmer (SP/ZH) im Namen der Kommission. Der Handlungsbedarf bestehe darin, dass die gesetzliche Grundlage und die Praxis nicht widersprüchlich sein sollten. Zudem habe es in der Vergangenheit stossende Negativbeispiele gegeben. So seien etwa einer Lärmschutzgruppe für die Einsicht in einen neunzigseitigen Bericht 16'500 Franken in Rechnung gestellt worden. Die Rechnung sei nicht dem Aufwand geschuldet gewesen, sondern habe abschreckende Wirkung erzielen sollen.</p><p></p><p>Gebühr ist "nichts als fair"</p><p>Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits einmal zugestimmt. Weil der Ständerat in der Folge jedoch nicht auf die Vorlage eintrat, musste der Nationalrat noch einmal darüber befinden.</p><p>Das Anliegen passierte den Nationalrat aber nicht ohne Widerstand. Es sei heute so, dass 97 Prozent aller Anfragen kostenlos abgehandelt würden, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) im Namen der FDP und der Minderheit. Im Einzelfall sei eine Gebührenerhebung wichtig. Wenn der Aufwand hoch sei, sei es "nichts als fair", dass die Kosten erhoben würden.</p><p>Das Öffentlichkeitsprinzip stehe nicht im Gegensatz dazu, dass kleine Gebühren erhoben werden könnten, sagte zudem Marianne Binder-Keller (AG) im Namen der Mitte, die wie die FDP die Vorlage ablehnte. Die wenigen Fälle, um die es jetzt gehe, hätten beispielsweise einen Arbeitsaufwand von achtzig Stunden - es gebe einen Stapel von mehreren hundert Bundesordnern. In solchen Fällen gehe nicht darum, die Einsicht zu beschränken, sondern einfach um die Abgeltung des Aufwands.</p><p></p><p>Transparenz stärkt Vertrauen der Bevölkerung</p><p>Die Befürworterinnen des Gesetzes entgegneten, dass Transparenz nicht an Kostenhürden scheitern dürfe. Es gehe hier nicht um ein Detail, sondern um ein staatspolitisches Grundprinzip, "um die Transparenz der Macht", sagte Irène Kälin (Grüne/AG). Durch die Umkehr des Systems, weg von der Gebührenerhebung, werde das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen gestärkt, ergänzte Corina Gredig (GLP/ZH).</p><p>Zudem sei die Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes im Jahr 2006 ein entscheidender Schritt gewesen, hielt Nadine Masshardt (SP/BE) fest. "Mit Gebühren dürfen wir diesen Schritt nicht wieder untergraben."</p><p>Auch der Bundesrat stimmt dem Kern der Vorlage weiterhin zu, Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Er entspreche der gelebten Praxis.</p><p></p><p>Ständerat sieht kein Problem</p><p>Der Ständerat hatte der Vorlage in der Sommersession seine Zustimmung verweigert. Die heutige Gesetzgebung ermöglicht aus Sicht der Ständeratsmehrheit eine differenzierte und angemessene Gebührenerhebung. Mit der Erhebung einer Gebühr könne sichergestellt werden, dass nur Gesuche mit berechtigten Anliegen eingereicht würden. Es stelle sich in den meisten Fällen gar kein Problem, ein Paradigmenwechsel sei nicht angezeigt, lautete der Tenor.</p><p>Das Geschäft geht zurück an den Ständerat. Lehnt dieser die Vorlage erneut ab, ist sie vom Tisch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2021</b></p><p><b>Parlament will kostenlose Einsicht in amtliche Dokumente</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen grundsätzlich kostenlos eingesehen werden können. Anders als in der Praxis gelebt ist heute im Gesetz festgehalten, dass für die Einsicht in der Regel Kosten erhoben werden müssen. Das Parlament will das nun ändern.</b></p><p>Am Mittwoch ist nach dem Nationalrat auch der Ständerat auf eine entsprechende parlamentarische Initiative eingetreten. Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Staatspolitische Kommission soll dafür nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. Gesuche sollen künftig nur noch dann kostenpflichtig sein, wenn sie für die Bundesverwaltung einen besonders hohen Aufwand bedeuten.</p><p>Heidi Z'graggen von der Staatspolitischen Kommission sagte, dass bereits heute in über 97 Prozent der Fälle keine Gebühr erhoben werde. Allerdings wolle die vorberatende Kommission die Änderung verhindern, damit die heutige Regelung beibehalten und das Verursacherprinzip angewandt werden könne, so Z'graggen.</p><p></p><p>Anstieg der Gesuche befürchtet</p><p>Die Kommission befürchte zudem, dass es durch einen Wechsel zu einem hohen Anstieg der Gesuche und insbesondere einem Anstieg von aufwändigen Gesuchen komme. Der Berner Hans Stöckli (SP/BE) entgegnete, dass sein Kanton diesen Paradigmenwechsel bereits vorgenommen habe und es zu keinem Anstieg gekommen sei.</p><p>Die Mehrheit stimmte schliesslich für die Änderung. Auch der Bundesrat begrüsste die Neuregelung. "Der Paradigmenwechsel entspricht der gelebten Praxis", fasste Justizministerin Karin Keller-Sutter zusammen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2022</b></p><p><b>Parlament will kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen künftig grundsätzlich kostenlos eingesehen werden dürfen. So weit sind sich die Räte einig. Sie wollen aber besonders für aufwendige Gesuche Gebühren doch zulassen. Umstritten ist, wie viel in solchen Fällen höchstens verrechnet werden darf.</b></p><p>Der Ständerat befasste sich am Montag zum zweiten Mal mit einer Vorlage aus dem Nationalrat und nahm sie mit 38 zu 2 Stimmen und ohne Enthaltung an. Demnach darf das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten - künftig grundsätzlich nichts mehr kosten.</p><p>Ausnahmen soll es aber geben: Erfordert die Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Dokumenten eine "besonders aufwändige Bearbeitung" durch eine Behörde, soll eine Gebühr verrechnet werden können. Der Ständerat will dabei keine Obergrenze setzen, wie er entschied.</p><p>Er folgte damit der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). In 97 Prozent der Fälle werde schon heute keine Gebühr erhoben, sagte Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL). Eine Obergrenze für die Gebühr in wenigen Ausnahmen wünsche die SPK-S nicht. Auch der Bundesrat will es so halten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat hält an Gebührenobergrenze für amtliche Dokumente fest</b></p><p><b>Amtliche Dokumente der Bundesverwaltung sollen künftig grundsätzlich kostenlos eingesehen werden dürfen. Noch sind sich die Räte aber nicht einig darüber, ob für besonders aufwendige Gesuche eine Gebührenobergrenze festgelegt werden soll oder nicht.</b></p><p>Der Nationalrat will in solchen Fällen höchstens 2000 Franken verrechnen. Er hielt am Mittwoch an einem früheren Entscheid fest - mit 130 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Nun ist ein letztes Mal der Ständerat am Zug.</p><p>Die kleine Kammer hatte sich in der Frühjahrssession gegen eine Obergrenze entschieden. Auch der Bundesrat will es so halten.</p><p>Einig sind sich National- und Ständerat, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten - künftig grundsätzlich nichts mehr kosten soll. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine "besonders aufwändige Bearbeitung" durch eine Behörde erfordert. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.09.2022</b></p><p><b>Ständerat gegen Gebührenobergrenze für Einsicht in Dokumente</b></p><p><b>Die Bundesverwaltung soll nach dem Willen des Ständerats in Ausnahmefällen für die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen dürfen. Die kleine Kammer hat am Montag an der letzten verbliebenen Differenz bei der Revision des Öffentlichkeitsgesetzes festgehalten.</b></p><p>Oppositionslos folgte der Ständerat dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.</p><p>Schon vor der Debatte am Montag waren sich die Räte einig, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten - künftig grundsätzlich nichts mehr kosten soll. Umstritten ist nur noch die genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelung. Ausnahmen gibt es dann, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine "besonders aufwendige Bearbeitung" durch eine Behörde erfordert.</p><p>Der Grundsatz der Gebührenfreiheit sei bereits verankert, sagte Matthias Zopfi (Grüne/GL) namens der Kommission. Und seit 2016 hätten nur sehr wenige Gesuche die 2000-Franken-Grenze überschritten.</p><p>Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, schon heute würden in 98 Prozent der Fälle keine Gebühren erhoben. Die Zahl der Gesuche nehme allerdings zu, und es seien auch solche darunter, die für die Verwaltung einen grossen Aufwand bedeuteten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Räte einigen sich auf Regeln für Einsicht in Dokumente</b></p><p><b>Die Bundesverwaltung darf auch in Zukunft in Ausnahmefällen für die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen. Der Nationalrat hat bei der Revision des Öffentlichkeitsgesetzes am Donnerstag die letzte verbliebene Differenz ausgeräumt.</b></p><p>Oppositionslos stimmte die grosse Kammer zu, auf die Gebührenobergrenze zu verzichten. Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Das Einschwenken bedeute keine inhaltliche Zustimmung, sagte Kommissionssprecherin Céline Widmer (SP/ZH). Man habe aber unnötigen Aufwand vermeiden wollen. Sie zeigte sich zudem überzeugt, dass mit er Gesetzesrevision viel erreicht worden sei.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:09