Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
Details
- ID
- 20160438
- Title
- Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20.08.2020</b></p><p>Kaderangestellte in Unternehmen des Bundes sollen nicht mehr verdienen als ein Mitglied des Bundesrates. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat zur Kenntnis genommen, dass eine entsprechende Revision des Bundespersonalgesetzes in der der Vernehmlassung unterschiedlich aufgenommen worden ist und hat sich dennoch deutlich dafür entschieden, die Vorlage dem Rat zu unterbreiten. </p><p>In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160438">16.438</a> Pa. Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) hat die SPK Änderungen des Bundespersonalgesetzes und weiterer Erlasse ausgearbeitet, so dass für sieben grössere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festgelegt wird. Dabei ist der Begriff "Entgelt" umfassend zu verstehen und deckt neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen (Nebenleistungen, berufliche Vorsorge etc.) ab. Konkret wurde diese Obergrenze festgelegt für die Kader der SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und der Post.</p><p>Was die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft, so soll die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegen. Dies wird neu im Bundespersonalgesetz so festgehalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.</p><p>Die Kommission hat festgestellt, dass sich befürwortende und ablehnende Vernehmlassungsantworten etwa die Waage halten. Sie hält an ihrem Entwurf fest und hat diesen mit 19 zu 5 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet.</p><p>21 Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Vorlage ganz oder zumindest teilweise, darunter 14 Kantone, die Grünen, die SP und die SVP. 19 Teilnehmer, darunter 7 Kantone, die CVP, die FDP und die glp lehnen die Vorlage ab. Die sich äussernden Wirtschaftsverbände vertraten verschiedene Meinungen.</p><p>Insgesamt 13 Vernehmlasser vertraten die Ansicht, dass die Swisscom AG von den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auszunehmen sei, da die Swisscom als börsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliege. Vereinzelt kritisiert wurde auch die Höhe der vorgesehenen Entgeltobergrenze. Hier gab es Vorschläge für prozentuale Lösungen, tiefere Höchstwerte bzw. für unterschiedliche Vorgaben je nach Unternehmen.</p><p>Unterschiedlich, aber doch mehrheitlich zustimmend beurteilt wurde das in der Vorlage ebenfalls vorgesehene Verbot von Abgangsentschädigungen, mit welchem die parlamentarische Initiative von Ständerat Minder "Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader" (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180428">18.428</a>) umgesetzt wird. 26 Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich explizit zu diesem Teil der Vorlage, wobei 16 ein solches Verbot begrüssten und 10 sich dagegen aussprachen.</p><p>Der Entwurf zuhanden des Rates mit erläuterndem Bericht sowie der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung finden sich unter folgenden Links:</p><p><a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10013">Entwurf mit erläuterndem Bericht</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-438">Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung</a></p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Oktober 2020 </b></p><p>Der Bundesrat teilt zwar die Einschätzung, wonach die Entlöhnung der Topkader in bundesnahen Unternehmen und Anstalten kritisch zu prüfen ist. Der Bundesrat erachtet jedoch eine gesetzlich festgelegte Entgeltobergrenze sowie ein generelles Abgangsentschädigungsverbot als zu starr. Er teilt damit die Meinung einer Minderheit der Kommission (Fluri, Campell, Humbel, Jauslin, Romano), welche Nichteintreten auf die Vorlage beantragt. (...)</p>
- Objectives
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- 0
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Date Council Text 20.01.2017 0 Folge geben (Erstrat) 20.01.2017 0 Folge geben (Erstrat) 15.05.2017 0 Keine Zustimmung 15.05.2017 0 Keine Zustimmung 11.09.2017 1 Folge gegeben 18.01.2018 0 Zustimmung 18.01.2018 0 Zustimmung 19.06.2020 1 Fristverlängerung 19.06.2020 0 Bis zur Frühjahrssession 2022.
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- Number
- 1
- Text
- Bundespersonalgesetz (BPG)
- Resolutions
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Date Council Text 18.03.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2021 2 Nichteintreten 16.12.2021 1 Eintreten 03.03.2022 2 Nichteintreten
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Lohndeckel für Bundesbetriebe in Gesetz schreiben</b></p><p><b>Die Bezüge der obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben sollen eine Million Franken nicht übersteigen. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag für eine gesetzlich verankerte Lohnobergrenze ausgesprochen - gegen den Willen des Bundesrates.</b></p><p>Die Mehrheit des Rates war sich einig: Die Topkader und Verwaltungsräte bei den sieben grösseren Unternehmen des Bundes - SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom - sollen jährlich nicht mehr als eine Million Franken Entgelt beziehen können.</p><p>Der Begriff "Entgelt" deckt dabei neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen ab - inklusive Nebenleistungen und berufliche Vorsorge. Der Rat nahm das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 139 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.</p><p>Die teilweise hohen Löhne, die ausbezahlt werden, würden in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N). Seitens der Fraktionen tönte es ähnlich.</p><p>Einzig die FDP-Fraktion weigerte sich, die Vorlage so zu anzunehmen. "Die Vorlage reitet auf der Empörungswelle der sogenannten Lohnexzesse", sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Die Vorlage sei sachlich falsch, indem sie ein einheitliches Mass für alle Betriebe festlege. Den unterschiedlichen Unternehmen werde keine Rechnung getragen. "Wenn schon müssten differenzierte, auf die Branche abgestimmte Limiten festgelegt werden", sagte Fluri.</p><p><b></b></p><p>Bundesrat will keine starre Lösung</p><p>Auch für den Bundesrat ist die Regelung zu starr. Zudem habe der Bundesrat bereits Instrumente in der Hand, um die Entlöhnung der obersten Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Er beantragte, dass zumindest die Swisscom vom Lohndeckel ausgenommen wird, da sie als börsenkotiertes Unternehmen dem Aktienrecht unterliegt. Der Rat lehnte dies mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p>Die Kommission, die die Vorlage ausarbeitete, wollte eigentlich, dass bei den übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes, die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegt. Dazu zählen etwa die Arzneimittelzulassungsstelle Swissmedic oder Schweiz Tourismus. Entsprechend soll das Bundespersonalgesetz angepasst werden.</p><p>Eine Minderheit um Samira Marti (SP/BL) kam jedoch mit ihrem Antrag durch, dass auch hier eine Obergrenze von einer Million Franken gesetzt wird. Ansonsten würde die Arbeit auf halben Weg abgebrochen, argumentierte sie. Ihr Antrag kam mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung durch.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.09.2021</b></p><p><b>Ständerat will keinen Lohndeckel bei Bundesbetrieben</b></p><p><b>Der Ständerat will den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom keinen Maximallohn für ihre obersten Kader vorschreiben. Die vorhandenen Instrumente zur Verhinderung von Lohnexzessen genügen aus Sicht der Ratsmehrheit.</b></p><p>Die Frage der Löhne von Bundeskader sorge in der Bevölkerung zwar zu Recht zu Diskussionen, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) im Namen der staatspolitischen Kommission. </p><p>Ein Lohndeckel könne aber auch falsche Anreize setzen. Der Maximallohn könne nämlich auch so interpretiert werden, dass in gewissen Betrieben die Löhne angehoben werden müssten. Der Ständerat lehnte schliesslich die vom Nationalrat im März deutlich angenommene Vorlage mit 19 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p>Eine Referenzgrösse für Vergütungen sei zudem ungeeignet, wenn sie nicht an den Betrieb und die konjunkturelle Entwicklung angepasst werden könne, sagte Engler. So sei es nämlich auch schwierig, eine differenzierte Regelung für die einzelnen Betriebe zu finden. Der Vorschlag falle daher als zu pauschal und unpraktikabel durch.</p><p></p><p>"Faule Gründe" gegen Lohndeckel</p><p>Es seien faule Gründe, mit welchen die Lohnobergrenze verhindert werden solle, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG). Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, dass die Proportionen wieder ins richtige Verhältnis gelenkt würden. Das Anliegen müsse weiterverfolgt werden.</p><p>Eigentlich sei sich das Parlament einig gewesen, dass es Handlungsbedarf gebe, sagte zudem Thomas Minder (parteilos/SH). Die Abzockerei und die Abgangsentschädigungen würden weitergehen. Die Chefs könnten trotz negativer Schlagzeilen in den vergangenen Jahren immer noch Millionen kassieren.</p><p>Minder erinnerte an den tödlichen Unfall eines SBB-Zugchefs, der in einer Zugtür eingeklemmt wurde, und an die Blackouts der Swisscom in den vergangenen Monaten. Es habe einen faden Nachgeschmack, dass hier nichts geregelt werde solle.</p><p></p><p>Variabler Lohnanteil beschränkt</p><p>Der Bundesrat stellte sich gegen die Vorlage. Die Regierung teile zwar die Zielsetzungen, aber die bestehenden Instrumente genügten, um sie zu erreichen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.</p><p>Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, die Betriebe an die kürzere Leine zu nehmen. Etwa wurden Boni und Nebenleistungen im Verhältnis zum Fixlohn begrenzt: Der variable Lohnanteil - also der Bonus - der einzelnen Geschäftsleitungsmitglieder darf höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen, die Nebenleistungen dürfen nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück. Auch die notwendige Transparenz bestehe, sagte Maurer.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p><b>Nationalrat weiterhin für Lohndeckel bei bundesnahen Betrieben</b></p><p><b>Der Nationalrat hält daran fest: Den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom soll ein Maximallohn von einer Million Franken für ihre obersten Kader vorgeschrieben werden. Der Rat stimmte am Donnerstag mit 151 zu 39 Stimmen erneut dafür. Der Ständerat lehnt dies bislang ab.</b></p><p>In staatsnahen Betrieben gebe es Personen, die meinten, sie müssten mehr verdienen als ein Bundesrat, sagte Kommissionssprecher Gerhard Pfister (Mitte/ZG). Dem gelte es Einhalt zu gebieten. Es gehe um eine Selbstverständlichkeit, die geklärt werden solle, sagte Nadine Masshardt (SP/BE). Die Aufwärtsspirale bei den Löhnen müsse unterbrochen werden, sagte zudem Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE).</p><p>Die Topkader und Verwaltungsräte bei den sieben grösseren Unternehmen - SBB, Post, Ruag, Skyguide, Suva, SRG und Swisscom - sollen daher jährlich nicht mehr als eine Million Franken Entgelt beziehen können.</p><p>Die FDP und wenige Mitte-Nationalrätinnen und -Nationalräte stimmten dagegen. Kurt Fluri (FDP/SO) bezeichnete die Vorlage als exzessiv. Er sei starr und undifferenziert. Die Löhne sorgten zur Recht für Diskussionen, sagte er. Aber die Vorlage stamme aus dem Jahr 2016, seither habe der Bundesrat in der Kaderlohnverordnung Kriterien festgelegt, wie die Löhne festzusetzen seien, um Lohnexzesse zu vermeiden.</p><p>"Dieses System funktioniert", sagte auch Finanzminister Ueli Maurer. Die Löhne würden jeweils in den Eignergesprächen besprochen. Der Bundesrat will keinen Lohndeckel.</p><p>Gleich hielt es der Ständerat in der Herbstsession - er wollte nichts wissen vom Vorschlag. Er muss nun nochmals darüber befinden. Lehnt er die Vorlage noch einmal ab, ist sie vom Tisch. Angestossen hatte sie alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Insgesamt gingen die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurück.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2022</b></p><p><b>Ständerat beerdigt Lohndeckel bei Bundesbetrieben</b></p><p><b>Den bundesnahen Betrieben wie SBB und Swisscom soll kein Maximallohn von einer Million Franken für ihre obersten Kader vorgeschrieben werden. Der Ständerat hat eine entsprechende Vorlage am Donnerstag zum zweiten Mal abgelehnt. Damit ist das Geschäft erledigt.</b></p><p>Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Plenum folgte damit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) und hielt an seinem ursprünglichen Entscheid von September 2021 fest. Damals lautete das Stimmenverhältnis 19 zu 12 bei einer Enthaltung.</p><p>Kommissionssprecher Stefan Engler (Mitte/GR) begründete die ablehnende Haltung unter anderem damit, dass die vom Nationalrat skizzierte Lösung zu undifferenziert sei. Wenn schon Lohndeckel festgelegt würden, müssten diese unterschiedlich ausgestaltet sein, um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betriebe zu entsprechen.</p><p>Eine solch komplexe Aufgabe sollte laut Engler aber nicht dem Gesetzgeber obliegen. "Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, sondern des Bundesrats, die Löhne zu analysieren und festzulegen."</p><p></p><p>"Die Löhne sind immer noch ein Problem"</p><p>Die Minderheit war anderer Meinung. Daniel Jositsch (SP/ZH) gab zwar zu, dass der vom Nationalrat festgelegte generelle Lohndeckel von einer Million Franken vielleicht noch nicht die ideale Lösung darstelle. Klar sei aber, dass auf das Unbehagen in der Bevölkerung gegen überrissene Löhne reagiert werden müsse.</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH), Kopf hinter der erfolgreichen Abzockerinitiative, enervierte sich darüber, dass beispielsweise die Chefs von Suva und von Skyguide mehr Geld verdienten als ein Bundesrat oder eine Staatssekretärin. "Die Löhne sind immer noch ein Problem."</p><p>Kommissionssprecher Engler konterte, dass es aktuell keinen bundesnahen Betrieb gebe, bei dem der Kaderlohn über einer Million Franken liege. Insgesamt seien die Topsaläre in den vergangenen Jahren tendenziell zurückgegangen. "Die Vorlage hat vorgewirkt." Er hoffe, dass dies auch so bleibe, wenn eine fixe Obergrenze nun vom Tisch sei.</p><p></p><p>Anliegen laut Bundesrat bereits erfüllt</p><p>Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) im Jahr 2016 mit einer parlamentarischen Initiative. Mehrere Berichte zum Thema folgten.</p><p>Der Bundesrat stellte sich in der Folge gegen einen gesetzlich verankerten Lohndeckel. Das bestehende System funktioniere, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Löhne würden jeweils in den Eignergesprächen besprochen.</p><p>Das Anliegen der Vorlage sei bereits umgesetzt. "Wir sind auch der Ansicht, dass eine Million die absolute Obergrenze sein muss", sagte Maurer. Er widersprach auch Voten von Befürwortern der Vorlage, wonach der Bundesrat die Löhne wegen des privatwirtschaftlichen Drucks künftig wieder erhöhen werde. Die Regierung werde dem Thema weiterhin Aufmerksamkeit schenken.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:10