Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein

Details

ID
20160442
Title
Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die relevanten Artikel des Arbeitsgesetzes (ArG), insbesondere Artikel 46, sind dahingehend zu ändern, dass Arbeitnehmende bei Start-ups (Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren), welche im Besitze von "employee stock option plans" (Esop) sind (Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen wie Aktienpläne, Optionspläne, Schattenaktien oder Schattenoptionen), die Vertrauensarbeitszeit vereinbaren können und keine Arbeitszeit erfassen müssen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.02.2017 0 Folge geben (Erstrat)
    20.02.2017 0 Folge geben (Erstrat)
    22.01.2018 0 Keine Zustimmung
    22.01.2018 0 Keine Zustimmung
    07.05.2019 1 Folge gegeben
    21.08.2020 0 Zustimmung
    21.08.2020 0 Zustimmung
    30.09.2022 1 Fristverlängerung
    30.09.2022 1 Bis zur Herbstsession 2024.
    27.09.2024 1 Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.05.2019</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Start-ups von Arbeitszeiterfassung befreien</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Mitarbeitende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen. Das will der Nationalrat. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Marcel Dobler (FDP/SG) angenommen.</strong></p><p class="Standard_d">Von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit werden sollen Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren, die Mitarbeiterbeteiligen wie Aktien und Optionspläne haben. Der Rat hiess die Initiative mit 130 zu 52 Stimmen gut. Folgt ihm der Ständerat, können die Gesetzesarbeiten beginnen.</p><p class="Standard_d">Es brauche gute Rahmenbedingungen für Innovation, argumentierte Dobler. Das Arbeitsgesetz nehme heute keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Start-ups. Mit einem "9-to-5-job" baue man keine Firma auf, das wisse er aus Erfahrung. Deshalb brauche es eine Ausnahmeregelung.</p><p class="Standard_d">Dagegen argumentierte Corrado Pardini (SP/BE). Im Arbeitsgesetz gehe es um die Gesundheit der Arbeitnehmenden, stellte er fest. Die Trennung zwischen Arbeits- und Ruhezeit sowie eine maximale Arbeitszeit seien aus arbeitsmedizinischer Sicht wichtig. Weiter warnte Pardini davor, das Fuder zu überladen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 30.08.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);">Nachdem ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160442"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);">16.442</span></a><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);"> (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) in der Vernehmlassung ziemlich umstritten war, hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung von der Verwaltung Präzisierungsvorschläge verlangt (vgl. </span><a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2023-06-27.aspx?lang=1031">Medienmitteilung vom 27. Juni 2023</a><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);">). Nach eingehender Diskussion hat sie jetzt aber entschieden, an der Fassung gemäss Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und weder Elemente zur besseren Definition von Start-ups aufzunehmen noch zu präzisieren, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung Bedingung für die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz wäre. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen angenommen. Es liegen Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Aufnahme einschränkender Kriterien vor. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat; sie kommt frühestens in der Wintersession in den Nationalrat.</span></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);">Die Kommission hat von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160442"><span style="background-color:rgb(128,118,65);color:rgb(255,255,255);">16.442</span></a><span style="background-color:rgb(255,255,255);color:rgb(30,30,30);"> Kenntnis genommen. Sie hat einstimmig beschlossen, die Beratung zu sistieren und die Vorlage nicht wie geplant in die Wintersession zu bringen. Stattdessen bittet sie den Bundesrat mit einem Schreiben, unter Einbezug der Sozialpartner zu prüfen, ob für Mitarbeitende von Start-ups, die über eine Firmenbeteiligung verfügen, bezüglich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften eine Ausnahmeregelung auf Verordnungsstufe denkbar wäre.</span></p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Katrin Marti, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 94 72,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
27.06.2025 14:30

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