Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein
Details
- ID
- 20160442
- Title
- Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 30.08.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Nachdem ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160442">16.442</a> (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) in der Vernehmlassung ziemlich umstritten war, hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung von der Verwaltung Präzisierungsvorschläge verlangt (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2023-06-27.aspx?lang=1031">Medienmitteilung vom 27. Juni 2023</a>). Nach eingehender Diskussion hat sie jetzt aber entschieden, an der Fassung gemäss Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und weder Elemente zur besseren Definition von Start-ups aufzunehmen noch zu präzisieren, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung Bedingung für die Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz wäre. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf mit 14 zu 8 Stimmen angenommen. Es liegen Minderheitsanträge auf Nichteintreten wie auch auf Aufnahme einschränkender Kriterien vor. </p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Stellungnahme des Bundesrates vom 01.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten. </p><p><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2023/2653.pdf">Stellungnahme des Bundesrates (BBl 2023 2653)</a></p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.11.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat von der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates zu ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160442">16.442</a> Kenntnis genommen. Sie hat einstimmig beschlossen, die Beratung zu sistieren und die Vorlage nicht wie geplant in die Wintersession zu bringen. Stattdessen bittet sie den Bundesrat mit einem Schreiben, unter Einbezug der Sozialpartner zu prüfen, ob für Mitarbeitende von Start-ups, die über eine Firmenbeteiligung verfügen, bezüglich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften eine Ausnahmeregelung auf Verordnungsstufe denkbar wäre.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 20.02.2017 0 Folge geben (Erstrat) 20.02.2017 0 Folge geben (Erstrat) 22.01.2018 0 Keine Zustimmung 22.01.2018 0 Keine Zustimmung 07.05.2019 1 Folge gegeben 21.08.2020 0 Zustimmung 21.08.2020 0 Zustimmung 30.09.2022 1 Fristverlängerung 30.09.2022 1 Bis zur Herbstsession 2024. 27.09.2024 1 Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2026
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Proceedings
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 18.08.2026</strong></h2><p class="Standard_d">Im Zusammenhang mit der durchzogenen Vernehmlassung zu ihrem Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160442">16.442</a> («Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein») hatte die Kommission den Bundesrat aufgefordert, mit den Sozialpartnern eine Verordnungslösung für das Anliegen der Initiative zu finden (vgl. Medienmitteilungen vom <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/wak-n-2023-11-24.aspx?lang=1031">24. November 2023</a> und vom <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2025-06-24.aspx?lang=1031">24. Juni 2025</a>). Nun liegt ein Entwurf zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vor, der auch in der Vernehmlassung grossteils unterstützt wurde (vgl. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/1/cons_1/doc_4/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2026-1-cons_1-doc_4-de-pdf-a.pdf">Vernehmlassungsvorlage</a>, <a href="https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2026/1/cons_1/doc_6/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2026-1-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf">Stellungnahmen</a>). Die Kommission kommt insgesamt zum Schluss, der erzielte Kompromiss entspreche dem, was derzeit machbar sei. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 12 zu 12 Stimmen (ohne Enthaltung) und mit Stichentscheid des Präsidenten (Bendahan,S), den Auftrag an die Kommission zum Vorlegen eines Entwurfs nicht aufrechtzuerhalten und die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit möchte eine weitergehende Lösung – insbesondere einen Verzicht auf eine Arbeitszeiterfassung – und will die Initiative deshalb nicht abschreiben.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
- 10.09.2026 10:00