Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat

Details

ID
20160480
Title
Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes reicht die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates eine parlamentarische Initiative mit dem folgenden Gegenstand ein: </p><p>Artikel 33cbis des Geschäftsreglementes des Nationalrates (GRN; SR 171.13) soll aufgehoben werden.</p><p></p><p>Begründung</p><p>Artikel 33cbis GRN sieht vor, dass bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrates im Nationalrat in der Regel sämtliche Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin anwesend sein müssen, um diejenigen Teile des Geschäftsberichtes zu vertreten, welche ihr jeweiliges Departement oder die Bundeskanzlei betreffen. Diese Bestimmung wurde mittels parlamentarischer Initiative (vgl. parlamentarische Initiative "Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates bei der Behandlung des Geschäftsberichtes im Nationalrat", Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 19. Oktober 2007; BBl 2008 1095ff.) ins Geschäftsreglement des Nationalrates aufgenommen und ist seit dem 1. März 2009 in Kraft. Der Grund für diese Änderung war, dass der Stellenwert der Kontrolle des Geschäftsberichtes des Bundesrates durch das Parlament erhöht werden sollte. Diese Änderung erzielte nicht den erhofften Effekt. Aufgrund dieser Erfahrungen und im Interesse der Verfahrensökonomie im Rat wie auch in der Kommission entschied sich die GPK-N dazu, mittels parlamentarischer Initiative dem Nationalrat zu beantragen, Artikel 33cbis GRN wieder aufzuheben, wobei die Änderung im Parlamentsgesetz, welche eine Anpassung der Regelung auf Stufe der Ratsreglemente ermöglicht, beibehalten werden soll (Art. 145 Abs. 1 ParlG).</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 12.04.2017</b></p><p>Zu der 2009 in Kraft getretenen Revision hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme erklärt, dass aus seiner Sicht kein Änderungsbedarf bestehe. Demzufolge sprach er sich damals gegen die Revision aus. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative kann sich der Bundesrat einverstanden erklären. Die Vereinfachung des Verfahrens im Nationalrat und die Rückkehr zum bewährten System, das der Ständerat stets beibehalten hat, ist zu begrüssen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    11.11.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    11.11.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
  • Number
    1
    Text
    Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Geschäftsbericht des Bundesrates)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.06.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf
    29.09.2017 1 Das Geschäftsreglement wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.06.2017</b></p><p>Der Nationalrat will die Behandlung des Geschäftsberichts des Bundesrats künftig wieder gleich behandeln wie der Ständerat. Demnach müssen nicht mehr sämtliche Mitglieder des Bundesrats und der Bundeskanzler anwesend sein, um diejenigen Teile des Berichts zu vertreten, welche ihr jeweiliges Departement oder die Bundeskanzlei betreffen. Die grosse Kammer hat eine entsprechende parlamentarische Initiative ihrer Geschäftsprüfungskommission einstimmig angenommen. Stimmt auch der Ständerat zu, wird die seit dem 1. März 2009 geltende Regelung wieder aufgehoben. Nach Ansicht einer Mehrheit des Nationalrats und auch des Bundesrats brachte die Änderung nicht den erhofften Effekt, den Stellenwert der parlamentarischen Kontrolle zu erhöhen.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

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