Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice

Details

ID
20160484
Title
Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 20.08.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission verabschiedet mit 18 zu 7 Stimmen eine Vernehmlassungsvorlage in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160484">16.484</a>). In Anbetracht der heutigen Realitäten in der Arbeitswelt erachtet die Kommission eine flexiblere Ausgestaltung des Arbeitsrechts als unabdingbar. Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten auf den Entwurf, der in ihren Augen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes darstellt, was schlussendlich auch hohe Kosten für die Wirtschaft mit sich bringen würde.</p><p class="Standard_d">Mit ihrem Entwurf regelt die Kommission nicht nur den Bereich des Homeoffice, sondern die Telearbeit generell. Sie sieht – bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung – insbesondere eine Verlängerung der maximalen Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden und eine Reduktion der Mindestruhezeit von 11 auf 9 Stunden vor. Zudem soll gelegentliche Sonntagsarbeit aus eigenem Antrieb erlaubt werden, was eine Minderheit allerdings ablehnt. Die Kommission sieht die Vorlage ausdrücklich als Möglichkeit für die Arbeitnehmenden, ihre Arbeitszeiten individueller zu wählen, was gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auf Betreuungsarbeit grosse Vorteile verspricht. Sie nimmt Bedenken in Bezug auf den Gesundheitsschutz ernst und hat deshalb insbesondere das Recht auf Nichterreichbarkeit in ihren Entwurf integriert. In einer Variante schickt die Kommission zudem entsprechende Anpassungen im Obligationenrecht in die Vernehmlassung. Damit würden die geplanten Flexibilisierungen kohärent umgesetzt und einen weiteren Kreis von Arbeitnehmenden einschliessen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2025&nbsp;</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat begrüsst Regelung der Telearbeit</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat unterstützt mehrheitlich die Vorschläge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates für flexiblere Arbeits- und Ruhezeitregeln bei der Telearbeit. Die Vorlage entspricht den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Arbeitswelt und verankert gleichzeitig das Recht auf Nichterreichbarkeit während der täglichen Ruhezeit und an Sonntagen im Arbeitsgesetz. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission verabschiedet und beantragt neben einem eingeschränkteren Geltungsbereich zusätzliche Anpassungen im Obligationenrecht.</strong></p><p class="Standard_d">Telearbeit und im Speziellen Homeoffice gehören heute zum Arbeitsalltag. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) möchte mit dem Gesetzesentwurf den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit in Telearbeit verrichten, Rechnung tragen. Damit setzt sie die 2019 überwiesene parlamentarische Initiative Burkart «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» um.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorlage der Kommission</p><p class="Standard_d">Gemäss dem Entwurf der Kommission sollen alle Arbeitnehmenden ab 18 Jahren ihre Arbeitsleistung ausserhalb des Betriebes erbringen können, wenn sie dies schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Das bereits heute implizit geltende Recht auf Nichterreichbarkeit während der täglichen Ruhezeit und an Sonntagen soll explizit im Arbeitsgesetz festgehalten werden.</p><p class="Standard_d">Zudem sieht die Vorlage vor, dass die Tages- und Abendarbeit innerhalb von 17 Stunden zu leisten ist. Heute sind es 14 Stunden. Die tägliche Ruhezeit soll neu mindestens neun anstelle von elf Stunden betragen. An höchstens sechs Sonntagen pro Jahr soll an höchstens fünf Stunden bewilligungsfrei gearbeitet werden können. Diese Sonntagsarbeit ist mit einem Lohnzuschlag von 50 Prozent abzugelten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Anpassungsvorschläge des Bundesrats</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat unterstützt die Vorlage mit einigen punktuellen Anpassungsvorschlägen, denn sie schafft Klarheit, ohne dabei den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu vernachlässigen. Er beantragt jedoch, den Geltungsbereich auf jene Arbeitnehmenden einzuschränken, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selber festsetzen können. Nur wer diese Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung hat, kann vom Anliegen der Vorlage profitieren, Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit zu optimieren.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt zudem, von der Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer abzusehen, da diese keinen Mehrwert bringt und eine administrative Erschwernis für die Betriebe bedeutet. Das Recht auf Nichterreichbarkeit soll nicht nur für Personen in Telearbeit, sondern für alle Arbeitnehmenden gelten.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt weiter, das Obligationenrecht zu ergänzen, damit die Revision in ihrer Gesamtheit kohärent ist. In Übereinstimmung mit den Anpassungen im Arbeitsgesetz soll auch im Obligationenrecht der Begriff «Telearbeit» definiert werden. Zudem sollen die Punkte aufgeführt werden, welche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zu vereinbaren sind. Schliesslich soll das Recht auf Nichterreichbarkeit auch im Obligationenrecht festgehalten werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    29.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    29.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    18.02.2019 0 Zustimmung
    18.02.2019 0 Zustimmung
    19.03.2021 1 Fristverlängerung
    19.03.2021 1 Bis zur Frühjahrssession 2023.
    17.03.2023 1 Fristverlängerung
    17.03.2023 0 Bis zur Frühjahrssession 2025.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit)
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.2025 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Regeln für Homeoffice lockern und flexibilisieren</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Im Homeoffice sollen künftig weniger starre Regeln gelten. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat am Dienstag entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt. Für die bürgerliche Mehrheit bedeutet das mehr Flexibilität, für die Linke einen Angriff auf Arbeitsrechte.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret beschloss die grosse Kammer nach einer animierten Debatte, die maximale Zeitspanne für die tägliche Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden zu verlängern. Die Mindestruhezeit soll von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Vorgesehen ist dafür das explizite Recht auf Nichterreichbarkeit - und zwar für alle und nicht nur für jene Angestellten, die zu Hause oder ausserhalb ihres Betriebs arbeiten. Dieser Entscheid fiel mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p class="Standard_d">Sonntagsarbeit soll an höchstens neun Sonntagen für jeweils bis zu fünf Stunden bewilligungsfrei möglich sein. In diesem Punkt ging der Nationalrat über den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission hinaus, welche sechs bewilligungsfreie Sonntage forderte.</p><p class="Standard_d">Die flexiblere gesetzliche Regelung der Arbeitszeiten soll für jene Personen gelten, die ihre Arbeitszeit zu einem namhaften Teil selbst festlegen können. Denn nur sie könnten vom Anliegen der Vorlage profitieren, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit möglichst gut zu gestalten, machte die Mehrheit geltend. Auf das Erfordernis einer schriftlichen Homeoffice-Vereinbarung soll verzichtet werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vorlage mit langer Geschichte</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von Thierry Burkart (FDP/AG) im Jahr 2016 zurück, der beide Kommissionen Folge gaben. Nach der Corona-Pandemie präsentierte die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) einen Umsetzungsvorschlag, den der Bundesrat grundsätzlich befürwortet. Punktuelle Anpassungen des Obligationenrechts (OR) sind ebenfalls geplant.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Vorlage mit 119 zu 63 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Fraktionen von SVP, Mitte, FDP und GLP sagten Ja. Die Vorlage passe das Arbeitsrecht an die aktuellen Gegebenheiten an, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, lautete der Tenor.</p><p class="Standard_d">"Der Wunsch nach Homeoffice hat sich seit der Corona-Pandemie stark erhöht", sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Das seit 1964 geltende Arbeitsgesetz sei jedoch noch auf fixe Arbeitszeiten, industrielle Arbeitsweisen und Produktionsprozesse zugeschnitten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Mehr Flexibilität und weniger Vorgaben"</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit verspricht sich von der Möglichkeit einer individuelleren Arbeitszeitgestaltung im Gesetz Vorteile für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für Betreuungsaufgaben. Arbeitnehmenden könnten so ihre Arbeitszeiten individueller gestalten.</p><p class="Standard_d">Im Arbeitsalltag gebe es heute viele Konflikte mit dem Arbeitsgesetz, sagte Marcel Dobler (FDP/SG). Der Gesetzgeber, also das Parlament, müsse deshalb Klarheit schaffen.</p><p class="Standard_d">"Wir brauchen im heutigen Umfeld mehr Flexibilität und weniger Vorgaben", hielt Thomas Burgherr (SVP/AG) fest. Viele der vorgeschlagenen Änderungen würden seit Längerem in der Praxis gelebt. Laut Jürg Grossen (GLP/BE) ist die Vorlage "angemessen, ausgewogen und praxistauglich".</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Linke ist empört</p><p class="Standard_d">Starke Kritik und Ablehnung kommen aus dem linken Lager. SP und Grüne befürchten schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Gesundheitsschutz. "Dieser frontale Angriff auf die Arbeitnehmendenrechte ist beispiellos", sagte Emmanuel Amoos (SP/VS). Die Vorlage führe zu unnötiger Bürokratie und missachte sozialpartnerschaftliche und branchenspezifische Lösungen, doppelte David Roth (SP/LU) nach.</p><p class="Standard_d">Auch die Grünen kritisierten die neuen Regelungen. Es gebe schon heute immer mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmende, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten, sagte Franziska Ryser (Grüne/SG). "Dazu braucht es diese Gesetzesänderungen nicht."</p><p class="Standard_d">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte den Entscheid des Nationalrats in einer Mitteilung scharf. "Die Sonntage und der Feierabend von mehr als zwei Millionen Arbeitnehmenden sind bedroht."</p><p class="Standard_d">Nun ist der Ständerat am Zug. Die Gegnerinnen und Gegner haben bereits angekündigt, mit allen Mitteln gegen die Vorlage vorzugehen, sollte diese auch im Ständerat eine Mehrheit finden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
19.12.2025 10:33

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