Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht

Details

ID
20160486
Title
Befristete Aufstockung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
Description
InitialSituation
<p>Die Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) soll vorübergehend höchstens 69 betragen. Diese Stellenerhöhung soll sicherstellen, dass das BVGer die derzeit hängigen Beschwerden im Asylbereich abbauen kann und so in der Lage ist, ab dem Inkrafttreten der Asylgesetzänderung vom 25. September 2015 (AS 2016 3101) am 1. Januar 2019 die dann geltenden Behandlungsfristen einzuhalten. Ab 2019 werden ausscheidende Richter und Richterinnen nicht ersetzt, bis nur noch höchsten 65 Vollzeitstellen besetzt sind. Zu diesem Zweck erarbeitet die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Verordnung der Bundesversammlung. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017</b></p><p>Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S), die Anzahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (BVGer) vorübergehend von 65 auf höchstens 69 zu erhöhen. Dies hält er in einer am 15. Februar 2017 verabschiedeten Stellungnahme fest. Nach Ansicht des Bundesrats erlaubt diese Massnahme dem Gericht, die Zahl der derzeit hängigen Asylrekurse abzubauen und damit zur Beschleunigung der Asylverfahren beizutragen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    07.12.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    07.12.2016 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    12.01.2017 0 Zustimmung
    12.01.2017 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht
    Resolutions
    Date Council Text
    27.02.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf
    01.03.2017 1 Zustimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.02.2017</b></p><p><b>Ständerat für mehr Bundesverwaltungsrichter </b></p><p><b>Geht es nach dem Ständerat, darf das Bundesverwaltungsgericht während der nächsten zwei Jahre bis zu vier zusätzliche Richter anstellen. Er hat mit 38 zu 6 Stimmen einer Verordnung zugestimmt, die seine Kommission ausgearbeitet hat.</b></p><p>Die zusätzlichen Stellen sollen es dem Gericht erlauben, die hängigen Asylrekurse abzubauen. Heute ist der Bestand der Richter auf 65 Vollzeitstellen beschränkt.</p><p>Ziel der Aufstockung ist es, die gut 5000 hängigen Fälle auf höchstens 1300 abzubauen. Gemäss Kommissionssprecherin Anne Seydoux (CVP/JU) ist das die Voraussetzung dafür, dass die neuen Fristen zur Behandlung der Asylverfahren ab Januar 2019 eingehalten werden können.</p><p>"Die Bevölkerung hat die berechtigte Erwartung, dass die Beschleunigung der Verfahren inklusive der Fristen funktioniert", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH) kritisierte, dass die jüngste Asylgesetzrevision die Zahl der Beschwerdeverfahren in die Höhe schnellen lasse. Es sei absehbar, dass die Aufstockung nach Ablauf von zwei Jahren verlängert werde. Sein Antrag auf Nichteintreten scheiterte aber mit 38 zu 6 Stimmen.</p><p>Noch 2013 hatten die Räte einen Antrag des Bundesrates für eine Aufstockung um drei Stellen abgelehnt. Die Mehrheit befand, neue Geschäftslasten sollten zuerst intern aufgefangen werden. Die nötigen Reorganisationen seien inzwischen gemacht worden, sagte Seydoux.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2017</b></p><p><b>Befristete Aufstockung des Bundesverwaltungsgerichts bewilligt </b></p><p><b>Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der befristeten Aufstockung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht zugestimmt. In den nächsten zwei Jahren soll das Gericht bis zu vier zusätzliche Richter anstellen dürfen.</b></p><p>Heute ist der Bestand der Richter auf 65 Vollzeitstellen beschränkt. Die zusätzlichen Stellen erlauben es, die hängigen Asylrekurse abzubauen. Die gut 5000 hängigen Fälle sollen auf höchstens 1300 abgebaut werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ab 2019 die neuen Fristen zur Behandlung der Asylverfahren eingehalten werden können.</p><p>Die Asylgesetzrevision und die Aufstockung bildeten ein Ganzes, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Wer sich für die Beschleunigung der Asylverfahren einsetze, müsse diese Aufstockung unterstützen.</p><p>Noch 2013 hatten die Räte einen Antrag des Bundesrates für eine Aufstockung um drei Stellen abgelehnt. Die Mehrheit befand damals, neue Geschäftslasten sollten zuerst intern aufgefangen werden. Die SVP vertritt diese Auffassung noch heute.</p><p>Nicht alle Abteilungen hätten eine gleich grosse Geschäftslast, sagte Pirmin Schwander (SZ) Weniger belastete Abteilungen könnten in der Asylabteilung aushelfen. Zudem gebe es beim Bundesverwaltungsgericht organisatiorische und personelle Probleme, die nicht einfach durch eine Aufstockung aufgefangen werden könnten.</p><p>Der Nationalrat stimmte der Verordnung der Bundesversammlung, die die Grundlage dafür bildet, jedoch mit 119 zu 60 Stimmen zu. </p>
Updated
14.11.2025 08:11

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