Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
Details
- ID
- 20160498
- Title
- Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 29.03.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, sogenannte Lex Koller) verabschiedet, den sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160498">16.498</a> ausgearbeitet hat. Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energie-Infrastrukturen vor einer Kontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Aus Sicht der Kommission besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen. Dies scheint angesichts der angespannten Lage bei der Versorgungssicherheit umso wichtiger. Als "strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft" definiert die Kommission Wasserkraftwerke, Rohrleitungen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie Kernkraftwerke. Deren Verkauf ins Ausland will die Kommission nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Weiter erlaubt sein sollen jene Investitionen aus dem Ausland, die keine beherrschende Stellung des Investors im Unternehmen zur Folge haben. Eine Minderheit beantragt, auf diese Ausnahmebestimmung zu verzichten.</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, weil sie darin einen problematischen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sieht. Weiter argumentiert die Minderheit, die Schweiz sei zur Stärkung ihrer Versorgungssicherheit auf ausländische Investitionen angewiesen.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 02.06.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Energieinfrastrukturen nicht der Lex Koller unterstellen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will Wasserkraftwerke, Strom- und Gasnetze nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellen. Dies hält er in einer Stellungnahme vom 2. Juni 2023 fest. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die sogenannte Lex Koller kein geeignetes Instrument darstellt, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten.</strong></p><p class="Standard_d">Die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft - namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze - sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellt werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative, die am 16. Dezember 2016 eingereicht wurde. Daraufhin hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) eine entsprechende Gesetzesänderung entworfen.</p><p class="Standard_d">Begründet wurde der Gesetzgebungsbedarf insbesondere damit, dass die Wasserkraft und die Netze für eine unabhängige Versorgungssicherheit von strategisch existentieller Bedeutung seien. Deshalb soll ein Verkauf solcher Infrastrukturen an Personen im Ausland im Sinne des BewG grundsätzlich ausgeschlossen werden, wobei im Rahmen des anzupassenden BewG Ausnahmen möglich sein sollen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Lex Koller-Ansatz ist ungeeignet</p><p class="Standard_d">Zwar anerkennt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2023 das Bedürfnis nach einer Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich. Zweck der Lex Koller ist es jedoch, den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland zu regulieren. Durch die vorgesehene Anpassung des BewG würden in einem Gesetz zwei unterschiedliche Bewilligungsverfahren mit verschiedenen Zielen eingeführt.</p><p class="Standard_d">Deshalb erachtet der Bundesrat die Unterstellung der Energieinfrastrukturen unter die Lex Koller als ungeeignetes Instrument, die Energieversorgung zu sichern. Ausserdem wirft der Gesetzesentwurf verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit auf. Unter anderem aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Entwurf zur Änderung des BewG abzulehnen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden teilt die Haltung des Bundesrats.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Wichtige Energieinfrastrukturen bereits im Staatsbesitz</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat betont weiter, dass die bestehende Gesetzgebung bereits einen angemessenen Schutz gegenüber ausländischer Einflussnahme auf die Energieinfrastrukturen gewährleistet. Ausserdem befinden sich die wichtigen Energieinfrastrukturen im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden, was den Verkauf an Personen im Ausland ohnehin an einen politischen Entscheid knüpft. Darüber hinaus hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen der Motion 18.3021 beauftragt, eine Gesetzesgrundlage für eine Investitionskontrolle zu prüfen. Diese würde ebenfalls zum Schutz der Energieinfrastruktur beitragen.</p>
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- 0
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Date Council Text 22.01.2018 0 Folge geben (Erstrat) 22.01.2018 0 Folge geben (Erstrat) 19.03.2018 0 Zustimmung 19.03.2018 0 Zustimmung 19.06.2020 1 Fristverlängerung 19.06.2020 0 Bis zur Frühjahrssession 2022. 18.03.2022 1 Fristverlängerung 18.03.2022 1 Bis zur Frühjahrssession 2024.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Resolutions
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Date Council Text 07.06.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf 28.02.2024 2 Nichteintreten 18.09.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 07.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Energieanlagen der "Lex Koller" unterstellen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nur unter eng definierten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat sich für eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung sprach er sich am Mittwoch für eine Änderung der sogenannten "Lex Koller" aus. Mit dieser Änderung will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) strategisch wichtige Energieanlagen vor einem Verkauf ins Ausland schützen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat und eine Kommissionsminderheit hatten Nichteintreten beantragt. Für sie ist die "Lex Koller" das ungeeignete Vehikel, um Wasserkraftwerke, Kernkraftwerke, Gas- und Stromleitungen vor einem Erwerb durch Ausländer zu schützen.</p><p class="Standard_d">Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte im Rat, die Änderung der Lex Koller würde in der Umsetzung schwierig. Zahlreiche Ausnahmen müssten vorgesehen werden.</p><p class="Standard_d">Heftige Kritik äusserte im Namen der Kommissionsminderheit und der FDP-Fraktion Matthias Samuel Jauslin (AG/FDP). Es handle sich um einen unnötigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. In der Energiebranche brauche es ein breites Finanzierungsumfeld, von dem Investoren nicht ausgeschlossen werden sollten. In der Vernehmlassung seien 68 von 91 Stellungnahmen ablehnend ausgefallen.</p><p class="Standard_d">Auch die Sprecher der Mitte- und der GLP-Fraktion kritisierten die Vorlage scharf und wiesen auf das schlechte Vernehmlassungsresultat hin. Es lägen bereits Alternativen auf dem Tisch, welche besser konzipiert seien. Die Vorlage sei auch unnötig, denn ein Grossteil der Energieinfrastruktur befinde sich in öffentlicher Hand.</p><p class="Standard_d">Zuvor hatte der Bundesrat schriftlich geltend gemacht, die Lex Koller reguliere lediglich den Kauf von Grundstücken mit dem Ziel, den Ausverkauf des Bodens zu verhindern. Das Bewilligungsverfahren sei auf kantonaler Ebene geregelt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Allianz SVP-SP-Grüne</p><p class="Standard_d">Hinter die Vorlage stellte sich aber eine Allianz von SVP, SP und Grünen. Die Schweiz müsse es schaffen, kritische Infrastrukturen auf internationaler Ebene zu schützen, sagte etwa SVP-Fraktionssprecher Mike Egger (SG).</p><p class="Standard_d">Sein Namensvetter Kurt Egger von den Grünen (TG) sagte, die Vorlage sehe eine Bewilligungspflicht für den Verkauf solcher Anlagen vor. Eine Beteiligung von Ausländern an Schweizer Energieanlagen sei also nicht ausgeschlossen.</p><p class="Standard_d">Jacqueline Badran (SP/ZH) sagte, kalifornische Pensionskassenfonds und britische Hedgefonds seien schon an Schweizer Energiefirmen beteiligt. Schweizer Gebührengelder flössen also dorthin. Solche Energieanlagen müssten geschützt werden; sie seien "too important to fail", also zu wichtig für ein Scheitern.</p><p class="Standard_d">Im Namen der Kommissionsmehrheit sagte Gabriela Suter (SP/AG), es gebe weltweit einen Trend hin zur Privatisierung von Energieanlagen. Die Kommissionsmehrheit befürchte, dass sich dieser Trend noch verstärke. Bei einem allfälligen Abschluss eines Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU könnte dieser Trend weiter zunehmen.</p><p class="Standard_d">Nach der lebhaften Eintretensdebatte beriet der Nationalrat fast diskussionslos den Erlassesentwurf.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Energie-Anlagen nicht der "Lex Koller" unterstellen</strong><br><strong>Schweizer Wasserkraftwerke, Atomkraftwerke sowie Strom- und Gasnetze sollen nicht der "Lex Koller" unterstellt werden. Der Ständerat ist der Meinung, dass stattdessen die neue Vorlage zum Investitionsprüfgesetz weiterverfolgt werden soll, um kritische ausländische Investoren abzuschrecken.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer ist am Mittwoch nicht auf eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - "Lex Koller" genannt - eingetreten. Der Entscheid fiel mit 29 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das Geschäft geht damit zurück an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Eine linke Minderheit wollte dagegen dem Nationalrat folgen, der sich im vergangenen Sommer mit 120 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Änderung der "Lex Koller" ausgesprochen hatte. Aus ihrer Sicht ist die Vorlage der richtige Weg, um die Versorgungssicherheit als essenzielles Gut zu stärken. Der Verkauf wichtiger Energie-Infrastrukturen ins Ausland solle via "Lex Koller" nach dem Prinzip "nein, ausser" eingeschränkt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Neue Vorlage steht bereit</p><p class="Standard_d">Das Plenum folgte aber dem Antrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) auf Nichteintreten auf die Vorlage. Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) und andere bürgerliche Rednerinnen und Redner verwiesen auf das Investitionsprüfgesetz, das der Bundesrat im Dezember 2023 an das Parlament überwiesen hat.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage zielt auf Übernahmen, die die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Ausländische staatlich kontrollierte Investoren unterstünden neu einer Genehmigungspflicht, sofern sie einen kritischen Bereich beträfen wie etwa die Gesundheits-, Telekom- oder Transportinfrastruktur. Auch die Elektrizitätsproduktion, Erdgasleitungen und Stromnetze sind im bundesrätlichen Entwurf als kritische Sektoren definiert.</p><p class="Standard_d">Ausländische Investitionen blieben mit dem Investitionsprüfgesetz grundsätzlich erlaubt. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat aber intervenieren. Diese Vorlage sei der richtige Weg, sagte Bischof. Sie definiere sektorenübergreifende Regeln für Übernahmen. Eine separate Lösung für den Energiebereich sei deshalb nicht sinnvoll.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Energieanlagen der "Lex Koller" unterstellen</strong><br><strong>Der Nationalrat will Energie-Anlagen weiterhin der "Lex Koller" unterstellen. Er hat am Mittwoch an einem früheren Entscheid zum Thema festgehalten.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 120 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihrer Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (Urek-N). Damit setzte sich eine Allianz von SVP, SP und Grünen durch.</p><p class="Standard_d">Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Er hatte im Februar für Nichteintreten votiert. Hält er an seiner Position fest, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.</p><p class="Standard_d">Erarbeitet hat die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland die Urek-N. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Prinzip "Nein, ausser"</p><p class="Standard_d">Ziel ist es, strategisch wichtige Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze vor einem Verkauf ins Ausland zu schützen. Nach dem Prinzip "Nein, ausser" wären Verkäufe ins Ausland damit im Grundsatz verboten und nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Bewilligung möglich.</p><p class="Standard_d">Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage vertraten die Ansicht, der Schutz bedeutsamer Energieanlagen sei für die Sicherheit der Schweiz essenziell.</p><p class="Standard_d">"Wir wollen nicht, dass Geld der Schweizer Bevölkerung ins Ausland abfliesst", sagte Gabriela Suter (SP/AG) namens der SP-Fraktion. Wenn ein Verkauf ins Ausland im Grundsatz verboten sei, habe das auch eine Wirkung auf potenzielle Verkäufer.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat sowie eine Kommissionsminderheit aus FDP, Mitte und GLP argumentierten, die Lex Koller sei als Instrument ungeeignet. Sie wollten keine separate Lösung für den Energiebereich, zumal mit dem Investitionsprüfgesetz eine sektorübergreifende Regelung bestehe.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bundesrat gegen "Sonderlösung"</p><p class="Standard_d">Mit dem Investitionsprüfungsgesetz blieben ausländische Investitionen im Grundsatz erlaubt, der Staat könne aber bei Sicherheitsbedenken intervenieren, sagte Justizminister Beat Jans. Für eine Sonderlösung im Energiebereich gebe es keinen überzeugenden Grund.</p><p class="Standard_d">Man sei keineswegs naiv, etwa in Bezug auf aggressive Staatsfonds, sagte Minderheitssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG). Die Vorlage ziele aber am eigentlichen Problem vorbei, denn ein grosser Teil der Energie-Infrastrukturen sei ohnehin in der Hand von Kantonen und Gemeinden: "Dieses Geschäft verdient eine schickliche Beerdigung".</p><p class="Standard_d">Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) sprach von einem ungerechtfertigten Eingriff in Eigentümerrechte und die Wirtschaftsfreiheit. Zudem schade es der Versorgungssicherheit, wenn die Kapitalbeschaffung erschwert werde.</p><p class="Standard_d">Vincenz-Stauffacher warnte auch vor Retorsionsmassnahmen, wenn Schweizer Energieunternehmen Beteiligungen im Ausland erwerben wollten. Es handle sich um eine Überregulierung ohne jeden erkennbaren Nutzen.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sébastien Rey, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 34,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:10