Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

Details

ID
20160504
Title
Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 19.08.2022</strong></h2><p class="Standard_d">Einstimmig hat die Kommission ihren Entwurf zur Änderung des Heilmittelgesetzes verabschiedet, mit der sie die <strong>Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende </strong>(<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160504">16.504</a>) umsetzt. Aufgrund von Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren passte sie den Entwurf zuvor in zwei Punkten an. Vorallem im Interesse von Patientinnen und Patienten mit sehr seltenen Blutgruppen-Merkmalen sollen Blut und Blutprodukte ausnahmsweise auch dann eingeführt werden können, wenn die Unentgeltlichkeit der Spende nicht sichergestellt ist. Und die Kriterien für den Ausschluss von der Blutspende sollen auf das Risikoverhalten der spendewilligen Personen abstellen und müssen wissenschaftlich begründet sein.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Mit einer Gesetzesrevision soll die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich verankert und die Diskriminierung beim Blutspenden verboten werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative "Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende" verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Dem Bundesrat ist es wichtig, dass die Schweiz stets über genügend Blutreserven verfügt. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG) soll das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert werden. Zudem wird vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden ins HMG zu schreiben. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden. Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission ab, im Gesetz die Möglichkeit von Finanzhilfen zu verankern. Er ist der Ansicht, dass die Finanzierung des Blutspendewesens eine private Aufgabe ist und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte zu erfolgen hat. Hinzu kommt, dass grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    25.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    25.01.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    15.10.2018 0 Zustimmung
    15.10.2018 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.06.2021 1 Fristverlängerung
    18.06.2021 1 Bis zur Sommersession 2023.
    03.05.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.09.2023 2 Zustimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.05.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Der Nationalrat hat deshalb das Heilmittelgesetz im Einklang mit dem Bundesrat angepasst. Verankert werden soll auch, dass beim Spenden niemand diskriminiert wird.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hat die Vorlage am Mittwoch mit 181 zu 0 Stimmen angenommen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Die Regeländerungen bei der Blutspende initiiert hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Er forderte, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Finanzhilfen des Bundes</p><p class="Standard_d">Bis heute ist der Blutspendedienst vom Gesetzgeber weder ausdrücklich als öffentliche Aufgabe anerkannt, noch existiert ein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und dem Blutspendedienst. Die freiwillige und unentgeltliche Blutspende ist in verschiedenen Empfehlungen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und des Europarates als grundlegendes ethisches Prinzip anerkannt, wurde bisher jedoch auf Gesetzesebene nicht umgesetzt.</p><p class="Standard_d">Das soll sich nun ändern. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes soll das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert werden. Die Finanzierung des Blutspendewesens soll eine private Aufgabe bleiben und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte erfolgen.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit aus SP, Mitte und GLP im Nationalrat wollte die Einführung von Finanzhilfen ermöglichen, um eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Blut zu gewährleisten. Das Plenum folgte aber dem Bundesrat, der davon abriet - unter anderem mit dem Verweis, dass grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig seien.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ende der Diskriminierung von Homosexuellen</p><p class="Standard_d">Ergänzend zum ursprünglichen Initiativtext verankerte die grosse Kammer im Heilmittelgesetz, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden darf. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen vielmehr auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.</p><p class="Standard_d">Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren - unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Aktuell sind Männer nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie in den letzten zwölf Monaten keinen Sex mit Männern hatten.</p><p class="Standard_d">Blutspende SRK Schweiz erarbeitete Ende des vergangenen Jahres zwei neue Lösungsvorschläge. Einer sieht die vollständige Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Personen vor. Das zweite Szenario sieht eine Rückweisung von Männern vor, wenn sie innerhalb den letzten vier Monaten gleichgeschlechtlichen Sexualkontakt hatten. Ob es zu einer Lockerung der Richtlinien kommt, entscheidet die Heilmittelbehörde Swissmedic.</p><p class="Standard_d">Zahlreiche europäische Länder hatten in den vergangenen Jahren die Beschränkung für schwule Blutspender aufgehoben. Noch im Jahr 2017 hatte sich der Ständerat gegen eine Lockerung der Regeln ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Die Versorgung der Schweiz mit Blutprodukten war vergangenes Jahr trotz saisonalen Schwankungen stets gewährleistet. Es wurden 265'223 Blutspenden entnommen. Die Anzahl der Blutspenden sank laut Blutspende SRK Schweiz im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Prozent.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.09.2023</strong></h3><p><strong>Parlament will Versorgung mit Spenderblut gesetzlich absichern</strong><br>Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, das Heilmittelgesetz entsprechend anzupassen.</p><p>Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch einer von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ausgearbeiteten Vorlage einstimmig zu.</p>
Updated
15.05.2025 14:19

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