Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Änderung
Details
- ID
- 20170018
- Title
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Änderung
- Description
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Umsatzabgabebefreiung sogenannter "statischer Treuhandgesellschaften" </b></p><p><b>Italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen (Fiduciarie statiche), sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 beschlossen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Stimmt das Parlament zu, werden Schweizer Banken, die italienische Vermögen verwalten, nicht länger durch mehrfach erhobene Umsatzabgaben benachteiligt. Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der Banken im Kanton Tessin würde damit gestärkt. </b></p><p>Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kunden und Kundinnen im Ausland und deren Schweizer Bank zwischengeschaltet sind, künftig von der Umsatzabgabe befreit. Die von der Vorlage erfassten Organisationen dürfen ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten der Kundin oder des Kunden in ihrem Wohnsitzstaat sicherstellen und dürfen keine weiteren Vermögensdienstleistungen erbringen. Zudem müssen sie einer staatlichen Bewilligungs- oder Kontrollpflicht unterstehen. Aus heutiger Sicht werden in der Praxis einzig die italienischen Fiduciarie statiche unter diese Bestimmung fallen. Wertschriftentransaktionen von italienischen Kunden mit Bankdepot in der Schweiz, bei denen eine Fiduciaria statica zwischengeschaltet ist, unterlagen bisher mehrfach der Umsatzabgabe. Mit der Steuerbefreiung wird somit ein Wettbewerbsnachteil der Schweizer Banken beseitigt.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung geht auf die Motion Abate (13.4253) "Anerkennung bestimmter italienischer Finanzintermediäre als Börsenagenten" zurück. Die eidgenössischen Räte haben diese Motion 2014 an den Bundesrat überwiesen. In der 2016 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage fast einhellig begrüsst.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen</p><p>Durch die neue subjektive Steuerbefreiung entstehen dem Bund nach statischer Betrachtung Mindereinnahmen aus der Umsatzabgabe in der Grössenordnung von rund 10 Mio. Franken. Die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Banken in der Schweiz dürfte aber zu einer Ausweitung der Vermögensverwaltungsgeschäfte für italienische Kundinnen und Kunden führen. Deshalb ist mittel- bis langfristig damit zu rechnen, dass diese Mindereinnahmen kompensiert werden.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)
- Resolutions
-
Date Council Text 14.06.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf 12.09.2017 2 Zustimmung 29.09.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2017</b></p><p><b>Finanzdienstleistungen - Nationalrat will Wettbewerbsnachteil für Tessiner Banken beseitigen </b></p><p><b>Italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen, sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch einstimmig beschlossen. Ziel ist es, die Schweizer Banken wettbewerbsfähiger zu machen, vor allem jene im Kanton Tessin.</b></p><p>Auf Käufen und Verkäufen von Wertpapieren wird heute eine Umsatzabgabe erhoben. Davon sollen Organisationen befreit werden, die ausschliesslich die Steuer- und Meldepflichten gegenüber dem Herkunftsstaat sicherstellen.</p><p>Aktuell würde das einzig die italienischen Fiduciarie statiche (statische Treuhandgesellschaften) betreffen. Diese sind bei Wertschriftentransaktionen von italienischen Kunden zu einer Schweizer Bank zwischengeschaltet.</p><p>Solche Transaktionen unterliegen mehrfach der Umsatzabgabe, was für Schweizer Banken ein Wettbewerbsnachteil bedeutet, wie Kommissionssprecher Leo Müller CVP/LU) erklärte. Sind die Wertschriften nämlich bei einer italienischen Bank deponiert, ist keine Umsatzabgabe geschuldet.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer geht von Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken aus. Diese Ausfälle sollen aber dank der Befreiung von der Stempelabgabe mehr als wettgemacht werden.</p><p>Hintergrund ist eine italienische Steueramnestie. In deren Rahmen konnten in der Schweiz gehaltene Vermögenswerte legalisiert werden, wenn diese einer italienischen Treuhandgesellschaft übergeben wurden. Alle Umschichtungen müssen über diese Fiduciaria statica abgewickelt werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.09.2017</b></p><p><b>Parlament beseitigt Wettbewerbsnachteil für Tessiner Banken </b></p><p>(sda) Italienische Treuhandgesellschaften, die der Steuersicherung dienen, sollen von der Umsatzabgabe befreit werden. Das hat der Ständerat am Dienstag als Zweitrat oppositionslos beschlossen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:10