Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision
Details
- ID
- 20170019
- Title
- Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision
- Description
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2017</b></p><p><b>Öffentlichkeitsprinzip: das Beschaffungswesen muss transparent bleiben </b></p><p><b>Der Bundesrat möchte sämtliche Dokumente in Verbindung mit Beschaffungsverfahren des Bundes dem Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes entziehen. Dies hat er an seiner gestrigen Sitzung entschieden. Sollte das Parlament diesem Entscheid folgen, wird es der Bevölkerung und den Medien bald nicht mehr möglich sein, durch Einblick in die entsprechenden Dokumente nachzuvollziehen, wie die Behörden beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen mit Steuergeldern umgehen. </b></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zum revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet.<b></b>Im Gegensatz zum Vernehmlassungsentwurf sieht die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) erarbeitete und vom Bundesrat verabschiedete Fassung eine Sonderregelung gegenüber dem Öffentlichkeitsgesetz vor. Demnach sollen nach Abschluss des Verfahrens neu alle Unterlagen der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes entzogen werden. Vorbehalten bliebe einzig noch eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Das heutige Zugangsrecht der Bevölkerung und der Medien würde damit wegfallen. Der EDÖB spricht sich gegen diese Regelung aus: Das deklarierte Transparenzziel des revidierten BÖB würde durch diese Aushöhlung des Öffentlichkeitsgesetzes ins Gegenteil verkehrt. Die Veröffentlichung der Vergaben auf der Beschaffungsplattform simap.ch verschafft der Öffentlichkeit keinen Zugang zu Beschaffungsunterlagen.</p><p>Der nach dem Willen des Bundesrates abzuschaffende Zugang der Bevölkerung und der Medien konnte in der Vergangenheit zur Aufdeckung von schwerwiegenden, die Steuerpflichtigen teuer zu stehen kommenden Beschaffungspannen beitragen, in deren Folge wichtige Lehren gezogen werden konnten. Gerade im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens ist es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten. Soweit Beschaffungsunterlagen Geschäftsgeheimnisse oder Preiskalkulationen enthalten, wird deren Vertraulichkeit vom Öffentlichkeitsgesetz explizit und umfassend geschützt. Diese Akten dem Zugang der Bevölkerung zu entziehen, erweist sich somit als schwer nachvollziehbar, zumal auch im Vernehmlassungsverfahren von keiner Seite entsprechende Anliegen geäussert worden sind.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
- Resolutions
-
Date Council Text 13.06.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.12.2018 2 Abweichung 07.03.2019 1 Abweichung 05.06.2019 2 Abweichung 12.06.2019 1 Abweichung 13.06.2019 2 Abweichung 19.06.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.06.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.06.2018</b></p><p><b>Schweizer Unternehmen bekommen bessere Karten bei Beschaffungen </b></p><p><b>Journalisten haben in den letzten Jahren mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt. Daraufhin wollte der Bundesrat den Zugang zu Unterlagen erschweren. Der Nationalrat hat die Einschränkung am Mittwoch entschieden abgelehnt.</b></p><p>Bei der Beratung des Beschaffungsgesetzes BÖB hat er die Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen und die Beschränkung des Einsichtsrechts oppositionslos gestrichen. Die Grüne Regual Rytz (BE) sprach von einem "Angriff auf die Transparenz und die Korruptionsbekämpfung".</p><p>Der Bundesrat befürchtet, dass zu viel Transparenz zu Wettbewerbsmanipulationen führen könnte. Zudem will er das Geschäftsgeheimnis der Anbieter schützen. Im Nationalrat krebste Finanzminister Ueli Maurer etwas zurück: Die Güterabwägung könne auch zugunsten der Interessen der Öffentlichkeit ausfallen, sagte er.</p><p>Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte schwere Bedenken gegen die geplante Einschränkung geäussert. Er bezeichnete die Pläne des Bundesrats als "Rückschritt in die Steinzeit". Für Kopfschütteln sorgte auch die Tatsache, dass der Bundesrat den Eingriff weder in die Vernehmlassung geschickt noch offen kommuniziert hatte.</p><p></p><p>Viel Geld im Spiel</p><p>Die Totalrevision Beschaffungsrechts ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Gleichzeitig wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. Die Regelung hat grosse Bedeutung: Das jährliche Einkaufsvolumen wird auf über 40 Milliarden Franken geschätzt.</p><p>Wo es um viel Geld gehe, drohten Korruption und Wettbewerbseinschränkungen, sagte GLP-Sprecherin Kathrin Bertschy (BE). Umso wichtiger seien transparente und faire Regeln. Für Fairness und Transparenz sollen klare und einheitliche Ausschreibungs- und Zuschlagskriterien sorgen. Der Rechtsschutz wird mit der Revision etwas ausgebaut, die Ausstandsregeln werden präzisiert.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrats gingen dem Nationalrat aber nicht weit genug. Er zog die Schraube weiter an mit dem Ziel, gleich lange Spiesse für in- und ausländische Anbieter zu schaffen. So können Auftraggeber zusätzliche Anforderungen stellen, die der Anbieter im Ausland erfüllen muss. Damit will der Nationalrat verhindern, dass ein Schweizer Anbieter chancenlos ist, weil er sich ans Schweizer Gesetz hält.</p><p></p><p>Stunde der Heimatschützer</p><p>Strenge Vergabekriterien waren ohnehin hoch im Kurs. Der Nationalrat beschloss mit 102 zu 83 Stimmen, dass das Preisniveau im Land des Anbieters berücksichtigt werden muss. Die Befürworter gaben zu, dass das mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum zu vereinbaren ist. Auch müsse die Formulierung noch angepasst werden, sagte Hans Grunder (BDP/BE). Das könne der Zweitrat tun.</p><p>Unbeantwortet blieben die Fragen, welcher Index angewendet werden soll und wie mit Subunternehmern oder Zulieferern im Ausland umzugehen sei. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sprach von "Wolkenschiebereien". Die Schweiz werde damit in einem WTO-Verfahren "an die Wand fahren", sagte Maurer.</p><p>Andere Anpassungen waren weniger umstritten: Nach dem Willen des Nationalrats müssen neben dem Preis auch Qualität, Lieferbedingungen, technischer Wert, Kreativität oder Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Das vorteilhafteste Angebot soll nicht allein aufgrund des Preises, sondern anhand aller Kriterien ermittelt werden.</p><p></p><p>Breite Allianzen</p><p>Linke und Grüne freuten sich über mehr Nachhaltigkeit bei Ausschreibungen. Die bürgerlichen Parteien hoffen, dass hohe Anforderungen einheimischen Unternehmen einen Vorteil verschaffen. Der Nachteil beim Preis werde damit mindestens zum Teil kompensiert, sagte Martin Landolt (BDP/GL).</p><p>Nachgebessert hat der Nationalrat auch bei der Sprache der Ausschreibungen: Bei Bauaufträgen müssen Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort verfasst werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind zwei Amtssprachen nötig. Eingaben sind in allen Amtssprachen zulässig.</p><p>Um Dumping-Angebote zu verhindern, muss bei ungewöhnlich niedrigen Offerten geklärt werden, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind. Die Anbieter können verpflichtet werden, Leistung und Preis in separaten Couverts einzureichen, so dass die Qualität des Angebots unbefangen geprüft werden kann. Der Nationalrat will auch Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz ausnehmen. Schutzgebühren werden verboten.</p><p></p><p>Mehrheit hält Kurs</p><p>Die meisten Minderheitsanträge scheiterten jedoch. Die Linke beantragte erfolglos, dass auch öffentliche und im öffentlichen Dienst tätige Unternehmen das BÖB einhalten müssen. Auch die Begrenzung von Subunternehmerketten fand keine Mehrheit. Es handle sich um eine wichtige Ursache von Missbrauch, sagte SP-Sprecherin Prisca Birrer-Heimo (LU). Laut Maurer ermöglichen Subunternehmer den KMU, an gewissen Ausschreibungen teilzunehmen.</p><p>Die SVP bemühte sich vergeblich, einen Inländervorrang bei Ausschreibungen in der Vorlage unterzubringen. Auch der Ausschluss von subventionierten Unternehmen scheiterte. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 184 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage aus. Das geänderte WTO-Übereinkommen wurde mit 176 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2018</b></p><p><b>Parlament bei Beschaffungsrecht auf Kollisionskurs mit der WTO </b></p><p><b>Wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) muss das Beschaffungsgesetz revidiert werden. Der Ständerat hat am Montag über die Vorlage diskutiert. Wie der Nationalrat verfolgte er dabei das Ziel, gleich lange Spiesse für Schweizer Unternehmen zu schaffen.</b></p><p>Dafür ist er sogar bereit, an die Grenzen des internationalen Rechts zu gehen. Der wohl schwerwiegendste Grenzfall ist das vom Nationalrat eingeführten Kriterium, dass bei der Vergabe das Preisniveau im Land berücksichtigt wird, in welchen die Leistung erbracht wird.</p><p>Damit hätten Schweizer KMU die gleichen Bedingungen wie Anbieter aus Tieflohnländern, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Laut Peter Föhn (SVP/SZ) geht es um Schweizer Arbeitsplätze. Man müsse sich fragen, ob heute Schweizer Unternehmen bei Ausschreibungen im Ausland nicht aufgrund der hohen Kosten diskriminiert würden, sagte Stefan Engler (CVP/GR).</p><p></p><p>"Grosses Risiko"</p><p>Finanzminister Ueli Maurer konnte diese Argumente zwar nachvollziehen. Schweizer Löhne würden durch die flankierenden Massnahmen geschützt. Wenn aber die Leistung im Ausland erbracht werde, gebe es keinen Schutz, sagte er. Gleichzeitig warnte Maurer davor, dass es sich um einen "krassen Verstoss gegen WTO-Regeln" handle. Das führe fast mit Sicherheit zu Klagen. "Sie würden ein sehr grosses Risiko eingehen", sagte der Finanzminister.</p><p>Eine Minderheit des Ständerats wollte dieses Risiko nicht eingehen. Das Zuschlagskriterium sei protektionistisch, völkerrechtswidrig und wettbewerbsfeindlich, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Würde es umgesetzt, gerate die Schweiz in einen Beschaffungskrieg, unter dem vor allem Schweizer Unternehmen leiden würden. Caroni wies auch darauf hin, dass die Bestimmung kaum umzusetzen wäre - vor allem dann, wenn Vorleistungen in verschiedenen Ländern erbracht werden. Er unterlag jedoch mit 32 zu 7 Stimmen.</p><p></p><p>Billig ist nicht alles</p><p>In eine ähnliche Richtung geht die Ergänzung, dass Anbieter die am Ort der Leistung geltenden Umweltvorschriften einhalten müssen. Zudem sollen künftig auch Kriterien wie Lebensdauer oder Unterhalt bei der Vergabe einbezogen werden. Ausserhalb von WTO-Ausschreibungen sollen zudem Lehrstellen, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen eine Rolle spielen.</p><p>Konsequenterweise erhält künftig nicht das billigste Angebot den Zuschlag, sondern jenes mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Indem Preis und Qualität auf die gleiche Stufe gestellt würden, werde der Werkplatz Schweiz gestärkt, sagte Maurer. Damit bekämen inländische und ausländische Anbieter gleich lange Spiesse.</p><p>Nach der ersten Beratungsrunde bleiben zahlreiche weitere Differenzen zwischen National- und Ständerat. Gestrichen hat die kleine Kammer die Verlässlichkeit des Preises als Zuschlagskriterium, weil es ihrer Meinung nach im Kriterium Plausibilität des Angebots enthalten ist. Abgelehnt hat sie auch die Ergänzung, dass ein Verstoss gegen die berufliche Ethik oder gegen "allgemein anerkannte Verhaltensregeln" zum Ausschluss vom Verfahren oder zum Widerruf des Zuschlags führen kann.</p><p></p><p>Umstrittenes Einsichtsrecht</p><p>Eine weitere Differenz betrifft das Einsichtsrecht, das schon im Nationalrat zu reden gegeben hatte. Der Bundesrat schlägt vor, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die Unterlagen will er der Geheimhaltung unterstellen.</p><p>Der Nationalrat hatte die Geheimhaltungsbestimmungen aus dem Gesetz gestrichen. Gegen den Widerstand der Linken verwarf der Ständerat nun das Einsichtsrecht insgesamt. Dieses sei heute in der Verordnung geregelt, sagte Kommissionssprecher Bischof. Dabei soll es bleiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2019</b></p><p><b>Bund muss Preisunterschiede bei Bundesaufträgen nicht beachten </b></p><p><b>Der Nationalrat will, dass der Bund bei der Vergabe von Aufträgen das Preisniveau in anderen Ländern nicht berücksichtigen muss. Das bedeute einen zu grossen bürokratischen Aufwand, befand er.</b></p><p>Der Ständerat wollte dies in dass Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen schreiben. Das sei jedoch aus bürokratisch-technischen Gründen abzulehnen, sagte Corrado Pardini (SP/BE) am Donnerstag namens der Kommissionsmehrheit.</p><p>Auch inländische Produkte hätten Bestandteile, die im Ausland eingekauft und in ein Schweizer Produkt eingebaut worden seien - es sei unklar, wie dies in der Praxis gehandhabt werden solle. Zudem sei nicht sicher, ob dies mit WTO-Abkommen vereinbar sei. Der Rat folgte mit 105 Ja-Stimmen zu 70 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen dieser Argumentation und lehnte den Zusatz ab.</p><p>Begrüsst wurde im Rat, dass im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen verschiedene Kriterien für die Vergabe festgehalten werden, so neben dem Preis beispielsweise auch Qualität, Verlässlichkeit, Kundendienst, Lieferbedingungen und weiteres mehr.</p><p>Dass bei Beschaffungen nicht nur der Preis, sondern auch andere Kriterien berücksichtigt würden, sei ein Paradigmenwechsel, sagte Finanzminister Ueli Maurer. So würden die hohen Lohnkosten in der Schweiz mit Stärken wie Verlässlichkeit und Qualität aufgewogen.</p><p></p><p>Arbeitsbedingungen am Leistungsort</p><p>Der Nationalrat befasste sich auch mit der Frage, ob bei Bundesaufträgen im Inland die Arbeitsrechtsbestimmungen des Unternehmenssitzes oder des Ausführungsortes gelten sollen.</p><p>In jedem Kanton würden unterschiedliche Regeln gelten, sagte Sylvia Flückiger (SVP/AG). Deshalb könne, wer für Föderalismus sei, nur für das Leistungsortprinzip stimmen. Nur mit diesem könnten gleich lange Spiesse geschaffen werden, pflichtete Jacqueline Badran (SP/ZH) bei.</p><p>Beat Walti (FDP/ZH) argumentierte namens der Minderheit, dass es zu weniger Bürokratie für die Unternehmen führe, wenn die am Herkunftsort geltenden Regeln angewendet würden. Mit 155 Ja-Stimmen zu 26-Nein-Stimmen entschied sich der Nationalrat für das Leistungsortsprinzip. Dies sei geltendes Recht und habe sich sehr bewährt, sagte Pardini.</p><p></p><p>Organisationen der Arbeitsintegration</p><p>Umstritten war die Frage, ob Organisationen der Arbeitsintegration wie Caritas vom Gesetz ausgenommen werden sollen. Dieses sieht vor, dass Aufträge an Behinderteninstitutionen, Wohltätigkeitseinrichtungen und Strafanstalten ausgeschlossen werden. Der Nationalrat will ergänzen, dass auch Organisationen der Arbeitsintegration ausgenommen werden, der Ständerat lehnt es ab.</p><p>Es gebe keinen ersichtlichen Grund, diese anders zu behandeln, sagte Badran. Maurer warb vergebens für den Bundesratsentwurf. Dieser sei mit den Kantonen abgesprochen, welche für die Arbeitsintegration zuständig seien. Sie plädierten dafür, dass sie frei seien und dies nicht auf Bundesebene geregelt werden solle.</p><p>Der Nationalrat blieb mit 104 Ja-Stimmen zu 79 Nein-Stimmen bei seinem Entscheid, die Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz auszunehmen. </p><p></p><p>Stromproduktion dem Gesetz unterstellt</p><p>Entschieden hat der Nationalrat zudem, dass die Stromproduktion dem Gesetz unterstellt werden soll. Der Ständerat hatte eine Ausnahme beschlossen. Eine Minderheit forderte eine solche auch im Nationalrat. Sylvia Flückiger argumentierte, dass damit die Branche von regulatorischen Fesseln hätte befreit werden könne.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer entgegnete, dass die Strommarktliberalisierung im Strommarktgesetz geklärt werden müsse. Er erinnerte auch daran, dass es gegen internationale Verpflichtungen verstossen würde, wenn die Stromproduktion vom Beschaffungsrecht ausgenommen würde. Der Nationalrat folgte ihm mit 113 Ja-Stimmen zu 54-Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p>Im Gesetzesentwurf bleiben weiteren Differenzen bestehen. So lehnte der Nationalrat den Änderungsvorschlag des Ständerats und den Einzelantrag von Barbara Gysi (SP/SG) ab, die Bundespensionskasse Publica dem Beschaffungsgesetz zu unterstellen.</p><p>Zudem will die grosse Kammer im Gegensatz zum Ständerat, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die Unterlagen will der Bundesrat der Geheimhaltung unterstellen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2019</b></p><p><b>Bei Beschaffungen soll auch die Kaufkraft im Herkunftsland zählen </b></p><p><b>Der Ständerat bleibt auf Kollisionskurs mit der WTO. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass bei Beschaffungen auch die Kaufkraft in jenem Land berücksichtigt werden muss, in dem eine Leistung erbracht wird.</b></p><p>Damit will der Ständerat Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern schützen. Wegen des drohenden Konflikts mit internationalem Recht hat er bei der Revision des Beschaffungsrechts gegenüber früheren Entscheiden die Formulierung angepasst: Statt des unterschiedlichen Preisniveaus soll nun die Kaufkraft als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden.</p><p>Ob dies WTO-konform ist, bleibt allerdings offen. Ganz unproblematisch sei es wohl nicht, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Anders als der Nationalrat ist die Mehrheit der kleinen Kammer aber bereit, das Risiko in Kauf zu nehmen. Bischof gab zu, dass es sich um Heimatschutz handelt. "Wir müssen die Interessenlage unseres Landes stärker gewichten", sagte er.</p><p>Nach Ansicht von Stefan Engler (CVP/GR) kann es sich die Schweiz nicht leisten, die einheimischen KMU durch Angebote aus Billigländern zu schädigen. Einen Konflikt mit WTO-Recht sieht er ohnehin nicht - im Gegenteil: Der Ständerat garantiere die Nichtdiskriminierung schweizerischer Unternehmen, indem die unterschiedlichen Bedingungen in anderen Ländern berücksichtigt würden.</p><p></p><p>Zu Lasten der Steuerzahler</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) hingegen warnte vor Protektionismus. Dadurch werde die Beschaffung verteuert, den Preis dafür zahlten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Finanzminister Ueli Maurer rief in Erinnerung, dass sich der Zuschlag nicht allein über den Preis entscheide. Es gelte, mit weichen Kriterien wie Plausibilität oder Nachhaltigkeit einen Qualitätswettbewerb zu fördern. Laut Maurer ist die Berücksichtigung der Kaufkraft ohnehin "ganz klar WTO-widrig".</p><p>Es ist nicht die einzige verbleibende Differenz bei der Revision des Beschaffungsrechts. Weiterhin umstritten bleibt das Einsichtsrecht. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Geheimhaltung von Unterlagen strich er aus der Vorlage.</p><p>Der Ständerat blieb dabei, dass das Einsichtsrecht insgesamt auf dem Verordnungsweg vom Bundesrat geregelt werden soll. Für Beschaffungen ausserhalb des WTO-Bereichs besteht die kleine Kammer darauf, dass für den Zuschlag auch Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende und Langzeitarbeitslose beim Anbieter eine Rolle spielen sollen.</p><p></p><p>Schwächung der Sozialpartnerschaft</p><p>Eingelenkt hat der Ständerat bei der Frage, welche Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen ein Anbieter einhalten muss. Bisher hatte er sich für das Herkunftsprinzip ausgesprochen, das auf die Vorschriften am Sitz des Unternehmens abstellt.</p><p>Der Nationalrat lehnte das jedoch mit grosser Mehrheit ab, weil dadurch lokale Anbieter gegenüber solchen aus günstigeren Regionen im Nachteil wären. Er beschloss, dass für alle Anbieter Lohn- und Arbeitsbedingungen am Ort der Ausführung gelten sollen.</p><p>Die Ständeratskommission wollte beim früheren Entscheid bleiben. Sie unterlag aber einer Minderheit, die vor den negativen Folgen des Herkunftsprinzips warnte. Je nach Herkunft der Firmen würden für die Arbeiter auf einer Baustelle unterschiedliche Lohn- und Arbeitsschutzvorschriften gelten. Eine solche Regelung schwäche die Sozialpartnerschaft und gefährde den sozialen Frieden, sagte Olivier Français (FDP/VD).</p><p>Die Bundes-Pensionskasse Publica will der Ständerat nicht dem Gesetz unterstellen. Bei den umstrittenen Schutzgebühren beschloss er einen Kompromiss: Während der Nationalrat solche ganz verbieten will, möchte der Ständerat immerhin kostendeckende Gebühr zuzulassen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2019</b></p><p><b>Keine Einigung über "Heimatschutz" bei Beschaffungen </b></p><p><b>Bei der Revision des Beschaffungsrechts zeichnet sich noch keine Einigung zwischen den Räten ab. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei der umstrittensten Frage auf seinem Standpunkt beharrt.</b></p><p>Im Zentrum der Diskussion stand der Entscheid des Ständerats, Kaufkraftunterschiede als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen. Damit will die kleine Kammer Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern schützen. Das Konzept hatte auch Anhänger im Nationalrat, vor allem bei der SVP.</p><p>Die einheimischen Unternehmen brauchten gleich lange Spiesse, um im Hochpreisland Schweiz bestehen zu können, argumentierte deren Sprecherin Sylvia Flückiger (AG). Das sei gleichzeitig der beste Lohnschutz. Dafür ist die SVP sogar bereit, die Bürokratie in Kauf zu nehmen, die die nötigen Nachweise mit sich bringen würden.</p><p></p><p>Verstoss gegen WTO-Recht</p><p>Gleichzeitig nähme die Schweiz auch noch eine Prozesswelle in Kauf, sagte Prisca Birrer (SP/LU). Laut Finanzminister Ueli Maurer verstösst die Berücksichtigung der Kaufkraft beim Zuschlag nämlich gegen WTO-Recht. Die Vorschrift sei aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar, weil für jede einzelne Komponente eines Produkts ein angemessener Preis festgelegt werden müsste, sagte Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Er erinnerte auch daran, dass die Schweiz vom Weltmarkt profitiere wie kaum ein anderes Land. Fairerweise müsse ausländischen Unternehmen darum umgekehrt Zugang zum Schweizer Markt gewährt werden, sagte die Grüne Regula Rytz (BE). Sie warnte vor einem Preiswettbewerb: Kriterien wie Nachhaltigkeit oder technischer Wert sorgten für einen Qualitätswettbewerb, dabei hätten Schweizer Unternehmen die Nase vorn.</p><p>Der Nationalrat lehnte es schliesslich mit 114 zu 74 Stimmen ab, Kaufkraftunterschiede zu berücksichtigen. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs soll das unterschiedliche Preisniveau aber berücksichtigt werden können. Beim Zuschlag keine Rolle spielen sollen hingegen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende und Langzeitarbeitslose beim Anbieter.</p><p></p><p>Bundesrat regelt Einsichtsrecht</p><p>Der Nationalrat sprach sich auch gegen jegliche Schutzgebühren aus. Beat Flach (GLP/AG) setzte sich vergeblich für die Variante des Ständerats ein, der immerhin kostendeckende Schutzgebühren zulassen wollte.</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat beim Einsichtsrecht. Der Bundesrat will Ausschreibungsunterlagen der Geheimhaltung unterstellen. Der Nationalrat lehnte das zunächst ab. Der Ständerat hingegen beschloss, die Regelung des Einsichtsrechts dem Bundesrat zu überlassen. Dem hat sich die grosse Kammer nun mit 121 zu 60 Stimmen angeschlossen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2019</b></p><p><b>"Heimatschutz"-Artikel im Beschaffungsrecht bleibt umstritten </b></p><p><b>Die Revision des Beschaffungsrechts wird ein Fall für die Einigungskonferenz. Bei der Berücksichtigung von Preisunterschieden gab es auch nach drei Beratungsrunden keine Einigung.</b></p><p>Zunächst wollte der Ständerat die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, als Zuschlagskriterium einführen. Der Nationalrat lehnte das ab. Danach versuchte es die kleine Kammer erfolglos mit dem Kriterium "Kaufkraftunterschiede".</p><p>Bei der letzten Beratung am Donnerstag beantragte die vorberatende Kommission erneut, die unterschiedlichen Preisniveaus zu berücksichtigen. Im Geltungsbereich der WTO-Regeln würde die Schweiz damit gegen internationale Verpflichtungen verstossen. "Wir müssten mit Sicherheit mit Klagen rechnen", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Er warnte auch vor Nachteilen für die Exportwirtschaft.</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) wies darauf hin, dass die Nachweise für den Preisvergleich für KMU mit enormem Aufwand verbunden wären. Er plädierte dafür, dass die unterschiedlichen Preisniveaus nur dort berücksichtigt werden, wo keine internationalen Regeln gelten.</p><p>Seine Minderheit unterlag jedoch in einer knappen Abstimmung: Ratspräsident Jean-René Fournier (CVP/VS) gab den Stichentscheid für die Variante der Kommission. Umstritten bleibt auch die Frage der Schutzgebühren. Der Ständerat hält daran fest, dass kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen.</p><p>Eingelenkt hat er bei der Frage, welches Angebot das vorteilhafteste ist. Der Nationalrat will im Gesetz festhalten, dass es das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist. Damit werde verdeutlicht, dass künftig nicht nur ein Preis-, sondern auch ein Qualitätswettbewerb herrschen solle, erklärte Maurer. Bereinigt ist auch die Differenz zu den Anforderungen an den Wettbewerb.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte in National- und Ständerat, 19.06.2019</b></p><p><b>Parlament bereinigt Totalrevision des Beschaffungsrechts </b></p><p><b>Bei der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts haben sich die Räte am Mittwoch auf einen Kompromiss geeinigt. Auf Antrag der Einigungskonferenz bleibt der "Heimatschutz-Artikel" im Gesetz, jedoch unter dem Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.</b></p><p>Die Bestimmung soll dafür sorgen, dass beim Zuschlag die Kaufkraftunterschiede in Ländern berücksichtigt werden, in welchen eine Leistung erbracht wird. Der Ständerat beharrte bisher darauf, um Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern zu schützen. Einen Konflikt mit WTO-Recht nahm er dabei in Kauf.</p><p></p><p>Qualität statt Preis</p><p>Dazu war der Nationalrat nicht bereit. Er ist über drei Beratungsrunden hinweg auf dem vom Bundesrat vorgezeichneten Kurs geblieben. Da die Schweiz im Preiskampf ohnehin kaum mithalten kann, soll Qualität bei Ausschreibungen höher gewichtet werden. Deshalb sollen künftig auch Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, Ästhetik oder Nachhaltigkeit des Angebots beim Zuschlag berücksichtigt werden.</p><p>Der Kompromiss nimmt beide Anliegen auf. Vor Gericht dürfte die Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede nicht standhalten. Finanzminister Ueli Maurer hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass die Bestimmung "ganz klar WTO-widrig" sei. </p><p>Umstritten war auch noch die Frage der Schutzgebühren. Der Nationalrat wollte solche generell verbieten, der Ständerat sprach sich für kostendeckende Gebühren aus. Zuletzt setzte sich in diesem Punkt die kleine Kammer durch. Der Nationalrat stimmte dem Antrag der Einigungskonferenz mit 152 Stimmen bei 26 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 28 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:08