WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Genehmigung

Details

ID
20170020
Title
WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Genehmigung
Description
Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.02.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts und zum revidierten WTO-Übereinkommen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Parallel dazu hat der Bundesrat auch die Botschaft zum revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (GPA) verabschiedet. Das neue Abkommen verbessert Transparenz und Marktzugang und ersetzt das ursprüngliche Abkommen von 1994. </b></p><p>Ein Hauptziel der Totalrevision des BöB ist es, die zum Teil heterogenen Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen - unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzaufteilung - so weit wie möglich zu harmonisieren. Dies entspricht seit Jahren einem Anliegen der Wirtschaft, da die heutige Rechtslage zu unnötigen Rechtsunsicherheiten und kostspieligen Verfahren führt. Seit 2012 haben der Bund und die Kantone in einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe die inhaltlich harmonisierten Revisionstexte für das BöB und die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vorbereitet. Wie das Vernehmlassungsverfahren zeigte, stösst die allgemeine Stossrichtung der Revision des BöB auf eine breite Akzeptanz.</p><p>Gleichzeitig soll mit der Revision das 2012 revidierte WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) in die nationale Gesetzgebung überführt werden. Das revidierte WTO-Abkommen wurde am 30. März 2012 angenommen und von der Schweiz unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament unterzeichnet. Es ist seit dem 6. April 2014 in Kraft und verbessert die Transparenz und die Governance vor allem bei der Korruptions- und Kollusionsbekämpfung. Der Bundesrat wird es nach erfolgter Genehmigung durch das Parlament ratifizieren, wenn das revidierte BöB durch die eidgenössischen Räte sowie die Musterbotschaft zur Revision der IVöB durch das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedet wurden.</p><p>Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2015 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.2018 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2018</b></p><p>Der Ständerat stimmte dem Übereinkommen in der Gesamtabstimmung mit 38 zu Null Stimmen ohne Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Siehe<b></b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170019">17.019</a> Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen</p>
Updated
09.04.2025 00:10

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