IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)
Details
- ID
- 20170022
- Title
- IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)
- Description
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017</b></p><p><b>IV: Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen </b></p><p><b>Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken - diese Ziele verfolgt der Bundesrat mit der "Weiterentwicklung der Invalidenversicherung" für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Er hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft für die Gesetzesrevision verabschiedet. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. </b></p><p>Die IV hat sich erfolgreich von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt. Dies zeigen die Evaluationen der IV-Revisionen der letzten zwölf Jahre. Der Rentenbestand ist rascher als erwartet gesunken. Die Evaluationen zeigen aber auch: Bei den Kindern, den Jugendlichen sowie den Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sind weitere Massnahmen nötig, um die Invalidität zu vermeiden und die Eingliederung zu fördern.</p><p></p><p>Kinder mit Geburtsgebrechen: engere Begleitung und gezieltere Steuerung</p><p>Kindern und Jugendlichen finanziert die IV die medizinischen Behandlungen von bestimmten Geburtsgebrechen. Künftig will die IV die Kinder und ihre Familien enger begleiten. Die medizinischen Behandlungen werden zur Unterstützung der späteren Eingliederung verstärkt mit anderen Leistungen der IV koordiniert, und die Kosten werden intensiver kontrolliert. Die Liste der Geburtsgebrechen wird überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, gewisse seltene Krankheiten aufzunehmen. Die Behandlung einzelner weniger schwerer Krankheiten dagegen soll künftig von der Krankenversicherung statt der IV übernommen werden.</p><p></p><p>Jugendliche: Übergang ins Erwerbsleben gezielt unterstützen</p><p>Junge Menschen sollen nicht als Rentner oder Rentnerin ins Erwachsenenleben starten. Im Gesetz wird verankert, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft worden sind. Die IV schafft Instrumente, um Jugendliche mit psychischen oder anderen Beeinträchtigungen im Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung zu unterstützen. Die Beratung und Begleitung von jungen Versicherten wie auch von Fachpersonen aus Schule und Ausbildung wird ausgebaut und verstärkt. Die bei Erwachsenen bewährten Instrumente der Früherfassung und der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden künftig auf Jugendliche ausgeweitet.</p><p>Die IV kann zudem die kantonalen Brückenangebote zur Vorbereitung auf die erste Berufsausbildung sowie das kantonale Case-Management Berufsbildung mitfinanzieren. Die erstmaligen beruflichen Ausbildungen sollen wenn immer möglich im ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Neu erhalten die Lernenden statt eines Taggelds der IV einen Lohn von den Arbeitgebenden, der jenem von Lernenden ohne Gesundheitseinschränkungen entspricht. Der Anreiz zur Erwerbstätigkeit wird dadurch gesteigert, der Anreiz zum Leben mit Rente vermindert. Junge Menschen in der beruflichen Eingliederung haben zudem fünf Jahre länger, bis zum 25. Altersjahr, Anspruch auf medizinische Massnahmen.</p><p></p><p>Psychisch Beeinträchtigte: Beratung und Begleitung ausbauen</p><p>Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen spezifische Unterstützung, damit sie im Arbeitsleben verbleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen können. Daher werden sie noch früher erfasst sowie frühzeitig und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten. Neu wird ein Personalverleih eingeführt. Arbeitgebende können damit ohne finanzielles Risiko potenzielle Angestellte kennenlernen. Die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen werden zeitlich ausgedehnt und können den individuellen Bedürfnissen besser angepasst werden. Um die Vermittlungschancen nach Wegfall der Invalidenrente zu erhöhen, wird die mögliche Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung auf 180 Tage verdoppelt.</p><p></p><p>IV arbeitet verstärkt mit Arbeitgebenden und Ärzten zusammen</p><p>Unterstützt werden diese Massnahmen durch eine bessere Zusammenarbeit. Arbeitgebende werden von der IV länger beraten und begleitet, und ihr Risiko bei Unfällen und Schäden wird mit klar geregeltem Versicherungsschutz gesenkt. Ärztinnen und Ärzte werden von der IV besser über die Schritte informiert, die für ihre Patienten und Patientinnen vorgesehen sind.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem ist gerechter und erhöht Anreiz zur Erwerbstätigkeit</p><p>Damit der Anreiz besteht, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, soll für Neurenten ein stufenloses System eingeführt werden. Im heutigen Rentensystem mit vier Stufen ist es für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht attraktiv, mehr zu arbeiten, weil sich wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen nicht erhöht. Wie schon heute wird ab einem IV-Grad von 70 Prozent eine ganze Rente zugesprochen. Bereits laufende Renten werden dann nach dem neuen System berechnet, wenn sich bei einer Revision der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert, und wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch nicht 60 Jahre alt ist. Rentnerinnen und Rentner unter 30 Jahren werden innerhalb von 10 Jahren ins stufenlose System überführt.</p><p>In der Vernehmlassung hat die Mehrheit die Vorlage vollumfänglich oder eher unterstützt, die vorgesehenen Verbesserungen sind grösstenteils unverändert in die Botschaft übernommen worden. Eine Mehrheit der Kantone, der Parteien und der Wirtschaftsverbände haben zusätzliche Kosteneinsparungen verlangt. Der Bundesrat will die Weiterentwicklung der IV kostenneutral ausgestalten, da die IV bis ungefähr 2030 schuldenfrei sein dürfte. Mit der Weiterentwicklung investiert die IV zielgerichtet in die Eingliederung. Die Mehrkosten werden durch Einsparungen insbesondere beim Taggeld kompensiert. Längerfristig wird durch die verstärkte Eingliederung eine Entlastung des IV-Finanzhaushalts erwartet.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) (Weiterentwicklung der IV)
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 19.09.2019 2 Abweichung 10.12.2019 1 Abweichung 02.03.2020 2 Abweichung 04.03.2020 1 Zustimmung 19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2019</b></p><p><b>Invalidenversicherung </b></p><p><b>Der Nationalrat begrüsst die Stossrichtung der neusten IV-Revision, die auf Jugendliche und psychisch Kranke ausgerichtet ist. Er hat am Mittwoch erste Entscheide gefällt. Noch nicht entschieden hat er, ob die Kinderrenten gesenkt werden sollen.</b></p><p>Nach der Debatte zeichnet sich ein Ja zur umstrittenen Kürzung ab: Neben der SVP und die FDP befürworten auch die Mehrheit der CVP sowie Teile der GLP und der BDP die Massnahme, wie die Fraktionssprecher sagten.</p><p>Vorgeschlagen hat die Kürzung nicht der Bundesrat, sondern die Sozialkommission des Nationalrates. Dabei geht es um das Geld für Kinder von IV-Rentnern, das heute "Kinderrente" genannt wird und künftig "Zulage für Eltern" heissen soll. Nach dem Willen der Kommission soll die Zulage von 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.</p><p></p><p>Falsche Anreize korrigieren</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, es brauche weiterhin Sparmassnahmen bei der IV. Ausserdem führten die heutigen Renten bei kinderreichen zu Fehlanreizen.</p><p>Es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Bei einer vollen IV-Rente von 2370 Franken betrage die Kinderrente heute 948 Franken pro Kind. Unter Umständen kämen noch Familienzulagen von einem erwerbstätigen Elternteil hinzu.</p><p></p><p>Unverantwortlich und beschämend</p><p>Gegen die Kürzung stellte sich die Ratslinke. Es gehe um über 70'000 Kinder von IV-Bezügern und über 26'000 Kinder von AHV-Bezügern, gab Maya Graf (Grüne/BL) zu bedenken. Eine Kürzung wäre unverantwortlich und beschämend. Sie könnte Familien in Not bringen. Die Betroffenen müssten Ergänzungsleistungen beantragen, womit die Kosten lediglich verlagert würden.</p><p>Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete die geplante Rentenkürzung als "unnötige Machtdemonstration gegenüber den Schwächsten". Bereits heute sorge eine Regelung dafür, dass es nicht zu einer Überversicherung komme. Über die Kürzung der Kinderrenten sowie ein neues stufenloses Rentensystem wird der Rat am Donnerstagmorgen entscheiden.</p><p></p><p>Jugendliche im Fokus</p><p>Bereits entschieden hat er über Massnahmen zur Eingliederung von Jugendlichen und psychisch Kranken. Dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt, war unbestritten.</p><p>Zum ersten Mal stehe eine Reform zur Debatte, bei der es nicht ums Sparen, sondern um Optimierungen gehe, sagte Kommissionssprecher Christian Lohr (CVP/TG). Jede gelungene Integration eines jungen Menschen in den Arbeitsmarkt spare der IV nicht nur eine Rente, sondern gebe der Person eine Lebens- und Arbeitsperspektive.</p><p></p><p>Frühzeitige Erfassung</p><p>Künftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden können, damit diese Unterstützungsmassnahmen ergreifen kann. Die SVP stellte sich vergeblich dagegen. Verena Herzog (SVP/TG) warnte, bald werde jeder in die IV abgeschoben, der eine intensive Pubertät durchmache.</p><p>Die Befürworter der Früherfassung argumentierten, heute bestehe eine Lücke bei den heiklen Übergängen von der Schule in die Lehre und von der Lehre in den Arbeitsmarkt. Mit frühzeitiger Unterstützung könnten längerfristig Kosten gespart werden.</p><p></p><p>Drohende Arbeitsunfähigkeit</p><p>Der IV gemeldet werden können nach dem Willen das Nationalrates künftig nicht nur arbeitsunfähige, sondern auch von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.</p><p>Eine weitere Neuerung betrifft medizinische Eingliederungsmassnahmen. Jugendliche sollen künftig bis zum vollendeten 25. Altersjahr und nicht nur bis zum 20. Anspruch auf medizinische Eingliederungsmassnahmen haben, die unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben gerichtet sind.</p><p></p><p>Fehlanreize beseitigen</p><p>Ja sagte der Nationalrat ferner zu Änderungen bei den Taggeldern für junge Erwachsene. Das Ziel ist es, Fehlanreize zu beseitigen. Im heutigen System kann das Taggeld für junge Versicherte deutlich höher sein als der Lohn, den Gleichaltrige ohne gesundheitliche Beeinträchtigung in der Ausbildung erhalten.</p><p>Um den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhöhen, soll nun das Taggeld der Höhe eines Lohns für Lernende angeglichen werden, abgestuft nach Alter.</p><p></p><p>Keine Negativliste zu Geburtsgebrechen</p><p>Weitere Gesetzesänderungen betreffen Geburtsgebrechen. Der Nationalrat ist einverstanden damit, dass für diese klare Kriterien im Gesetz verankert werden.</p><p>Nichts wissen will er jedoch von einer "Negativliste" bei den Geburtsgebrechen. Er folgte seiner Kommission und strich den Artikel aus dem Gesetz. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass er Leistungen bezeichnen könnte, deren Kosten die IV nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen übernimmt.</p><p></p><p>Keine Änderung bei Reisekosten</p><p>Die Reisekosten für Behandlungen sollen nach den bisher geltenden Regeln vergütet werden. Eine rechte Minderheit beantragte vergeblich, bei den Reisekosten zu sparen, wie es in einer früheren, gescheiterten IV-Revision bereits zur Diskussion stand.</p><p>Ergänzt hat der Nationalrat Regeln, um die Qualität von Gutachten im Auftrag der IV sicherzustellen. Er folgte dabei den Vorschlägen seiner Kommission. Der Rat will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen.</p><p>Zudem sollen die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden müssen. Der Bundesrat soll eine Kommission mit Vertretern aller betroffenen Kreise einsetzen, welche die Begutachtungen überwacht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Gelder für Kinder von IV-Rentnern kürzen </b></p><p><b>IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder weniger Geld erhalten. Der Nationalrat hat sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, die Kinderrenten zu kürzen.</b></p><p>Mit 106 zu 66 Stimmen bei 10 Enthaltungen hiess die grosse Kammer eine Regelung gut, welche die Sozialkommission in die Revision des IV-Gesetzes eingebaut hatte. Es geht um das Geld für Kinder von IV-Rentnern, das heute "Kinderrente" genannt wird und künftig "Zulage für Eltern" heissen soll. Die Zulage soll von 40 auf 30 Prozent der Rente gesenkt werden.</p><p>Neben der SVP und der FDP unterstützte auch die Mehrheit der Mitteparteien die Kürzung. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, bei der Invalidenversicherungen seien weiterhin Sparmassnahmen nötig. Mit der Senkung der Kinderrenten könnten 112 Millionen Franken im Jahr eingespart werden.</p><p>Ausserdem führten die heutigen Renten bei kinderreichen Familien zu falschen Anreizen. Es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Bei einer vollen IV-Rente von 2370 Franken betrage die Kinderrente heute 948 Franken pro Kind. Unter Umständen kämen noch Familienzulagen von einem erwerbstätigen Elternteil hinzu.</p><p></p><p>Unverantwortlich und beschämend</p><p>Gegen die Kürzung stellte sich die Ratslinke. Es gehe um über 70'000 Kinder von IV-Bezügern und über 26'000 Kinder von AHV-Bezügern, sagte Maya Graf (Grüne/BL). Eine Kürzung wäre unverantwortlich und beschämend. Sie könnte Familien in Not bringen. Die Betroffenen müssten Ergänzungsleistungen beantragen, womit die Kosten lediglich verlagert würden.</p><p>Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete die geplante Rentenkürzung als "unnötige Machtdemonstration gegenüber den Schwächsten". Bereits heute sorge eine Regelung dafür, dass es nicht zu einer Überversicherung komme.</p><p></p><p>Mehr Ergänzungsleistungen</p><p>Sozialminister Alain Berset sprach sich ebenfalls dafür aus, in diesem Punkt beim geltenden Recht zu bleiben. Fast die Hälfte der IV-Bezüger habe schon heute Anspruch auf Ergänzungsleistungen, gab er zu bedenken.</p><p>Würden die Kinderrenten gesenkt, rechne der Bund mit Zusatzkosten bei den Ergänzungsleistungen von 47 Millionen Franken. Ausserdem sei der Bund dabei, das System der Kinderrenten zu analysieren. Das Parlament sollte das Resultat abwarten.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem</p><p>Auf Bundesratskurs blieb der Rat beim stufenlosen Rentensystem, das er guthiess - ebenfalls gegen den Willen der Linken. Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen ihre Restarbeitsfähigkeit nutzen. Arbeit soll sich für IV-Bezüger in jedem Fall lohnen. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.</p><p>In einem idealen Arbeitsmarkt wäre dagegen nichts einzuwenden, sagte Schenker. Es mangle aber an geeigneten Arbeitsplätzen. Sie kenne viele, die sehr gerne arbeiten würden, wenn sie eine Stelle finden würden.</p><p></p><p>Vollrente ab 70 Prozent</p><p>Eine Vollrente soll - wie heute - ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament 2013 versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.</p><p>Bereits laufende Renten sollen nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert. Minderheiten beantragten, alle über 50-Jährigen auszunehmen oder das stufenlose System nur für Neurenten anzuwenden. Diese Anträge lehnte der Rat aber ab.</p><p></p><p>Keine Quote für Unternehmen</p><p>Nein sagte der Nationalrat ferner zu einem Antrag von linker Seite für eine Quote. Er will Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten nicht verpflichten, mindestens ein Prozent Arbeitnehmende mit einer Behinderung zu beschäftigen. Schenker argumentierte vergeblich, alle Eingliederungsbemühungen nützten nichts, wenn es an Arbeitsplätzen für die Betroffenen mangle.</p><p>Die bürgerlichen Fraktionen plädierten für Freiwilligkeit. Eine Verpflichtung wäre kontraproduktiv, sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG). Kommissionssprecher Christian Lohr (CVP/TG) gab zu bedenken, es könnte für die Betroffenen stigmatisierend sein, wenn sie als "Quotenbehinderte" eingestellt würden. Der Bundesrat soll indes mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Vereinbarungen abschliessen können. Das hat der Rat mit 95 zu 93 Stimmen knapp gutgeheissen.</p><p></p><p>Fokus auf Jugendliche</p><p>Bereits am Mittwoch hatte der Nationalrat über Massnahmen entschieden, welche die Eingliederung Jugendlicher und psychisch Kranker fördern sollen - namentlich durch die Früherfassung. Dass es hier noch Verbesserungspotenzial gibt, war unbestritten.</p><p>Künftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden können, wenn der Eintritt ins Berufsleben gefährdet ist. Der IV gemeldet werden sollen zudem nicht nur arbeitsunfähige, sondern auch von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen. Das Ziel ist, dass die IV Unterstützungsmassnahmen ergreifen kann.</p><p>Ja sagte der Nationalrat ferner zu Änderungen bei den Taggeldern für junge Erwachsene. Um den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhöhen, soll das Taggeld der Höhe eines Lohns für Lernende angeglichen werden. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Geburtsgebrechen. Der Nationalrat ist einverstanden damit, dass für diese klare Kriterien im Gesetz verankert werden. Ergänzt hat der Rat Regeln, um die Qualität von Gutachten im Auftrag der IV sicherzustellen.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 133 zu 0 bei 55 Enthaltungen gut. Der Stimme enthalten haben sich SP und Grüne sowie die beiden EVP-Vertreter. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.09.2019</b></p><p><b>Ja zu IV-Revision mit Fokus auf Jugendliche und psychisch Kranke </b></p><p><b>Die Zahl der Neurenten in der Invalidenversicherung (IV) ist nach den letzten Reformen gesunken. Bei Jugendlichen und psychisch Kranken konnten die Ziele aber noch nicht erreicht werden. Das Parlament hat nun Massnahmen beschlossen.</b></p><p>Der Ständerat hiess am Donnerstag als Zweitrat eine IV-Revision gut, die auf diese Zielgruppen fokussiert. Die Stossrichtung war unbestritten: Es müsse alles getan werden, um zu vermeiden, dass Jugendliche zu IV-Rentnern würden, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Pascale Bruderer (SP/AG) stellte fest, die Weichen würden früh gestellt.</p><p>Früher eingreifen</p><p>Das Ziel ist, früher einzugreifen und die Betroffenen besser zu begleiten. Jugendliche sollen schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden können, wenn der Eintritt ins Berufsleben gefährdet ist. Psychisch beeinträchtigte Personen sollen bereits erfasst werden, wenn sie zwar noch nicht arbeitsunfähig, aber von länger dauernder Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.</p><p>Weiter wollen der Bundesrat und das Parlament Fehlanreize korrigieren. So soll das Taggeld für junge Versicherte der Höhe eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute bekommen Jugendliche mit IV-Leistungen häufig mehr als einen üblichen Lehrlingslohn.</p><p></p><p>Stufenloses Rentensystem</p><p>Für Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 69 Prozent soll ein stufenloses Rentensystem eingeführt werden. Der Ständerat sprach sich mit 27 zu 17 Stimmen dafür aus. Mit dem neuen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.</p><p>Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Einen Antrag, erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine ganze Rente auszurichten, lehnte der Rat mit 33 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Mehrheit befand, jemand mit einem Invaliditätsgrad von über 70 Prozent habe nur geringe Chancen auf eine Erwerbstätigkeit.</p><p></p><p>Keine Kürzung ab 55 Jahren</p><p>Die neuen Renten sind sofort von der Änderung betroffen. Schlechter weg kommen Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es für Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.</p><p>Umstritten ist zwischen den Räten, ab welchem Alter die Besitzstandwahrung für laufende Renten gelten soll. Geht es nach dem Nationalrat, sollen Rentnerinnen und Rentner ab 60 Jahren beim Übergang zum neuen System keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen. Der Ständerat will die Grenze bei 55 Jahren setzen. Für über 55-Jährige sei es schwierig, eine Arbeit zu finden, hiess es.</p><p></p><p>Nein zur Kürzung der Kinderrenten</p><p>Auch in anderen Punkten sind sich die Räte nicht einig. Der Nationalrat möchte die Renten der Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern senken. Der Ständerat folgte stillschweigend dem Bundesrat und seiner Kommission und lehnte dies ab. Er will die "Kinderrente" auch nicht in "Zulage für Eltern" umbenennen.</p><p>Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentiert, es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.</p><p></p><p>Schon heute schlechtergestellt</p><p>Die Ständeratskommission liess die Verhältnisse untersuchen - und kam zum Schluss, dass Familien mit Kinderrenten trotz Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen. Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht, befand die Kommission.</p><p>Angepasst werden soll mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder die Liste der Geburtsgebrechen, damit die IV die medizinischen Massnahmen besser steuern kann. Einige geringfügige Geburtsgebrechen werden gestrichen, wie Eder erläuterte. Dafür wird die Liste mit einigen seltenen Krankheiten ergänzt. Das System der medizinischen Massnahmen wird an die Kriterien der Krankenversicherung angelehnt.</p><p></p><p>Tonaufnahmen archivieren</p><p>Schliesslich sind neue Regeln zu den Gutachten geplant. Der Nationalrat hatte eingefügt, dass Interviews zwischen dem Versicherten und dem Gutachter protokolliert und in die Akten aufgenommen werden, sofern der Versicherte es nicht anders bestimmt.</p><p>Der Ständerat will auf die Protokollierung verzichten, auch aus Kostengründen. Die Interviews sollen stattdessen in Form von Tonaufnahmen in die Akten aufgenommen werden. Das Ziel sind bessere Grundlagen für beide Seiten bei Streitigkeiten.</p><p></p><p>Mehr Transparenz</p><p>Ausserdem will das Parlament mehr Transparenz: Die IV-Stellen sollen eine Liste mit Angaben über alle beauftragten Gutachter und über die attestierten Arbeitsunfähigkeiten veröffentlichen. Nach dem Willen des Ständerats soll das nur für die IV gelten, nicht für alle Sozialversicherungen. Hintergrund sind Vorwürfe, die IV bevorzuge für die Begutachtung Ärztinnen und Ärzte, die Versicherte für arbeitsfähig erklärten.</p><p>In der Version des Bundesrates würden mit der Reform 27 Millionen Franken eingespart, in der Version des Nationalrates 74 Millionen Franken. Mit den Beschlüssen des Ständerates dagegen hätte die Reform kaum noch Spareffekte. Sparen sei aber auch nicht das Ziel gewesen, hiess es im Rat. Die IV sei auf gutem Weg, es gehe um Optimierungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2019</b></p><p><b>Nationalrat verzichtet auf Kürzung der Kinderrenten </b></p><p><b>IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder nicht weniger Geld erhalten. Der Nationalrat verzichtet in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen darauf, die Kinderrenten um einen Viertel zu senken.</b></p><p>Im Ständerat war eine Kürzung chancenlos gewesen. Am Dienstag ist der Nationalrat nun mit 134 zu 51 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Ständerat gefolgt, gegen den Willen seiner Kommission. Eine Kürzung der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente ist damit vom Tisch.</p><p>Der Nationalrat hält jedoch daran fest, die Kinderrenten umzubenennen. In der ersten Beratungsrunde hatte er beschlossen, sie in "Zulage für Eltern" umzutaufen. Der Ständerat blieb beim heutigen Begriff "Kinderrenten". Nun schlägt der Nationalrat "Zusatzrente für Eltern" vor. Aus Sicht der Mehrheit ist der heutige Begriff missverständlich. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Ständerat.</p><p></p><p>Nur noch die SVP dafür</p><p>In der ersten Beratungsrunde hatten neben der SVP und der FDP auch die Mehrheit der Vertreter der Mitteparteien für eine Kürzung der Kinderrenten gestimmt. Nun war nur noch die SVP dafür. Verena Herzog (SVP/TG) wies "die Neuen im Rat" darauf hin, dass die IV noch nicht saniert sei. Die Invalidenversicherung müsse entlastet werden.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner einer Kürzung argumentieren, ein Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner werde bereits mit dem Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem finanziell schlechtergestellt. Ihnen sollten nicht auch noch die Kinderrenten gekürzt werden.</p><p>Zudem habe sich seit der letzten Beratung im Nationalrat gezeigt, dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung hätten als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen. Die Ständeratskommission hatte dies von der Bundesverwaltung berechnen lassen.</p><p></p><p>Ab 55 Jahren keine Kürzung</p><p>Einig sind sich die Räte auch in der Frage, ab welchem Alter beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem die Besitzstandwahrung gelten soll: Rentnerinnen und Rentner müssen ab 55 Jahren keine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Der Nationalrat hatte sich in der ersten Beratungsrunde für eine Grenze von 60 Jahren ausgesprochen. Nun folgte er mit 120 zu 66 Stimmen dem Ständerat.</p><p>Mit dem stufenlosen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Dem haben beide Räte bereits zugestimmt.</p><p>Schlechter weg kommen mit dem stufenlosen System Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es für Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.</p><p></p><p>Tonaufnahmen archivieren</p><p>Neue Regeln sind auch zu den Gutachten geplant. Hier folgte der Nationalrat ebenfalls dem Ständerat. Das Ziel sind bessere Grundlagen für beide Seiten bei Streitigkeiten.</p><p>Der Nationalrat wollte zunächst im Gesetz verankern, dass Interviews zwischen dem Versicherten und dem Gutachter protokolliert und in die Akten aufgenommen werden, sofern der Versicherte es nicht anders bestimmt.</p><p>Nun beschlossen die Räte aber, auf die Protokollierung verzichten. Die Interviews sollen stattdessen in Form von Tonaufnahmen in die Akten aufgenommen werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2020</b></p><p><b>Ständerat will im IV-Gesetz den Begriff "Kinderrente" </b></p><p><b>Die Rente, die IV-Bezügerinnen und -Bezüger für ihre Kinder erhalten, soll weiterhin "Kinderrente" heissen. So will es der Ständerat, und er hält in der Beratung der IV-Revision an dieser Differenz zum Nationalrat fest.</b></p><p>Der Ständerat folgte am Montag in der Differenzbereinigung stillschweigend dem einstimmigen Antrag seiner Sozialkommission. Der Nationalrat dagegen möchte den Begriff im Rahmen der IV-Revision durch "Zusatzrente für Eltern" ersetzen. Er ist nun wieder am Zug.</p><p>Der Begriff "Kinderrente" sei seit Jahrzehnten gebräuchlich, sagte Erich Ettlin (CVP/OW) namens der Sozialkommission. Auch in der Gesetzgebung zur AHV und zur zweiten Säule werde der Begriff gebraucht; eine Anpassung wäre aufwendig. Dennoch wollte die SGK dem Nationalrat eine Brücke bauen, wie Ettlin ausführte.</p><p>Der Begriff "Kinderrente" und weitere Begriffe im Gesetz über die Invalidenversicherung, die "abwertenden Charakter" haben oder überholt sind, will der Ständerat überprüfen, bei Bedarf anpassen und in der Sozialversicherungsgesetzgebung übernehmen.</p><p>Er nahm dazu ein Postulat seiner Sozialkommission an. Sozialminister Alain Berset erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden.</p><p>Die Bezeichnung der Rente für die Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern ist die letzte Differenz zwischen National- und Ständerat zur IV-Revision. Eine Senkung der Kinderrente, die der Nationalrat zunächst angestrebt hatte, steht nicht mehr zur Diskussion.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2020</b></p><p>Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausgeräumt: Er verzichtete darauf, die Kinderrente in "Zusatzrente für Eltern" umzubenennen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:12