Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative). Volksinitiative

Details

ID
20170024
Title
Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
InitialSituation
<p><b>Hinter der Initiative steht die Interessengemeinschaft "IG Hornkuh" um den Bergbauern Armin Capaul. </b></p><p><b>Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit der Initiative würde in der Verfassung festgeschrieben, dass die Haltung von horntragenden Kühen und Ziegen zwingend finanziell unterstützt werden muss. Ein Verbot, Tiere zu enthornen, sieht die Initiative nicht vor. </b></p><p><b>Der Ständerat empfiehlt Volk und Ständen in der Schlussabstimmung mit 33 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen. Die grosse Kammer empfiehlt Ablehnung mit 117 zu 49 Stimmen bei 32 Enthaltungen. Für die Initiative sprachen sich im Nationalrat alle Grünen sowie ein grosser Teil der SP-Fraktion aus (bei 7 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen). Die anderen Fraktionen empfahlen mit wenigen Abweichungen die Ablehnung der Initiative. Rund ein Drittel der SVP-Fraktion enthielt sich der Stimme.</b></p><p><b></b></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Landwirtinnen und Landwirte, die bewusst Nutztiere mit Hörnern halten, empfinden das Enthornen als unverhältnismässigen Eingriff in die Würde der Tiere. Aus diesem Grund wollen die Initiantinnen und Initianten erreichen, dass weniger Nutztiere enthornt werden. Das wäre der Fall, wenn die Haltung von horntragenden ausgewachsenen Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken vom Bund finanziell unterstützt würde. </p><p>In Artikel 104 der Bundesverfassung steht bereits heute, dass der Bund Produktionsformen fördert, die besonders tierfreundlich sind. Damit könnte die Haltung von Tieren mit Hörnern unterstützt werden. Der Bundesrat lehnt spezifische Beiträge aber ab, weil keine Studien zeigen, dass das Wohlergehen von Kühen oder Ziegen ohne Hörner unverhältnismässig beeinträchtigt ist. Horntragende Tiere zu halten ist aus Sicht des Bundesrates ein unternehmerischer Entscheid der Landwirte. Diese sollen selbst entscheiden, wie sie mit dem Zielkonflikt zwischen dem Enthornen der Tiere auf der einen Seite und dem Aufwand für die Haltung gehörnter Tiere und dem entsprechend höheren Unfallrisiko auf der anderen Seite umgehen.</p><p>Mit einer Finanzhilfe, die das Wohlergehen nicht gesamtheitlich fördert, sondern auf den Aspekt Hörner ausgerichtet ist, könnte zudem die Anbindehaltung zunehmen. In dieser Haltungsform ist die Verletzungsgefahr für die Tiere und die Tierhalterin oder den Tierhalter geringer. Eine Zunahme der Anbindehaltung wäre eine unerwünschte Entwicklung. </p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017 / sda)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
    21.09.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2018 1 Zustimmung
    15.06.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.06.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>In der Herbstsession 2017 befasste sich der <b>Ständerat</b> in einer fast zweistündigen Debatte mit der Vorlage.</p><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfahl, die Initiative abzulehnen. Argumentiert wurde unter anderem mit der Unfallgefahr für Mensch und Tier. Das Anliegen der Initiative, das sich mit der heutigen Gesetzgebung umsetzen liesse, soll nicht in die Verfassung geschrieben werden.</p><p>Eine links-grüne Minderheit sprach sich für die Initiative aus. Das Enthornen sei im Sinne des Tierschutzgesetzes belastend für die Tiere und füge ihnen Schmerz zu. Das Horn habe für Kühe eine grosse Bedeutung, nämlich für das Sozialverhalten, die Kommunikation und die Einordnung in der Gruppe</p><p>Robert Cramer (G, GE) hoffte auf ein Zeichen des Ständerates an den Zweitrat, doch noch einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Möglichkeiten für einen Gegenvorschlag habe die WAK des Ständerats geprüft und verworfen, sagte dazu Isidor Baumann (C, UR) als Kommissionssprecher. Die Initianten wollten gemäss eigener Aussage so oder so eine Abstimmung. </p><p>Bundesrat Schneider-Ammann sprach unter anderem über ökonomische Aspekte. So sparten Laufställe mit enthornten Kühen Kosten. Beiträge könnten andererseits auch dazu führen, dass Tiere mit Hörnern in nicht geeigneten Ställen gehalten würden, was für das Tierwohl schädlich wäre. Direktzahlungen für Tiere mit Hörnern müssten schliesslich in der Landwirtschaft selbst kompensiert werden. </p><p>Einig waren sich Mehrheit und Minderheit im Ständerat darin, dass die Hornkuh-Initiative eingereicht wurde, weil der Bundesrat trotz mehrmaliger Aufforderung nicht tätig geworden sei.</p><p></p><p>Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des <b>Nationalrates</b> (WAK-N) wollte mit einer Parlamentarischen Initiative (18.400) der Hornkuh-Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe gegenüberstellen mit dem Ziel, dem Initiativkomitee einen bedingten Rückzug der Initiative zu ermöglichen. Einer Förderung von horntragenden Nutztieren stehe die WAK-N positiv gegenüber. Sie sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesse. In die Verfassung gehöre dieses Anliegen jedoch nicht.</p><p></p><p>Die <b>ständerätliche</b> WAK stimmte der Parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission jedoch nicht zu. Auch mit einem indirekten Gegenentwurf würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen. Die Ausgaben müssten dann anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden. Auch strategische Überlegungen sprechen aus Sicht der WAK-S gegen den Vorschlag der WAK-N: Einerseits sei es zu ungewiss, ob die Volksinitiative tatsächlich zurückgezogen würde, andererseits gelte es auch nicht, eine Volksabstimmung um jeden Preis zu vermeiden. </p><p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>diskutierte in der Sommersession 2018 über die Initiative. Grossmehrheitlich war man sich in der grossen Kammer einig, dass Kühe mit Hörnern doch wirklich schöner sind. Die finanzielle Förderung dieser Schönheit gehöre jedoch nicht in die Verfassung geschrieben, war wie schon im Ständerat die Auffassung von Initiativ-Gegnern. Ob gehörnt oder nicht soll in der unternehmerischen Freiheit der Landwirte bleiben. Hingewiesen wurde wiederum auch auf die Verletzungsgefahr für die Tiere sowie für die Bäuerinnen und Bauern. </p><p>Auf der Seite der Befürworter der Initiative stand das Tierwohl im Mittelpunkt. Eine links-grüne Minderheit sprach sich für das Volksbegehren aus. Die Initianten hätten diese Abstimmung nie gesucht - sie seien stufenkonform vorgegangen. Weil sie kein Gehör fanden, wählten sie schliesslich den Weg über die Volksinitiative, wurde moniert. Wie im Ständerat wurde angeführt, dass die Enthornung für die betroffenen Tiere sehr schmerzhaft sei und in Konflikt zum Tierschutzgesetz stehe. Tiere dürften nicht unnötig mit Schmerz und Angst belastet werden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern arbeits- und platzintensiver sei, verlangten die Initianten zu recht wirtschaftliche Anreize dafür.</p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> empfahl der Ständerat Volk und Ständen mit 33 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen. Die grosse Kammer empfahl Ablehnung mit 117 zu 49 Stimmen bei 32 Enthaltungen. Für die Initiative sprachen sich im Nationalrat alle Grünen sowie ein grosser Teil der SP-Fraktion aus (bei 7 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen). Die anderen Fraktionen empfahlen mit wenigen Abweichungen die Ablehnung der Initiative. Rund ein Drittel der SVP-Fraktion enthielt sich der Stimme.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. November 2018 mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 4 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:12

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