Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien. Genehmigung

Details

ID
20170025
Title
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien. Genehmigung
Description
Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2017</b></p><p><b>Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Georgien verabschiedet </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 die Botschaft zum Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Georgien verabschiedet. Sie wird zur Genehmigung an die Eidgenössischen Räte überwiesen. </b></p><p>Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien wurde am 27. Juni 2016 in Bern unterzeichnet. Es hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und entspricht den neueren, mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA. Das Abkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungsexporte sowie Investitionen auf dem georgischen Markt verbessern. Der gegenseitige Handel wird erleichtert, der diskriminierungsfreie Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt ermöglicht und der Schutz des geistigen Eigentums verstärkt. Ferner wird das FHA die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch erhöhen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.</p><p>Das Abkommen schafft für Schweizer Wirtschaftsakteure gegenüber Konkurrenten aus den Ländern, die kein FHA mit Georgien haben, einen Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus vermindert das Abkommen bestehende oder künftige Diskriminierungen gegenüber anderen Freihandelspartnern Georgiens.</p><p>Der bilaterale Handel erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40-50 Mio. Fr., wobei ein starker Exportüberschuss seitens der Schweiz zu verzeichnen ist. Im Jahre 2015 erreichten die Exporte 36 Mio. Fr., darunter vor allem pharmazeutische Produkte (52%), Uhrmacherwaren (11%), Papier und Papierwaren (6%)). Die Importe betrugen 3 Mio. Fr., meist Textilien und Bekleidung (38%) sowie Landwirtschaftsprodukte (25%). </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Georgien
    Resolutions
    Date Council Text
    14.06.2017 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.09.2017 1 Zustimmung
    29.09.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2017</b></p><p><b>Zusatzantrag zu Freihandelsabkommen mit Georgien umstritten </b></p><p><b>Der Ständerat hat am Mittwoch das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Georgien ohne Gegenstimme angenommen. Umstritten war allerdings eine vom Bundesrat beantragte Ergänzung.</b></p><p>Das Freihandelsabkommen war im vergangenen Sommer unterzeichnet worden. Es soll den gegenseitigen Handel erleichtern und den Schutz des geistigen Eigentums stärken. Der Handel zwischen der Schweiz und Georgien erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40 bis 50 Millionen Franken, mit einem starken Exportüberschuss seitens der Schweiz.</p><p>Das Abkommen wurde im Ständerat nicht bekämpft. Nicht einverstanden war die kleine Kammer allerdings mit einem Antrag des Bundesrates, künftig vergleichbare Abkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Änderung mit 32 zu 7 Stimmen deutlich ab.</p><p></p><p>"Es geht nicht um Georgien"</p><p>Der Antrag ist Teil des Freihandelsabkommens mit Georgien. "Es geht aber nicht um Georgien", gestand Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Ständerat ein.</p><p>Der Bundesrat wolle aber in dieser Frage möglichst bald eine Klärung herbeiführen. Darum sei die Änderung im jetzt anstehenden Geschäft integriert worden. Schneider-Ammann betonte die Wichtigkeit der Kompetenzverschiebung. Es sei schwierig, bei künftigen Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufs Tempo zu drücken, wenn anschliessend in der Schweiz lange Fristen für Referenden eingehalten werden müssten.</p><p>Die heutige Praxis gelte erst seit dem 2012 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit Hongkong. Der Bundesrat wolle nur zurück zu dem, "was vor Hongkong Usus war". Sprich: gegen Freihandelsabkommen konnte nicht das Referendum ergriffen werden - das Parlament hatte das letzte Wort.</p><p>Im Ständerat kam das Vorgehen des Bundesrates indes nicht gut an. Die Regierung versuche diese Änderung quasi über die Hintertüre über das Abkommen mit Georgien einzuführen, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO), Sprecher der vorberatenden Kommission. </p><p>Es gebe durchaus Gründe für und gegen eine Anpassung. Die Kommission erwarte aber, dass die Frage auf dem ordentlichen Weg diskutiert werde. Sie sei dagegen, dass quasi zufällig im Rahmen des Abkommens mit Georgien grundsätzliche staatsrechtliche Änderungen vorgenommen werden sollten. </p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2017</b></p><p><b>Parlament genehmigt Freihandelsabkommen mit Georgien </b></p><p><b>Das Parlament hat das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien genehmigt. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat seine Zustimmung gegeben. Nichts wissen wollte er aber von einer Carte blanche bei Freihandelsabkommen.</b></p><p>Das Freihandelsabkommen war im Sommer 2016 unterzeichnet worden. Es soll den gegenseitigen Handel erleichtern und den Schutz des geistigen Eigentums stärken. Der Handel zwischen der Schweiz und Georgien erreichte in den vergangenen Jahren ein Volumen von 40 bis 50 Millionen Franken, mit einem starken Exportüberschuss seitens der Schweiz.</p><p>Die Vorlage war im Rat unbestritten. Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat das Abkommen mit Georgien ohne Gegenstimmen gut. Aus Protest enthielt sich die SP-Fraktion in der Gesamtabstimmung aber ihrer Stimme. Sie wollte einen Dialog etablieren, um zu prüfen, ob bei der Umsetzung des Freihandelsabkommen Umweltstandards und Menschenrechte eingehalten werden.</p><p>Es brauche Transparenz darüber wie die versprochenen Nachhaltigkeitsziele umgesetzt werden, argumentierte Claudia Friedl (SP/SG). Ihr Antrag wurde aber mit 128 zu 50 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Eine Mehrheit erachtete die im Abkommen festgelegten Normen als ausreichend.</p><p></p><p>Keine Carte blanche</p><p>Mehr zu reden gab im Nationalrat der Antrag des Bundesrates, künftig vergleichbare Abkommen nicht mehr dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Das Vorgehen des Bundesrates sei fragwürdig, kritisierte Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) als Kommissionssprecherin. Eine solche Entscheidung müsse in einem separaten Erlassentwurf behandelt und dürfe nicht über die Hintertüre eingeführt werden. Auch andere Redner erklärten, der Bundesrat handle ungeschickt und der Vorschlag sei keine gute Lösung.</p><p>Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann zeigte sich erstaunt über den Verlauf der Debatte. "Wir sind auf Freihandelsabkommen angewiesen", stellte er klar. Er sorge sich, dass die heutige Debatte die falschen Signale an andere Staaten aussende, die mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen aushandeln möchten.</p><p>Schneider-Ammann verteidigte im Rat den Antrag des Bundesrates. Andernfalls hätte die Landesregierung gar keine Kompetenz, Abkommen abzuschliessen. Am Ende lenkte Schneider-Ammann jedoch ein und zog den Antrag zurück. Der Bundesrat werde dem Parlament einen neuen Vorschlag in einem eigenen Bundesbeschluss vorlegen, kündigte er an.</p><p>Im Falle des Abkommens mit Georgien hat das Parlament bereits entschieden, dieses dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p>
Updated
09.04.2025 00:11

Back to List