Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich
Details
- ID
- 20170035
- Title
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich
- Description
- Botschaft vom 17. Mai 2017 zur Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und des entsprechenden Durchführungsprotokolls
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.05.2017</b></p><p><b>Grenzüberschreitende Kooperation mit Frankreich soll erleichtert werden </b></p><p><b>Der Bundesrat will die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und hat dazu im September 2016 mit Frankreich ein Rahmenabkommen unterzeichnet. Damit sollen die zuständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen abschliessen können, um der Bevölkerung im Grenzgebiet den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. An seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 hat der Bundesrat die Botschaft über die Genehmigung des Rahmenabkommens zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Die Gesundheitszusammenarbeit mit Frankreich beruht derzeit auf einzelnen Vereinbarungen in bestimmten Fachgebieten. Mit einem Rahmenabkommen soll diese regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit etwa beim Gesundheitsschutz, der Prävention oder dem Zugang zu Versorgungsangeboten erleichtert und gefördert werden. </p><p>Die betroffenen Kantone wurden bei der Ausarbeitung des Abkommens direkt mit einbezogen. Das Abkommen mit Frankreich bedarf keiner weiteren Anpassungen des nationalen Rechts. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im September 2016 hat das Parlament die Rechtsgrundlage geschaffen, um bei grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten eine Leistungsvergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu ermöglichen. Entsprechende Pilotprojekte in den Grenzregionen Basel/Lörrach (DE) und St. Gallen/Liechtenstein haben sich seit vielen Jahren bewährt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, das Rahmenabkommen zu genehmigen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 17. Mai 2017 zur Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und des entsprechenden Durchführungsprotokolls
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Durchführungsprotokoll zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Ministerium für Soziales und Gesundheit der Französischen Republik betreffend die Umsetzungsmodalitäten des Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich abgeschlossen am 27. September 2016 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat einerseits und der Regierung der Französischen Republik andererseits
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls
- Resolutions
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Date Council Text 14.09.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf 11.12.2017 1 Zustimmung 15.12.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung 15.12.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.09.2017</b></p><p>Die Schweiz und Frankreich wollen im Gesundheitswesen enger zusammenarbeiten. Der Ständerat hat ein entsprechendes Rahmenabkommen einstimmig gutgeheissen. Auf dieser Basis sollen die zuständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen abschliessen können, um der Bevölkerung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Schweizer Gesetze müssen nicht angepasst werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.12.2017</b></p><p><b>Zusammenarbeit mit Frankreich im Gesundheitswesen wird vereinfacht </b></p><p><b>Das Parlament ist damit einverstanden, dass die Schweiz und Frankreich im grenzüberschreitenden Gesundheitswesen enger zusammenarbeiten. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat ein entsprechendes Rahmenabkommen oppositionslos gutgeheissen.</b></p><p>Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit Frankreich beruht derzeit auf einzelnen Vereinbarungen in bestimmten Fachgebieten. Mit dem Rahmenabkommen sollen die zuständigen Stellen der Grenzregionen Kooperationsvereinbarungen abschliessen können, um der Bevölkerung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern.</p><p>Die betroffenen Kantone wurden bei der Ausarbeitung der neuen Lösung mit einbezogen. Eine Anpassungen des Schweizer Rechts sei nicht notwendig, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im September 2016 habe das Parlament die Rechtsgrundlage geschaffen.</p><p>Entsprechende Pilotprojekte in den Grenzregionen Basel/Lörrach (D) und St. Gallen/Liechtenstein hätten sich seit vielen Jahren bewährt.</p><p></p><p>Keine neuen Verpflichtungen</p><p>Berset hob weiter hervor, dass das Rahmenabkommen keine neuen Freizügigkeits- oder Berufsausübungsrechte mit sich bringe. Auch bei der Kostenübernahme durch die Krankenpflegeversicherungen gäbe es keine Abweichung vom geltenden Recht.</p><p>Ziel des Rahmenabkommen sei, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich auf eine solide Basis zu stellen. Das Abkommen werde es den Grenzregionen etwa erlauben, bei der Spitzenmedizin Synergien zu schaffen oder eine einwandfreie Notversorgung sicherzustellen.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:59