Gleichstellungsgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20170047
- Title
- Gleichstellungsgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 5. Juli 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.07.2017</b></p><p><b>Auf dem Weg zur Lohngleichheit: Bundesrat überweist Botschaft ans Parlament </b></p><p><b>Regelmässige Lohngleichheitsanalysen sollen unerklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufdecken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 die Botschaft mit entsprechenden Änderungen des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet. Diese sehen vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten künftig alle vier Jahre eine Analyse durchführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und über das Resultat informieren. Damit will der Bundesrat für die Unternehmen einen Anreiz schaffen, ihr Lohngefüge so anzupassen, dass der verfassungsmässige Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Realität wird. </b></p><p>36 Jahre nach der Verankerung in der Bundesverfassung ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern noch immer nicht erreicht. Der unerklärte Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern beträgt derzeit 7,4 Prozent und stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Freiwillige Massnahmen zur Verwirklichung des Lohngleichheitsgrundsatzes, wie zum Beispiel das Projekt "Lohngleichheitsdialog", haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Lohngleichheit als wichtiges Ziel für die Gleichstellung der Geschlechter. Im Oktober 2014 hat er festgestellt, dass im Bereich der Lohngleichheit gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im November 2015 hat er eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse hat er das EJPD im Oktober 2016 beauftragt, eine Botschaft zur Änderung des GlG zu erarbeiten, die er nun am 5. Juli 2017 verabschiedet hat.</p><p></p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Verantwortung</p><p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mindestens 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen. Diese Pflicht gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor. Betroffen sind dadurch 2 Prozent aller Unternehmen mit 54 Prozent der Beschäftigten in der Schweiz. Zudem sollen die Unternehmen ihre Angestellten sowie - bei börsenkotierten Gesellschaften - ihre Aktionärinnen und Aktionäre über die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse informieren. Diese Informationspflicht schafft für das Unternehmen einen Anreiz, allfällige Unstimmigkeiten beim Lohngefüge zu korrigieren. Diese schlanke Gesetzgebung setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen: Sie sieht keine staatliche Kontrollen und Meldepflichten vor. Der Staat ist nicht in die Überprüfung involviert.</p><p></p><p>Verschiedene Optionen für die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse</p><p>Der Bundesrat kommt dem Wunsch nach Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Verfahren bei der Lohngleichheitsanalyse entgegen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zwischen drei Überprüfungsmöglichkeiten auswählen: Sie können ein Revisionsunternehmen, oder eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder eine Arbeitnehmervertretung damit beauftragen. </p><p>Was die Analysemethode betrifft, stellt der Bund ein Standard-Analysemodell sowie ein kostenloses Instrument zur Verfügung. Die Unternehmen können an Stelle des Standard-Analysemodells des Bundes auch eine andere wissenschaftliche und rechtskonforme Methode verwenden. In diesem Fall sind sie jedoch verpflichtet, eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder einen anerkannten Lohngleichheitsexperten mit der Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse zu beauftragen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 5. Juli 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG)
- Resolutions
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Date Council Text 28.02.2018 2 Eintreten. 28.02.2018 2 Rückweisung an die Kommission 29.05.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 25.09.2018 1 Abweichung 28.11.2018 2 Abweichung 03.12.2018 1 Zustimmung 14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung 14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.02.2018</b></p><p><b>Ständerat weist Massnahmen gegen Lohndiskriminierung zurück</b></p><p><b>Der Ständerat will Unternehmen nicht zur Lohnanalyse verpflichten, um die Diskriminierung von Frauen zu bekämpfen. Er hat am Mittwoch beschlossen, eine Vorlage des Bundesrates an die Kommission zurückzuweisen. Diese soll Alternativen prüfen.</b></p><p>Der Ständerat beschloss zwar zuerst mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Anschliessend entschied er aber mit demselben Stimmenverhältnis, diese an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Nur drei Mitglieder der CVP stellten sich gegen einen entsprechenden Antrag von Konrad Graber (CVP/LU).</p><p>Die Kommission muss nun Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration. Gemäss Graber würde das bedeuten, dass jede Firma am Ende des Jahres unterschreiben müsste, dass sie die Lohngleichheit einhält. Pirmin Bischof (CVP/SO) möchte, dass zuerst ausschliesslich im öffentlichen Sektor Massnahmen ergriffen werden. Werner Hösli (SVP/GL) wiederum deutete an, das Thema könnte mit einer Erhöhung des Frauenrentenalters verknüpft werden.</p><p></p><p>"Politik der üblen Sorte"</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner der Rückweisung kritisierten, die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun. Anita Fetz (SP/BS) befand, der Antrag im letzten Moment sei "Politik der wenig netten Sorte, man könnte auch sagen der üblen Sorte". Paul Rechsteiner (SP/SG) stellte fest, die Kommission habe ihre Arbeit gemacht, es gebe Berge von Studien und kiloweise Abklärungen.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga gab zu bedenken, Selbstdeklaration sei genau das, was der Bundesrat vorschlage. Die Deklaration müsste aber auf einer Analyse der Löhne basieren, zu welcher die Unternehmen verpflichtet wären. "Die Frist für Freiwilligkeit ist abgelaufen", sagte Sommaruga. Das habe man versucht. Von 66'000 Unternehmen hätten nur gerade 28 mitgemacht.</p><p></p><p>In der Verfassung verankert</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der bundesrätlichen Vorlage argumentierten, es könne nicht länger hingenommen werden, dass die Frauen für gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 600 Franken pro Monat weniger verdienten. Die Lohngleichheit - gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit - sei seit 1981 in der Verfassung verankert.</p><p>Die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen habe zwar abgenommen. Nach wie vor verbleibe aber eine Differenz von 7 bis 8 Prozent, die nicht mit objektiven Faktoren wie Teilzeitarbeit erklärt werden könne.</p><p></p><p>John and Jane</p><p>Diese Lohndifferenz werde sich nicht einfach verflüchtigen, sagte Anita Fetz. Denn der Grund dafür seien unbewusste Stereotypen, welche die Wahrnehmung verzerrten.</p><p>Fetz erläuterte das am Beispiel des "John and Jane"-Experiments. Die Teilnehmenden sollen eine Person für eine Kaderstelle aussuchen. Sie erhalten zwei identische Bewerbungsdossiers, eines von John und eines von Jane. Die Mehrheit empfiehlt die Wahl von John. Erhalten sie die Dossiers ohne Vornamen, werden beide Personen zu gleichen Teilen empfohlen.</p><p></p><p>Bedingung für AHV-Reform</p><p>Werner Luginbühl (BDP/BE) stellte fest, die Zeit, in der die Männer mit der göttlichen Ordnung argumentierten, liege 50 Jahre zurück. "Aus gesellschaftlicher Optik meine ich, dass wir es den Frauen schuldig sind". Dies auch mit Blick auf eine Erhöhung des Frauenrentenalters.</p><p>Raphaël Comte (FDP/NE) hob diesen Aspekt ebenfalls hervor. Ohne Lohngleichheit würden die Frauen einer Erhöhung des Frauenrentenalters niemals zustimmen, sagte er. Und ohne Frauen sei eine AHV-Reform nicht zu haben.</p><p></p><p>Geprägt vom Zeitgeist</p><p>Die Gegner aus den Reihen der FDP und SVP beteuerten, Gleichstellung sei auch ihnen ein wichtiges Anliegen. Die nicht erklärbare Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen nehme aber ab, ein Gesetz sei unnötig. Hannes Germann (SVP/SH) wies auf die Wirtschaftsfreiheit hin. Die Vorlage sei geprägt vom Zeitgeist, alles und jedes mit einem Gesetz regeln zu wollen.</p><p>Die Unternehmen dürften nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden, lautete der Tenor. Hans Wicki (FDP/NW) und Andrea Caroni (FDP/AR) stellten ausserdem in Frage, dass die nicht erklärbare Lohndifferenz ausschliesslich auf eine Geschlechterdiskriminierung zurückzuführen ist. Das wahre Problem sei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sagte Caroni. Hier gelte es anzusetzen.</p><p></p><p>Alte Argumente</p><p>Sommaruga stellte am Ende der Debatte fest, diese Argumentation sei nicht neu. Die erste Reaktion laute stets: "Die Lohndiskriminierung ist nicht erwiesen." Die zweite: "Man müsste schon etwas tun, aber nicht jetzt." Und die dritte: "Tun wir etwas, aber nicht das."</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.05.2018</b></p><p><b>Ständerat sagt im zweiten Anlauf Ja zu Lohnanalysen </b></p><p><b>Der Ständerat hat sich im zweiten Anlauf bereit erklärt, Unternehmen zur Lohnanalyse zu verpflichten. Er hat am Dienstag eine leicht abgeänderte Vorlage des Bundesrates gegen Lohndiskriminierung angenommen. Ziel ist mehr Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.</b></p><p>Damit hat der Ständerat eine Kehrtwende vollzogen: Nach einer ersten Beratung in der Frühjahrssession beschloss er auf Antrag von Konrad Graber (CVP/LU), die Vorlage zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zurückzuweisen. Diese sollte Alternativen prüfen, insbesondere Modelle der Selbstdeklaration.</p><p>Dies tat die Kommission - und entschied sich, an ihrem ursprünglichen Antrag an den Rat festzuhalten. Grosse Unternehmen sollen kontrollieren müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen.</p><p>Geschlechtervertrag</p><p>Eine Rolle bei diesem Umdenken dürfte auch die heftige Kritik gespielt haben, die an der Rückweisung geäussert wurde: Die Forderung nach Alternativen sei nur ein Vorwand, um nichts zu tun, kritisierten die Befürworter. Auch von Gewerkschaftsseite hagelte es Kritik.</p><p>Er sei sich zu Beginn der Diskussion noch nicht sicher gewesen, ob hier Handlungsbedarf bestehe, räumte etwa Werner Luginbühl (BDP/BE) ein. Nach zahlreichen Diskussion mit Frauen sei er aber dezidiert der Meinung, dass etwas getan werden müsse. Es gebe in einer Gesellschaft nicht nur einen Generationenvertrag, sondern auch einen Geschlechtervertrag. Und ein solcher Vertrag sei nicht einseitig umsetzbar.</p><p></p><p>Ab 100 Angestellten</p><p>Der Vorschlag der Kommission geht allerdings weniger weit als jener des Bundesrates. Er sieht vor, dass sowohl private wie auch öffentliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese überprüfen lassen müssen.</p><p>Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen. Diese Variante konnte im zweiten Anlauf eine Mehrheit der kleinen Kammer überzeugen. Diese stimmte mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen Ja.</p><p>Die Gegner der gesetzlichen Massnahmen führten vor allem arbeitsmarktpolitische Argumente ins Feld. Die Diskussion zum Thema habe inzwischen eine fast "religiöse Dimension" erreicht, sagte Hans Wicki (FDP/NW). Er streite nicht ab, dass nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen existierten. Das bedeute aber nicht automatisch, dass es sich um Lohndiskriminierung handle.</p><p>Grundsätzliche Kritik gab es auch aus anderen Gründen: Die Vorlage gehe viel zu wenig weit und werde weitgehend wirkungslos bleiben, monierten etwa Isidor Baumann (CVP/UR) und Raphaël Comte (FDP/NE). Comte sprach von einem "zahnlosen Büsi".</p><p></p><p>Eigenverantwortung versus Placebo</p><p>Eine bürgerliche Minderheit um Hans Wicki wollte Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei wählen können.</p><p>Wenn 10 Prozent der Mitarbeitenden es verlangen, sollte das Unternehmen einen Nachweis vorlegen müssen. Auch Unternehmen, die bei öffentlichen Ausschreibungen über die Vergabe entscheiden, sollten belegen müssen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Dieser Vorschlag respektiere die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit und der Selbstverantwortung, sagte Wicki.</p><p>Der Rat bevorzugte aber mit 25 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Das Modell mit der Selbstdeklaration sei reines Placebo ohne Wirkung, kritisierte etwa Anita Fetz (SP/BS). 37 Jahre sei auf Selbstverantwortung gesetzt worden - ohne Resultat. Jetzt sei es Zeit für griffigere Massnahmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat im Grundsatz für Pflicht zu Lohnanalysen </b></p><p><b>Der Nationalrat befürwortet Massnahmen gegen Lohndiskriminierung im Grundsatz. Er hat am Montag beschlossen, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten. Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen.</b></p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 85 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Beratung der Vorlage aus - gegen den Willen der SVP und der FDP, in deren Reihen es Abweichler gab. In der SVP stimmten zwei Frauen dafür, in der FDP fünf Männer und drei Frauen.</p><p>Die Beratung der Details wird der Nationalrat erst am Dienstag abschliessen. Er könnte die Vorlage am Ende auch noch ablehnen, doch zeichnet sich dies nicht ab. Bei den ersten Entscheiden hat der Rat die Regelung aufgeweicht: Unternehmen sollen erst ab 100 Vollzeitstellen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.</p><p></p><p>Wenige Unternehmen betroffen</p><p>Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst worden. Der Ständerat sprach sich für 100 Angestellte aus, was 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden betreffen würde. Der Nationalrat will nun Vollzeitstellen statt Angestellte zählen und damit noch weniger Unternehmen in die Pflicht nehmen.</p><p>Weiter beschloss der Rat, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Hier folgte er dem Ständerat. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen müssen - unabhängig vom Resultat der letzten Untersuchung. Entscheiden muss der Rat unter anderem noch, ob die Massnahme auf zwölf Jahre befristet werden soll. </p><p></p><p>Verfassungsauftrag umsetzen</p><p>Dass es gesetzliche Massnahmen braucht, steht für die Mehrheit jedoch fest. Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen darauf hin, dass die Lohngleichheit seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Der Auftrag müsse nun endlich erfüllt werden. Noch immer betrage der nicht erklärbare Lohnunterschied 7,4 Prozent, das könne nicht hingenommen werden, hiess es.</p><p>"Es reicht", sagte Martina Munz (SH) als Sprecherin der SP-Fraktion. Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, es habe Jahrzehnte für das Frauenstimmrecht gebraucht, Jahrzehnte für das Gleichstellungsgesetz und nun noch einmal Jahrzehnte für dessen Durchsetzung. "Ich bitte Sie, es ist wirklich langsam peinlich." </p><p>Auch die CVP, die GLP und die BDP sprachen sich für die Regulierung aus. Aus Sicht der CVP wäre es zwar primär Aufgabe der Unternehmen, das Problem zu lösen, sagte Philipp Kutter (CVP/ZH). Doch diese handelten zu langsam. Die vorgesehene Regulierung sei ausserdem "minimal-invasiv". </p><p></p><p>Nur Aufwand und Kosten</p><p>Gegen die Pflicht zu Lohnanalysen stellten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der FDP. Auch sie wolle, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhielten, versicherte Nadja Pieren (SVP/BE).</p><p>Die vorgeschlagene Regulierung würde aber nur Kosten und Aufwand für die Unternehmen verursachen. Es handle sich um einen Papiertiger. Der grösste Teil der Unternehmen halte sich an die Lohngleichheit.</p><p>Hans-Ulrich Bigler (FDP/ZH) kritisierte, einmal mehr werde in den liberalen Arbeitsmarkt eingegriffen. Mauro Tuena (SVP/ZH) stellte fest, Lohnungleichheiten ausschliesslich wegen des Geschlechts könnten eingeklagt werden. </p><p></p><p>Diskriminierung oder nicht?</p><p>Zu reden gab auch die alte Frage, ob es sich beim nicht erklärbaren Lohnunterschied wirklich um Diskriminierung handelt. Die Gegnerinnen und Gegner einer Regulierung zogen das in Zweifel. Die Erfahrung und Berufsunterbrüche würden nicht berücksichtigt, kritisierten sie. Martina Munz (SP/SH) erwiderte, bereits bei der ersten Stelle bestehe ein Unterschied von 7 Prozent - also bevor überhaupt Erfahrung vorhanden sei. Das sage alles.</p><p>Der Bundesrat hat zu dieser Frage eine Studie erstellen lassen. Die Forscherinnen und Forscher der Universität St. Gallen kamen zum Schluss, dass ein erheblicher Teil der Lohnunterschiede unerklärbar bleibt, auch wenn mehr Faktoren berücksichtigt oder andere statistische Methoden angewendet werden.</p><p>Kriterien wie die Erwerbserfahrung zu berücksichtigen, ist gemäss der Studie zudem nicht sinnvoll. Damit liesse sich nämlich rechtfertigen, dass Frauen nach einem Erwerbsunterbruch wegen Erziehungsarbeit weniger verdienen. Arbeitgeber bewerten heute Karriereunterbrechungen von Frauen wegen Erziehungsarbeit und von Männern wegen Militärdienst unterschiedlich.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte am Ende der Debatte, dass das Gesetz lediglich Transparenz verlange. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat heisst Pflicht zu Lohnanalysen gut </b></p><p><b>Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diese Massnahme gegen Lohndiskriminierung gutgeheissen. Er verwässerte das Gesetz aber.</b></p><p>Mit 108 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Nationalrat am Dienstag die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes gut, gegen den Willen der FDP und der SVP.</p><p>Geht es nach der grossen Kammer, sollen Unternehmen indes erst ab 100 Vollzeitstellen zu Lohnanalysen verpflichtet werden. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden. Diesen Entscheid fällte der Rat schon am Montag.</p><p></p><p>Nur wenige Unternehmen betroffen</p><p>Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent aller Arbeitnehmenden erfasst worden. Der Ständerat sprach sich für 100 Angestellte aus, was 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 Prozent aller Arbeitnehmenden betreffen würde. Der Nationalrat will nun Vollzeitstellen statt Angestellte zählen und damit noch weniger Unternehmen in die Pflicht nehmen.</p><p>Weiter beschloss der Rat, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Hier folgte er dem Ständerat. Nach dem Willen des Bundesrates hätten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen müssen. Ausserdem wollen die Räte die Massnahme auf zwölf Jahre befristen. Die Ratslinke argumentierte vergeblich, bis dahin werde das Problem voraussichtlich nicht gelöst sein.</p><p></p><p>Frauenrentenalter getrennt regeln</p><p>Gescheitert sind die SVP und die FDP mit dem Versuch, eine stufenweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre im Gesetz zu verankern. Der Rat sprach sich mit 109 zu 84 Stimmen bei einer Enthaltung dagegen aus. Die SVP- und FDP-Vertreter argumentierten vergeblich, die Erhöhung des Frauenrentenalters sei der logische nächste Schritt. Es gehe nicht an, die gleichen Löhne zu wollen, aber nicht das gleiche Rentenalter, sagte Mauro Tuena (SVP/ZH).</p><p>Kathy Riklin (CVP/ZH) sprach von einem "handstreichartigen Schnellschuss". Diese Frage müsse im Rahmen der laufenden AHV-Revision geregelt werden, forderte sie. Aline Trede (Grüne/BE) befand, es sei eine "Frechheit", die Rentenaltererhöhung durch das Hintertürchen einführen zu wollen. Heinz Siegenthaler (BDP/BE) sagte, die Frauen, die tiefere Löhne erhalten hätten, dürften nun nicht ein zweites Mal "beschissen" werden.</p><p></p><p>Information der Arbeitnehmenden</p><p>Umstritten war ferner, wie die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden über das Ergebnis der Lohnanalyse informieren sollen. Der Nationalrat folgte hier aber dem Bundesrat und dem Ständerat. Demnach wird im Gesetz verankert, dass die Arbeitnehmenden schriftlich informiert werden müssen.</p><p>Börsenkotierte Gesellschaften müssen das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen. Der Rat lehnte mit 94 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Antrag aus den Reihen der FDP und der SVP ab, diese Klausel zu streichen. Nein sagte er auch zu einem Antrag von linker Seite. Diese hätte fehlbare Unternehmen verpflichten wollen, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit darzulegen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.11.2018</b></p><p><b>Ständerat stimmt bei Lohnanalysen für Kompromiss </b></p><p><b>Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Dieser Massnahme haben National- und Ständerat bereits zugestimmt. Umstritten ist noch, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Der Ständerat hat sich nun für einen Kompromiss ausgesprochen.</b></p><p>Der Nationalrat hatte in der letzten Session beschlossen, Unternehmen erst ab 100 Vollzeitstellen und nicht ab 100 Arbeitnehmenden zu Lohnanalysen zu verpflichten. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.</p><p>Der Ständerat hat am Mittwoch entschieden, beim ersten Punkt an seiner Version festzuhalten: Die Pflicht soll ab 100 Arbeitnehmenden bestehen. Bei den Lernenden dagegen will er dem Nationalrat folgen. Diese sollen nicht angerechnet werden.</p><p>Die Ständeratskommission und Justizministerin Simonetta Sommaruga wiesen darauf hin, dass vor allem Frauen Teilzeitstellen bekleideten. Mit der Version des Nationalrates würden Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2018</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich bei Lohnanalysen </b></p><p><b>Grosse Unternehmen müssen künftig prüfen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Der Nationalrat hat am Montag beim revidierten Gleichstellungsgesetz die letzte Differenz ausgeräumt. </b></p><p>Zuletzt war noch umstritten, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Die Räte haben sich nun darauf geeinigt, Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu verpflichten. Lernende werden nicht angerechnet.</p><p>Der Nationalrat folgte mit 99 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Ständerat. Zunächst hatte er nur Unternehmen ab 100 Vollzeitstellen verpflichten wollen. Damit wären Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet worden.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass fast 75 Prozent aller Teilzeitarbeitenden Frauen seien. Es wäre merkwürdig, ausgerechnet Betriebe, die viele Frauen beschäftigten, von der Pflicht zur Lohnanalyse zu entbinden. Sie erinnerte auch daran, dass die meisten Unternehmen nicht betroffen sind.</p><p></p><p>Knapp 1 Prozent der Firmen</p><p>Mit der beschlossenen Schwelle müssen 0,9 Prozent der Unternehmen Lohnanalysen durchführen. Diese beschäftigen 46 Prozent der Arbeitnehmenden. Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden.</p><p>Die Räte haben die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.</p>
- Updated
- 08.04.2025 23:56