Kantonsverfassungen Thurgau, Tessin, Wallis und Genf. Gewährleistung

Details

ID
20170049
Title
Kantonsverfassungen Thurgau, Tessin, Wallis und Genf. Gewährleistung
Description
Botschaft vom 16. August 2017 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.08.2017</b></p><p><b>Tessiner Kantonsverfassung kann bundesrechtskonform umgesetzt werden </b></p><p><b>Die von den Tessiner Stimmberechtigten angenommenen Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang können nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb dem Parlament, die neuen Bestimmungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gewährleisten. Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Wallis und Genf zu gewährleisten. Er hat an seiner Sitzung vom 16. August 2017 eine entsprechende Botschaft verabschiedet. </b></p><p>Die Stimmberechtigten des Kantons Tessin hatten am 25. September 2016 die Volksinitiative "Prima i nostri!" angenommen und damit die Kantonsverfassung mit Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang ergänzt. Es handelt sich um Zielnormen, die keine Rechte und Pflichten Einzelner festlegen und auch keine konkreten Gesetzgebungsaufträge enthalten, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt. </p><p>Gemäss der geänderten Verfassung muss der Kanton darauf achten, dass internationale Verträge und ausländische Gesetze unter Beachtung der kantonalen Individual- und Sozialrechte und des Grundsatzes der Gegenseitigkeit angewendet werden. Ferner wird der Katalog der Sozialziele ergänzt, namentlich um den Kampf gegen das Lohndumping. Die Behörden müssen die neuen Ziele auch in den Aussenbeziehungen beachten.</p><p></p><p>Beschränkter Spielraum</p><p>Der Spielraum des Kantons Tessin zur bundesrechtskonformen Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ist sehr beschränkt, hält der Bundesrat fest. Er verweist insbesondere auf die bundesrechtlichen Vorgaben zum Arbeitsvertragsrecht und zum Arbeitnehmerschutz sowie auf die Vorgaben des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens. Auch auf dem Gebiet des Ausländerrechts verbleibt dem Kanton nur wenig Spielraum, besonders seit der Umsetzung des Verfassungsartikels zur Zuwanderung. Die neuen Verfassungsbestimmungen können aber nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt und somit gewährleistet werden.</p><p></p><p>Gewährleistung weiterer Kantonsverfassungen</p><p>Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein und sehen im Einzelnen vor:</p><p>- Kanton Thurgau: Grundsätze der Raumplanung (Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Volksinitiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft");</p><p>- Kanton Wallis: Wahl der Staatsanwälte mit Führungsfunktionen durch den Grossen Rat und Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Justiz (Justizrat);</p><p>- Kanton Genf: Majorzwahlverfahren.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. August 2017 über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Thurgau, Tessin, Wallis und Genf
    Resolutions
    Date Council Text
    27.11.2017 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.12.2017 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2017</b></p><p><b>Ständerat sagt Ja zu Inländervorrang in Tessiner Verfassung </b></p><p><b>Der Ständerat gibt seinen Segen zur Tessiner Kantonsverfassung, die nach der Annahme der Initiative "Prima i nostri" mit einem Inländervorrang ergänzt werden soll. Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, die Änderung gut zu heissen.</b></p><p>2016 haben die Tessiner Stimmberechtigten die SVP-Initiative "Zuerst die Unseren" ("Prima i nostri") angenommen, die unter anderem einen Vorrang für im Tessin wohnhafte Personen in die Kantonsverfassung schreibt. Diese sollen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bevorzugt werden - unter der Voraussetzung, dass die Bewerber gleiche Qualifikationen mitbringen.</p><p>Der Ständerat entschied am Montag, die geänderte Verfassung zu gewährleisten. Er folgte damit der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) und des Bundesrats.</p><p>Die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang könnten bundesrechtskonform ausgelegt werden, befand der Bundesrat gestützt auf ein Rechtsgutachten.</p><p>Der Spielraum für eine Umsetzung, die nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehe, sei allerdings sehr beschränkt. Auch auf dem Gebiet des Ausländerrechts verbleibe dem Tessin nur wenig Spielraum, besonders seit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.</p><p></p><p>Formsache</p><p>Der Kanton müsse sich beispielsweise an Vorschriften im Arbeitsvertragsrecht halten sowie an den Arbeitnehmerschutz, befand der Bundesrat. Weitere Vorgaben machten das Personenfreizügigkeitsabkommen und das EFTA-Übereinkommen.</p><p>Für die bundesrechtskonforme Umsetzung spreche jedoch, dass es sich bei der neuen Verfassungsbestimmung um Zielnormen handle, die für Einzelne keine Rechte und Pflichten festlegten. Auch konkrete Aufträge für die Gesetzgebung enthalte die neue Verfassungsbestimmung nicht.</p><p>Ist die Vereinbarkeit einer Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht gegeben, muss das Parlament die Verfassungsänderung zwingend gewährleisten, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in Erinnerung rief. "Sie haben da eigentlich auch keine Wahl."</p><p></p><p>Zementierung der Praxis</p><p>Im Juli hatte sich die Tessiner Kantonsregierung erstmals zu den Vorschlägen für die Umsetzung von "Prima i nostri" geäussert, die zuvor von einer parlamentarischen Spezialkommission ausgearbeitet worden waren.</p><p>Positiv äusserte sich der Staatsrat unter anderem zu einem Inländervorrang in öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen. Ein Anwendungsgesetz in dieser Richtung würde ohnehin nur eine bereits gängige Praxis der öffentlichen Hand "formalisieren", hielt sie fest.</p><p></p><p>Drei weitere Verfassungen</p><p>Zusammen mit den Änderungen in der Tessiner Verfassung genehmigte der Ständerat am Montag auch Verfassungsänderungen in drei weiteren Kantonen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.12.2017</b></p><p><b>Parlament sagt Ja zu Inländervorrang in Tessiner Verfassung </b></p><p><b>Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat die Tessiner Kantonsverfassung genehmigt. Diese kann nun mit einem Inländervorrang ergänzt werden.</b></p><p>2016 haben die Tessiner Stimmberechtigten die SVP-Initiative "Zuerst die Unseren" ("Prima i nostri") angenommen, die unter anderem einen Vorrang für im Tessin wohnhafte Personen in die Kantonsverfassung schreibt. Diese sollen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Personen mit Wohnsitz im Ausland bevorzugt werden.</p><p>Der Nationalrat entschied am Montag, die geänderte Verfassung zu gewährleisten. Der Ständerat hatte den Antrag des Bundesrats auf Gewährleistung vor einer Woche gutgeheissen.</p><p>Die Regierung war zum Schluss gekommen, dass die Bestimmungen zum Schutz inländischer Arbeitskräfte und zum Inländervorrang bundesrechtskonform ausgelegt werden können. Der Spielraum sei allerdings sehr eng, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>"Sollte die Umsetzung nicht bundes- oder völkerrechtskonform erfolgen, kann diese rechtlich angefochten werden", sagte Kommissionssprecher Marco Romano (CVP/TI).</p><p></p><p>Zementierung der Praxis</p><p>Im Juli hatte sich die Tessiner Kantonsregierung erstmals zu den Vorschlägen für die Umsetzung von "Prima i nostri" geäussert, die zuvor von einer parlamentarischen Spezialkommission ausgearbeitet worden waren.</p><p>Positiv äusserte sich der Staatsrat unter anderem zu einem Inländervorrang in öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen. Ein Anwendungsgesetz in dieser Richtung würde ohnehin nur eine bereits gängige Praxis der öffentlichen Hand "formalisieren", hielt sie fest.</p><p></p><p>Drei weitere Verfassungen</p><p>Zusammen mit den Änderungen in der Tessiner Verfassung genehmigte der Ständerat auch Verfassungsänderungen in drei weiteren Kantonen.</p>
Updated
09.04.2025 00:08

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