Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 15.3631

Details

ID
20170050
Title
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 15.3631
Description
Bericht vom 5. Juli 2017 zur Abschreibung der Motion Hess Hans 15.3631 «Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen»
InitialSituation
<p><b>Bericht zur Abschreibung der Motion Hess Hans 15.3631 "Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen" </b>vom 5. Juli 2017 </p><p>(...)</p><p><b>3 Fazit </b></p><p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass ausländische Hersteller von Handwerksbetrieben in der Schweiz verlangen, dass diese gewisse Leistungen verweigern. </p><p>Die Wettbewerbsbehörden können bereits heute gestützt auf die aktuelle Gesetzesgrundlage gegen entsprechende Behinderungen vorgehen, sollte das in der Motion erwähnte Problem auf entsprechende Vereinbarungen zwischen Herstellern oder Importeuren und Handwerksbetrieben zurückzuführen sein. Zudem wurden durch die Klarstellung des Bundesgerichts in seinem Entscheid in Sachen Gaba die kartellrechtlichen Regelungen zur Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes bedeutend gestärkt. </p><p>Darüber hinaus weist die Umfrage des WEKO-Sekretariats, deren Ergebnisse erst nach Überweisung der Motion durch das Parlament vorlagen, darauf hin, dass: </p><p>1. die erwähnten Leistungsverweigerungen nur in einem geringen Ausmass bestehen; </p><p>2. die existierenden Verweigerungen nicht auf entsprechenden Vereinbarungen zwischen Herstellern oder Lieferanten und Handwerksbetrieben zurückzuführen sind, sondern auf: </p><p>a. die ungenügende Rückvergütung von Garantieleistungen durch die Hersteller oder Importeure; </p><p>b. allfällige Haftungsrisiken; </p><p>c. technische Handelshemmnisse. </p><p>Im Ergebnis hat die vom WEKO-Sekretariat durchgeführte Marktumfrage klar gezeigt, dass die in der Motion beschriebenen privaten Massnahmen der Hersteller und Importeure nicht in einem flächendeckenden Ausmass existieren. Aus Sicht des Bundesrates besteht daher kein Anlass, gesetzgeberisch tätig zu werden. Vielmehr besteht das Risiko, dass aufgrund der Umsetzung ein unnötiger Kontroll- und Bürokratieaufwand entsteht. </p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt aus den genannten Gründen, die Motion abzuschreiben. </p>
Objectives
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    0
    Text
    Bericht vom 5. Juli 2017 zur Abschreibung der Motion Hess Hans 15.3631 «Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen»
    Resolutions
    Date Council Text
    05.03.2018 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission.
    05.03.2018 1 Die Motion 15.3631 wird abgeschrieben.
    06.06.2018 2 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2018</b></p><p><b>Der Nationalrat verzichtet darauf, das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte durchzusetzen. Er folgte dem Bundesrat und schrieb am Montag eine überwiesene Motion mit 94 zu 84 Stimmen ab. Nun entscheidet der Ständerat.</b></p><p>Der Nationalrat hatte 2016 die Motion von alt Ständerat Hans Hess (FDP/OW) gegen den Willen des Bundesrates überwiesen. Bei vielen Konsum- und Investitionsgütern, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssten, werde der Direkteinkauf im Ausland verhindert, erklärte Hess.</p><p>Der Grund: Auf Druck der Hersteller und Importeure verweigerten Handwerker vielfach eine solche Dienstleistung. Für Hess wird damit der Markt abgeschottet und der Preiswettbewerb verhindert. Ziel des Cassis-de-Dijon-Prinzip ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.</p><p>Es sei mehr als zweifelhaft, ob im geforderten Bereich überhaupt ein Problem bestehe, erklärte Toni Brunner (SVP/SG) im Namen der Kommission. Bei der Wettbewerbskommission (WEKO) seien keine entsprechenden Beschwerden hängig und der administrative Aufwand sei gross.</p><p>Auch der Bundesrat schlug vor, die Motion abzuschreiben. Das geltende Kartellgesetz verbiete bereits heute die Marktabschottung durch Hersteller, erklärte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er verwies auch auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage des Sekretariats der WEKO bei Unternehmen.</p><p>Priska Birrer-Heimo (SP/LU) kritisierte das Vorgehen des Bundesrates. Es gehe nicht an, den Auftrag einer Motion nicht umzusetzen. Mit dem Vorstoss könnten Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz ergriffen werden. Die Umfrage der WEKO könne zudem mit einer Rücklaufquote von unter fünf Prozent der versandten Fragebogen kaum als repräsentativ bezeichnet werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2018</b></p><p><b>Parlament schreibt Motion zu Cassis-de-Dijon-Prinzip ab </b></p><p><b>Das Parlament verzichtet darauf, das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte durchzusetzen. Nach dem Nationalrat schrieb am Mittwoch auch der Ständerat eine überwiesene Motion stillschweigend ab. Er folgte damit dem Bundesrat.</b></p><p>Der Nationalrat hatte 2016 die Motion von alt Ständerat Hans Hess (FDP/OW) gegen den Willen des Bundesrates überwiesen. Bei vielen Konsum- und Investitionsgütern, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssten, werde der Direkteinkauf im Ausland verhindert, erklärte Hess.</p><p>Der Grund: Auf Druck der Hersteller und Importeure verweigerten Handwerker vielfach eine solche Dienstleistung. Für Hess wird damit der Markt abgeschottet und der Preiswettbewerb verhindert. Immense Preisunterschiede bestünden etwa bei Maschinen auf dem Bau, sanitären Apparaten und Elektrogeräten.</p><p>Dabei handle es sich oft um Markenartikel, die mittels vertikaler Vertriebsverträge international vertrieben würden. Das Ziel des Cassis-de-Dijon-Prinzip ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.</p><p></p><p>Überflüssig</p><p>Der Bundesrat schlug vor, die Motion abzuschreiben. Das geltende Kartellgesetz verbiete bereits heute die Marktabschottung durch Hersteller, erklärte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er verwies auch auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage des Sekretariats der Weko bei Unternehmen.</p><p>Die Ergebnisse legten nahe, dass die im Vorstoss angesprochenen Massnahmen von Hersteller und Importeuren nur in geringem Ausmass bestünden, befand die Weko. Betroffen waren nicht ausgeführte Garantieleistungen, die mit einer nicht genügenden Rückvergütung durch Hersteller oder Importeure begründet wurden.</p>
Updated
10.04.2024 10:00

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