Jagdgesetz. Änderung

Details

ID
20170052
Title
Jagdgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 23. August 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.08.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Er schlägt dem Parlament neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vor, wenn trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. </b></p><p>Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung" (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen. </p><p>Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe sind zudem nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten - sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. Zu diesen Arten gehören wie bereits beschlossen der Steinbock und der Höckerschwan, und je nach Debatte im Parlament können noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.</p><p>Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür ist weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete "Wildtierbiologie", "Arten- und Lebensraummanagement", "Tierschutz" sowie "Umgang mit Waffen" vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.</p><p>Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.</p><p></p><p>Antrag an Berner Konvention um Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte sich in der Diskussion der Standesinitiative des Kantons Wallis "Wolf. Fertig lustig!" (14.320) dafür ausgesprochen, erneut beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Rückstufung des Wolfs von "streng geschützt" zu "geschützt" zu beantragen. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen und hat das UVEK beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 23. August 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.06.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.05.2019 1 Abweichung
    11.06.2019 2 Abweichung
    19.06.2019 1 Abweichung
    10.09.2019 2 Abweichung
    12.09.2019 1 Abweichung
    19.09.2019 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.09.2019 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Das Jagdgesetz führte im <b>Ständerat</b> zu langen emotionalen Debatten. Kommissionssprecher Roland Eberle (V, TG) bezeichnete die Regulierung der Wolfsbestände (Art. 7a) als wichtigsten Teil. Es gehe mit dieser Teilrevision des Bundesgesetzes aber in keiner Weise darum, Tiergattungen auszurotten, im Gegenteil: Es gehe darum, die Koexistenz von geschützten Grossraubtieren zu sichern, betonte er. </p><p>Ein Rückweisungsantrag, welcher vom Bundesrat einen abgeschwächten Gesetzesentwurf verlangte, wurde mit 14 Stimmen gegen 29 Stimmen abgelehnt. </p><p>In der Detailberatung stimmte der Ständerat meistens im Sinne der Vertreter aus den Bergkantonen für eine Lockerung der Jagdvorschriften. Bei einem Kernartikel der Revision, wo es um die Regulierung geschützter Arten geht, ist der Ständerat dem Bundesrat und nicht seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Demnach sollen die Behörden künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Dafür sollen aber Bedingungen verankert werden. Diesem Vorschlag stimmte der Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen zu.</p><p>Beim Biber beschloss der Ständerat finanzielle Beteiligungen des Bundes für Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden. Damit setzte er das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.</p><p>Unterstützung fand mit 28 zu 14 Stimmen der bundesrätliche Vorschlag, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.</p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> wurde ausführlich und engagiert debattiert. Eine Kommissionsminderheit von SP, Grünen und Grünliberalen wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Dieser Antrag wurde mit 58 gegen 126 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit folgte der Linie des Ständerates und entschied sich für eine stärkere Lockerung der Vorschriften als vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Abschuss von Wölfen sollte nach dem Willen des Nationalrates jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Der Ständerat hatte sich für einen längeren Zeitraum ausgesprochen, aber unter strengeren Bedingungen. Dem Vorschlag seiner Kommission, die beiden Vogelarten Graureiher und Gänsesäger für regulierbar zu erklären, erteilte der Nationalrat eine Absage. Umstritten war ferner die im Gesetz verankerte Liste der jagdbaren Arten. Geändert hat der Rat diese jedoch nicht. Er lehnte Anträge ab, den Birkhahn und das Schneehuhn oder die Waldschnepfe aus der Liste zu streichen.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das revidierte Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen an.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich bei der nächsten Beratung mit 25 zu 16 Stimmen in einem wesentlichen Punkt dem Nationalrat an: Eine Dezimierung des Wolfsbestandes soll bei jedem drohenden Schaden möglich werden - selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Der Ständerat folgte auch beim Zeitraum für Abschüsse von Wölfen dem Nationalrat, der diesen für die Zeit von 1. September bis 31. Januar festgelegt hatte.</p><p></p><p>In der weiteren ausführlichen <b>Differenzbereinigung</b> waren verschiedene Fragen strittig. Uneinig waren sich die Räte bis fast zuletzt, ob Wölfe bei Notwendigkeit auch in Jagdbanngebieten - neu Wildtierschutzgebiete genannt - gejagt werden dürfen. Erst in der dritten Runde der Beratungen schloss sich der Nationalrat - mit 92 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen - dem Ständerat an und erlaubte es den kantonalen Vollzugsorganen Abschüsse zuzulassen. Im Gesetz nicht explizit genannt wird die Regulierung von Biber und Luchs; beide wurden von den Räten zunächst eingefügt und dann wieder gestrichen. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung freizugeben.</p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung</b> stimmte der Nationalrat der Änderung des Jagdgesetzes mit 117 zu 71 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu - dafür stimmten die Fraktionen von SVP, FDP, CVP und BDP, mit Nein stimmten SP, Grüne, GLP und einige Mitglieder der FDP-Fraktion. Der Ständerat genehmigte das revidierte Gesetz mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 51,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:05

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