Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit. Übereinkommen Nr. 94 und 100 des Europarates. Genehmigung

Details

ID
20170053
Title
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit. Übereinkommen Nr. 94 und 100 des Europarates. Genehmigung
Description
Botschaft vom 30. August 2017 zur Genehmigung und zur Umsetzung der Übereinkommen Nr. 94 und Nr. 100 des Europarates über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit.
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.08.2017</b></p><p><b>Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Verwaltungsbereich verbessern </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2017 die Botschaft zur Genehmigung und zur Umsetzung von zwei Übereinkommen des Europarates über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit verabschiedet. Ziel dieser Abkommen ist es, die bestehenden Instrumente der internationalen Zusammenarbeit im Verwaltungsbereich weiter zu verbessern. Im Rahmen der Verbesserung des Vollzugs der Flankierenden Massnahmen (FlaM) und der Missbrauchsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt hatte der Bundesrat am 18. Mai 2016 beschlossen, dem Parlament die zwei Übereinkommen zu unterbreiten. </b></p><p>Das Bundesrecht regelt die Modalitäten der Zustellung von ausländischen Verwaltungsakten an Empfänger in der Schweiz respektive von schweizerischen Verwaltungsakten an Empfänger im Ausland nur punktuell und uneinheitlich. In der Verwaltungspraxis von Bund und Kantonen stellt sich zudem regelmässig die Frage, wie mit Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden in jenen Bereichen umzugehen ist, für die es weder eine gesetzliche noch eine staatsvertragliche Regelung gibt. Für diese zwei Fragenkomplexe bieten die beiden Übereinkommen des Europarates Nr. 94 und Nr. 100 aus den Jahren 1977 und 1978 über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit staatsvertragliche Lösungen an, die sich in der Praxis, insbesondere der Nachbarstaaten, bewährt haben.</p><p></p><p>Verwaltungsarbeit erleichtern - Rechtssicherheit erhöhen</p><p>Die Schweiz hat sowohl das Übereinkommen Nr. 94 über die Zustellung von Verwaltungssachen im Ausland als auch das Übereinkommen Nr. 100 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland vor rund 40 Jahren unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. Im Zusammenhang mit Vollzugsproblemen bei den FlaM hat sich nun gezeigt, dass die beiden Übereinkommen insbesondere im Verkehr mit den Verwaltungsbehörden der Nachbarstaaten Erleichterungen versprechen und die Rechtssicherheit erhöhen würden. Damit kann die Zustellung von amtlichen Dokumenten im Vollzug des Entsendegesetzes auf vereinfachtem Weg erfolgen, was die Effizienz der FlaM erhöhen wird.</p><p>Beide Übereinkommen eröffnen den Vertragsstaaten verschiedene Optionen und Auswahlmöglichkeiten zur konkreten Ausgestaltung, von denen die Schweiz nach Auffassung des Bundesrates mit entsprechenden Erklärungen Gebrauch machen soll. Beispielsweise sollen die beiden Übereinkommen beispielsweise auf dem Gebiet der Finanzmarktaufsicht und des Nachrichtendienstes keine Anwendung finden.</p><p></p><p>Amts- und Rechtshilfeverträge in Verwaltungssachen selbständig abschliessen</p><p>Zusammen mit der Genehmigung und Umsetzung der beiden Übereinkommen soll schliesslich die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit der Bundesrat in Zukunft selbständig Staatsverträge über die Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen abschliessen kann. In solchen Verträgen können die sachbereichsspezifischen Modalitäten der Zustellung geregelt und die Zustellungswege verkürzt werden. Mit diesen Verträgen soll ein Beitrag zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit geleistet werden können, insbesondere auch mit Staaten, die nicht Vertragspartner der Übereinkommen Nr. 94 und Nr. 100 sind.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. August 2017 zur Genehmigung und zur Umsetzung der Übereinkommen Nr. 94 und Nr. 100 des Europarates über die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit.
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Europäisches Übereinkommen über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens Nr. 94 des Europarates über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    17.09.2018 1 Zustimmung
    28.09.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    28.09.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.03.2018</b></p><p><b>Ständerat gegen Abkommen zur Verwaltungszusammenarbeit </b></p><p><b>Der Ständerat will nicht, dass ausländische Staaten in der Schweiz Auskünfte und Beweise in Verwaltungssachen einholen dürfen. Er hat am Mittwoch die Ratifizierung eines Übereinkommens des Europarates abgelehnt.</b></p><p>Unbestritten war ein Übereinkommen, das die Zustellung von Verfügungen und anderen Verwaltungsdokumenten ins Ausland erleichtert. Heute muss dies über den diplomatischen Weg geschehen. Künftig soll eine direkte Zustellung möglich sein. Das erleichtert zum Beispiel den Vollzug der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.</p><p>Der Ständerat sprach sich oppositionslos für die Ratifikation des Übereinkommens Nummer 94 aus. Mit 24 zu 13 Stimmen abgelehnt hat er das Übereinkommen Nummer 100 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland.</p><p></p><p>Nutzen fraglich</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner zweifelten am Nutzen, wie Stefan Engler (CVP/GR) ausführte. Verwaltungsstellen in der Schweiz könnten mit dem Abkommen gezwungen werden, für ausländische Stellen Beweisverfahren durchzuführen. Ausserdem hätten bisher nur sechs Staaten das Abkommen ratifiziert.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, es sei kein Drama, wenn der Rat sich gegen die Ratifizierung ausspreche. Das Abkommen wäre jedoch im Interesse der Schweiz und würde den Schweizer Behörden ermöglichen, sich zu entlasten.</p><p>Der Bundesrat wollte die Durchführung von Erhebungen durch Diplomaten in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zulassen, dass keine Zwangsmittel angewendet werden. Sommaruga betonte zudem, dass beispielsweise Zeugeneinvernahmen nur erlaubt wären, wenn solche im fraglichen Bereich gemäss dem Recht des anderen Staates vorgesehen sind. Der Ständerat sprach sich trotzdem gegen das Abkommen aus. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden.</p><p></p><p>Vor 40 Jahren unterzeichnet</p><p>Die Schweiz hat die beiden Übereinkommen schon vor 40 Jahren unterzeichnet, aber nie ratifiziert. Vor einigen Jahren zog der Bundesrat die Ratifikation in Betracht, beschloss dann aber, die Pläne nicht weiter zu verfolgen. Wegen Vollzugsproblemen beim Entsendegesetz hat er nun die Meinung geändert.</p><p>Die Übereinkommen sehen vor, dass die Vertragsstaaten eine zentrale Behörde bezeichnen, die Ersuchen aus dem Ausland entgegen nimmt. In der Schweiz wäre dies das Bundesamt für Justiz. Die Übereinkommen sind auf alle Verwaltungssachen anwendbar, wobei Steuer- und Strafsachen ausgeschlossen sind.</p><p>Die Vertragsstaaten dürfen ferner mit entsprechenden Erklärungen andere Sachgebiete ausschliessen. Der Bundesrat will die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und den Nachrichtendienst (NDB) ausnehmen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2018</b></p><p><b>Das Parlament will nicht, dass ausländische Staaten in der Schweiz Auskünfte und Beweise in Verwaltungssachen einholen dürfen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat die Ratifizierung eines Übereinkommens des Europarats abgelehnt.</b></p><p>Unbestritten war ein zweites Übereinkommen, das die Zustellung von Verfügungen und anderen Verwaltungsdokumenten ins Ausland erleichtert. Heute muss dies über den diplomatischen Weg geschehen. Künftig soll eine direkte Zustellung möglich sein. Das erleichtert zum Beispiel den Vollzug der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.</p><p>Der Nationalrat sprach sich mit 184 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Ratifikation des Übereinkommens Nummer 94 aus. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Mit 130 zu 52 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat das Übereinkommen Nummer 100 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland. Damit ist dieses vom Tisch. </p><p>Nutzen fraglich</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner zweifeln am Nutzen des Übereinkommens. Verwaltungsstellen in der Schweiz könnten mit dem Abkommen zudem gezwungen werden, für ausländische Stellen Beweisverfahren durchzuführen, gab Kommissionssprecher Lukas Reimann (SVP/SG) zu bedenken. Ausserdem hätten bisher nur sechs Staaten das Abkommen ratifiziert.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits früher festgestellt, es sei kein Drama, wenn das Parlament sich gegen die Ratifizierung ausspreche. Das Abkommen wäre jedoch im Interesse der Schweiz und würde den Schweizer Behörden ermöglichen, sich zu entlasten, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat.</p><p>Der Bundesrat wollte die Durchführung von Erhebungen durch Diplomaten in der Schweiz nur unter der Voraussetzung zulassen, dass keine Zwangsmittel angewendet werden. Das Parlament sprach sich trotzdem gegen das Abkommen aus.</p>
Updated
09.04.2025 00:04

Back to List