Fernmeldegesetz. Revision

Details

ID
20170058
Title
Fernmeldegesetz. Revision
Description
Botschaft vom 6. September 2017 zur Revision des Fernmeldegesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.09.2017</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Botschaft zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschiedet. Die Vorlage wird nun vom Parlament behandelt. Die Telekommunikation hat in den letzten Jahren eine äusserst rasante Entwicklung erfahren: Neue, breitbandige Netze übertragen immer mehr Daten immer schneller. Internetdienste wie Videotelefonie, Messenger und Chats lösen die traditionellen Fernmeldedienste immer mehr ab. Die Gesetzesrevision soll diesem Wandel Rechnung tragen. </b></p><p>Das geltende Fernmeldegesetz (FMG) stammt aus dem Jahr 1997, eine erste Teilrevision trat 2007 in Kraft. Die Verbreitung des Internets hat die Telekommunikationslandschaft tiefgreifend umgestaltet. Mit der Verabschiedung seines Fernmeldeberichts 2014 hatte der Bundesrat den Startschuss für eine Anpassung des Fernmelderechts gegeben. Die vom UVEK erarbeitete Vorlage stiess in der Vernehmlassung insgesamt auf positive Resonanz. Mit der Revision soll das Gesetz den neuen Gegebenheiten angepasst werden: Die Stärkung von Konsumentenanliegen, die Förderung des Wettbewerbs sowie Deregulierungen und administrative Vereinfachungen sind Kernanliegen der Vorlage.</p><p></p><p>Konsumentinnen und Konsumenten besser stellen</p><p>Einige der vorgeschlagenen neuen Gesetzesvorschriften stärken die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten. Dazu gehören Massnahmen zur besseren Bekämpfung des unerwünschten Telemarketings (Werbeanrufe), aber auch ein Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen. Transparenzvorschriften sollen Internetprovider dazu verpflichten, künftig öffentlich darüber zu orientieren, wenn sie bei der Datenübermittlung Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen. Informieren müssen sie auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste, wie etwa die Geschwindigkeit des Internetzugangs. Beim internationalen Roaming ermöglicht die Vorlage dem Bundesrat die Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife.</p><p></p><p>Förderung des Wettbewerbs</p><p>Der Zugang zum Teilnehmeranschluss soll künftig vom Bundesrat technologieneutral ausgestaltet werden können, sofern es zu einem Marktversagen kommt. Marktbeherrschende Anbieterinnen müssten diesfalls den Zugang nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen gewähren, sondern auch zu leitungsgebundenen Anschlüssen, die auf neuen Technologien basieren (z.B. Glasfaser). Gleichzeitig erhalten Netzbetreiberinnen einen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen. Damit sollen grundsätzlich alle Anbieterinnen die Möglichkeit haben, mit ihren Angeboten bis zur Kundschaft zu gelangen.</p><p></p><p>Deregulierung und weniger Administration</p><p>Die Frequenznutzung soll flexibler werden: Eine Konzession zur Nutzung des Funkspektrums wird nach dem Gesetzesentwurf nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein. Zudem werden der Frequenzhandel und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen für die Mobilkommunikation begünstigt. Weiter entfällt die generelle Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen. Künftig wird nur noch registriert, wer spezifische öffentliche Ressourcen nutzt: konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Adressierungselemente wie z.B. Blöcke von Telefonnummern.</p><p></p><p>Weitere Anpassungen im Bereich des Internets</p><p>Die Vorlage sieht eine spezifische gesetzliche Verankerung für die Domain-Namen vor, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Das sind insbesondere die Domain-Namen mit den Endungen .ch und .swiss. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit verbotener Pornografie geschaffen und die Fernmeldedienstanbieterinnen werden verpflichtet, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. September 2017 zur Revision des Fernmeldegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Fernmeldegesetz (FMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    27.11.2018 2 Abweichung
    05.03.2019 1 Abweichung
    07.03.2019 2 Abweichung
    11.03.2019 1 Abweichung
    18.03.2019 2 Zustimmung
    22.03.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat entscheidet zugunsten der Swisscom </b></p><p><b>Der Nationalrat will die Swisscom nicht dazu verpflichten, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Er hat es abgelehnt, den Bundesrat zu einer entsprechenden Regulierung zu ermächtigen.</b></p><p>Bei der Beratung des Fernmeldegesetzes folgte der Rat am Donnerstag mit 127 zu 57 Stimmen seiner Kommission und strich einen Kernartikel des Gesetzes. Die einzelnen Fraktionen stimmten nicht geschlossen.</p><p>Der Bundesrat möchte zur Förderung des Wettbewerbs Fernmeldedienstanbieterinnen verpflichten können, anderen gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren - und zwar nicht nur zu Kupferleitungen, sondern auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die sogenannte letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.</p><p></p><p>Entwicklung beobachten</p><p>Der Nationalrat will am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung.</p><p>Damit setzte sich die Version durch, welche die Swisscom bevorzugt. Die anderen Anbieter wünschen sich eine Regulierung gemäss dem Bundesratsvorschlag. UPC, Sunrise, Salt, Green sowie einige kleinere Anbieter plädierten im Vorfeld dafür, diese Regelung möglichst bald umzusetzen.</p><p></p><p>Schutz vor Konkurrenz</p><p>Im Nationalrat plädierte Jürg Grossen (GLP/BE) für eine technologieneutrale Zugangsregelung im Sinne des Bundesrates. Er beantragte dem Rat jedoch, diese im Gesetz zu verankern und nicht lediglich die Kompetenz dafür an den Bundesrat zu delegieren. Die Gegnerinnen und Gegner wollten die staatlich kontrollierte Swisscom weiterhin vor Konkurrenz schützen, kritisierte er. Das Gesetz werde zu einem Swisscom-Gesetz.</p><p>Einzelne Ratsmitglieder forderten mit Einzelanträgen, dem Bundesrat zu folgen - unter ihnen Konsumentenschützerin Priska Birrer-Heimo (SP/LU). Die Swisscom habe beim Glasfaserausbau einen vom Steuerzahler finanzierten Wettbewerbsvorteil, argumentierte sie. Das sei schädlich für die Konsumentinnen und Konsumenten.</p><p></p><p>Wettbewerb funktioniert</p><p>Matthias Aebischer (SP/BE) dagegen stellte fest, es sei in Ordnung, wenn im Gesetz viel Swisscom stecke. Diese gehöre dem Bund, von ihr erwarte man eine Grundversorgung für alle. "Bis jetzt funktioniert das recht gut", sagte Aebischer. Massnahmen brauche es, wenn die Swisscom die marktbeherrschende Stellung ausnutzen sollte.</p><p>Auch Thomas Hurter (SVP/ZH) befand, der Wettbewerb funktioniere. Wo dies der Fall sei, müsse nicht reguliert werden. Adrian Amstutz (SVP/BE) gab zu bedenken, jemand müsse die Investitionen tätigen, und das sei primär die Swisscom. Sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer technologieneutralen Regulierung führten die Versorgung in ländlichen Gebieten ins Feld.</p><p></p><p>Kupfer keine Zukunftstechnologie</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard sagte am Ende der Diskussion zum umstrittenen Gesetzesartikel, es sei nicht im Interesse der Schweiz, die Swisscom so stark zu schützen. Die Entbündelung auf dem Kupfernetz habe zu besserer und günstigerer Versorgung geführt. Das Kupfernetz sei aber keine Zukunftstechnologie. Deshalb sollte die heutige Regelung auch für andere Technologien gelten.</p><p>Der Entscheid der vorberatenden Kommission habe sie etwas schockiert, sagte die Infrastrukturministerin. Ein Bericht alle drei Jahre werde nichts ändern. Es sei zu befürchten, dass es zu einer Re-Monopolisierung komme. Eine technologieneutrale Regulierung dagegen würde Investitionen in wenig erschlossenen Regionen befördern.</p><p></p><p>Schutz vor Massenwerbung</p><p>Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission. Das tat er auch beim Zweckartikel des Gesetzes. Er will beim geltenden Recht bleiben, was die Werbung betrifft: Das Gesetz soll die Konsumentinnen und Konsumenten vor unlauterer Massenwerbung und Missbrauch durch Mehrwertdienste schützen. Der Bundesrat wollte anstelle von "Massenwerbung" den Begriff "unlautere Werbung" ins Gesetz schreiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.09.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Netzneutralität im Gesetz verankern </b></p><p><b>Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Der Nationalrat will die Anbieter dazu verpflichten. Er hat am Freitag eine Bestimmung zur Netzneutralität gutgeheissen.</b></p><p>Der Rat folgte oppositionslos seiner Kommission. Ein Antrag, die Bestimmung zu streichen, wurde zurückgezogen. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.</p><p>Das Thema werde international kontrovers diskutiert, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest. Der Bundesrat habe sich für einen Kompromiss entschieden. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass eine harte Regulierung nötig sei. Anbieter könnten es sich kaum erlauben, einen Dienst wie zum Beispiel Netflix zu verlangsamen, stellte Leuthard fest. Wichtig sei aber Transparenz. Informierte Kundinnen und Kunden könnten den Anbieter wechseln.</p><p></p><p>Preisobergrenzen für Roaming</p><p>Beim Roaming folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.</p><p>Ausserdem soll der Bundesrat Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen und die Mobilfunkanbieterinnen verpflichten können, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen. Eine von Natalie Rickli (SVP/ZH) angeführte Minderheit beantragte, konkrete Vorschriften zur Abrechnung im Gesetz zu verankern. Der Rat lehnte das aber mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>Kinderpornografie löschen</p><p>Weiter brachte der Nationalrat eine Änderung an zu Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist. Der Rat folgte seiner Kommission und beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen.</p><p>Zu reden gab vor der Beratung im Rat das zeitversetzte Fernsehen. Beim Replay TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Regeln zur Entschädigung sollen nun aber später erlassen werden, im Rahmen der Urheberrechtsrevision. Nur eine Bestimmung hat der Nationalrat bereits beschlossen: Die Anbieter von Replay TV dürfen keine Änderungen an den von ihnen aufgezeichneten und verbreiteten schweizerischen Fernsehprogrammen vornehmen.</p><p></p><p>Zugang zur letzten Meile</p><p>Bereits am Vortag hatte sich der Nationalrat dem Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen befasst. Mit 127 zu 57 Stimmen folgte er seiner Kommission und strich einen Kernartikel. Der Bundesrat soll nicht zu einer Regulierung ermächtigt werden.</p><p>Der Bundesrat möchte die Swisscom verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren - und zwar nicht nur zu Kupferleitungen, sondern auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die sogenannte letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.</p><p></p><p>"Lex Swisscom"</p><p>Der Nationalrat will am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Damit setzte sich die Version durch, welche die Swisscom bevorzugt. Die anderen Anbieter wünschen sich eine Regulierung gemäss dem Bundesratsvorschlag.</p><p>Im Rat gingen die Meinungen quer durch die Fraktionen. Manche kritisierten, das Gesetz werde zu einem Swisscom-Gesetz. Das staatlich kontrollierte Unternehmen sollte nicht so stark vor Konkurrenz geschützt werden. Andere wiesen auf die Grundversorgung hin, die von der Swisscom erwartet werde. Diese rechtfertige Vorteile. Ausserdem funktioniere der Wettbewerb.</p><p>Leuthard stellte fest, die Entbündelung auf dem Kupfernetz habe zu besserer und günstigerer Versorgung geführt. Das Kupfernetz sei aber keine Zukunftstechnologie. Deshalb sollte die heutige Regelung auch für andere Technologien gelten. Der Ratsentscheid schockiere sie etwas, sagte die Infrastrukturministerin.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2018</b></p><p><b>Letzte Meile: Auch Ständerat entscheidet zugunsten der Swisscom </b></p><p><b>Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Nach dem Nationalrat hat sich am Dienstag auch der Ständerat dagegen ausgesprochen. Uneinigkeit herrscht bei der Netzneutralität.</b></p><p>Mit 22 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die kleine Kammer, bei der Revision des Fernmeldegesetzes einen Kernartikel zu streichen. Damit setzte sich jene Version durch, welche die Swisscom bevorzugt.</p><p>Der Bundesrat möchte das Telekomunternehmen verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren - neu auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.</p><p></p><p>Gefahr für Randregionen</p><p>Beide Räte wollen am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile bliebe damit auf Kupferleitungen beschränkt. Zusätzliche Regulierungen gefährdeten Investitionen in den Netzausbau - besonders in Randregionen, argumentierte Claude Janiak (BL/SP) im Namen der Kommission.</p><p>Isidor Baumann (CVP/UR) plädierte vergeblich für eine technologieneutrale Zugangsregelung, weil diese Wettbewerb und Innovation fördere. Auch sei der Zugang für andere Anbieter nicht gratis. Stefan Engler (CVP/GR) verwies darauf, dass nach der Entbündelung für Kupferleitungen im Jahr 2007 die Investitionen nicht zurückgegangen seien.</p><p>Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament einen anderen Weg vor. Der Bundesrat soll alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung der Kosten und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen.</p><p></p><p>Flexible Regelung zu Netzneutralität</p><p>In einem anderen Punkt weicht der Ständerat vom Nationalrat ab. Er möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Bundesrat und Nationalrat wollen dies zusätzlich ermöglichen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen.</p><p>Uneinig sind sich die Räte auch bei der Netzneutralität. Der Nationalrat hatte sich oppositionslos dafür ausgesprochen. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.</p><p>Der Ständerat schlägt einstimmig einen Kompromiss vor, der Ausnahmen bei der Netzneutralität schafft. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).</p><p>Mit dieser flexiblen Regelung würden alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen gelassen, erklärte Kommissionssprecher Janiak. Er verwies auf die EU, wo ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen sind.</p><p></p><p>Preisobergrenze beim Roaming</p><p>Eine weitere Änderung betreffen Zugriffssperren für Kinderpornografie und andere verbotene pornografische Inhalte. Der Nationalrat beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen. Der Ständerat möchte ergänzen, dass Fernmeldeanbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei melden müssen.</p><p>Beim Roaming folgte der Ständerat oppositionslos dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.</p><p>Beim Replay TV brachte der Ständerat eine Präzisierung an. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Fernmeldegesetzes mit 33 zu 7 Stimmen gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2019</b></p><p><b>Räte kommen sich bei Regeln zu Netzneutralität näher </b></p><p><b>Bei der zweiten Runde der Beratungen zum revidierten Fernmeldegesetz hat der Nationalrat rund die Hälfte der Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Auch in der wichtigen Frage der Netzneutralität scheint ein Kompromiss gefunden. Dennoch bleibt noch einiges an Arbeit.</b></p><p>In Sachen Netzneutralität befürwortet der Nationalrat die Version des Ständerats im Grundsatz: Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.</p><p>Die Formulierung hat die grosse Kammer am Dienstag aber vereinfacht. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).</p><p>Der Bundesrat wollte lediglich Transparenz schaffen: Internetanbieter sollten darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Dem Parlament geht das aber zu wenig weit. Es ist sich einig darin, eine Pflicht zur Netzneutralität im Gesetz zu verankern.</p><p>Keine Meldepflicht für Kinderpornografie</p><p>Umstritten bleibt eine Regelung zur Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Der Ständerat beschloss, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Pornografie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Bundesamt für Polizei fedpol melden müssen.</p><p>Der Nationalrat lehnt eine solche Meldepflicht ab. Auch der Antrag einer Minderheit aus wenigen SVP-, SP-, CVP- und BDP-Vertretern, der als alternative Lösung eine passive Meldepflicht für Zufallsfunde vorsah, scheiterte. "Fernmeldedienstanbieter sind keine Hilfspolizei", sagte Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) stellvertretend für die Ratsmehrheit.</p><p></p><p>Weitere Baustellen</p><p>Ebenfalls umstritten bleibt, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Der Ständerat hatte das abgelehnt. Der Nationalrat blieb bei der Befreiung, passte aber die Formulierung an.</p><p>Bei der Finanzierung von Anschlüssen herrscht auch noch kein Konsens. Der Ständerat möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Nach dem Willen des Nationalrats sollen sie es auch dann tun müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen.</p><p>Einverstanden ist die grosse Kammer mit einer vom Ständerat vorgeschlagenen Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.</p><p></p><p>"Lex Swisscom" ist gezimmert</p><p>Der Bundesrat erhält mit dem Gesetz Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife, sogenannten Roamings. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.</p><p>Einen Kernartikel des Gesetzes haben beide Räte in der ersten Beratungsrunde gestrichen. Sie wollen die Swisscom nicht verpflichten, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren.</p><p>Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament einen anderen Weg vor. Der Bundesrat soll alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung der Kosten und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen.</p><p>Mitte-Links kritisiert falschen Fokus</p><p>Dieser Grundschatzentscheid hinterlässt bei einigen Parlamentariern einen Kater. "Die Swisscom wird leider von wirksamen Wettbewerb geschützt", sagte Jürg Grossen (GLP/BE), obwohl es zu diesem Punkt nichts mehr zu entscheiden gab.</p><p>Auch für die SP werden mit der Revision des Fernmeldegesetzes insbesondere die Anliegen der Branche berücksichtigt, nicht aber der Konsumentinnen und Konsumenten. "Die Skepsis in der Bevölkerung wächst", sagte Thomas Hardegger (SP/ZH). Es seien viel zu viele Anträge betreffend Gesundheit und Jugendschutz abgelehnt worden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2019</b></p><p><b>Räte einigen sich bei Frage der Netzneutralität im Fernmeldegesetz </b></p><p><b>Nach der zweiten Beratungsrunde zum revidierten Fernmeldegesetz verbleiben fünf Differenzen. In der wichtigen Frage der Netzneutralität haben sich die Räte dagegen einigen können. Die Vorlage befindet sich auf der Zielgeraden.</b></p><p>Künftig soll der Grundsatz lauten: Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert. Spezialdienste sind demnach von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).</p><p>Der Bundesrat hatte lediglich Transparenz schaffen wollen: Internetanbieter sollten darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Dem Parlament ging das aber zu wenig weit. Es ist sich einig darin, eine Pflicht zur Netzneutralität im Gesetz zu verankern.</p><p>Auch bei der Finanzierung von Anschlüssen haben die Räte einen Konsens gefunden. Der Ständerat hatte zunächst vorgeschlagen, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Nach dem Willen des Nationalrats sollen sie es auch dann tun müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen. Diese Version hat die kleine Kammer nun stillschweigend akzeptiert.</p><p></p><p>Streit um Umgang mit Kinderpornografie</p><p>Umstritten bleibt eine Regelung zur Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Der Ständerat hielt mit 32 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung daran fest, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Pornografie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Bundesamt für Polizei fedpol melden müssen. Der Nationalrat lehnte eine solche Meldepflicht bisher ab.</p><p>Ebenfalls noch keine Einigkeit herrscht bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Der Ständerat will nach einem neuen Vorschlag nur "ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste" von den Gebühren befreien. Der Nationalrat will auch private Organisationen befreien.</p><p>Weitere drei Differenzen betreffen technische Details. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2019</b></p><p><b>Räte nähern sich beim Fernmeldegesetz einer Einigung </b></p><p><b>Beim Fernmeldegesetz nähern sich National- und Ständerat einer Einigung. Der Nationalrat ist am Montag bei den Regeln zu Kinderpornografie auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt.</b></p><p>Schon vorher waren sich die Räte einig, dass Fernmeldedienstanbieter künftig verbotene Pornografie sperren müssen. Der Nationalrat hat sich nach anfänglicher Skepsis am Montag nun auch damit einverstanden erklärt, dass die Anbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) melden müssen.</p><p>Er möchte aber eine präzisere Formulierung zu diesen Verdachtsfällen, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch.</p><p>Ebenfalls einen Konsens gefunden haben die Räte bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Die Antwort: Nur "ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste" bezahlen künftig keine Gebühren.</p><p>Der Nationalrat hat diese Version mit 97 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Eine Minderheit wollte eine Befreiung von den Gebühren für die Schutz- und Rettungsdienste ohne Einschränkung, auch für private Organisationen wie die Rega.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.03.2019</b></p><p><b>Parlament überführt Fernmeldegesetz in die Moderne </b></p><p><b>Nach langem Ringen zwischen den Räten hat das Parlament das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Es bildet die Basis für neue Regeln in der Telekommunikation. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beispielsweise vor hohen Roaming-Gebühren geschützt werden.</b></p><p>Die kleine Kammer bereinigte am Montag die letzte Differenz im Gesetz. Es handelte sich um Regeln im Umgang mit Kinderpornografie. Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung des Nationalrats zu diesen Verdachtsfällen stillschweigend ab, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch.</p><p>Schon länger einig waren sich die Räte, dass Fernmeldedienstanbieter künftig verbotene Pornografie sperren müssen. Der Nationalrat erklärte sich nach anfänglicher Skepsis letztlich auch damit einverstanden, dass die Anbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) melden müssen.</p><p>Ebenfalls spät ein Konsens gefunden wurde bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Die Antwort: Nur "ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste" bezahlen künftig keine Gebühren, Private dagegen schon.</p><p></p><p>Parlament schützt Swisscom</p><p>Die letzten ausgeräumten Differenzen zeigen exemplarisch, wie breit das Spektrum des geänderten Fernmeldegesetzes ist. Dieses soll Anliegen von Konsumenten stärken, den Wettbewerb unter den Anbietern fördern sowie administrative Vorgänge vereinfachen. Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft vermochte im Parlament aber nicht gänzlich zu überzeugen.</p><p>Entfernt wurde beispielsweise ein Kernartikel des Gesetzes. Die Swisscom wird demnach nicht dazu verpflichtet, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Eine entsprechende Regulierung wurde in beiden Räten abgelehnt. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben.</p><p>Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Eine Mehrheit befand, der Wettbewerb funktioniere. Wo dies der Fall sei, müsse nicht reguliert werden. Sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer technologieneutralen Regulierung führten die Versorgung in ländlichen Gebieten ins Feld.</p><p></p><p>Netzneutralität im Gesetz</p><p>Auch in der Frage der sogenannten Netzneutralität schlug das Parlament einen anderen Weg ein als der Bundesrat. Dieser wollte lediglich Transparenz schaffen. So sollten die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.</p><p>National- und Ständerat wollen die Netzneutralität dagegen im Gesetz verankern. Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.</p><p>Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV). Mit dieser flexiblen Regelung würden alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offen gelassen, lautete der Tenor. In der EU seien ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen.</p><p></p><p>Kampf den Roaming-Gebühren</p><p>Beim Roaming folgte das Parlament dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.</p><p>Ausserdem soll der Bundesrat Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen und die Mobilfunkanbieterinnen verpflichten können, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen.</p><p>Trotz langem Ringen um mehrheitsfähige Kompromisse werden am Ende der Beratungen nicht alle Fraktionen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Für die SP werden mit der Revision des Fernmeldegesetzes vor allem die Anliegen der Branche berücksichtigt, nicht aber der Konsumentinnen und Konsumenten, kritisierten in den vergangenen Tagen verschiedene Parlamentarier.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

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