Schutz gewaltbetroffener Personen. Bundesgesetz

Details

ID
20170062
Title
Schutz gewaltbetroffener Personen. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 11. Oktober 2017 zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.10.2017</b></p><p><b>Den Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking verbessern </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Er hat dazu am 11. Oktober 2017 die Botschaft zu Änderungen im Zivil- und Strafrecht verabschiedet. Die Vorlage ermöglicht namentlich eine elektronische Überwachung von Rayon- oder Kontaktverboten. Zudem entlastet sie die Opfer: Diese sollen nicht mehr die ganze Verantwortung des Entscheides über eine Sistierung und Einstellung eines Strafverfahrens tragen müssen. In zwei gleichentags verabschiedeten Berichten bestärkt der Bundesrat zudem die Kantone in ihren Bestrebungen, häusliche Gewalt und Stalking mit einem Bedrohungsmanagement zu bekämpfen. </b></p><p>Häusliche Gewalt und Stalking sind nach wie vor grosse gesellschaftliche Probleme: Allein 2016 wurden 17 685 Straftaten (hauptsächlich Tätlichkeiten und Drohungen) im häuslichen Bereich polizeilich registriert, 2 Prozent mehr als 2015 und 13 Prozent mehr als 2014. 19 Menschen (18 weiblich, eine männlich) starben 2016 an den Folgen häuslicher Gewalt. Dazu kommen 52 versuchte Tötungen. Der Bundesrat will diese Situation verbessern. Zu diesem Zweck schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor.</p><p></p><p>Rayon- und Kontaktverbote elektronisch überwachen</p><p>Bereits heute kann ein Gericht zum Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Stalking gemäss Art. 28b des Zivilgesetzbuches ein Rayon- oder Kontaktverbot anordnen. Um das besser überwachen zu können, soll es künftig überdies anordnen können, dass die potenziell gewaltausübende Person ein elektronisches Armband oder eine elektronische Fussfessel trägt. Damit kann deren Aufenthaltsort fortlaufend ermittelt und aufgezeichnet werden. Dies soll die überwachte Person nicht nur darin bestärken, sich an das Verbot zu halten, sondern die Aufzeichnungen können auch zu Beweiszwecken oder als Grundlage für allfällige weitere Verfahren dienen. Für das Opfer sind diese Massnahmen mit keinen Kosten verbunden.</p><p>Ferner sollen gewisse prozessuale Hürden im zivilrechtlichen Gewaltschutz abgebaut werden. So sollen dem Opfer, das das Gericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft, keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden. Schliesslich teilt das Gericht seinen Entscheid künftig allen zuständigen Stellen mit, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung oder zum Schutz der klagenden Partei notwendig erscheint oder der Vollstreckung dient. Dies verbessert die Koordination von Massnahmen und soll Schutzlücken schliessen.</p><p></p><p>Das Opfer entlasten - mehr Ermessen für die Behörde</p><p>Im Strafrecht soll die Sistierung und Einstellung von Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholter Tätlichkeiten, Drohung oder Nötigung in Paarbeziehungen neu geregelt werden. Der Entscheid über den Fortgang des Strafverfahrens soll nicht mehr ausschliesslich von der Willensäusserung des Opfers abhängen, weil dieses unter Umständen von der beschuldigten Person unter Druck gesetzt wird. Vielmehr soll die Strafbehörde für den Entscheid verantwortlich sein und dabei neben der Erklärung des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen müssen. </p><p>Der Gesetzesentwurf sieht konkret vor, dass ein Verfahren nur noch dann sistiert werden kann, wenn dies zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt. Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden können. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht. Eine abschliessende Beurteilung vor Ablauf der Sistierungsdauer soll es ermöglichen, das Opfer noch einmal anzuhören und die massgeblichen Umstände zu eruieren, damit die Strafbehörde ihren definitiven Entscheid fällen kann. Zur besseren Koordination der Massnahmen ist schliesslich auch vorgesehen, dass die Strafbehörde jene Stelle über die eingeleiteten Schritte informiert, die im Kanton für Fälle häuslicher Gewalt zuständig ist.</p><p></p><p>Gewalttaten dank Bedrohungsmanagement verhindern</p><p>Die meisten Kantone verfügen heute über ein Bedrohungsmanagement oder haben zumindest entsprechende Vorarbeiten geleistet, um häusliche Gewalt und andere Gewalttaten zu verhindern. Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, die Zusammenarbeit zu institutionalisieren, wie er in seinem Bericht "Bedrohungsmanagement, insbesondere bei häuslicher Gewalt" zum Postulat Feri 13.3441 festhält. Er empfiehlt den Kantonen, noch stärker zusammenzuarbeiten. Bedrohungsmanagement ermöglicht es, gefährliche Entwicklungen von Personen frühzeitig wahrzunehmen und die Gefahr einer Gewalttat zu beseitigen. Es kann neben häuslicher Gewalt weitere Risikosituationen abdecken, wie etwa Stalking, Drohungen gegen Schulen, die Verwaltung oder andere Institutionen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 11. Oktober 2017 zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2018 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.09.2018 1 Abweichung
    28.11.2018 2 Abweichung
    03.12.2018 1 Zustimmung
    14.12.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.06.2018</b></p><p><b>Elektronische Fussfessel soll Opfer vor Stalkern schützen </b></p><p><b>Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Stalkerinnen und Stalker sollen elektronisch überwacht werden können, damit ersichtlich wird, ob sie sich an Rayonverbote halten. Der Ständerat hat Gesetzesänderungen dazu gutgeheissen.</b></p><p>2016 wurden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt 17'685 Straftaten polizeilich registriert, zwei Prozent mehr als im Vorjahr und 13 Prozent mehr als 2014. 19 Menschen starben, die meisten davon Frauen. Der Bundesrat will Opfer nun besser schützen.</p><p>Die kleine Kammer hiess die Vorlage am Montag mit 41 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung gut. Die Ziele der Änderungen im Zivil- und im Strafrecht: Zum einen sollen Kontakt- und Rayonverbote besser durchgesetzt werden. Zum anderen sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.</p><p></p><p>Bewegungsdaten als Beweis</p><p>Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt. Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält.</p><p>Halten Stalker sich nicht an die Auflagen, können die Aufzeichnungen als Beweis gegen sie verwendet werden. Allerdings kann die Polizei nicht unmittelbar eingreifen. Der Bundesrat verzichtete nach der Vernehmlassung auf Echtzeit-Überwachung, für die den Kantonen die Ressourcen fehlen.</p><p>Ebenso hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich.</p><p>Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Der Ständerat will dazu festschreiben, dass die Kosten der Überwachung der überwachten Person auferlegt werden können. So hat er es auf Antrag seiner Rechtskommission nun auch in die Vorlage geschrieben.</p><p></p><p>Frage der Kosten</p><p>Vermögende Verursacher sollten sich darüber hinaus auch an den Kosten für Verfahren und Anordnung beteiligen, forderte Beat Rieder (CVP/VS). Die Überwachungen lösten hohe Kosten aus. Mit dieser Frage müsse sich noch der Nationalrat befassen.</p><p>Robert Cramer (Grüne/GE) als Präsident der Rechtskommission (RK) gab zu bedenken, dass es häufig um Menschen in gemeinsamen Haushalten gehe. Müssten Täter oder Täterinnen für diese Kosten aufkommen, treffe dies auch das Opfer.</p><p>Gerade beim Stalking könne die elektronische Überwachung Beweise liefern, sagte auch Justizministerin Simonetta Sommaruga. Es dürfe nicht sein, dass Opfer die Überwachung nicht beantragten aus Angst, dass dies das Familienbudget belasten könnte. Mit der von der RK vorgeschlagenen "Kann-Formulierung" war sie indes einverstanden.</p><p>Im Strafrecht wollen Ständerat und Bundesrat neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankern. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.</p><p>Opfer unter Druck</p><p>Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit dieses die Einstellung des Verfahrens verlangt. Verfahren dürfen allerdings weiterhin sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt, wie Sommaruga ausführte.</p><p>Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2018</b></p><p><b>Das Parlament will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem Gesetzesprojekt zugestimmt. Zu den Massnahmen zählen etwa elektronische Fussfesseln für Stalker.</b></p><p>Die Gesetzesvorlage sei ein wichtiger Schritt für den besseren Schutz von Gewaltopfern, betonte Viola Amherd (CVP/VS). Im letzten Jahr seien über 17'000 Straftaten von häuslicher Gewalt registriert worden. 21 Menschen seien gestorben, die meisten davon Frauen.</p><p>Die grosse Kammer hiess die Vorlage am Dienstag mit 122 zu 62 Stimmen gut. Die meisten Änderungen im Zivil- und im Strafrecht waren unbestritten. Ziel ist es, Kontakt- und Rayonverbote besser durchzusetzen. Zudem sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.</p><p></p><p>Bewegungsdaten als Beweis</p><p>Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt. Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält.</p><p>Halten Stalker sich nicht an die Auflagen, können die Aufzeichnungen als Beweis gegen sie verwendet werden. Allerdings kann die Polizei nicht unmittelbar eingreifen. Der Bundesrat verzichtete nach der Vernehmlassung auf Echtzeit-Überwachung, für die den Kantonen die Ressourcen fehlen.</p><p>Ebenso hat der Bundesrat die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden. Allerdings ist eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich.</p><p></p><p>Wer trägt Kosten?</p><p>Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Das Parlament will im Gesetz verankern, dass die Kosten dafür der überwachten Person auferlegt werden können. Der Nationalrat beschloss am Dienstag, dies auch für die Gerichtskosten vorzusehen. Im Visier hat er vermögende Personen.</p><p>Allerdings gab es im Rat dagegen Widerstand. Eine Minderheit forderte, dass die Opfer dadurch nicht übermässig belastet werden dürfen. Diese seien im Bereich der häuslichen Gewalt häufig auch wirtschaftlich mit dem Täter verbunden, argumentierte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Eine weitere Minderheit aus den Reihen der FDP plädierte für den Grundsatz der Kostenlosigkeit. Der Rat lehnte beide Anträge ab.</p><p></p><p>Opfer unter Druck</p><p>Im Strafrecht wollen Parlament und Bundesrat neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankern. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.</p><p>Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, um die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Verfahren dürften jedoch weiterhin sistiert werden, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt, betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p></p><p>Wann darf Verfahren sistiert werden?</p><p>Bei Verdacht auf wiederholte Gewalt in der Paarbeziehung soll das Verfahren nicht mehr sistiert werden dürfen. Zudem soll die Strafbehörde anordnen können, dass die beschuldigte Person für die Zeit der Sistierung ein Lernprogramm gegen Gewalt besucht.</p><p>Eine Minderheit im Nationalrat wollte die Bestimmung ganz aufheben. Viele Opfer würden bereits heute ihren Strafantrag zurückziehen, obwohl häusliche Gewalt ein Offizialdelikt sei, kritisierte Andrea Geissbühler (SVP/BE). An der Bestimmung weiter herumzubasteln, sei daher nicht zielführend.</p><p>Im Raum stand auch eine Rückweisung an die Kommission. Die SVP wollte bei einfacher Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung ganz auf eine Einstellungs- und Sistierungsmöglichkeit verzichten. Täter müssten in diesen Fällen bestraft werden, betonte Geissbühler.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte, mit den Anträgen tue man dem Opfer keinen Gefallen. Damit würde dessen Wille überhaupt keine Rolle mehr spielen. Sommaruga plädierte für das differenzierte Vorgehen des Bundesrates. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Anträge deutlich ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.11.2018</b></p><p>Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sollen besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzesprojektes des Bundesrates. Die meisten Änderungen im Zivil- und Strafrecht sind im Parlament unbestritten. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber nicht, dass der Bundesrat die Wirksamkeit des geplanten Gesetzes nach spätestens vier Jahren überprüft. Er hat an diesem Entscheid festgehalten. Mit dieser Differenz geht das Geschäft nun zurück an den Nationalrat. Eingelenkt hat die kleine Kammer dagegen bei der Kostenüberwälzung für die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln. Das Parlament sieht vor, dass dies auch für Gerichtskosten möglich ist. Im Visier hat es vermögende Personen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.12.2018</b></p><p>Das Parlament stärkt den Schutz von Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking. Es hat einem Gesetzesprojekt des Bundesrates zugestimmt. Der Nationalrat hat die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Die meisten Änderungen im Zivil- und Strafrecht waren unbestritten.</p>
Updated
09.04.2025 00:15

Back to List