Urheberrechtsgesetz. Änderung

Details

ID
20170069
Title
Urheberrechtsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 22. November 2017 zu Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2017</b></p><p><b>Der Bundesrat passt das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter an </b></p><p><b>Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu stärken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. Mit Massnahmen zugunsten der Forschung und der Bibliotheken möchte der Bundesrat daneben auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung eröffnet. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 verabschiedet. Der Entwurf basiert auf einem Kompromiss, auf den sich die verschiedenen Interessengruppen im Rahmen einer vom EJPD eingesetzten Arbeitsgruppe geeinigt haben. </b></p><p>Auf zahlreichen Internetseiten werden heute Filme, Musikstücke, Videogames und Bücher illegal angeboten. Illegale Angebote stellen für die Kulturschaffenden und Produzenten nicht nur ein ökonomisches Problem dar. Eine unerlaubte Verwendung von Inhalten verletzt auch die Rechte verschiedener Beteiligter. Wird dieser Missbrauch verringert, profitieren alle. Die Pirateriebekämpfung ist daher ein zentrales Anliegen der Revision des Urheberrechtsgesetzes.</p><p>Die Massnahmen zur Pirateriebekämpfung zielen zum einen darauf ab, dass die Rechte der Kulturschaffenden respektiert und sie für ihre Arbeit entschädigt werden. Zum anderen sollen die Produzenten ihre Rechte besser durchsetzen und damit ihre Investitionen absichern können. Zudem fördert die Pirateriebekämpfung die Entstehung vielfältiger legaler Angebote.</p><p>Die Massnahmen richten sich gegen jene, die illegal Inhalte zugänglich machen. Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Angebote werden dagegen weiterhin nicht belangt. Sie dürfen beispielsweise ein Musikstück, das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet veröffentlicht worden ist, auch künftig für den privaten Gebrauch herunterladen.</p><p></p><p>Piraterie effizient bekämpfen<b></b></p><p>Die Pirateriebekämpfung erfolgt dort, wo sie am effizientesten ist: bei den Hosting-Providern. Hosting-Provider sind Internetdienste, die ihren Kundinnen und Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen, damit diese Informationen speichern können. Sie haben es in der Hand, dass auf ihren Servern keine Piraterieplattformen beherbergt und bei Urheberrechtsverletzungen die betroffenen Inhalte rasch entfernt werden. Ein Hosting-Provider, der eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schafft, muss deshalb neu dafür sorgen, dass einmal entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Ihn trifft eine sogenannte "Stay-down"-Pflicht. Zudem wird in der Vorlage klargestellt, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist. Diese beiden Massnahmen beenden eine langwierige Diskussion über die Pflichten der Provider und schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf sind dagegen sogenannte Netzsperren.</p><p></p><p>Chancen der Digitalisierung nutzen</p><p>Neben den Massnahmen zur Pirateriebekämpfung enthält die Vorlage verschiedene Neuerungen, mit denen das Urheberrecht an die jüngsten technologischen Entwicklungen angepasst wird. Damit möchte der Bundesrat auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung mit sich bringt. So sollen Forscherinnen und Forscher sowie Bibliotheken ihre Bestände für bestimmte Zwecke ohne eine explizite Erlaubnis der Rechteinhaber nutzen können. </p><p>Im Gegenzug verbessern verschiedene Neuerungen die Situation für die Kulturschaffenden sowie die Produzenten. Damit soll das Missverhältnis reduziert werden, das zwischen der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und den stagnierenden Erlösen besteht. So werden beispielsweise Darbietungen neu 70 statt wie bisher 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Die Schutzfristverlängerung gibt Produzenten mehr Zeit, ihre Investitionen zu amortisieren. </p><p>Die Kulturschaffenden profitieren zudem von einem erweiterten Schutz für Fotografien sowie einer effizienteren Verwertung der Video-on-Demand-Rechte. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist durch die Video-on-Demand-Vergütung keine Verteuerung der Angebote zu erwarten.</p><p>Die vorgeschlagenen Neuerungen sind allesamt Bestandteil eines Kompromisses, auf den sich eine vom EJPD eingesetzte Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechts (AGUR) geeinigt hat. Die Vorlage schafft so einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. November 2017 zu Änderungen des Urheberrechtsgesetzes sowie Entwürfe der Bundesbeschlüsse zur Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Vertrag von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    12.03.2019 2 Rückweisung an die Kommission
    04.06.2019 2 Abweichung
    10.09.2019 1 Abweichung
    12.09.2019 2 Abweichung
    16.09.2019 1 Zustimmung
    27.09.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags von Peking über den Schutz von audiovisuellen Darbietungen
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.03.2019 2 Rückweisung an die Kommission
    04.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen und über seine Umsetzung (Änderung des Urheberrechtsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    12.03.2019 2 Rückweisung an die Kommission
    04.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat will alle Fotografien urheberrechtlich schützen </b></p><p><b>Das Urheberrecht soll modernisiert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag erste Entscheide dazu gefällt. Über Einschränkungen beim Replay-TV hat er aus Zeitgründen noch nicht entschieden.</b></p><p>Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat stützte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren. Nach langem Hin und Her resultierte ein Kompromiss, mit dem sich der Nationalrat in der Debatte zufrieden zeigte.</p><p>Mit der Revision des Urheberrechts sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Wer illegale Angebote zum persönlichen Gebrauch konsumiert, soll weiterhin nicht belangt werden.</p><p></p><p>Schutz für Fotografien</p><p>Bereits zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren.</p><p>Künftig sollen alle Fotografien geschützt sein. Im Grundsatz war das nicht umstritten. Zu reden gab die genaue Ausgestaltung des Schutzes. Die vorberatende Kommission schlug eine Änderung vor, die aus ihrer Sicht den Schutz zusätzlich verbessert hätte. Der Rat beschloss aber, bei der Version des Bundesrates zu blieben.</p><p></p><p>Entschädigung bei Video-on-Demand</p><p>Weiter ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Diese würde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erlöse.</p><p>Das System der Video-on-Demand-Vergütung ist beschränkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus Ländern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Vergütungsanspruch vorsehen.</p><p></p><p>Doppelvergütung ausgeschlossen</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) beantragte, die Regelung zu streichen. Er begründete das damit, dass es zu einer Doppelvergütung und damit zu einer Mehrbelastung der Konsumenten kommen könnte. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga ist das ausgeschlossen. Der Rat lehnte den Antrag 112 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.</p><p>Nein sagte er auch zu einer Ausnahme für Filmmusikkomponisten, die eine Kommissionsminderheit beantragte. Sommaruga räumte ein, dass die Filmmusikkomponisten mit der neuen Regelung etwas schlechter fahren würden als bisher. Das sei aber der Preis dafür, dass sich die Situation für die Filmschaffenden insgesamt verbessere. Eine Ungleichbehandlung von Regisseuren, Schauspielerinnen und Komponisten sei nicht zu vertreten.</p><p></p><p>Kein Schutz für journalistische Werke</p><p>Zur Diskussion stand ferner ein Schutz für journalistische Werke. Eine Kommissionsminderheit beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden würden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Der Rat lehnte das mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.</p><p>Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Es sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zudem hätten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden. Oft würden sie ihre Artikel in sozialen Netzwerken verbreiten. Sommaruga stellte fest, eine solche Regelung wäre rechtlich problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat will keine Einschränkung beim Replay-TV </b></p><p><b>TV-Sender sollen nicht verhindern können, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung überspringen. Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.</b></p><p>Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.</p><p>Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das Überspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeiführen zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen.</p><p>Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die Fernsehsender das Überspringen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt würden.</p><p></p><p>Nie mehr "Bonanza" verpassen</p><p>Beat Flach (GLP) stellte fest, für Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie wüssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das früher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von "Bonanza" verpasst habe. Replay-TV dürfe nicht verhindert oder eingeschränkt werden. Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) sagte es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Die Ausgangslage sei unklar, sagte sie. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelnetzbetreiber schon heute 35 Millionen Franken bezahlten für das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.</p><p></p><p>Hosting Provider in der Pflicht</p><p>Unbestritten war das Herzstück der Urheberrechtsrevision, die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden - und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.</p><p>Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider - die Internetzugangsanbieter - in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.</p><p></p><p>Längere Schutzfrist</p><p>Hingegen enthält die Vorlage Massnahmen, mit welchen das Potenzial der Digitalisierung besser genutzt werden soll. Davon sollen Museen, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen profitieren. Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird die Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert.</p><p>Der Bundesrat stützte sich auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten. Das Ziel ist es, die Interessen von Kulturschaffenden im Internetzeitalter besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren.</p><p></p><p>Hotel-Abgabe gestrichen</p><p>Neu sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Der Nationalrat beschloss, diese Verwendung als Eigengebrauch zu definieren. Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, für Kulturschaffende bedeute das Einbussen bis zu einer Million Franken.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das revidierte Urheberrecht mit 196 zu 0 Stimmen gut. Daneben genehmigte er zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Diese garantieren im internationalen Verhältnis einen Standard, der in der Schweiz bereits gesetzlich verankert ist.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.03.2019</b></p><p><b>Ständerat vertagt Entscheid über Klausel für Medienverlage </b></p><p><b>Der Ständerat will die Entwicklung in der EU abwarten, bevor er über die Revision des Urheberrechts entscheidet. Er hat am Dienstag entschieden, die Vorlage an seine Kommission zurückzuweisen.</b></p><p>Oppositionslos hiess der Rat einen Antrag von Pirmin Bischof (CVP/SO) gut. Die vorberatende Kommission erhält damit den Auftrag, ihre Entscheide zu überprüfen und die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU zu berücksichtigen.</p><p>Grund für den Entscheid ist eine umstrittene Ergänzung, welche die Kommission angebracht hatte: Sie will Google und Facebook zugunsten der Medienverlage zur Kasse bitten. Die Betreiber von Internetplattformen sollen künftig den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Werke zugänglich machen. Dabei geht es primär um Textanrisse und Hinweise auf Artikel, die Internetnutzern in Diensten wie Google News angezeigt werden.</p><p></p><p>Einnahmen für Google</p><p>Die Internetplattformen können auf diesem Weg Daten für die Werbevermarktung gewinnen oder zu den Textanrissen Werbung platzieren und damit Geld verdienen - aus Sicht der Verleger Geld, das ihnen entgeht. Die Nutzerinnen und Nutzer begnügen sich nämlich unter Umständen mit dem Textanriss im sozialen Netzwerk und klicken nicht auf den Link, der sie auf das Medienportal führen würde.</p><p>Über eine Entschädigungsregelung wird derzeit auch in der EU gestritten, unter dem Titel "Leistungsschutzrecht". Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit den Schwierigkeiten der Medienbranche wegen der wegbrechenden Werbeeinnahmen. Die Kritiker bezweifeln, dass die Probleme so gelöst werden können. Auch die konkrete Ausgestaltung der Regel ist umstritten.</p><p></p><p>Vorschlag überzeugt nicht</p><p>Der Vorschlag der Kommission sei noch nicht ausgegoren, lautete der Tenor im Ständerat. Mit dem Vorschlag der Kommission hätte die Schweiz das restriktivste Urheberrecht in Bezug auf das Internet, stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. Für die Umsetzung bräuchte es Upload-Filter. Das wäre weder im Sinne der Nutzer noch in jenem der Journalistinnen. Insbesondere die kleinen Verlage und die freien Journalisten würden eingeschränkt.</p><p>Bischof erinnerte daran, dass der Bundesrat eine Arbeitsgruppe mit allen wichtigen Playern eingesetzt hatte, die Agur 12. Dies im Wissen darum, wie schwierig es sei, beim Urheberrecht die gegenläufigen Interessen unter einen Hut zu bringen. Die Arbeitsgruppe habe es tatsächlich geschafft, einen Kompromiss zu finden. Die Entscheide der Kommission wichen nun aber erheblich davon ab. Dafür brauche es eine gute Begründung.</p><p></p><p>Schweiz droht Isolation</p><p>Für ein Leistungsschutzrecht machte sich Géraldine Savary (SP/VD) stark. Sie hob die Bedeutung der Medien für die Gesellschaft hervor. Wenn die EU sich für ein Leistungsschutzrecht entscheide, riskiere die Schweiz, sich zu isolieren. Das hätte dramatische Konsequenzen für die Medien im Land. Auch Savary wehrte sich aber nicht dagegen, die Regelung nochmals in der Kommission zu diskutieren.</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte am Nutzen der Rückweisung. Eine erneute Diskussion in der Kommission werde die schwierigen Entscheide nicht erleichtern, stellte er fest. Die Kommission habe sich eingehend mit der Vorlage befasst.</p><p></p><p>Zweifel am Nutzen</p><p>Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte fest, dass der Vorschlag der Kommission weiter gehe als jener, der in der EU zur Debatte stehe. Ausserdem sei umstritten, ob das Leistungsschutzrecht überhaupt geeignet sei, das Ziel zu erreichen.</p><p>In Deutschland und Spanien, wo es bereits eingeführt sei, habe es nicht zum Erfolg geführt. Weiter gab Noser zu bedenken, dass in der EU zwar Ende März entschieden werde, möglicherweise aber nicht abschliessend.</p><p></p><p>Nationalrat dagegen</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Regelung in der EU äusserst umstritten sei. In Deutschland gingen die Menschen auf die Strasse, weil sie um das freie Internet fürchteten.</p><p>Eine Klausel zugunsten der Medienverlage stand auch im Nationalrat zur Diskussion, in Form eines Einzelantrags. Die grosse Kammer sprach sich mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen dagegen aus. Die Ständeratskommission befasst sich nun nochmals eingehend mit möglichen Regelungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.06.2019</b></p><p><b>Ständerat stimmt Urheberrechtsreform ohne Leistungsschutzrecht zu </b></p><p><b>Das Schweizer Urheberrecht soll modernisiert werden. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat einer Gesetzesrevision zugestimmt. Dabei beschloss er eine neue Lösung für Bibliotheken. Auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage verzichtete er.</b></p><p>Ein solches Leistungsschutzrecht hatte die Ständeratskommission zunächst ins Gesetz einbauen wollen: Die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Internetplattformen sollten den Verlagen eine Vergütung schulden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen.</p><p>Den Ständerat überzeugte das aber nicht. Er entschied in der Frühjahrssession, das Gesetz an die Kommission zurückzuweisen. Diese verzichtete in der Folge auf das Leistungsschutzrecht. Sie sei zum Schluss gekommen, dass sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen würden, sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH).</p><p></p><p>Umsetzung in der EU abwarten</p><p>Die EU hatte vor kurzem ein Leistungsschutzrecht beschlossen. Wie die einzelnen Länder dieses umsetzen, ist aber noch unklar. Daher sei es aus Sicht der Kommission sinnvoller, die aktuelle Revision nicht zu verzögern, sagte Noser. Das Gesetz müsse ohnehin in absehbarer Zeit wieder revidiert werden.</p><p>Der Bundesrat soll nun die Entwicklung in der EU verfolgen und das Schweizer Recht unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Der Ständerat hiess ein entsprechendes Postulat gut. Schwerpunkt des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein. So gewinne man Zeit, um eine Lösung zu finden, sagte Géraldine Savary (SP/VD). Die Probleme seien nämlich keineswegs vom Tisch.</p><p></p><p>Neue Lösung für Bibliotheken</p><p>Zu diskutieren gab die Regelung für gemeinnützige Bibliotheken. Der Rat entschied schliesslich, dass diese wie Schulen von tariflichen Vergünstigungen profitieren sollen. Er reagiert damit auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember.</p><p>Heute zahlen Bibliotheken nur für die Vermietung eine Urhebergebühr - dann also, wenn sie pro Buch eine Gebühr von den Nutzerinnen und Nutzern verlangen. Manche Bibliotheken haben jedoch dieses Vermietmodell abgeschafft. Die Verwertungsgesellschaft Pro Litteris forderte deshalb, den geltenden Tarif auf die kostenlose Ausleihe auszudehnen.</p><p></p><p>Umstrittener Schiedsentscheid</p><p>Weil sich die Bibliotheken dagegen wehrten, gelangte Pro Litteris an die Schiedskommission. Diese entschied, die kostenlose Ausleihe mit einer Gebühr zu belasten. Das Urteil wird unterschiedlich interpretiert. Die Kritiker sehen darin die Einführung einer Verleihgebühr durch die Hintertüre. Damit drohten die Bibliotheken zu verschwinden, sagte Stefan Engler (CVP/GR).</p><p>Er beantragte, eine neue Ausnahme einzufügen: Für die Ausleihe von Werkexemplaren ohne Gebühr sollte kein urheberrechtliche Vergütungspflicht mehr bestehen. Die Gegner dieser Ausnahme argumentierten, es gehe nicht an, den Autoren das Recht auf Vergütung einfach wegzunehmen, um Bibliotheken zu fördern. Der Ständerat lehnte den Antrag Englers mit 27 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung ab und folgte seiner Kommission.</p><p></p><p>Umstrittene Hotel-Abgabe</p><p>Der Nationalrat muss sich mit dieser Frage noch befassen. Uneinig sind sich die Räte ferner bei der Hotel-Abgabe: Geht es nach dem Nationalrat, sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen.</p><p>Die Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Die Ständeratskommission stellt sich gegen eine solche Regelung. Sie befürchtet, dass sie zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde.</p><p></p><p>Ausnahme für Filmmusik</p><p>Vom Beschluss des Bundesrates und des Nationalrates wich der Ständerat auch bei Filmmusik ab. Er will das heutige Verfahren nicht ändern, in welchem eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musikproduzenten mit jenen verhandeln, die das Werk zugänglich machen.</p><p>Er entschied damit zugunsten der Filmmusikproduzenten. Mit dem Vorschlag des Bundesrates wären diese leicht schlechter gestellt als heute, räumte Justizministerin Karin Keller-Sutter ein. Dies jedoch zugunsten einer einheitlichen Lösung.</p><p>Längere Schutzfrist</p><p>Dem Bundesrat und dem Nationalrat gefolgt ist die Ständeratskommission bei der Schutzfrist: Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird diese von 50 auf 70 Jahre verlängert. Einverstanden ist sie auch damit, den Schutz für Fotografien auszuweiten.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das geänderte Urheberrechtsgesetz mit 36 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat bleibt bei Abschaffung der Hotel-Abgabe </b></p><p><b>Beim Urheberrecht nähern sich National- und Ständerat einer Einigung. Umstritten bleibt jedoch die Hotel-Abgabe. Der Ständerat will diese beibehalten, der Nationalrat abschaffen.</b></p><p>Am Dienstag hat der Nationalrat mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen beschlossen, an seinem Entscheid festzuhalten: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse sollen nicht mehr für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen zahlen müssen. Diese Verwendung soll als Eigengebrauch definiert werden. Insbesondere das Aufstellen von TV-Geräten in Hotelzimmern wäre damit nicht mehr mit Urheberrechtsgebühren verbunden.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter wollen damit die Hotels entlasten. Philipp Bregy (CVP/VS) sprach von einem "starken Zeichen zugunsten eines starken Tourismus". Bernhard Guhl (BDP/AG) wies darauf hin, dass es nicht nur um Hotels, sondern auch um Gefängnisse gehe. Die Kosten für Gefängnisplätze seien hoch, ein Verzicht auf die Gebühren wäre sinnvoll.</p><p>Weiter betonten die Befürworter der Abschaffung, es gehe nicht um riesige Beträge. Die betroffenen Institutionen bezahlten lediglich rund 400'000 Franken in den Topf ein. Die Entrichtung der Gebühr sei aber mit grossem bürokratischem Aufwand verbunden.</p><p></p><p>Auf Kosten der Kulturschaffenden</p><p>Der Ständerat lehnt die Abschaffung der Hotel-Abgabe ab. Wie die Minderheit der Nationalratskommission befürchtet er, dass die Regelung zu Konflikten mit internationalen Bestimmungen führen würde. Der Schweiz könnte ein Streitschlichtungsverfahren drohen, warnte die Minderheit. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, im schlimmsten Fall könnte dies zu Handelssanktionen führen.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner gaben zudem zu bedenken, dass eine solche Regelung nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte - und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge. Es sei nicht an diesen, die Hotellerie zu subventionieren, sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Die Vorlage geht mit dieser letzten Differenz zurück an den Ständerat.</p><p></p><p>Einigung zu Bibliotheken</p><p>Geeinigt haben sich die Räte bei den Bibliotheken. Der Nationalrat stimmte am Dienstag der Ständeratslösung zu. Demnach sollen öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken tariflich begünstigt werden. Das ermögliche einen Ausgleich zwischen den Interessen der Rechteinhaber und den Interessen der Bibliotheken, befand die vorberatende Kommission.</p><p>Das Parlament reagiert mit der neuen Regelung auf einen Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission vom Dezember. Heute zahlen Bibliotheken für die Vermietung nur dann eine Urhebergebühr, wenn sie pro Buch eine Zahlung von den Benutzerinnen und Benutzern verlangen. Keine Urhebergebühr zahlen sie, wenn sie pauschale Gebühren verlangen, etwa Jahresgebühren. Manche Bibliotheken führten deshalb pauschale Gebühren ein.</p><p></p><p>Keine Präzisierung</p><p>Die zuständige Schiedskommission entschied im Dezember 2018, dass auch bei pauschalen Gebühren eine Vergütungspflicht besteht. Kritiker sehen darin die Einführung einer Verleihgebühr durch die Hintertüre. Eine Minderheit der Kommission wollte im Gesetz daher präzisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht vergütungspflichtig ist.</p><p>Damit würde die frühere Praxis wieder hergestellt, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter dieser Version. So könnten höhere Kosten für kleine Gemeindebibliotheken verhindert werden, sagte Andrea Gmür (CVP/LU). Der Rat lehnte den Antrag jedoch mit 106 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>Ausnahme für Filmmusik</p><p>Auch bei Video-on-Demand ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt. Damit soll die Musik in Filmen von einer Vergütungspflicht befreit bleiben. Das bestehende Verfahren, wonach eine Verwertungsgesellschaft im Auftrag der Musizierenden mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandeln kann, funktioniere bestens, hielt die Kommission dazu fest.</p><p>Der Nationalrat hat zudem 184 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung ein Postulat seiner Kommission angenommen. Er beauftragte den Bundesrat damit, die Rechtslage und die Praxis der Suisa im Hinblick auf die Tarifpflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen zu überprüfen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.09.2019</b></p><p><b>Ständerat hält an Hotel-Abgabe fest </b></p><p><b>Beim Urheberrecht bleibt die Hotel-Abgabe umstritten. Der Ständerat möchte diese beibehalten, der Nationalrat abschaffen. Eine Einigung ist nicht in Sicht.</b></p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei seiner Version zu bleiben: Hotels, Ferienwohnungen, Spitäler und Gefängnisse sollen weiterhin für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen Urhebergebühren zahlen müssen.</p><p>Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Er hatte sich am Dienstag ebenso deutlich - mit 108 zu 68 Stimmen bei 12 Enthaltungen - dafür ausgesprochen, die Abgabe abzuschaffen. Insbesondere das Aufstellen von TV-Geräten in Hotelzimmern wäre damit nicht mehr mit Urhebergebühren verbunden.</p><p>Das Ziel der Mehrheit im Nationalrat ist es, die Hotels zu entlasten. Es gehe nur um etwa 400'000 Franken, doch sei die Entrichtung der Gebühr mit bürokratischem Aufwand verbunden, hiess es. Die Verwendung öffentlicher Werke in diesen Einrichtungen sollte als Eigengebrauch definiert werden.</p><p>Die Mehrheit im Ständerat warnt vor Konflikten mit internationalen Bestimmungen. "Wir handeln uns grosse Probleme ein", sagte Kommissionssprecher Ruedi Noser (FDP/ZH). Es könnte ein WTO-Verfahren drohen.</p><p>Ausserdem weisen die Gegnerinnen und Gegner darauf hin, dass die Abschaffung der Abgabe nicht Teil des Kompromisses der Arbeitsgruppe Agur 12 war, die das Gesetz vorbereitet hatte - und dass sie auf Kosten der Kulturschaffenden ginge.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2019</b></p><p><b>Revision des Urheberrechts ist unter Dach und Fach </b></p><p><b>Nach jahrelangen Diskussionen steht das neue Urheberrecht. National- und Ständerat haben sich beim letzten noch umstrittenen Punkt geeinigt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Zuletzt war noch umstritten, ob Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen weiterhin zahlen müssen oder nicht. Der Nationalrat wollte die Abgabe zunächst abschaffen - vor allem zur Entlastung der Hotels, die für TV-Geräte in den Zimmern zahlen müssen.</p><p>Am Montag hat er aber eingelenkt und ist dem Ständerat gefolgt. Die Abgabe wird beibehalten. Die Gegnerinnen und Gegner der Abschaffung hatten vor Konflikten mit internationalen Bestimmungen gewarnt. Ausserdem würde die Streichung auf Kosten der Kulturschaffenden gehen.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

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