Al-Qaida und "Islamischer Staat". Verbot der Gruppierungen sowie jeweils verwandter Organisationen. Verlängerung

Details

ID
20170070
Title
Al-Qaida und "Islamischer Staat". Verbot der Gruppierungen sowie jeweils verwandter Organisationen. Verlängerung
Description
Botschaft vom 22. November 2017 zur Verlängerung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2017</b></p><p><b>Befristetes Al-Qaïda/IS-Gesetz verlängern, bis unbefristete Rechtsgrundlage in Kraft ist </b></p><p><b>Der Bundesrat will das befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen (Al-Qaïda/IS-Gesetz) bis Ende 2022 verlängern. Bis dann sollten die neuen Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus in Kraft sein, die der Bundesrat im Juni 2017 in die Vernehmlassung geschickt hatte. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft verabschiedet. </b></p><p>Am 1. Januar 2015 hatte das Al-Qaïda/IS-Gesetz eine gleichlautende Verordnung der Bundesversammlung ersetzt. Es wurde als zeitlich befristetes Gesetz verabschiedet und gilt bis zum 31. Dezember 2018. Es verbietet diese Organisationen und stellt alle Aktionen unter Strafe, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, also beispielsweise Propaganda- und Geldsammelaktionen, so genannte Dschihad-Reisen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Für die Verfolgung und Beurteilung entsprechender Straftaten sind die Strafbehörden des Bundes zuständig. Widerhandlungen werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe sanktioniert.</p><p></p><p>Laufende Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung</p><p>Derzeit laufen verschiedene Arbeiten zur Terrorismusbekämpfung. Erstens wird das strafrechtliche Instrumentarium verstärkt. Der Bundesrat hat dazu im Juni 2017 verschiedene Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und weiterer Gesetze in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem Paket soll unter anderem auch das befristete Al-Qaïda/IS-Gesetz abgelöst und das Organisationsverbot im Nachrichtendienstgesetz (NDG) überarbeitet und angepasst werden. </p><p>Zweitens wird noch in diesem Jahr ein Nationaler Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet mit präventiven Massnahmen in allen Gesellschaftsbereichen. Und drittens wird der Bundesrat ebenfalls noch in diesem Jahr eine Vorlage in die Vernehmlassung schicken, die der Polizei präventive Massnahmen in die Hand gibt für den Umgang mit so genannten Gefährdern.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. November 2017 zur Verlängerung des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen
    Resolutions
    Date Council Text
    28.02.2018 2 Beschluss gemäss Entwurf
    06.06.2018 1 Zustimmung
    15.06.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.06.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 28.02.2018</b></p><p><b>Ständerat will Al-Kaida-Verbot verlängern </b></p><p><b>Der Ständerat will das Gesetz zu Al-Kaida und dem IS verlängern. Weitere Massnahmen hält er für unnötig. Verschiedene Gesetzesänderungen sind bereits geplant.</b></p><p>Die Massnahmen gegen so genannte Gefährder befinden sich derzeit in der Vernehmlassung. Gleichzeitig ist eine Änderung von Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch in Arbeit, die die Rechtsgrundlage für das Verbot von Al-Kaida und "Islamischem Staat" sowie verwandter Organisationen überflüssig machen würde.</p><p>Diese läuft jedoch jedoch schon Ende 2018 aus, also bevor das neue Gesetz in Kraft gesetzt werden kann. Um Rechtslücken zu vermeiden, soll das Verbot der Organisationen um vier Jahre verlängert werden.</p><p>Das Gesetz stellt Aktionen unter Strafe, die der Unterstützung solcher Organisationen dienen. Dazu gehören Propaganda- und Geldsammelaktionen, Dschihad-Reisen und das Anwerben von Mitgliedern.</p><p>Das Gesetz habe sich in der Praxis gewährt, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Ständerat hiess die Vorlage einstimmig gut. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.06.2018</b></p><p><b>Parlament verlängert Al-Kaida-Verbot bis Ende 2022 </b></p><p><b>Das Parlament hat das Gesetz über das Verbot terroristischer Gruppierungen wie Al-Kaida und IS bis Ende 2022 verlängert. Es verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.</b></p><p>Das Gesetz war im Dezember 2014 vom Parlament verabschiedet worden und Anfang Januar 2015 in Kraft getreten. Es ist aber bis Ende 2018 befristet. Um Rechtslücken zu vermeiden, wird das Verbot der Organisationen um vier Jahre verlängert.</p><p>Das Gesetz habe sich in der Praxis gewährt, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Mittwoch wie der Ständerat einstimmig gut.</p>
Updated
08.04.2025 23:58

Back to List